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Die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Mainzer Juden in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts

von Matthias Rohde

Freiheit – Gleichheit – Brüderlichkeit! Diese bekannten Ideale der Französischen Revolution sollten auch für die Mainzer Juden eine neue Epoche einleiten.[Anm. 1] Denn sie erhielten im Zuge der ersten Besetzung von Mainz durch die Franzosen im Jahre 1792, der sich ab 1797/98 die französische Herrschaft mit ihren umfassenden Veränderungen in Gesellschaft und Wirtschaft anschloss, die volle bürgerliche Gleichberechtigung, die sie zu Bürgern gleichen Rechts und gleicher Pflichten machte. Die Einführung der Gewerbefreiheit im Jahre 1798 beseitigte die Zünfte und hob zugleich die jahrhundertealten beruflichen Beschränkungen für Juden auf. Zudem wurde der Wohnzwang im Judenviertel aufgehoben, so dass sie sich ihre Wohnungen frei in der Stadt wählen konnten. Am Beginn des 19. Jahrhunderts waren somit die Voraussetzungen für eine umfassende Emanzipation der Mainzer Juden gegeben.
In diesem Beitrag soll untersucht werden, wie sich dieser Wandel auf ihre Erwerbsstruktur und soziale Lage in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ausgewirkt hat. Da die Darstellung dieser Entwicklung aber in engem Zusammenhang mit der Stellung der Juden in der Frühen Neuzeit steht, soll diese Stellung hier kurz vergegenwärtigt werden.

Die Situation der Mainzer Juden in der Frühen Neuzeit

Die Juden bildeten jahrhundertelang eine Minderheit, die einem Sonderrecht unterworfen war und unter sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen lebte, die sich von denen ihrer nichtjüdischen Umwelt in vielerlei Hinsicht unterschieden.[Anm. 2] Die rechtliche Sonderstellung war dadurch bedingt, dass die meisten Landesherren und Städte die Zahl der ansässigen Juden zu begrenzen versuchten. Um als Jude in Mainz zu leben, musste man um einen – oft zeitlich befristeten – Schutzbrief nachsuchen, der zudem an ein bestimmtes Mindestvermögen gebunden war. Dies sollte sicherstellen, dass die zahl- und umfangreichen Sonderabgaben bezahlt werden konnten.[Anm. 3]
Diesem landesherrlichen Interesse an finanziellen Leistungen standen die Beschränkungen gegenüber, denen die Juden in ihrem Erwerbsleben unterworfen waren. So war die Ausübung eines zünftigen Handwerks genauso wie das Schankgewerbe und die Branntweinbrennerei untersagt. Weiterhin war der Besitz von Grund und Boden verboten, so dass ihnen eine Erwerbstätigkeit in der Landwirtschaft verschlossen blieb. Bei einer vorwiegend agrarisch strukturierten Wirtschaft bedeutete dies eine nicht zu unterschätzende Beeinträchtigung. Die Juden mussten ihren Broterwerb also in Bereichen finden, die eher am Rand des Beschäftigungsfeldes der nichtjüdischen Bevölkerung lagen, vor allem im Handel und Geldverleih. Die Mainzer Juden mussten zudem seit 1662 in einem Judenviertel am östlichen Rand des Stadtgebietes leben, vermutlich damit ihre Zahl und die Einhaltung der ihnen auferlegten wirtschaftlichen Beschränkungen wirksamer kontrolliert werden konnten.[Anm. 4]
Erste Ansätze zu einer Verbesserung der Lage der Mainzer Juden gab es in den letzten Jahren vor der Französischen Revolution unter dem Einfluss der Aufklärung. Das Generalreskript des Kurfürsten Friedrich Karl Joseph von Erthal vom 9. Februar 1784 eröffnete ihnen neue Erwerbsmöglichkeiten, erlaubte den Grunderwerb zu landwirtschaftlichen Zwecken und den Auszug aus dem Judenviertel, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.[Anm. 5]
Die damalige Erwerbsstruktur der Mainzer Juden kann aus einer Erhebung ermittelt werden, die um das Jahr 1788 vorgenommen wurde.[Anm. 6]

