Bibliothek

0.Das Volksbegehren von 1956 zur Rückgliederung des Regierungsbezirks Montabaur/Rheinland-Pfalz nach Hessen

von Brigitte Meier-Hussing [Anm. 1] 

0.1.1. Einleitung

Mit dem Abschluss der Pariser Verträge im Mai 1955 wurde die Suspendierung des Grundgesetzes durch die westlichen Besatzungsmächte aufgehoben. Einer Länderneugliederung stand jetzt nichts mehr im Wege. Bereits in den Beratungen zum Grundgesetz bestanden die westlichen Militärgouverneure auf der Option einer Neugliederung von Ländern, deren Grenzen durch die Besatzungsmächte künstlich gebildet wurden. Dabei sollte v. a. eine wirtschaftliche Instabilität, die eine Gefahr für das föderative System der Bundesrepublik werden könnte, bei den neu geschaffenen Landesteilen verhindert werden. Dies war ein Grund; ein anderer bestand darin, dass man der Bevölkerung durch Volksbegehren und Volksentscheid die Möglichkeit geben wollte, über ihre Zugehörigkeit zu einem Bundesland selbst zu entscheiden. Der Artikel 29 des Grundgesetzes wurde eigens dafür verfasst. Zusammen mit dem Artikel 118, der die Neugliederung der badischen und württembergischen Gebiete regelte, waren es die einzigen Bestimmungen mit plebiszitären Komponenten.

Rheinland-Pfalz war eines der künstlich geschaffenen Länder, und seine wirtschaftlichen Überlebenschancen wurden von Kritikern stark angezweifelt. Bereits die erste auf Bundesebene eingesetzte Länder-Neugliederungskommission, der sog. „Euler-Ausschuss“, plädierte für die Wiederauflösung des Landes. Hierbei stand der aus 7 Mitgliedern bestehende und vom FDP-Fraktionsvorsitzenden August-Martin Euler geführte Ausschuss vor allem unter der Kritik seitens der CDU. Bei einer Auflösung von Rheinland-Pfalz befürchteten die Christdemokraten den Verlust von 4 Sitzen im Bundesrat. Um ein Gegengewicht aufzubauen, berief die von der CDU geführte Bundesregierung noch vor Auflösung des „Euler-Ausschusses“ eine neue Sachverständigenkommission, die nach ihrem Vorsitzenden Dr. Hans Luther den Namen „Luther-Ausschuss“ erhielt. Der ehem. Reichskanzler, der dieses aus 40 Personen aller Fachbereiche bestehende Gremium führte, war kein Unbekannter auf diesem Gebiet. Bereits in der Weimarer Republik hatte er Reformvorschläge für eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem Reich und den Ländern entworfen.

Nach dreijähriger Tätigkeit legte der „Luther-Ausschuss“ im Oktober 1955 der Öffentlichkeit ein umfangreiches Gutachten vor. Für die Zukunft von Rheinland-Pfalz unterbreitete der Ausschuss darin 7 Lösungsvorschläge, von denen jedoch keiner eine klare Handlungsanleitung zur Neugestaltung des Landes bot.

Trotz der Verabschiedung der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz im Jahr 1947 fühlten sich viele Rheinland-Pfälzer nicht heimisch in ihrem neuen Land. Mit der Zulassung der Volksbegehren nach Artikel 29 des Grundgesetzes durch den Bundesinnenminister im Dezember 1955 nutzen viele die Möglichkeit des Volksbegehrens. Allein in Rheinland-Pfalz wurden schon im Jahr 1956 fünf von insgesamt sieben Volksbegehren durchgeführt. Bis auf den Regierungsbezirk Pfalz verliefen alle erfolgreich; für das Rückgliederungsbegehren der Pfälzer nach Bayern bzw. nach Baden-Württemberg konnte jedoch die erforderliche Stimmenanzahl in der Bevölkerung nicht aufgebracht werden.

0.2.2. Der Regierungsbezirk Montabaur und die Neugliederungsdebatte in Rheinland-Pfalz

Der am 1.5.1946 gebildete Regierungsbezirk Montabaur war der kleinste in Rheinland-Pfalz. Er setzte sich zusammen aus den vier vorher zur preußischen Provinz Hessen-Nassau gehörigen Kreisen St. Goarshausen, Unterlahn, Ober- und Unterwesterwald. Durch die neue Grenzziehung wurden diese Gebiete von den Kreisen Limburg und Oberlahn, die weiter zum Regierungsbezirk Wiesbaden gehörten, abgetrennt. Kritiker der Loslösung der vor 1945 zum Regierungsbezirk Wiesbaden gehörenden Gebiete betonten das nassauische Zusammengehörigkeitsgefühl der dort lebenden Bevölkerung und forderten eine Angliederung an Hessen.

