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0.Das Fürstentum Birkenfeld - Denkwürdiges und Merkwürdiges aus der Oldenburger Zeit

„Denkwürdiges und Merkwürdiges“ aus der Oldenburger Zeit ist keine allgemeine Darstellung der 100 Jahre Fürstentum und der 120 Jahre Zugehörigkeit zu Oldenburg. An Hand von Dokumenten werden einzelne Geschehnisse der damaligen Zeit aus verschiedenen Lebensbereichen beleuchtet. Die Beispiele zeigen damit aber auch die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert für das Birkenfelder Land:
den zunächst alles beherrschenden Absolutismus, die Verwaltung und das Rechtswesen, das Verhältnis von Kirche und Bildung (Schulen).

0.1.Aller Anfang ist schwer – oder auch nicht

Peter Herzog von Oldenburg. Erster Fürst von Birkenfeld bis 1829.[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Dass dem Herzog von Oldenburg auf dem Wiener Kongress 1815 das Fürstentum Birkenfeld als Entschädigung zugesprochen wurde, ist hinreichend bekannt. Herzog Peter war nicht begeistert, hatte er doch gehofft, einen Landstrich in der Nachbarschaft seines Herzogtums zu bekommen. Man kann sich gut vorstellen, dass seine erste Frage war: „Wo liegt denn Birkenfeld?“ Und auf die Antwort: „ Ei im Hunsrück“, folgte gleich die zweite Frage: „Und wo liegt der Hunsrück?“
Ab 1817 war der Herzog von Oldenburg also auch Herrscher eines neuen, selbständigen Ländchens – nämlich Fürst von Birkenfeld.

Mit der Übergabe von Preußen an den Oldenburger Herzog am 09. April 1817 bedurfte es einer eigenen Regierung für das Fürstentum. Und so wurde nach Art des absolutistischen Herrschers von Gottes Gnaden handschriftlich am 19.04.1817 bestimmt:

[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Nachdem Seine Herzogliche Durchlaucht, unser gnädigster Herr, zu
verordnen geruhet haben,
daß die Verwaltung dieses Fürstenthums einer Regierungs Commission
übertragen werden soll ….
So sind, vermöge besonderm höchsten Auftrags zu Mitgliedern ge-
dachter Commission ernannt die Herren

  • Regierungsrat Wibel ( aus Oldenburg)
  • Kreisdirektor Gerhard (aus Birkenfeld)
  • Kreisdirektor Weyrich (aus Oberstein)

Und werden alle und jede Behörden und sämtliche Unterthanen an-
gewiesen, dieser Commission schuldige Folge zu leisten.

[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

„Seine herzogliche Durchlaucht“ – auf dem Wiener Kongress war dem Oldenburger die Standeserhöhung „Großherzog“ zugestanden worden, die mit der Anrede „Königliche Hoheit“ verbunden war. Herzog Peter hat diesen Titel aus Verärgerung über seinen so weit entfernten neuen Besitz nicht geführt. Es blieb also bei der Anrede „Durchlaucht“.
Bisher verlief die Regierungsbildung schnell, aber es war eine vorläufige Regierung. Erst fünf Monate später (2. September 1817) wurden die Strukturen der Regierung endgültig festgelegt.

Der erste Satz von §1 macht deutlich, dass die Birkenfelder Regierung direkt dem Herzog unterstand, nicht einer Regierung des Herzogtums!

Paul Großherzog von Oldenburg. Zweiter Fürst von Birkenfeld 1829-1853.[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Am 21. Mai 1829 verstarb Herzog Peter und sein Sohn Paul übernahm die Regierungsgeschäfte. Seine erste Entscheidung: Er nahm den Titel „Großherzog“ an, wurde damit „Königliche Hoheit“. Und er erließ ein „Höchstes Patent“ – eine Verordnung über die Trauerfeierlichkeiten für seinen Vater.
Wir…. von Gottes Gnaden …. entbieten allen Unseren lieben getreuen Untertanen Unsere Fürstliche Gnade, geneigten Willen und alles Gute.