Figur 1: Aufgliederung der Erwerbszweige um 1788

Schon auf den ersten Blick fallen die Probleme auf, die sich aus der Beschränkung der Juden auf bestimmte Erwerbszweige ergaben. Der Bereich des Handels war mit 45% aller erwerbstätigen Juden deutlich überbesetzt. Wenn man die Juden noch hinzuzählt, die im Nebenerwerb Handel betrieben haben, dürften es weit mehr als 50% Händler gewesen sein. Über die Hälfte von ihnen betrieb dabei den meist wenig lukrativen Kleinhandel. Es gab sogar 14 Juden, die angaben, mit ‚nichts‘ zu handeln. Die gewerblichen Berufe fielen dagegen kaum ins Gewicht. Es lag damit eine erhebliche Konkurrenzsituation innerhalb der jüdischen Gemeinde vor.
Dieser Erhebung war zudem eine Aufstellung des Steueraufkommens der Schutzjuden beigefügt, die einen Blick auf die Vermögens- und Einkommenssituation der Gemeindemitglieder erlaubt.[Anm. 7] Es lässt sich ein starkes Gefälle innerhalb der Gemeinde feststellen. Eine kleine Oberschicht (nur 3,7%) setzte sich sehr deutlich vom Rest ab. Es folgte ein breiter Mittelstand (47,7%), dem z.B. die Tuchhändler, Goldhändler und Hausbesitzer, aber auch eine große Anzahl von Kleinhändlern angehörte. Die größte Gruppe setzte sich aber aus den Juden zusammen, die weniger als 19fl. Steuern zahlten und der Unterschicht zugerechnet werden müssen. Wenn man noch die Vermögenssituation der Beisassen, d.h. der Juden, die ohne Schutzbrief in Mainz leben durften, berücksichtigt, von denen nur neun ein geringes Vermögen besaßen und der Rest als unvermögend gelten muss, so müssen etwa drei Viertel der Gemeinde arm und schlecht bemittelt gewesen sein.
Die Situation der Mainzer Juden am Vorabend der Französischen Revolution war demnach dadurch gekennzeichnet, dass die Erwerbssituation und damit auch die Vermögenslage noch weitgehend durch die schon lange bestehenden Beschränkungen auf den Handel und die nichtzünftigen Gewerbe bestimmt waren. Daran konnten auch die von Erthal auf den Weg gebrachten Reformen in der kurzen Zeit nichts ändern.

Die Entwicklung in französischer Zeit

Grundlegend für die weitere Entwicklung war die Französische Revolution, die auch für die Juden einen neuen Zeitabschnitt einleitete. Die sich ergebenden wirtschaftlichen und sozialen Strukturänderungen wurden bereits angedeutet. Seit der Zugehörigkeit zu Frankreich waren die Mainzer Juden aber auch von der Judenpolitik Napoleons betroffen.[Anm. 8] Auf seinem Rückzug nach dem Sieg bei Austerlitz hielt er sich am 23./24. Januar 1806 in Straßburg auf. Dort erreichten ihn zahlreiche Klagen gegen die Juden des Elsaß und Lothringens, deren Wuchergeschäfte die gesamte Landbevölkerung in Not gebracht hätten.[Anm. 9] Obwohl Napoleon wusste, dass der Wucher keine "judenspezifische" Angelegenheit war, erließ er 1806 und 1808 mehrere Dekrete, die sich in Teilen auf den angeblichen Wucher der Juden bei der Geldleihe bezogen und den Juden wieder eine gesetzliche Sonderstellung zuwiesen. Das Dekret vom 17. März 1808, das von den Juden sogenannte "schändliche Dekret", legte ihnen beispielsweise eine Reihe von Handelsbeschränkungen auf.[Anm. 10] Vom 1. Juli 1808 an musste jeder jüdische Handels- und Gewerbetreibende einmal im Jahr ein spezielles Handelspatent erwerben. Dieses stellte ihm die Präfektur aus, sofern ein "Moralitätspatent" des Munizipalrats und des jüdischen Konsistoriums vorlag, das bescheinigte, dass kein Wucher betrieben wurde. Das Moralitätspatent konnte ihm verweigert werden, wenn eine dieser Einrichtungen Zweifel an seiner Rechtschaffenheit hegte, wenn er z.B. keinen seiner Söhne ein Handwerk erlernen ließ oder er tatsächlich oder angeblich in zweifelhafte Geschäfte verwickelt war.
Wie sich nun die Erwerbsstruktur und die soziale Lage der Mainzer Juden unter den geschilderten Rahmenbedingungen entwickelt haben, ist einer Quelle zu entnehmen, die im Mainzer Stadtarchiv als jüdisches Familienregister bekannt ist.[Anm. 11] Einerseits sind alle jüdischen Haushaltsvorstände – verheiratete Männer, Witwer und Witwen – eingetragen, die im Jahre 1817 in Mainz lebten; andererseits führten die Beamten das Familienbuch dann bis 1848 weiter, die Einträge wurden aber nur noch bei der Heirat eines Paares vorgenommen. Insgesamt enthält das Register somit über 600 Einträge, die alle relevanten Daten einer Familie zu Geburt, Tod, Heirat, Beruf, Vermögen, Militärdienst oder zur Auswanderung umfassen.
Die Mainzer Juden konnten sich also seit der Einführung der Gewerbefreiheit im Jahre 1798 ihre Berufe relativ unbeschränkt aussuchen, wenn man einmal von den diskriminierenden Bestimmungen des Dekrets von 1808 in bezug auf die Handelsberufe absieht. Die französische Zeit bot zudem weitgehend gute Erwerbs- und Kapitalbildungsmöglichkeiten, die auch zu Beginn der hessischen Zeit, die anfangs eine Zeit des Wiederaufbaus der zerstörten Stadt war, weiterbestanden. Es waren also die Voraussetzungen gegeben, dass sich die Erwerbsstruktur der Juden im Vergleich mit der vorhergehenden Zeit verändern konnte. Ob und inwieweit dies tatsächlich geschehen ist, lässt sich anhand der Erwerbsangaben des Familienbuches für das Jahr 1817 nachprüfen. Die Aufteilung der Berufe auf die verschiedenen Erwerbszweige wurde dabei in Anlehnung an die von Bernhard Post verwendete Einteilung vorgenommen, um die Vergleichbarkeit mit der kurmainzischen Zeit zu gewährleisten. Die Erwerbsstruktur stellt sich also folgendermaßen dar:

Figur 2: Aufgliederung der Erwerbszweige 1817

Diese Zahlen zeigen deutlich den weiterhin sehr hohen Anteil an Handeltreibenden. Fast 59% aller erwerbstätigen Haushaltsvorstände in Mainz betrieben 1817 ein Handelsgeschäft. Die meisten von ihnen waren Kleinhändler, die sich hausierend ihren Lebensunterhalt verdienten. Als Großhändler kann man nur die wenigen Lieferanten, die Makler und die Kaufleute bezeichnen. Dies waren wohl Juden, die von der Kriegssituation in den Jahren der französischen Besetzung am meisten profitieren und ihr Geschäft weiter ausbauen konnten. Ähnliches gilt für diejenigen Juden, die mit Kleidern und Stoffen handelten und besonders für die Tuchhändler. Der Bedarf der in der Stadt anwesenden Soldaten an Textilprodukten führte dazu, dass zahlreiche Juden in diesem Erwerbszweig ihr Auskommen finden konnten.[Anm. 12]
Bei einem solchen Übergewicht an Händlern muss der Anteil der anderen Erwerbszweige entsprechend niedriger ausfallen. Die nächst größere Gruppe waren die Rentner und diejenigen Juden, die als Eigentümer oder Güterbesitzer von ihrem Vermögen leben konnten (15,2%). Etwas weniger Juden arbeiteten im gewerblichen Bereich oder waren als Gemeindebedienstete angestellt (jeweils etwa 10%). Sehr gering fällt der Anteil der Juden aus, die ein Geldgeschäft betrieben oder in einem Dienstverhältnis standen. Dies waren nur sechs bzw. elf Juden.
Die Anzahl der einzelnen Berufe erhöhte sich nur unwesentlich von 70 um das Jahr 1788 auf 72 im Jahr 1817. Bemerkenswert ist aber, dass der Prozentsatz der handeltreibenden Juden um mehr als 13% anstieg, obwohl schon um 1788 fast die Hälfte aller jüdischen Erwerbstätigen im Handel tätig war. Der enorme Zustrom zu allen Arten des Handels war vermutlich eine Folge des beginnenden wirtschaftlichen Strukturwandels und besonders des Wachstums der Städte. Viele Juden, die in der französischen Zeit aus den umliegenden Landgemeinden nach Mainz gekommen waren, hatten in ihren Dörfern wahrscheinlich keine berufliche Perspektive mehr und versuchten im städtischen Handel – oft auch ohne kaufmännische Erfahrung und Qualifikation – eine Alternative zu finden. Dieser Anstieg ist auch ein Indiz dafür, dass die Bestimmungen des Dekrets von 1808 in der Praxis kaum Auswirkungen gehabt haben dürften. Es lässt sich zudem eine zunehmende Spezialisierung im Handelssektor feststellen. So kamen z.B. beim Handel mit bestimmten Produkten einige Waren wie Holz, Brillen, Musselin oder Mehl hinzu.
Der Anteil der Gewerbetreibenden erhöhte sich nur leicht von 7,1% auf 10,3%. Dieser Anstieg könnte auf die Einführung der Gewerbefreiheit zurückgeführt werden, da die Juden ab diesem Zeitpunkt die ihnen bisher verschlossenen zünftigen Handwerksberufe ergreifen konnten. Einige Gründe sprechen aber dagegen. Zum einen ist der Zeitraum von 20 Jahren für gravierende Änderungen in diesem Erwerbszweig, die sich auch in der Quelle niederschlagen konnten, vermutlich zu kurz, zum anderen fand die Berufsausbildung vieler Juden noch in der Zeit statt, als die Beschränkungen bestanden. Es fällt zudem auf, dass lediglich die Zahl der Wirte deutlich anstieg. Der hohe Anteil an Metzgern (4,6%) erklärt sich wahrscheinlich aus dem Umstand, dass dieser Beruf als einziges zünftiges Handwerk auch Juden zugänglich war und trotz der großen Konkurrenz ein nicht zu