Noch vor der Durchführung des Volksbegehrens entbrannte im rheinland-pfälzischen Landtag eine heftige Debatte über die Neugliederung. Die sozialdemokratische Opposition plädierte für die Neugliederung und kritisierte vor allem den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Prof. Süsterhenn (CDU), der die Meinung vertrat, man müsse mit der Neugliederung bis zur Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten warten. Die FDP-Fraktion befürwortete ebenfalls eine Neugliederung in der vorgegebenen Jahresfrist. Aus wirtschaftlichen Überlegungen sah sie im Gegensatz zur SPD eine sinnvolle Neugliederung nur im Zusammenschluss von Rheinland-Pfalz mit dem Saarland.[Anm. 2] Nachdem Bundesinnenminister Dr. Gerhard Schröder das Volksbegehren zugelassen hatte, legte er dafür den Zeitraum vom 9. bis 22. April 1956 fest.

0.3.3. Der Heimatbund Hessen-Nassau

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Durchführung des Volksbegehrens wurde in der Stadt Diez (Unterlahnkreis) im Regierungsbezirk Montabaur der Heimatbund Hessen-Nassau gegründet. Die Westerwälder Zeitung sprach in ihrer Ausgabe vom 5. Januar 1956 von einem in aller Stille ins Leben gerufenen Heimatbund. Sein Ziel war die Rückführung der ehemals zum Regierungsbezirk Wiesbaden gehörenden Kreis St. Goarshausen, Unterlahn, Oberwesterwald und Unterwesterwald nach Hessen. Die Führung im Vorstand übernahmen Helmut Pohl aus Flacht bei Diez und der Kalkwerksbesitzer Wilhelm Schaefer aus Diez, beide aus dem Unterlahnkreis.

Der neu gegründete Heimatbund verstand sich als ein Zusammenschluss führender Persönlichkeiten der ehem. Preußischen Provinz Hessen-Nassau. In ihm waren alle Schichten des Volkes, Berufsgruppen, Vereine und Parteien vertreten; er war politisch neutral.[Anm. 3] Trotz dieses Selbstverständnisses der politischen Neutralität war der Heimatbund Hessen-Nassau parteipolitisch geprägt. Große Unterstützung fand er bei der rheinland-pfälzischen und hessischen SPD sowie bei der FDP,[Anm. 4] zumal der Vorsitzende des Heimatbundes, Wilhelm Schaefer, Mitglieder der FDP war. Der sozialdemokratische hessische Ministerpräsident Georg August Zinn versicherte den Heimatbünden in Rheinhessen und Montabaur; die zurückkehrenden Landesteile werden durch die Landesregierung dieselbe wirtschaftliche, soziale und kulturelle Förderung erfahren wie bisher die Politik des Kabinetts ist. Insbesondere soll eine einseitige Pflege von Landwirtschaft und Weinbau durch eine vermehrte Förderung von Industrie, Gewerbe und Verkehr ausgeglichen werden, um eine allseitige Stärkung sämtlicher Wirtschaftszweige und so ein gesundes Ganzes zu erreichen.[Anm. 5] 

In der regionalen CDU war die Haltung zur Rückgliederung an Hessen sehr unterschiedlich. Zum einen fühlte man sich als „Nassauer“, aber zum anderen sah man sich als Vertreter des neuen Bundeslandes an und stand hinter dem Ministerpräsidenten Peter Altmeier.

Am 3. Januar 1956 stellte der Heimatbund beim Bundesinnenministerium den Antrag auf Rückgliederung des Regierungsbezirks Montabaur an den hessischen Regierungsbezirk Wiesbaden. Mit der Antragsstellung fiel dem Heimatbund die wichtige Aufgabe zu, Unterschriften von 2 % der im Regierungsbezirk wahlberechtigten Personen zu sammeln und diese bis zum 5. Februar 1956 beim Bundesinnenministerium einzureichen. Nur bei Vorlage dieser Unterschriften wurde dem Antrag auf Durchführung des Volksbegehrens stattgegeben. Der Heimatbund Hessen-Nassau machte mobil und sammelte Unterschriften für die Zulassung. Zum Stichtag hatte der Bund die Anzahl von 18.500 Unterschriften erreicht und somit die geforderten 16.700 sogar weit überschritten.[Anm. 6] Die erste Hürde war geschafft. Bis zur Durchführung des Volksbegehrens sah sich der Heimatbund mit Organisations- und Öffentlichkeitsarbeit ausgelastet. Er bildete ein Netzwerk von Helfern und Vertrauensleuten, die die Betreuung vor Ort übernahmen. Des weiteren verteilten sie auch die Zeitschrift „Nassauer Land“ monatlich an Mitglieder und Interessierte. Das „Nassauer Land“, von seinen Kritikern auch ironisch „Kampfblatt des Heimatbundes“ genannt, galt als das offizielle Mitteilungsblatt des Heimatbundes. Die Zeitung erschien bis in die 1960er Jahre. Die Öffentlichkeitsarbeit des Heimatbundes Hessen-Nassau wurde zwar überwiegend aus Spenden der heimischen Industrie finanziert, aber auch aus dem hessischen Limburg konnte man mit finanzieller Unterstützung rechnen.[Anm. 7] In der Bevölkerung spekulierte man über die Unterstützung des Heimatbundes. Man vermutete, dass der Heimatbund mit Geldern von Hessen finanziert wurde.