Das Traueredikt legte Einzelheiten fest:

  • Es wird eine Landestrauer von 6 Monaten angeordnet.
  • Im Gottesdienst am 14. Juni 1829 ist von allen christlichen Konfessionen eine Trauerpredigt zu halten; danach ist nicht mehr für den verstorbenen Herzog zu beten.
  • 17 Tage sind in allen Kirchen von 11 bis 12 Uhr die Glocken zu läuten.
  • Zwei Monate darf keine weltliche oder kirchliche Musik in der Öffentlichkeit gespielt werden. Keine öffentliche Lustbarkeit ist erlaubt! Sogar das Orgelspiel im Gottesdienst ist verboten.
  • Während der 6-monatigen Landestrauer siegeln sämtliche Behörden Lack schwarz (statt rotem Siegellack), Oblaten (Prägestempel) schwarz oder weiß.

Auch die „Kleidertrauer“ ist für die öffentlich Bediensteten im Einzelnen geregelt.

  • Die ersten 2 Monate ist eine schwarze Kreppbinde am Arm der Dienstuniform zu tragen, dazu schwarze Weste und Beinkleider.
  • Die Kokarde und andere Verzierungen an dem Beamtenhut und das Portepee am Degen sind in schwarzes Krepp gehüllt.
  • Schwarze wollene Strümpfe und Schuhe mit schwarzen Schuhschnallen sind vorgeschrieben.

Im 3. und 4. Monat der Trauer dürfen nun als „Erleichterung“ schwarze seidene Strümpfe und an den Schuhen blaue Schnallen getragen werden.

Hut und Degen Oldenburgischer Beamter.[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Im 5. und 6. Monat: Hut und Degen ohne Krepp, Weste und Hose schwarz, Schuhe mit weißen Schnallen. Hoffentlich konnte man die Schuhe auf die verschiedenen Schnallen umrüsten! Entsprechende Regeln galten natürlich auch für die Gendarmerie und Forstbeamten. Für uns heute war das ein unglaublicher Personenkult: der Herrscher von Gottes Gnaden, Absolutismus pur.
Trotz allem kann man sagen, dass die Großherzöge von Oldenburg ihr Fürstentum mit Augenmaß regiert haben.

0.2.Das Ende der Oldenburger Zeit

[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Erst nach 120 Jahren Zugehörigkeit zu Oldenburg, inzwischen auch der dortigen Regierung unterstellt, wird 1937 die „Oldenburger Zeit“ beendet. Weil Hamburg und Altona zusammengewachsen waren, Altona aber noch zu Schleswig-Holstein gehörte, beschloss die nationalsozialistische Regierung 1937 das Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen:
Altona kam zu Hamburg, der Landesteil Birkenfeld (§8) zu Preußen, von dem es seit über 80 Jahren umschlossen war.

Festakt in der Jahn-Turnhalle in Birkenfeld anlässlich der Übergabe des Kreises an Preußen.[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

0.3.Die Regierung im Fürstentum

Grundsätzliches zur Organisation regelte die oben abgedruckte Herzogliche Verordnung die Einrichtung einer Regierung im Fürstentum Birkenfeld betreffend. Es lohnt sich, einige Paragrafen der Verordnung näher zu betrachten:

§ 2 beschreibt die üblichen Aufgaben der Regierung in 12 Artikeln.

§ 3 regelt die Regierungsorganisation:

[Bild: Quelle: Brandt, H. P.: Die Regierungspräsidenten in Birkenfeld. Schriftenreihe der KVHS Birkenfeld (1990), Bd. 22.]

Die Regierung bestand aus fünf höheren Beamten, zunächst weitgehend aus Oldenburg und man kannte keine Gewaltenteilung: Der Regierungsdirektor / -präsident war Vorsitzender der Verwaltung und des Justizsenats. Das war ein gravierender Rückschritt im Vergleich zur napoleonischen Zeit, wo die Trennung längst vollzogen war. Jetzt war der Amtmann zugleich Richter, der Regierungspräsident oberster Richter. Auch die Öffentlichkeit der Gerichtsverfahren – in der französischen Zeit Gesetz – wurde wieder abgeschafft. Von der dritten Gewalt im Staat, einem Parlament, war überhaupt keine Rede – Absolutismus pur.

