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Gebietsreformen in Rheinland-Pfalz 1966 bis 1974 und die Gründung der Verbandsgemeinden

Nach dem Ende der so genannten Wiederaufbauphase der 1950er und Anfang der 1960er Jahre, wurde in der Bundesrepublik die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Verwaltungsstrukturen zunehmend in Frage gestellt. Die bisherigen Organisationsformen schienen den neuen Anforderungen an eine leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung nicht mehr zu entsprechen. Rheinland-Pfalz initiierte vergleichsweise früh eine Reorganisation der öffentlichen Verwaltung und der kommunalen Gebietskörperschaften, da bei der Gründung dieses künstlich geschaffenen Bundeslandes 1946 verschiedene Landesteile mit ganz unterschiedlichen Verwaltungstraditionen zusammengefunden hatten. Außerdem war die kommunale Landschaft in Rheinland-Pfalz seit jeher von einer Vielzahl kleiner Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern gekennzeichnet. Diese erschienen weder nach Einwohnerzahl noch nach Finanzkraft dazu in der Lage zu sein, die modernen öffentlichen Leistungen zu erbringen, wie sie der gewachsene Wohlstand, der Strukturwandel in der Landwirtschaft und die Industrialisierung notwendig machten. Bereits am 9. März 1963 schlug Ministerpräsident Peter Altmeier (CDU) im Landtag ein Bündel von Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung vor: Von einer Bereinigung und Modernisierung des Landesrechts über eine Rationalisierung des Verwaltungsablaufs bis hin zu einer sinnvolleren Abgrenzung der Verwaltungsbezirke. Auch einen neuen Gebietszuschnitt für die Landkreise, eine Neugliederung der Mittelinstanzen (die Regierungsbezirke) und die Neuordnung der Gerichtsbezirke sah Altmeiers Programm vor. Damit hatte Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland eine – vermeintlich als einfach dargestellte „Verwaltungsvereinfachung“ – umfassende Gebiets- und Verwaltungsreform angestoßen, die sich über mehr als acht Jahre erstrecken und die Verwaltungsstrukturen tiefgreifend verändern sollte. Insgesamt wurde durch 18 Landesgesetze zur Verwaltungsvereinfachung, deren erstes am 28.06.1966 und deren letztes am 12.11.1974 verkündet wurde, ein gewaltiges Reformvorhaben umgesetzt. Das zweite Gesetz verminderte die damaligen Regierungsbezirke von fünf auf drei, indem die Bezirksregierungen Koblenz und Montabaur zu einer Bezirksregierung in Koblenz und die Regierungsbezirke Rheinhessen und Pfalz zu einem Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz zusammengeführt wurden. Der Beschluss der Landesregierung setzte ein politisches Zeichen, insoweit sie sich ausdrücklich zur „Mittelinstanz“ und der Beibehaltung der Landkreise bekannte. Mit diesem Bekenntnis zur Dreistufigkeit des Verwaltungsaufbaus in Rheinland-Pfalz ging eine Reform der Landkreise einher. Zwischen 1968 bis 1973 wurden die Gebiete von 22 Landkreisen neu geordnet und aus ihnen 11 neue Landkreise gebildet. Lediglich 10 Kreise blieben von dieser Reform unberührt, so dass 1974 nur noch 24 Landkreise – statt den ursprünglichen 39 – in Rheinland-Pfalz vorhanden waren. [Anm. 1]

Bei der kommunalen Gebiets- und Verwaltungsreform ist Rheinland-Pfalz einen Sonderweg gegangen: Man hat darauf verzichtet, die vielen kleinen Gemeinden zu Großgemeinden zusammenzufassen, sondern stattdessen als zusätzliche Ebene Verbandsgemeinden eingeführt (in Anlehnung an die damals in Teilgebieten noch vorhandenen preußischen Amtsgemeinden). So besteht heute die kommunale Landschaft aus kreisfreien Städten sowie aus Landkreisen. Letztere setzen sich aus Verbandsgemeinden, die mehrere Ortsgemeinden zusammenfassen, sowie verbandsfreien Städten und Gemeinden zusammen. Diese landesweite Einführung der Verbandsgemeindeverfassung gilt als Hauptstück der seit 1969 unter Ministerpräsident Helmut Kohl (CDU) weitergeführten Verwaltungsreformen. Drei Gesetze führten 1969 zur Schaffung der neuen Verwaltungseinheit. Eine neue einheitliche Verbandsgemeindeverfassung sah vor, die bisherigen Ämter in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier in Verbandsgemeinden umzubilden und in den übrigen Landesteilen während einer Übergangszeit Verbandsgemeinden neu zu bilden. Diese Gebietskörperschaften sollten der Selbstverwaltung auf unterster Stufe dienen und galten als Weiterentwicklung der früheren gemeinschaftlichen Bürgermeistereien oder Ämtern. Doch obwohl ein zentrales Argument für die Errichtung von Verbandsgemeinden die Vereinheitlichung der Verwaltungsformen und -größen war, blieb in der Praxis eine erhebliche Heterogenität bezüglich Fläche, Einwohnerzahl und Anzahl der zugehörigen Ortsgemeinden zwischen den verschiedenen Verbandsgemeinden bestehen. [Anm. 2]

Auch für Rheinhessen änderte sich einiges mit der Gebietsreform: So wurde zunächst der Regierungsbezirk mit der Pfalz zusammengelegt, sodass der neue, größere Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz entstand. Außerdem wurde durch die Kommunalreform die neue Ebene der Verbandsgemeinde eingeführt, welche dann ebenfalls in Rheinhessen gegründet wurden. Auch die beiden heutigen Landkreise sind Kinder der Gebietsreform von 1969: Durch Zusammenlegungen entstanden aus den bisherigen Landkreisen Alzey, Bingen, Mainz und Worms die neuen Kreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen. Veränderungen im Gebietsstand der Städte ergaben sich ebenfalls infolge der Verwaltungs- und Gebietsreform. Dadurch kam es neben der 1969 vollzogenen Zusammenlegung der Kreise im selben Jahr in Alzey zur Eingemeindung neuer Stadtteile. Und am 7.6.1969 wurden in Worms die Gemeinden Abenheim, Heppenheim, Ibersheim, Pfeddersheim, Rheindürkheim und Wiesoppenheim in das Stadtgebiet eingegliedert. In der Landeshauptstadt kam es 1969 zur Eingemeindung der Gemeinden Finthen, Drais, Hechtsheim, Ebersheim und Laubenheim. [Anm. 3]

Verfasser: Felix Schmidt

Verwendete Literatur:

  • Lorig, Wolfgang H.: Verwaltungs- und Kommunalreform in Rheinland-Pfalz, in: Politik in Rheinland-Pfalz. Gesellschaft, Staat und Demokratie, hg. v.  Ulrich Sarcinelli/Jürgen W. Falter/Gerd Mielke/Bodo Benzner, Wiesbaden 2010, S. 497-529.
  • Stubenrauch, Hubert: Städte, Landkreise, Verbandsgemeinden und Gemeinden. Das rheinland-pfälzische Kommunalsystem im Überblick, Mainz 2014.

Erstellt am: 21.09.2016

Anmerkungen:

  1. Vgl. Stubenrauch 2014, S. 5; Lorig 2010, S. 500f.  Zurück
  2. Lorig 2010, S. 501f.  Zurück
  3. Bönnen 2011  Zurück