Am 2. März 1956 gab der Bundesinnenminister dem Antrag des Heimatbundes Hessen-Nassau auf Zulassung des Volksbegehrens statt. Für das Zustandekommen des Volksbegehrens bedurfte es einer Zustimmung von 10 % aller wahlberechtigten Personen. Jetzt begann für den Heimatbund Hessen-Nassau die zweite Phase. Es galt nun, mit überzeugenden Argumenten für eine Angliederung an Hessen zu werben. Der Heimatbund musste mit starkem Gegenwind kämpfen.

Die Kritiker der Neugliederung agierten vehement gegen diese Vereinigung, um deren Einfluss in der Bevölkerung zu verringern. Selbst die heimische Presse boykottierte den Abdruck von Aufrufen des Heimatbundes. Ein Kommentator der Rhein-Post beurteilte die Tätigkeit des Bundes als „Innenpolitische Kollaboration“. Sogar aus den Reihen der Sozialdemokraten versuchte man den Heimatbund Hessen-Nassau zu schwächen. Der nicht gebürtige Nassauer SPD-Landrat Meyer-Delvendahl gab in einem vertraulichen Gespräch mit Innenminister Dr. Zimmer und Ministerialdirektor Dr. Schmitt einen ausführlichen Situationsbericht über eine Veranstaltung des Heimatbundes. In dieser Besprechung blieb es nicht nur bei der Schilderung der ersten Veranstaltung, man entwickelte auch Gegenstrategien. Vor allem Landrat Meyer-Delvendahl riet dringend dazu, auf jede Presseveröffentlichung und Flugblattaktion zu reagieren, obwohl er, wie er in dem Gespräch verlautbaren ließ, die Argumente des Heimatbundes sehr schwach fundiert fand. Am Ende ihrer Besprechung beauftragten die Herren der Landesregierung Meyer-Delvendahl, die Aktivitäten des Heimatbundes sorgfältig zu beobachten, insbesondere seitens der hessischen Landesregierung. Man legte ihm nahe, eine Vertrauensperson in den Heimatbund zu entsenden, die ihm über interne Gespräche berichten könne.[Anm. 8] Zusätzlich verabredeten die Besprechungsteilnehmer die Bildung eines Ausschusses von gleichgesinnten Persönlichkeiten des Regierungsbezirks Montabaur: In diesem Ausschuss (sollten) nach Möglichkeit keine prominenten CDU-Politiker hineingenommen werden, vielmehr sollte dieser eine absolut überparteiliche Zusammensetzung erfahren. Dieser Ausschuss müsse sodann bei allen Versammlungen durch tüchtige Redner vertreten sein.[Anm. 9] 

Der Boykott der heimischen Zeitung wird besonders am Schriftverkehr von Fritz Nohr, dem Verleger der Rhein-Post, sichtbar. Am 7. Januar 1956 schrieb Nohr an den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Altmeier (CDU): Durch Eigenmächtigkeit eines Lokalschriftleiters in Abwesenheit des Chefredakteurs ist der „Aufruf“ des „Nassauischen Heimatbundes“ in den Ausgaben Diez und Montabaur aufgenommen worden. Wir haben diese eigenmächtige Handlungsweise mißbilligt.[Anm. 10] 

Fritz Nohr hatte noch mehr im Sinn. Am 19. Januar 1956 schrieb er erneut an den Ministerpräsidenten und unterbreitete ihm seine Überlegungen hinsichtlich der Boykottierung des Heimatbundes durch die Presse: Es dürfte sich m.E. empfehlen, dem „Heimatbund“ in Diez ein Gegengewicht gegenüberzustellen, das mit der Gegenpropaganda beauftragt werden müsste. Im Regierungsbezirk Montabaur erscheinen nur zwei Zeitungen, die sich aber für die Erhaltung des bisherigen Zustandes eingesetzt haben, während die Gegenseite auf die Zeitungen angewiesen ist, die z.B. im Raume Limburg erscheinen: Nassauer Bote und Limburger Freie Presse, die aber selbst in den Randgebieten nur sporadisch gelesen wird. (…) Nach einem Bericht unserer Diezer Geschäftsstelle ist der Vorsitzende des Heimatbundes, Herr Pohl, in unserer Geschäftsstelle in Diez erschienen und hat erklärt, er habe die Absicht, 15 Anzeigenseiten gegen Bezahlung zu belegen, hierfür seien ihm 10.000 DM zur Verfügung gestellt worden. Wir haben die Sache als einen Beeinflussungsversuch aufgefasst, und ich habe unsere Geschäftsstelle in Diez entsprechende Anweisung erteilt, dass wir einen derartigen Auftrag nicht annehmen könnten. Demzufolge schienen, was die Höhe der Summe anbelangt, Gelder aus dem Hessenlande dem „Heimatbund“ zur Verfügung zu stehen (…) Da die SPD die Aktion bezüglich der Neugliederung unterstützt und auch die FDP zumindest nicht dagegen ist, so bleibt die CDU als Träger der Abwehrmaßnahmen übrig. Hier wäre zu erwähnen, dass der „Nassauer Bote“ ein der CDU nahestehendes Blatt ist und deshalb der benachbarten CDU im Regierungsbezirk Montabaur bisher wenig aktiv in Erscheinung getreten ist, so wäre es evtl. angebracht, als Gegengewischt ebenfalls einen Bund ins Leben zu rufen, der sich als Träger der Abwehrmaßnahmen konstituiert.[Anm. 11] 