unterschätzender finanzieller Anreiz zur Ergreifung dieses Berufes bestand. Zunächst durften jüdische Viehhändler nur für den Eigenbedarf eine begrenzte Stückzahl an Vieh schlachten, um die Reinheitsgebote nicht zu verletzen. Außerdem war es ihnen erlaubt, die für die Juden wegen der religiösen Vorschriften zum Verzehr unbrauchbaren Hinterteile der Tiere zu verkaufen. Der Verkauf von Fleisch nahm aber zu, da es den Juden gelang, billiger als ihre nichtjüdischen Konkurrenten zu sein. Aus einem Schreiben von jüdischen Metzgern an die Munizipalverwaltung der Stadt Mainz geht hervor, dass sie das Pfund Fleisch 2 Kreuzer billiger verkauften als ihre nichtjüdischen Konkurrenten.[Anm. 13] Bei einem Fleischpreis von etwa 10 Kreuzern pro Pfund ist das ein beträchtlicher Unterschied. Trotzdem sprang noch eine höhere Gewinnspanne heraus als beim Viehhandel. Dieser Anreiz bewog viele Juden, den Metzgerberuf zu ihrem Haupterwerb zu machen.[Anm. 14] In Mainz gab es daneben noch zwei Schächter, die allein für das rituelle Schlachten zuständig waren. Dies dürfte für den Bedarf der jüdischen Gemeinde zur damaligen Zeit ausgereicht haben. Damit waren die Metzger neben den Gastwirten offenbar die einzigen, die ihre Arbeit und ihre Produkte außerhalb der Gemeinde anboten. Die übrigen Gewerbetreibenden deckten vermutlich nicht mehr als den Bedarf der Gemeinde. Der leichte prozentuale Anstieg bei den jüdischen Gewerbetreibenden deutet also nicht auf eine verstärkte Orientierung zu gewerblichen Berufen hin, sondern ist vermutlich auf einen erhöhten Bedarf infolge der stark angewachsenen jüdischen Bevölkerung zurückzuführen.
Die Aussicht auf bessere Verdienstmöglichkeiten hatte zahlreiche Juden in der französischen Zeit vermutlich bewogen, einen Handelsberuf zu ergreifen. In den anderen Erwerbszweigen – vor allem im Gewerbe – schlugen sich aufgrund der kurzen Zeit seit der Einführung der Gewerbefreiheit mögliche Veränderungen noch nicht in der Quelle nieder.
Nach der Erwerbsstruktur soll nun auch die soziale Zusammensetzung der Gemeinde dargestellt werden. Im Familienbuch wird die soziale Lage der einzelnen Familien mit sechs Einschätzungen beschrieben. Die als reich und vermögend bezeichneten Juden sind dabei der Oberschicht zuzuordnen, die bemittelten der gehobenen Mittelschicht; die Juden mit etwas Vermögen bilden die Mittelschicht, während diejenigen ohne Vermögen und die armen Juden der Unterschicht angehören. Es ergibt sich somit folgendes Bild:
Immerhin gehörten nun 43 Juden der Oberschicht an, der Prozentsatz hat sich von 3,7% auf 14,5% erhöht. Zudem gelang es zahlreichen Juden, in die Mittelschicht aufzusteigen. Zur Unterschicht zählten nur noch knapp 50% der Gemeindemitglieder. Etwa die Hälfte der Mainzer Juden hatte also ein Vermögensniveau erreicht, dass ihnen zumindest vorerst eine gesicherte Existenz bot. Für die Angehörigen der Mittelschicht bestand aber weiterhin die ständige Gefahr des Absinkens in die Unterschicht. Wenn man bedenkt, dass am Ende der kurmainzischen Zeit noch 75% zur Unterschicht zu rechnen waren, dann zeichnet sich aber insgesamt seit den 80er Jahren des 18. Jahrhundert bei vielen Mainzer Juden ein beachtlicher sozialer Aufstieg ab. Es gelang ihnen wohl, die seit der französischen Zeit gegebenen Möglichkeiten in eine Verbesserung ihrer sozialen Stellung umzusetzen.