§ 4 befasst sich mit der Finanzverwaltung.

§ 5 geht auf besondere Regelungen für die privatrechtlichen Verhältnisse im Fürstentum ein: Vorerst soll das unter der französischen Regierung geltende Civil-Gesetzbuch (Code Civil von 1808) beibehalten werden, aber mit einigen Änderungen. So ist für die Eheschließung durch die bisher übliche Verwaltung zur Gültigkeit derselben auch die kirchliche Form erforderlich. Die Trennung von Kirche und Staat zur Zeit der französischen Regierung wird aufgehoben.

Weiter heißt es in der obigen Verordnung: Der Artikel 230 wird hierdurch aufgehoben und der Artikel 229 soll ebenso für die Ehefrau gelten – ein kleiner Schritt hin zur Gleichberechtigung? Die Antwort geben die Artikel selbst:

[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Das heißt ja wohl, dass der Ehebruch des Gatten mit einer Beischläferin außer Haus kein Scheidungsgrund war – „schöne“ Privilegien!
Zumindest in der Ehe wurde es etwas „gleichberechtigter“!

Das bisherige französische Strafrecht wurde nicht übernommen: An die Stelle des bisherigen Strafgesetzbuchs soll das unterm 10. September 1814 für die Holstein – Oldenburgischen Lande publicirte Strafgesetzbuch treten.

Erste demokratische Ansätze gab es aber auch!

In dem § 13 der Verordnung heißt es:
Der Vorstand jeder Ortschaft oder Gemeinde soll aus einem Schöffen und zwey bis sechs Beisitzern, nach Maßgabe der Größe eines Orts, bestehen, welche von der Gemeinde zu wählen und von den Aemtern zu bestätigen sind. Ihr Amt soll in der Regel drey Jahre dauern, nach deren Ablauf sie jedoch wieder gewählt werden können. Kein Eingesessener kann ein solches Amt, ohne hinreichende Entschuldigungsgründe ausschlagen.

Auf der Dorfebene durfte also gewählt werden. Unser heutiges Problem, Mitglieder für den Stadt-/Gemeinderat zu finden, wurde damals gesetzlich geregelt: Kein Eingesessener kann ein solches Amt ausschlagen.


0.4.Verwaltung und Bürokratie

Wie weit die Verwaltung und Bürokratie im Fürstentum damals schon ging, soll an einigen Dokumenten gezeigt werden.

Da gibt es den Reisepass von Carl Hahn, Handelsmann aus Idar, der 1834 von Idar nach Frankfurt an der Oder fahren wollte. Der Pass galt für alle Staaten des deutschen Bundes einschließlich Österreich.

[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Ganz amüsant ist die Personalbeschreibung, zum Beispiel: Stirne rund, Nase / Mund gewöhnlich, Gesichtsfarbe gesund. Auf der Rückseite sind verschiedene Stationen der Reise mit amtlichem Siegel vermerkt: Frankfurt a. M., Naumburg, Frankfurt a. d. O., Mainz, Koblenz. Offensichtlich hatte man sich bei Aufenthalten über Nacht bei der Polizei zu melden.
Die Reisefreiheit war doch deutlich eingeschränkt. Das galt aber auch im Fürstentum. Denn §16 der Regierungsverordnung sagt:
Kein Ortsvorstand ist befugt, ohne Genehmigung des Amtes, einem Fremden auf längere Zeit als 3 Tage den Aufenthalt in der Gemeinde zu gestatten. Die Aufnahme Fremder in das Gemeinde- und Staatsbürgerrecht kann nicht anders als mit Genehmigung unserer Regierung erfolgen.

Der Reisepass von Fräulein Bertha Böcking aus Abentheuerhütte von 1866 zeigt weitere amüsante Details: Sie war nicht “ledig“ sondern „Stand – ohne“. Sie reiste im Alter von 22 Jahren von „da“ nach Frankreich und Italien. War der den Pass ausstellende Beamte schon müde oder vielleicht Fräulein Böcking nicht besonders hübsch? Jedenfalls umging er jede Personal-Beschreibung mit der allgemeinen Aussage „nach Ansicht“.