Dieser erwähnte Bund konstituierte sich als „Bund Rheinland-Pfalz“ auf Landesebene. In der „heißen Phase“ des Volksbegehrens sah sich der Heimatbund Hessen-Nassau zunehmend Diffamierungen durch den Bund Rheinland-Pfalz ausgesetzt. Er stellte eine gleich starke Institution vor Ort dar.

0.4.4. Der „Heimatbund Hessen-Nassau“ und der „Bund Rheinland-Pfalz“

Wenn sich auch der Heimatbund Hessen-Nassau als politisch neutral bezeichnete, so war er dennoch nicht frei von parteipolitischer Unterstützung. Diese Unterstützung vor Ort muss sehr differenziert gesehen werden und stand durchaus nicht immer im Einklang mit der Landespolitik der jeweiligen Partei. Die rheinland-pfälzische SPD befürwortete eine Länderneugliederung und stand den Vereinigungen, die sich dafür einsetzten, positiv gegenüber. Dagegen gab es in der FDP keine einheitliche Linie, wobei es vom Landesvorstand, so schien es jedenfalls, toleriert wurde, wenn sich Mitglieder den Volksbegehren-Initiativen anschlossen. Die CDU stand nach außen hin geschlossen hinter ihrem Landesvater und verurteilte eine Auflösung des Landes. Aus ihren Kreisen setzte sich der aus diesen Gründen ins Leben gerufene Bund Rheinland-Pfalz zusammen, der sich als Gegenkraft zur Länderneuregulierung verstand.

Die CDU wollte die Neuordnung von Ländergrenzen erst nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten in Angriff nehmen und versuchte gerade auf dem wirtschaftlichen Gebiet die Diskussion auf ihre Seite zu ziehen. Entgegen der Meinung des Heimatbundes Hessen-Nassau, der eine starke wirtschaftliche Ausstrahlung Limburgs auf den Regierungsbezirk Montabaur feststellte, resümierte die CDU: Im Übrigen ist bei weitem der größte Teil des Regierungsbezirks eindeutig wirtschaftlich zum Rhein hin orientiert bzw. liegt unmittelbar an ihm. Pendlerverkehr besteht am stärksten im Raum Koblenz-Neuwied (..).[Anm. 12] Bezüglich der wirtschaftlichen Ausstrahlung Limburgs führte die Bezirksstelle der CDU ein Szenario hinsichtlich der Zukunft der Stadt Diez auf: Im besonderen Falle Diez besteht keine wirtschaftliche Hemmung: im Falle eines Anschlusses des Diezer Raumes an Hessen ginge jedoch die Rolle der Stadt als Mittelpunkt örtlicher Verwaltungen verloren. Dass die Geschäftsleute von Limburg daran interessiert sind, Diez zum Vorort von Limburg zu machen, liegt auf der Hand (…).[Anm. 13] Die Zukunft des Standortes Diez wurde immer wieder von Neugliederungsgegnern angeführt.

Aus ihrer Einstellung heraus, versuchten die CDU und ihre Anhänger die Neugliederungsinitiativen zu schwächen. So waren sie maßgeblich an der Gründung des Bundes Rheinland-Pfalz beteiligt. Die Heimatbünde warfen diesem Bund eine Personalunion mit der rheinland-pfälzischen Landesregierung vor. Sie stellten fest, dass der Bund Rheinland-Pfalz nicht nur unter maßgeblicher Beteiligung von Justizminister Becher und Landwirtschaftsminister Stübinger entstanden sei, sondern dass er auch mit einer gut dotierten finanziellen Unterstützung rechnen konnte.[Anm. 14] 