Die weitere Entwicklung bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts

Die Angaben des Familienbuches für die Zeit nach 1817 erlauben dann nur noch einen Blick auf die weitere Entwicklung der Erwerbsstruktur. Die Ergebnisse bestätigen aber die bisherige Beobachtung, dass sich diese Struktur der Mainzer Juden parallel zu den gesamtwirtschaftlichen Tendenzen und der besonderen wirtschaftlichen Entwicklung von Mainz ausbildete. Es kam eine Vielzahl an Berufen hinzu, vor allem im gewerblichen Bereich. Die in den 1830er Jahren einsetzende Krise des Handwerks bremste aber wahrscheinlich den Zulauf zu diesen Berufen, so dass der Anteil der Gewerbetreibenden nie mehr als 15-20% aller jüdischen Erwerbstätigen betragen haben dürfte. Trotzdem ließen einige Väter einen oder mehrere Söhne einen Handwerksberuf erlernen, wozu sicher auch die Arbeit des Mainzer Professionistenvereins beitrug. Dieser Verein wurde 1823 gegründet, um einerseits Juden vermehrt zu den Handwerksberufen zu führen und andererseits die jüdischen Lehrlinge in ihrer Ausbildung zu unterstützen.[Anm. 15]
Die Ausdehnung des Verkehrsnetzes und die durch den Bevölkerungszuwachs gestiegene Nachfrage können den kaum gesunkenen Anteil an jüdischen Haushaltsvorständen erklären, die Handel trieben. Ein wichtiges Ergebnis ist in diesem Zusammenhang, dass die Zahl der Kleinhändler deutlich zurückging und die Zahl der selbständigen Ladenbesitzer anstieg.[Anm. 16] Es existiert für das Jahr 1834 ein Handlungsaddresskalender, der insgesamt 76 jüdische Läden in 64 Häusern aufführt.[Anm. 17] Wenn man bedenkt, dass es bis zum Ende der kurmainzischen Zeit nur drei nachgewiesene Geschäfte von Juden außerhalb des Judenviertels gegeben hat, dann wird sehr deutlich, welche Veränderungen sich seit der Französischen Zeit abgespielt haben dürften.

Bild:

Man sieht unverkennbar, dass die Läden vor allem an den Standpunkten eröffnet wurden, wo es unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten am sinnvollsten war. Einige Läden befanden sich zwar noch in den an das ehemalige Judenviertel angrenzenden Straßen, wie der Sackgasse und der Klarastraße, wo die Geldwechsler saßen, oder der Mittleren und Hinteren Bleiche. Die Mehrzahl der Geschäfte befand sich aber dort, wo früher Markt gehalten wurde und sich auch heute das Einkaufsleben von Mainz abspielt, nämlich am Speisemarkt, Flachsmarkt, Leichhof, Höfchen und in der Schusterstraße. Das Stadtviertel C war das alte Zentrum des Handels, in dem auch die Mehrzahl der Mitglieder des Handelsstandes wohnte, wie Ricarda Matheus nachgewiesen hat. Auf die handeltreibenden Juden muss dieses Viertel daher zum einen eine natürliche Anziehungskraft ausgeübt haben und zum anderen scheint die Verlegung des Geschäftes in die Nähe der nichtjüdischen Großkaufleute auch ein Ausdruck ihres Wunsches nach sozialem Aufstieg und Ansehen gewesen sein. Die jüdischen Ladenbesitzer waren also nicht mehr darauf angewiesen, von Haus zu Haus ihre Ware zu verkaufen und somit auch von der Gefahr, auf ein unteres Einkommens- und Lebensniveau abzusinken, nicht mehr unmittelbar betroffen.
Der beginnende Aufstieg der Mainzer Juden in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zeigt sich weiterhin daran, dass einige jüdische Väter ihre Söhne studieren und einen akademischen Beruf ergreifen lassen konnten. Dazu kam, dass Hessen-Darmstadt zu den wenigen deutschen Staaten in dieser Zeit gehörte, in denen Juden zur Rechtsanwaltschaft zugelassen waren. So gab es in Mainz mindestens vier jüdische Rechtsanwälte, zu denen noch vier Ärzte kamen.<ANM> Zu den Söhnen, denen das Vermögen des Vaters das Jurastudium ermöglicht hatte, gehörte als einer der bekanntesten Jacob Dernburg. An seiner beruflichen Laufbahn lässt sich beispielhaft der Zwiespalt vieler Juden zwischen beruflicher Karriere und der Zugehörigkeit zur jüdischen Glaubensgemeinschaft erkennen. Jacob hatte in Bonn und Gießen Jura studiert, bevor er sich in Mainz als Rechtsanwalt niederließ. 1842 konvertierte er mit seinen Kindern zum evangelischen Glauben, weil er auf den Lehrstuhl für rheinisches Recht an der hessischen Landesuniversität in Gießen berufen worden war. Er entschied sich demnach für die Karriere und gegen die Religion. Wegen antijüdischer Intrigen konnte er sich aber nicht lange dort halten und wurde von der Regierung an den Kassationshof in Darmstadt berufen. Später bekleidete er noch das Amt eines geheimen Appellationsrates am höchsten hessischen Gerichtshof in Darmstadt. Seine biographischen Angaben sind neben dem Eintrag im Familienbuch (Nr. 420) dem einleitenden Kapitel der Biographie seines Sohnes Bernhard entnommen. Vgl. Werner Schiefel, Bernhard Dernburg 1865-1937. Kolonialpolitiker und Bankier im wilhelminischen Deutschland (Beiträge zur Kolonial- und Überseegeschichte, 11), Zürich 1975, S. 11f.</ANM>
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mainzer Juden in der Mitte des 19. Jahrhunderts – ausgehend von den durch die Französische Revolution bedingten Veränderungen – einen jahrzehntelangen wirtschaftlichen und sozialen Aufstieg hinter sich hatten, der einerseits durch die verbesserten rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bedingt war, andererseits aber auch dadurch erklärt werden kann, dass die Juden selbst die Möglichkeiten konsequent zur Erweiterung und Differenzierung ihres Berufsspektrums und zur Verbesserung ihrer sozialen Lage nutzten.