[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Aber es ging auch einfacher mit einer Passkarte (halbe Postkartengröße) „von 1863 für Herrn Uhrmacher Mathias Hermann und dessen Frau, beide von hier. Der heutige Uhrmacher Hermann betreibt das Gewerbe also in 5. Generation und noch in dem selben Haus in Birkenfeld.


Offensichtlich unterlag auch der Waffenbesitz strenger Kontrolle, wie aus dem Schießpass für den Advokaten Goerlitz zu Birkenfeld ersichtlich.

[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

0.5.Rechtsfragen im Fürstentum

[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Wie sehr man um Zucht und Ordnung bemüht war und dabei vielleicht auch etwas über das Ziel hinaus schoss, verdeutlicht das nachfolgende Schreiben des Birkenfelder Bürgermeisters Engel vom 8. April 1828:
Da das Spielen und Lärmen der Kinder in der Nähe der Kirche während des Gottesdienstes ungebührlich überhand genommen hat, so werden hierdurch diejenigen, welche es betrifft aufgefordert, ihre Kinder von solcher Störung des Gottesdienstes zu warnen und zu gewärtigen, daß im Falle dergleichen fernerhin wiederholt würde, die Kinder auf der Stelle arretiert und dem Amte vorgeführt, die Eltern als für sie verantwortlich bestraft werden sollen.
Wo die arretierten Kinder im Amt „aufbewahrt“ wurden, ist nicht bekannt; das Gefängnis wurde erst 1842 erbaut.

Nach den Revolutionsjahren 1848/1849 konnte die Trennung von Verwaltung und Justiz durchgesetzt werden. Das wird aus den nachfolgenden Dokumenten deutlich und beweist eine nunmehr differenzierte Auseinandersetzung in Rechtsfragen.
Es ging um die Frage, wer Geldstrafen gegenüber Eltern aussprechen darf, wenn diese ihre Kinder anhaltend der Schule entziehen:
Laut der im Fürstentum geltenden Schulordnung § 77 und 78 fiel das in die Zuständigkeit des Schulvorstands. Dieser bestand in den Anfängen des Fürstentums aus dem Pfarrer = Schulinspektor, dem Schöffen = Ortsbürgermeister und einem Jurat = Kirchenältester; in späteren Jahren kam der Amtsbürgermeister und endlich auch der Lehrer (!) hinzu. Da aber jeder schwerwiegende Fall von Schulversäumnissen laut Gesetz ein „rechtsgefährlicher Fall“ war, handelte es sich hier gemäß Artikel 5 des Strafgesetzbuches um eine Polizeiübertretung, die durch ein Gericht zu ahnden war. Auch konnten Geldstrafen in Gefängnisstrafen umgewandelt werden, was wiederum Sache eines Gerichts gewesen wäre.
Von der Regierung wurde außerdem beklagt, dass die Schulvorstände sehr unterschiedliche Auffassungen von schwerwiegenden Schulversäumnissen hatten. Deshalb wurde 1857 verfügt, dass Schulversäumnisstrafen nur noch von Gerichten auszusprechen sind.

0.6.Stellung des Fürstentums im Deutschen Reich

[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Aufschlussreich für die territorialen Verhältnisse in der 2. Hälfte des 19. Jh. ist der „Heimathschein für Wilhem Eissel, Graveur in feinen Steinen zu Birkenfeld, 26 Jahre alt“.
Es bedurfte einer Bescheinigung, dass Eissel die Eigenschaft eines Oldenburgers und zwar eines Angehörigen des Fürstentums Birkenfeld hat, um sich in Stuttgart aufhalten zu dürfen. Und dass er nach Abschluss der beabsichtigten Heirat im Ausland mit seiner Ehefrau jederzeit in seine Heimatgemeinde zurückkehren kann. Trotz der Reichsgründung 1871 musste Eissel noch drei „fremde“ Länder durchqueren, Preußen, Bayern (die Pfalz) und Baden, um nach Stuttgart in das Königreich Württemberg zu gelangen. Und wenn es schon ein Formular zum Erwerb von Heimatrechten durch Heirat gab, war das sicher keine Seltenheit.