Einen Monat nach der Gründung des Bundes Rheinland-Pfalz begannen im Regierungsbezirk Montabaur die Auseinandersetzungen zwischen den beiden Initiativen. In einem Rundschreiben an die Bürgermeister und Mitglieder der kommunalen Vertretungskörperschaften des Regierungsbezirks prangerte der Heimatbund den Bund Rheinland-Pfalz an: (...) Der Federstrich mit dem ein französischer General die Grenzen dieses Landes umriß, war nicht von staatserhaltenden, sondern lediglich von militärischen Gesichtspunkten bestimmt.(…) Täusche sich niemand: die Bevölkerung im Westerwald und Taunus hat längst erkannt, dass es den Rufern für die Erhaltung des Landes Rheinland-Pfalz ausschließlich um die Erhaltung ihrer eigenen Sitze, Sessel und Posten geht.[Anm. 15] Prompt reagierte der Bund Rheinland-Pfalz auf das Rundschreiben. Er adressierte sein Schreiben am 6. April 1956 an den gleichen Verteilerkreis. In seinen Ausführungen wehrte sich der Geschäftsführer des Bundes Rheinland-Pfalz Dobmeyer vehement gegen die Vorwürfe des Heimatbundes Hessen-Nassau. Es blieb nicht bei dem einen Schreiben; schon drei Tage später veröffentliche die Rheinpost erneut einen Aufruf des Bundes Rheinland-Pfalz. Dieser erschien zeitgleich mit dem Eintragungsbeginn für das Volksbegehren und wurde in der regionalen Presse veröffentlicht. Mit heimatlichen Parolen, zugeschnitten sowohl auf den Regierungsbezirk Wiesbaden wie auf den Regierungsbezirk Montabaur, versuchte der Bund Rheinland-Pfalz die Bevölkerung an das neue Land zu binden: Wir sind Nassauer und keine Hessen. In Rheinland-Pfalz ist unsere nassauische Tradition gerade durch die Bildung des Regierungsbezirks Montabaur lebendig erhalten und gepflegt worden.[Anm. 16] Und passend zur aktuellen Situation hatte der Bund Rheinland-Pfalz die Parole ausgegeben: Wir bleiwe, wat mir sein! Wir beteiligen uns am Volksbegehren nicht. Wir bleiben zu Hause![Anm. 17] 

Die Auseinandersetzungen zwischen dem Heimatbund Hessen-Nassau und dem Bund Rheinland-Pfalz zogen sich durch den ganzen Eintragungszeitraum für das Volksbegehren im April 1956 hinweg. Zum Ende in bestand die Kontroverse immer mehr aus Polemik.

0.5.5. Durchführung und Ausgang des Volksbegehrens im Regierungsbezirk Montabaur

Die Durchführung des Volksbegehrens im Regierungsbezirk Montabaur wurde von den Auseinandersetzungen zwischen den Heimatbund Hessen-Nassau und dem Bund Rheinland-Pfalz begleitet. Trotz dieser harten Auseinandersetzungen gab es auch Formen von kreativer Kritik, wie es das nachstehende Gedicht „Heimattreue“ beweist:

In Hessen wird es besser sein.

Wer’s sagt, der ist kein Hesse.

Drum hat die ganze Loberei

In Nassau kein Int’resse.

 

Zum deutschen Vaterland gehört.

Die Heimat, wo wir leben

Das sonnenvolle Rheinland-Pfalz

Das gold’ne Land der Reben.

 

Versprochen hat man leicht sehr viel.

Und vorher ist leicht zu loben –

Doch wird, wenn angelangt am Ziel,

Die Einlösung – verschoben.

 

Drum bleiben wir, was wir jetzt sind.

Nichts bess’res kann es geben!

Am Heimatland hängt unser Sinn.

Mein Rheinland-Pfalz sollst leben [Anm. 18] 

Erschwerend für die Tätigkeit des Heimatbundes Hessen-Nassau wirkte der Boykott durch die regionale Presse. So blieben den Befürwortern für ihre Werbung nur Mittel wie Rundschreiben, Flugschriften und Plakate übrig. Mehr als einmal beklagte man, dass die Plakate überklebt worden seien oder dass der rheinland-pfälzische Innenminister hatte Plakate beschlagnahmen lassen, weil das Impressum fehlte. Bedauert wurde aber auch die Tatsache, (…) dass Menschen, von denen wir ganz genau wussten, dass sie die Existenz des Landes Rheinland-Pfalz ablehnten, den entscheidenden Schritt zur Abgabe eines offenen Bekenntnisses nicht wagten. Bei dem einen war es seine Beamteneigenschaft, bei dem anderen geschäftliche Rücksichten und bei wieder anderen die in manchen Orten durchaus verständliche Hemmung sich in der Öffentlichkeit für ein bestimmtes politisches Ziel einzutragen. [Anm. 19] Diese Kritik richtete sich vor allem an die zuständigen Verwaltungsstellen.

Innenminister Dr. Schröder legte zwar mit der Festsetzung von Eintragungsfrist und Eintragungsstunden in den Gemeinden das gesetzliche Vorgehen für das Volksbegehren bundesweit fest, aber das Prozedere vor Ort lag allein bei den Bürgermeistern. Die Eintragung selbst wurde recht unterschiedlich gehandhabt. Während zahlreiche Bürgermeister den Eintragungswilligen alle erforderlichen Erleichterungen verschafften und u.a. für die öffentliche Bekanntmachung der Volksbegehren ausreichend Sorge getragen hatte, ist in vielen Fällen auch das Gegenteil beobachtet worden. [Anm. 20] 

Trotz der Repressalien erzielte das Volksbegehren in Rheinland-Pfalz und insbesondere im Regierungsbezirk Montabaur einen beachtlichen Erfolg. Von 165.692 Wahlberechtigten trugen sich 42.124 in die Listen für das Volksbegehren ein, d.h. 25,4 % der Bevölkerung stimmten für einen Anschluss an Hessen. Für die einzelnen Kreise ergab sich folgendes Bild: [Anm. 21] 