Anmerkungen:

  1. Dieser Aufsatz beruht im wesentlichen auf meiner unveröffentlichten Examensarbeit: Studien zur Berufsstruktur und sozialen Lage der Mainzer Juden in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, die von Prof. Dr. Michael Matheus, Historisches Seminar, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, betreut wurde. Zurück
  2. Zur allgemeinen Geschichte der Juden in Deutschland seien hier stellvertretend benannt Ismar Elbogen/Eleonore Sterling: Die Geschichte der Juden in Deutschland. Eine Einführung, Frankfurt/Main 1966; Jacob Katz: Aus dem Ghetto in die bürgerliche Gesellschaft. Jüdische Emanzipation 1770-1870. Aus dem Englischen v. Wolfgang Lotz, Frankfurt/Main 1986; Friedrich Battenberg: Das europäische Zeitalter der Juden. Zur Entwicklung einer Minderheit in der nichtjüdischen Umwelt Europas, 2 Bände, Darmstadt 1990; Hermann Greive: Die Juden. Grundzüge ihrer Geschichte im mittelalterlichen und neuzeitlichen Europa, 4. Aufl., Darmstadt 1992; Michael A. Meyer (Hrsg.): Deutsch-jüdische Geschichte in der Neuzeit, 4 Bände, München 1996-1997. Zurück
  3. Die aktuellste Überblicksdarstellung zur Geschichte der Mainzer Juden stammt von Friedrich Schütz: Magenza, das jüdische Mainz. In: Franz Dumont/Ferdinand Scherf/Friedrich Schütz (Hrsg.): Mainz. Die Geschichte der Stadt, Mainz 1998, S. 679-702. Für die Zeit bis zum 17. Jahrhundert vgl. vor allem Karl A. Schaab: Diplomatische Geschichte der Juden zu Mainz und dessen Umgebung mit der Berücksichtigung ihres Rechtszustandes in den verschiedenen Epochen, Ndr. d. Ausg. Mainz 1855, Wiesbaden 1969; Siegmund Salfeld: Bilder aus der Vergangenheit der Juden zu Mainz. Festgabe zur Erinnerung an die 50jährige Wiederkehr des Einweihungstages (11. März 1853) der Hauptsynagoge zu Mainz, Mainz 1903; Friedrich Schütz (Bearb.): Juden in Mainz. Rückblick auf eine stadthistorische Ausstellung im Mainzer Rathaus-Foyer November 1978, Oktober/ November 1979, Mainz 1979; Eugen L. Rapp: Chronik der Mainzer Juden, Mainz 1977; Rolf Dörrlamm: Magenza. Die Geschichte des jüdischen Mainz. Festschrift zur Einweihung des neuen Verwaltungsgebäudes der Landes-Bausparkasse Rheinland-Pfalz, Mainz 1995. Zum Schutzstatus der Mainzer Juden vgl. ausführlich Helmut Schneider: Schutzjuden und Judenschutz. In: Heinz Duchhardt (Hrsg.): Beiträge zur Geschichte der Mainzer Juden in der Frühneuzeit, Mainz 1981, S. 109-120. Zurück
  4. Dieses Dekret ist abgedruckt bei Schaab, Geschichte (wie Anm. 3), S. 224ff. Vgl. dazu auch Schütz, Magenza (wie Anm. 3), S. 685f.; Matthias Bitz: Die Judenpolitik Johann Philipps von Schönborn. In: Duchhardt, Beiträge (wie Anm. 3), S. 121-132. Hinter den einzelnen Bestimmungen standen in aller Regel handfeste wirtschaftliche Interessen bestimmter Gruppen, die die Juden als sehr unbequeme Konkurrenz empfanden. Diese Verordnung war aber anscheinend nicht durchzusetzen, denn am 12. November 1671 folgte ein neues Dekret, das die Zahl auf zehn Familien beschränkte. Ihnen wurde ein unbebautes Viertel am nördlichen Rand des Stadtgebietes zugewiesen, in dem sie nun siedeln mussten. Die wirtschaftlichen Beschränkungen blieben bestehen. Dieses Dekret ist bei Schaab, Geschichte (wie Anm. 3), S. 237ff., abgedruckt. Zurück