0.7.Kirchen- und Schulwesen

Zu dem Kirchen- und Schulwesen wird in der Verordnung zur Einrichtung einer Regierung in § 2 Absatz 10 festgelegt:
Unserer Regierung zu Birkenfeld liegt ob:
Die Besorgung der Kirchen und Schulsachen, mit Zuziehung eines von Uns dahin anzuweisenden Geistlichen der drey christlichen Confessionen, in so fern der Gegenstand die eine oder die andere derselben besonders betrifft.
Der Landesherr bestimmte natürlich über das Schulwesen, aber auch über die Kirchen. Für die Evangelischen im Fürstentum war der Herzog eine Art Fürstbischof. Die Katholiken hatten ihren Bischof in Trier.

Neben dem I. und II. Senat gehörten zur Regierung des Fürstentums noch das Konsistorium und die Kommission. Auch hier war der Regierungsdirektor / Präsident der Vorsitzende. Dazu gab es für die Evangelischen den Superintendenten, für die Katholiken den Dechanten und für beide Glaubensrichtungen den Anwalt der geistlichen Güter.
Aber warum wurde oben von drey christlichen Confessionen gesprochen? Die Evangelischen waren überwiegend Lutheraner, aber es gab im Fürstentum auch Evangelisch Reformierte Gemeinden (z.B. Achtelsbach, Wolfersweiler) und sie zählten als 3. Konfession, bis 1843 endlich auch in Birkenfeld die Vereinigung der Lutheraner und der Reformierten in der „Union“ erfolgte. Bis dahin stritten sich Lutheraner und Reformierte untereinander zuweilen mehr als mit den Katholiken.

Die Aufgaben des Anwalts der geistlichen Güter sind schnell erklärt:

Die Kirchengemeinden hatten nicht immer das sicherste Händchen für die Finanzen und unter Napoleon kümmerte sich der Staat kaum um die Geldangelegenheiten der Kirchen – außer, dass man die Klöster und den Adel enteignete.
Die Anwälte der geistlichen Güter kontrollierten jetzt bei den jährlichen Visitationen der Gemeinden im Fürstentum die Finanzen. Zum Beispiel durfte der An- und vor allem Verkauf von Ländereien nur mit der Zustimmung des „Anwalts“ erfolgen.
Mit obiger Regelung – Besorgung der Kirchen- und Schulsachen - wurden die Pfarrer auch für die Schulen in ihrer Gemeinde zuständig, waren Vorgesetzte der Lehrer. Der Superintendent war für das gesamte Schulwesen verantwortlich – ausgenommen die katholischen Schulen. Dr. Freimut Heiderich beschreibt die diesbezüglichen Aufgaben der Pfarrer wie folgt:
Den örtlichen Pfarrern war als Localschul-Ispectoren in der neuen Landschulordung nach wie vor die Hauptrolle aufgeladen, für die sie einen wesentlichen Teil ihrer Arbeitskraft einzusetzen hatten. Der Pfarrer hatte die Aufsicht über den Unterricht, er hatte über den regelmäßigen Schulbesuch der Kinder zu wachen und „das Betragen“ des Lehrers zu kontrollieren, jeden Monat mindestens einmal die Schulen des Kirchenspiels zu besuchen, dazu Tagebuch zu führen und den Schulvorstand in vierteljährlichen Sitzungen zu unterrichten. Zusammen mit dem übrigen Schulvorstand hatte er jährliche Schulprüfungen und Visitationen der Schulen abzuhalten, worüber Bericht an die Schulkommission zu erstatten war.
Zusätzlich war dem Pfarrer aufgegeben, daß neben dem Religionsunterricht des Lehrers er in der Schule seines Pfarrorts einen weiteren Unterricht (2 Stunden wöchentlich) erteilen sollte, an dem auch die auswärtigen Kinder der beiden letzten Schuljahre teilzunehmen hatten, neben dem Konfirmationsunterricht. Wenn auch die geistliche Schulaufsicht aus heutiger Sicht erhebliche Kritik erfährt, so war es doch in der Zeit, als die Landschulordnung erlassen wurde, anerkannt, „daß es in den Gemeinden des Fürstentums niemanden gab, der qualifizierter als der Pfarrer für den Posten des Schulinspektors war.“
[Anm. 1] 