Wahlberechtigte Eintragungen %
Oberwesterwald 42.521 14.237 33,5
St. Goarshausen 37.587 9.255 24,6
Unterlahn 37.635 14.250 37,9
Unterwesterwald 47.949 4.382 9,1

Erfolgreich wurde das Volksbegehren auch im Regierungsbezirk Rheinhessen durchgeführt, wo man ebenfalls einen Anschluss an Hessen begehrte. Die rheinland-pfälzische Landesregierung machte keinen Hehl daraus, dass sie das Ergebnis der Eintragungsaktion für das Volksbegehren überrascht hatte. Doch in seinem Kommentar erklärte Ministerpräsident Altmeier ohne Umschweife: (…) die Ergebnisse in den fünf Regierungsbezirken von Rheinland-Pfalz hätten gezeigt, dass eine überwiegende, zwischen 74,6 und 87,3 % liegende Mehrheit durch ihr Fernbleiben eindeutig gezeigt habe, dass sie an einer Auflösung des Landes nicht interessiert sei (…) Man werde auch noch prüfen, inwieweit bezirkliche Ergebnisse lediglich auf örtliche Randprobleme zurückzuführen seien (…) Rheinland-Pfalz habe bei dem Volksbegehren gezeigt, dass in der Bevölkerung ein echtes Zusammengehörigkeitsgefühl gewachsen und fest verankert ist. [Anm. 22] 

Die rheinland-pfälzische SPD eilte dieser Aussage voraus und stellte in einem parteinahen Presseorgan richtig: Die rheinland-pfälzische Landesregierung werde sicherlich verlautbaren lassen, dass nur 17 % der Bürger eine Neugliederung des Landes befürworten. In ihrer Presseveröffentlichung verwies die Partei auf den Unterschied zwischen einer öffentlich abgegebenen Stimme und einer geheimen Stimmenabgabe. Viele Bürger, so argumentierten sie, haben sich aus Angst vor Repressalien im privaten, beruflichen, wie im geschäftlichen Bereich der Abstimmung ferngehalten, obwohl sie einer Neugliederung positiv gegenüberstünden. Die SPD war davon überzeugt, dass bei der Durchführung einer geheimen Stimmenabgabe 50 % der Bürger einer Neugliederung des Landes Rheinland-Pfalz zugestimmt hätten. [Anm. 23] 

0.6.6. Wie ging es jetzt weiter im Regierungsbezirk Montabaur?

Die drei erfolgreichen Volksbegehren führten eine klare politische Entscheidung für die Zukunft von Rheinland-Pfalz herbei. Die Konsequenzen dieser Willensbekundungen lagen in der Einleitung des Verfahrens zum Volksentscheid durch die Bundesregierung. Doch eine Länderneugliederung stand dort noch nicht auf der Tagesordnung.

In den folgenden Jahren wurden die Bänder zwischen dem Heimatbund Hessen-Nassau und dem hessischen Ministerpräsidenten Georg-August Zinn (SPD) immer enger geflochten. In seiner Staatskanzlei setzte der Ministerpräsident eigens dafür einen Sonderreferenten ein: Otto Georg. Er galt als Vermittler zwischen den Interessen des Heimatbundes und dem Ministerpräsidenten und war auf nahezu allen Veranstaltungen des Heimatbundes vertreten. Unermüdlich verglich der Heimatbund in seinen Presseberichten im „Nassauer Land“ die Leistungen des Bundeslandes Hessen mit den landeseigenen Aktivitäten. Im Bereich der Schule lobte man die Lehrerbesoldung, die Schulgeldfreiheit und die Einrichtung von Mittelpunktschulen. Als nachahmenswert fand man die „typisch hessische Erfindung“ der sozialen und kulturellen Aufrüstung des Dorfes, den Bau von Dorfgemeinschaftshäusern bzw. Mehrzweckhallen sowie den flächenmäßigen Ausbau von Kindergärten. Lobende Worte wurden in diesem Zusammenhang ebenfalls für die Verbesserung der Agrarstruktur gefunden.

Doch die dreijährige Frist zur Durchführung des Volksentscheids am 5. Mai 1958 verstrich, ohne dass die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf über die Neugliederung des Bundesgebiets im Bundestag eingebracht hatte. Ihre Untätigkeit wurde immer wieder mit dem ungelösten Problem der Wiedervereinigung Deutschlands begründet. Noch im gleichen Jahr reichte die Hessische Landesregierung unter Zinn eine Klage gegen die Bundesregierung wegen Verletzung der Bundestreue gegen Hessen beim Bundesverfassungsgericht ein. Dieser Schritt macht Furore in der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei: (…) diese Klage (sei nichts weiter) als ein Teilstück der künstlich hochgespielten Propaganda, die der Bevölkerung „unerlöste Gebiete“ (weismachen wolle. Man verwies) ferner auf die „Robustheit der Expansionsbestrebungen“ der hessischen Landesregierung, die vor den Grenzen des bundesfreundlichen Verhaltens niemals Halt gemacht habe. [Anm. 24] 

Im weiteren Verlauf reichte auch der Heimatbund Hessen-Nassau gemeinsam mit dem Rheinhessenbund e.V. eine Feststellungsklage gegen die Bundesregierung ein.