  5. Stadtarchiv Mainz (im Folgenden StAMz) LVO 1784, Febr. 9. Abgedruckt in: Dokumentation zur Geschichte der jüdischen Bevölkerung in Rheinland-Pfalz und im Saarland von 1800 bis 1945, Bd. 1, hrsg. v. Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz in Verbindung mit dem Landesarchiv Saarbrücken, Koblenz 1982, Nr. 8, S. 57ff. Vgl. dazu ausführlich Bernhard Post: Die jüdischen Einwohner von Mainz am Ende des Ancien Régime. In: Duchhardt, Beiträge (wie Anm. 3), S. 33-68. Die Verordnung umfasste noch andere Punkte, u.a. die Empfehlung an jüdische Kinder, christliche Schulen zu besuchen, sowie die Prüfung der jüdischen Amtspersonen und Lehrer durch die staatliche Behörde. Vgl. Schütz, Magenza (wie Anm. 3), S. 689; Salfeld, Bilder (wie Anm. 3), S. 65f.  Zurück
  6. StAMz Abt. 21/703, pag. 272-273, fol. 1-4: "Tabelle der dahiesigen Schutzjuden, mit der Anzahl der selben Kindern, Mägden, und Bedienten. Nebst Anzeige der selben Handelschaften und deren Wohnung. StAMz Abt. 21/703, pag. 268-271, fol. 1-7: Tabelle Ueber dahier sich aufhaltende fremden Juden, welche theils dahier studieren, theils jüdische Präzeptoren oder Lehrer sind, auch sonst toleriert sind." Da sich Post, Einwohner (wie Anm. 5), S. 40ff., in ausführlicher Weise mit der Quelle und ihren Problemen – z.B. bei der Datierung oder der Aufschlüsselung der Erwerbszweige – auseinandergesetzt hat, werden hier nur seine Ergebnisse referiert. Bei der Aufstellung der Berufe werden die Figuren 3 und 4 aus Post, Einwohner (wie Anm. 5), S. 48f., übernommen. Dies geschieht in dieser Ausführlichkeit deshalb, weil sich hier ein hervorragender Vergleichspunkt für die Erwerbsstruktur des Jahres 1817 findet. Die Abweichungen zu den Ergebnissen von Schütz lassen sich nach Post ausschließlich durch verschiedene Zähltechniken erklären. Zurück
  7. StAMz Abt. 21/703, pag. 265-267. Post, Einwohner (wie Anm. 5), S. 50, hat diese Aufstellung in eine Tabelle (Figur 5: Gliederung der Schutzjuden nach Steuergruppen) umgesetzt. Diese fünf Juden zahlten alle mehr als 123fl. 12xr. Steuern im Jahr. Der Sprung zur gehobenen Mittelschicht, die z.B. durch den Hoflieferanten Moises Bamberger repräsentiert wurde, der 74fl. 24xr. zahlte, beträgt fast 50%. Zurück
  8. Welchen politischen Zweck Napoleon mit seiner "Judenpolitik" verfolgte, wird in der Forschung unterschiedlich beurteilt. Sie entsprang aber eher politischem Nutzdenken – die Juden sollten z.B. zum Militärdienst herangezogen werden können – als antisemitischen Überzeugungen. Vgl. dazu auch Helmut Mathy, Einleitung zu: Edith Bucher (Bearb.): Die Juden in Französischer Zeit von 1798/1801 bis 1814. In: Dokumentation (wie Anm. 5), Bd. 1, S. 69-94, hier S. 77ff. Zurück
  9. Zur Vorgeschichte dieser Wuchervorwürfe vgl. Cilli Kasper-Holtkotte: Juden im Aufbruch. Zur Sozialgeschichte einer Minderheit im Saar-Mosel-Raum um 1800 (Forschungen zur Geschichte der Juden, A/3), Hannover 1996, S. 258 Anm. 96. Zurück
  10. Diese Dekrete sind abgedruckt in: Dokumentation (wie Anm. 5), Bd. 1, Nr. 44-46, S. 166ff. Vgl. dazu Kasper-Holtkotte, Juden (wie Anm. 9), S. 336ff. Zurück
  11. StAMz Abt. 50/887. Bei diesem Familienbuch handelt es sich eigentlich um eine jüdische Spezialmusterliste des Jahres 1817. Als Rheinhessen 1816 ins Großherzogtum Hessen eingegliedert wurde, wurde im folgenden Jahr die Bevölkerung nach den hessischen Konskriptionsrichtlinien neu gemustert. Dazu gehörte auch die Aufstellung von Spezialmusterlisten, wobei diejenigen für Juden getrennt anzulegen waren. Die Besonderheit besteht also darin, dass für das Jahr 1817 die jüdische Bevölkerung Rheinhessens als gesonderte Gruppe in einer Vielzahl von Lebensbereichen erfasst ist. Die christliche Spezialmusterliste dieses Jahres bildet den Anfang der Familienregister im Mainzer Stadtarchiv. Zurück