0.8.Das Verhältnis Pfarrer - Lehrer

1817 gab es im Fürstentum 94 Orte und 32 Schulen. Von 1830 bis 1840 wurden 33 und von 1840 bis 1850 noch weitere 16 Schulen gebaut. Das war eine vorbildliche Schulpolitik. Es galt die Regierungsforderung: Jedes Dorf hatte seine Schule!
Doch das bedeutete zugleich eine erhebliche Belastung für die Pfarrer! Noch zeitaufwändiger war es für den Superintendenten, hatte er doch in der 2. Hälfte des 19. Jh. über 80 Schulen einmal im Jahr zu inspizieren.
Die Lehrer litten verschiedentlich sehr unter dem „kirchlichen Regiment“, zumal sie im Laufe der Jahrzehnte immer besser ausgebildet und selbstbewusster wurden. Lehrer waren aber meist auch noch Organist und Küster und damit zusätzlich vom Pfarrer abhängig.
So ist es auch nicht verwunderlich, dass der 1848 im Fürstentum gegründete Lehrerverein als Vorsitzenden den Lehrer der jüdischen Schule wählte. Er war von keinem Pfarrer abhängig und damit frei gegenüber der Regierung. Das war gerade im Revolutionsjahr 1848 sicher wichtig.
Die Zuständigkeit der Pfarrer für die Schulen galt noch bis nach dem 1. Weltkrieg. Das wird aus folgendem Briefwechsel deutlich:
Als die Revolutionäre 1919 nach der Ausrufung der „Birkenfelder Republik“ den Superintendenten Lueg fragten, ob er als bisheriges Regierungsmitglied die Revolutionsregierung unterstützen würde, antwortete er mit einem klaren „NEIN“ und schimpfte über die Revolutionäre. Die hatten nämlich die meisten Beamten aus Oldenburg ausgewiesen und damit auch mehrere Lehrer aus dem Gymnasium in Birkenfeld. Der Superintendent sah sich damit kaum in der Lage, den Schulbetrieb weiter aufrecht zu erhalten. Er war also noch für das Schulwesen zuständig.

Zwei Dokumente aus dem Archiv der Evangelischen Kirchengemeinde Birkenfeld beleuchten das Verhältnis Pfarrer – Lehrer, aber auch die Schulverhältnisse 1820.

Brief der Regierung an den Superintendenten.[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Da gegen den Schullehrer Dillmann hierselbst große Klagen wegen Behandlung der Kinder und Nachlässigkeit in seinem Amte geführt werden, so wird der Herr Superintendent Gottlieb hierdurch beauftragt über den Grund oder Ungrund dieser Klagen ….. zu berichten.
Birkenfeld, aus der Regierung II den 29. November 1820, Wibel

Küsterhaus in Birkenfeld; unten wohnte der Küster, oben (im Bild) war die evangelische Schule, später die evangelische Kleinkinderschule untergebracht.[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Die Reaktion des Superintendenten: Er war verärgert, dass die Klagen der Eltern nicht an ihn herangetragen wurden, denn als Superintendent war er zugleich Pfarrer der Gemeinde Birkenfeld. War es mangelndes Vertrauen?
Die Antwort des Superintendenten an die Regierung II: Ich weiß eigentlich nicht, was ich zur Behandlung der Kinder sagen soll. Denn es gibt keine konkreten Vorwürfe.
Daß der hiesige Unterricht besser sein sollte als er wirklich ist, leugne ich nicht. Bei der Menge der Kinder und der kleinen Schulstube, in welcher die Kinder gedrängt nebeneinander sitzen und ein großer Teil gar nicht sitzen kann, ist es nicht möglich, die Kinder so zu unterrichten wie es geschehen sollte.