Die Bundesregierung, vertreten durch ihren Bundesinnenminister, versuchte in ihrer Klageerwiderung die Heimatbünde abzuweisen bzw. ihnen Inkompetenz vorzuwerfen. Sie sah sie als Vertreter einer Minderheit nicht legitimiert, die Rechte der Bevölkerung geltend zu machen.

Am 11.6.1961 verkündete das Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang das sog. „Hessenurteil“. Dieses Urteil stellte unmissverständlich fest, dass der Bundesgesetzgeber gemäß Verfassungsauftrag zur Länderneugliederung verpflichtet ist. Doch bis zur endgültigen Durchführung des Volksentscheides sollten noch 14 Jahre ins Land ziehen. Zwischenzeitlich entwickelte sich eine neue Diskussion um die Länderneugliederung. Politiker und Wissenschaftler widmeten sich vor allem der Frage, ob eine Neugliederung noch zeitgemäß sei oder ob man über Alternativen nachdenken müsse. Es bestand Einigkeit darin, dass parallel zur Länderneugliederungsfrage Verwaltungs- und Finanzreformen auf Landes- und Bundesebene vollzogen werden müssten. Erstmals wurde in der Neugliederungsdebatte der Zusammenhang zwischen der Länderneugliederung und dem Funktionieren des bundesstaatlichen Föderalismus thematisiert. In ihrer wirtschaftlichen und sozialen Struktur unausgewogene Bundesländer könnten die „junge Demokratie“ gefährden.

Nach dem Regierungswechsel kündigte Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) in seiner Regierungserklärung die Erfüllung des Verfassungsauftrages nach Art. 29 des Grundgesetzes an. Brandt, der einerseits die Durchführung des Volksentscheids versprach, vertrat aber andererseits die Fahrtrichtung seiner Partei. Auf Rheinland-Pfalz bezogen, bedeutete dies die Erfüllung des Verfassungsauftrages bei gleichzeitiger Stabilisierung des neuen Landes. Während einer Großkundgebung in Westerburg (Oberwesterwald) im Regierungsbezirk Montabaur gab Brandt eine eindeutige Stellungnahme zur Zukunft von Rheinland-Pfalz ab. (Er) verwies auf das benachbarte Hessen, dessen Regierung schon früh neue Industrien angesiedelt und die höchsten wirtschaftlichen Wachstumsraten erzielt habe. In Rheinland-Pfalz müsse dies ebenfalls geschehen und zielstrebig in die Wege geleitet werden. Dass es eines der finanzschwachen Länder im Bund sei, wisse man. Hier eine Änderung durch Finanzreform und neue Industrien herbeizuführen, sei der Wunsch der SPD, die damit auch eine bessere Ausgeglichenheit unter den Ländern herbeiführen wolle. [Anm. 25] 

Noch im Oktober 1970 richtete die Bundesregierung die dritte Sachverständigenkommission ein, den „Ernst-Ausschuss“. Der Vorsitzende ´, Prof. Dr. Werner Ernst, ehem. Staatssekretär im Bundesinnenministerium, hatte die Aufgabe übernommen, Modelle für leistungs- und finanzstarke Länder zu entwickeln. Wie seine Vorgänger kam auch dieser Ausschuss zu der Erkenntnis, dass Rheinland-Pfalz nicht den Richtgrößen entsprach, und legte nahe, das Land mit anderen Bundesländern zu vereinigen.

Wohl mehr aus wahltaktischem Kalkül heraus legte die Bundesregierung durch Gesetz vom 19.8.1969 fest, dass in Gebieten mit erfolgreichem Volksbegehren bis zum 31.3.1975 ein Volksentscheid durchzuführen sei. Für das Zustandekommen eines erfolgreichen Volksentscheids waren 25 % der Stimmen aller wahlberechtigten Bürger dieser Region notwendig. Stimmte die Mehrheit zu, dann wäre der Bundesgesetzgeber verpflichtet, die Landeszugehörigkeit des betreffenden Gebietsteiles innerhalb eines Jahres gesetzlich zu regeln.

Bis zur Durchführung des Volksentscheids gab es in der rheinland-pfälzischen Politik einige Veränderungen. Die Sozialdemokraten einst Neugliederungsbefürworter, änderten ihren Kurs und traten jetzt für die Erhaltung des Landes ein. Auch der sozialdemokratische hessische Ministerpräsident Albert Osswald unterstützte nicht die „Vorlieben“ seines Vorgängers. Es kam zu Spannungen, und der Heimatbund Hessen-Nassau sowie der Rheinhessenbund lösten sich bei Osswalds Amtsübernahme auf.