  12. Die Anwesenheit der französischen Soldaten – unter Napoleon durchweg in einer Stärke von mindestens 10.000 Mann – und ihre alltäglichen Bedürfnisse nach Kleidung, Essen und Trinken förderten zusätzlich diejenigen Handel- und Gewerbetreibenden, die Produkte und Leistungen in diesen Bereichen anboten. Im Jahre 1806 waren z.B. 17.800 Soldaten in der Stadt. Zu diesen Zahlen vgl. Peter Lautzas, Die Festung Mainz im Zeitalter des Ancien Régime, der Französischen Revolution und des Empire (1736-1814). Ein Beitrag zur Militärstruktur des Mittelrhein-Gebietes (Geschichtliche Landeskunde, 8), Wiesbaden 1973, S. 153. Zurück
  13. StAMz Abt. 60/317 (Medinzinalpolizei). Zurück
  14. Der finanzielle Anreiz, den Beruf zu wechseln, war beträchtlich, denn 1813 betrug die Gewinnspanne beim Verkauf des Fleisches eines Mastochsens 77fl. 48xr. Dagegen belief sich zum Vergleich das durchschnittliche Jahreseinkommen eines Tagelöhners nur auf 105fl. Angaben nach Bernhard Post: Judentoleranz und Judenemanzipation in Kurmainz 1774-1813 (Schriften der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, 7), Wiesbaden 1985, S. 152ff. Zurück
  15. In den Statuten des Vereins wurde festgelegt, dass die Unterstützung denjenigen Jugendlichen gewährt wurde, die aus Mainz stammten, einen guten Ruf hatten, nicht jünger als 14 und nicht älter als 21 Jahre waren, lesen und schreiben konnten und Grundkenntnisse im Rechnen besaßen. Pro Jahr sollten vier Jugendliche in eine Lehre gegeben werden. Das Handwerk durfte von den Kandidaten frei gewählt werden, der Vorstand achtete aber darauf, dass nicht zu viele im gleichen Beruf ausgebildet wurden. Der Verein übernahm die Zahlung des Lehrgeldes und stellte benötigtes Handwerkszeug; zudem erhielten die Jugendlichen durch vom Verein angestellte Lehrer auch Unterricht in den theoretischen Fächern sowie in Religion. Bereits nach wenigen Jahren konnte eine positive Bilanz im Regierungsblatt veröffentlicht werden, das vermeldete: "die Bemühungen des Verein haben den Erwartungen entsprochen, in dem seit den letzten drei Jahren bereits 14 israelitische junge Leute bei christlichen Handwerkern in die Lehre gekommen sind." Vgl. dazu Martina Drobner, Zur Entwicklung der Mainzer Jüdischen Gemeinde im Kontext gesamtgesellschaftlicher Prozesse des 19. Jahrhunderts (Europäische Hochschulschriften, Reihe 19, A/52), Frankfurt am Main u.a. 2000. Zurück
  16. Dieses Ergebnis deckt sich auch mit der Entwicklung in anderen deutschen Territorien. So wurden in einer preußischen Statistik aus dem Jahr 1843 von den jüdischen Händlern nur noch 14% als Hausierer (mit Gehilfen) gegenüber 19,7% als Inhaber fester Läden bezeichnet. Zahlen bei Arthur Prinz: Juden im deutschen Wirtschaftsleben. Soziale und wirtschaftliche Struktur im Wandel 1850-1914 (Schriftenreihe wissenschaftlicher Abhandlungen des Leo Baeck Instituts, 43), Tübingen 1984, S. 26. Vgl. dazu auch Avraham Barkai: Jüdische Minderheit und Industrialisierung. Demographie, Berufe und Einkommen der Juden in Westdeutschland 1850-1914, Tübingen 1988, S. 16; Jacob Toury: Der Eintritt der Juden ins deutsche Bürgertum. In: Hans Liebeschütz/Arnold Paucker (Hrsg.): Das Judentum in der Deutschen Umwelt 1800-1850. Studien zur Frühgeschichte der Emanzipation (Schriftenreihe Wissenschaftlicher Abhandlungen des Leo Baeck Instituts, 35), Tübingen 1977, S. 139-242, hier S. 226. Zurück
  17. Handlungs-Adress-Kalender von Mainz auf das Jahr 1834, Mainz 1834. Zurück