Die Pfarrer hatten sich als Schulinspektoren auch um schwierige Probleme des Lebens zu kümmern:

Vor dem Pfarrer Rettich zu Wickenrodt erschienen 1849 alle Kirchenvorsteher (Presbyter) von Niederhosenbach und Breitenthal und erklärten:

[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Seit einem halben Jahr oder länger gibt es das Gerücht, der Lehrer Presser habe sträflichen Umgang mit seiner Magd Catherina Engers. Jetzt sei sie schwanger, Presser habe sie zu Fall gebracht.
Auch die Magd erklärt dem Pfarrer, der Lehrer Presser sei der Vater, er habe sie auf perfide Art zu Fall gebracht. Er habe ihr die Ehe versprochen. Der Vater Engers stellt den Lehrer zur Rede und verlangt Zahlung von Alimenten, wird aber von Presser des Hauses verwiesen. Er streitet alles ab und droht mit einer Verleumdungsklage.
Aber die Kirchenvorsteher sind von der Vaterschaft des Lehrers überzeugt. Die ganze Gemeinde nimmt Anstoß am Lehrer, zumal er auch seine Frau misshandelt. Der ganze Sachverhalt sei schädlich für den Kirchenbesuch und die Teilnahme am Abendmahl. Presser sei als Küster nicht mehr tragbar und als Lehrer auch nicht. Die Kirchenvorsteher sind bereit, den Küsterdienst zu übernehmen. Sie beantragen beim Consistorium in Birkenfeld:

  • die Untersuchung des Sachverhaltes gegen Lehrer Presser
  • die Ablösung als Küster und Lehrer

Pfarrer Rettich bringt obigen Sachverhalt zu Papier und schickt den Antrag an das Consistorium mit dem Zusatz Ich mache den Antrag zu dem meinigen. Er wünscht also auch die Ablösung.

[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Die Antwort auf den Antrag liest sich wie folgt:

Entscheidung der Schulcommission zur Sache “Lehrer Presser”
Unter Rücksendung des mitgetheilten Berichts des Pfarrer von Wickenrodt vom 19. November d. J., das Betragen des Schullehrers und Küsters Presser darselbst betreffend, theilen wird dem Großherzoglichen Consistorium auf das gefällige b. m. Schreiben vom 26 November d. J. ergebenst mit, daß die angestellte Untersuchung einstweilen hat aufgehoben werden müssen, da die Verdachtsgründe für unzureichend erkannt werden, auch dermalen keine Hoffnung zur Bestärkung derselben vorhanden ist, indem sich alles was vorliegt auf die ganz ungültige Aussage der mitschuldigen und betheiligten Magd Catherina Engers reduziert.
Birkenfeld, den 3. Januar 1850
Großherzoglich Oldenburgische Schulcommission A. von Finckh

Die Antwort kam schnell – der Antrag vom 26. November, die Antwort vom 03. Januar. Dazwischen lagen die Feiertage und die Entscheidung muss vor dem Verfassen des Schreibens gefallen sein. Aber was sollte da auch untersucht werden? Es stand Aussage gegen Aussage. Etwas verwunderlich ist da die Formulierung die angestellte Untersuchung einstweilen hat aufgehoben werden müssen. Hoffte man vielleicht nach Jahren durch Ähnlichkeiten des Kindes mit dem Lehrer Presser die Vaterschaft doch zu klären?

Eine Person war in jedem Fall schuldig – die Magd!

Es ist nicht belegt, wie es mit dem Lehrer weiterging. Vermutlich hatte er das ganze Dorf gegen sich. Im Amtsblatt des Fürstentums vom Februar 1854 ist zu lesen, dass das Ehepaar Jacob Presser diverse Grundstücke auf dem Bann Niederwörresbach versteigern lässt.

0.9.Aus dem Schulalltag

Da war der nachfolgende Auftrag an den Superintendenten und die Schulinspektoren schon leichter zu erfüllen.