Im gleichen Zeitraum leitete die von CDU und FDP geführte rheinland-pfälzische Landesregierung eine umfassende Verwaltungsreform ein. Dabei wurde der Regierungsbezirk Montabaur aufgelöst und am 1.10.1968 dem Regierungsbezirk Koblenz angegliedert. Auch der damals zu Hessen gehörende Regierungsbezirk Rheinhessen wurde umstrukturiert. Man spekulierte, dass die rheinland-pfälzische Regierung mit dieser Reform einer Neugliederung nach Art. 29 zuvorkommen wollte. [Anm. 26] 

Nach der Auflösung des Regierungsbezirks Montabaur wurden die 4 Kreise Oberwesterwald, Unterwesterwald, Unterlahn und St. Goarshausen neu geordnet. Aus dem Unterlahnkreis und dem in Loreleykreis umbenannten ehem. Kreis St. Goarshausen bildete sich der Rhein-Lahn-Kreis, und durch Zusammenlegung von Unterwesterwald und Oberwesterwald entstand der Westerwaldkreis, den man dem Regierungsbezirk Koblenz zuteilte. Die Verwaltung des Rhein-Lahn-Kreises wurde in Bad Ems eingerichtet, die des Westerwaldkreises in Montabaur.

In allen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsbereichen führte die rheinland-pfälzische Landesregierung Reformen durch. Hauptsächlich im ländlichen Bereich versuchte die Regierung das Leben attraktiver zu gestalten. Sie forcierte die Ansiedlung von mittelständischen Wirtschaftsbetrieben, um Arbeitsplätze bereitzustellen. Im Rahmen dieser umfangreichen Reform der ländlichen Strukturen kam es zur Bildung von Verbandsgemeinden, die einer bürgernahe und bürgerfreundliche Verwaltung bieten sollten.

Am 19. Januar 1975 wurde im Gebiet des ehem. Regierungsbezirks Montabaur endlich der Volksentscheid durchgeführt. An der Abstimmung beteiligten sich 41,1 % der Wahlberechtigten, wobei nur 30,9 % der Wähler für Hessen und 69,1 % für den Verbleib bei Rheinland-Pfalz stimmten. Auch in den übrigen rheinland-pfälzischen Regierungsbezirken Trier, Koblenz und Rheinhessen konnte keine Mehrheit erreicht werden. Als eindeutiges Votum für Rheinland-Pfalz wertete der rheinland-pfälzische Innenminister Schwarz (CDU) das Ergebnis des Volksentscheids, und die Devis des Wiesbadener Tagblatts lautete: „lassen wir es ist“. [Anm. 27] 

Als Ergebnis der jahrelangen Neugliederungsdebatten auf Bundes- und Landesebene trat am 1. Juli 1976 an die Stelle des bisherigen strikten Verfassungsauftrages zur Neugliederung nach Art. 29 GG eine Kann-Vorschrift.

Verfasserin: Brigitte Meier-Hussing M.A.

Erstellt am: 23.04.2021

Anmerkungen:

  1. Es handelt sich um eine Zusammenfassung der in 1998 verfassten Magisterarbeit im Fachbereich 16 Geschichtswissenschaft der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Diese Zusammenfassung wurde als Erstdruck in den Nassauer Annalen 111, 2000 abgedruckt. Zurück
  2. vgl. Westerwälder Zeitung vom 20. März 1956. Zurück
  3. vgl. Privatarchiv Puchtler. Zurück
  4. vgl. Darmstädter Echo und Wiesbadener Kurier vom 19. März 1957. Zurück
  5. Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Abt. 502, Nr. 4562. Zurück
  6. vgl. Westerwälder Zeitung vom 4./5. Febr. 1956. Zurück
  7. vgl. Landeshauptarchiv Koblenz Best. 860, Nr. 4979. Zurück
  8. vgl. Landeshauptarchiv Koblenz Best. 502, Nr. 1261. Zurück
  9. ebenda. Zurück
  10. ebenda. Zurück
  11. Landeshauptarchiv Koblenz Best. 502, Nr. 1261.  Zurück
  12. vgl. Nassauer Bote vom 17. Febr. 1956. Zurück
  13. Ebenda. Zurück
  14. vgl. Hans Fenske: Rheinland-Pfalz und die Neugliederung der Bundesrepublik. In: 40 Jahre Rheinland-Pfalz, hrsg. Von Peter Haungs. Mainz 1986, S. 121.  Zurück
  15. Stadtarchiv Bad Ems Best. 3/7.  Zurück
  16. vgl. Rheinpost vom 9. April 1956. Zurück
  17. ebenda. Zurück
  18. Rhein-Post 14.4.1956. Zurück
  19. „Die Freiheit“ vom 23. April 1956. Zurück
  20. ebenda.  Zurück
  21. Landeshauptarchiv Koblenz Best. 860, Nr. 4887. Zurück
  22. Rhein-Zeitung vom 23. April 1956. Zurück
  23. vgl. „Die Freiheit“ vom 23. April 1956. Zurück
  24. Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Abt. 3015/2, Nr. 489a. Zurück
  25. SPD Archiv Diez. Zurück
  26. vgl. Rhein-Neckar-Zeitung vom 22. Jan. 1965. Zurück
  27. Wiesbadener Tagblatt vom 20. Jan. 1975. Zurück