Durch mehrfache Erfahrungen über Missgriffe, welche von Einzelnen – schnelleren – beim Intonieren des Gesangs sowohl in der Kirche als auch in der Schule gemacht werden – veranlasset – geben wir allen Schulinspektoren (= Pfarrer) auf, dafür zu sorgen, dass für jede Schule ihres Bezirkes alsbald eine Stimmgabel angeschafft und diese bei allen Gesangsübungen und beim Stimmen der Violine in der Schule benutzt wird, damit Schüler und Lehrer sich an den Kammerton gewöhnen und nicht ferner in die Gefahr kommen, durch falsches Intonieren des Grundtones zu einer unnatürlichen Tiefe hinabsinken
oder zu einer unausführbaren Höhe hinaufzusteigen.
Birkenfeld, 15. Februar 1844 Die Großherzoglich Oldenburgische Schulcommission

Vandalismus der Jugend – in etwas anderer Form – gab es schon damals. So beklagt man 1846 die mutwillige, unsittliche, grausame Zerstörung von Vogelnestern und das Töten von Jungvögeln.
Und so gibt die Großherzogliche Schulcommission den Schulinspektoren auf, die Kinder zu belehren. Die dann nachfolgende Empfehlung ist ganz aufschlussreich.

Typische Dorfschule - hier in Dambach[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Um den Schülern in den Sommermonaten eine nützliche Unterhaltung zu verschaffen und ihre physischen Kräfte zu entwickeln, empfehlen wir den Schulinspektoren (= Pfarrern), ferner im Einverständnis mit den Großherzoglichen Ämtern dahin zu wirken, daß in allen größeren – besonders den nicht Ackerbau treibenden Orten – Turnplätze eingerichtet werden, sobald sich durch Anstellung jüngerer Lehrer zur Erteilung von Turnunterricht Gelegenheit findet ……… In der Stadt Birkenfeld sind dem Vernehmen nach die Unteroffiziere da zur Erteilung des Unterrichts erbötig.
Offensichtlich waren die Kinder in den „Ackerbau treibenden Orten“ mit der Hilfe auf dem Hof besser ausgelastet.

Ein besonderes Problem trat für den Superintendenten als Verantwortlicher für die höhere Lehranstalt um 1850 in Birkenfeld auf. Nach dem Abgang des Stabshornisten Bapp ist das Bedürfnis eingetreten, für die hiesige höhere Lehranstalt einen anderen tüchtigen Gesangslehrer zu erwerben.
Die Schulcommission beantragt deshalb bei dem hohen Staatsministerium Geld für den neuen Lehrer. Unterschrieben wird der Antrag vom Leiter der Schulcommission, A. von Finckh. Der ist aber zugleich der Regierungspräsident! Der Briefwechsel um diese Frage könnte auch heute geschrieben werden:
Zunächst wird festgestellt, dass für die Bildung das Geld fehlt. Deshalb bittet man um einen Zuschuss von der Stadt, denn einen guten Lehrer bekommt man nur für ein gutes Gehalt. Der Schul- und Stadtvorstand lehnt mit folgender Begründung ab:

  • Die Stadt hat selbst kein Geld.
  • Also müssten die Steuern erhöht werden.
  • Das aber wäre der Bevölkerung nicht zu vermitteln; warum sollen alle höhere Steuern zahlen, damit einige wenige an der höheren Lehranstalt Gesangsunterricht bekommen?

Ist das nicht unsere heutige Diskussion um den Wegfall der Studiengebühren?
Die Lösung damals: Das hohe Staatsministerium zahlt 120 Thaler und empfiehlt zugleich, der Lehrer sollte sich durch Privatstunden weiteres Geld verdienen.

[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]
[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Dazu passt eine Begebenheit aus dem Birkenfelder Landesmuseum:

Dort steht ein einfacher alter Schreibschrank. Der wurde vor Jahren aus der hintersten Ecke des Museumskellers hervorgeholt, gründlich geputzt und auf „Vordermann gebracht“. Da stand der Schrank mit einigen Exponaten dekoriert, als eine ältere Besucherin erklärte, sie hätten zuhause auch so einen Schrank gehabt, mit Geheimfach. Dieser Museumsschrank nicht, war man sicher; schließlich waren alle Schubladen herausgenommen und das Innere geputzt worden. Die alte Dame war anderer Meinung, zog 2 Schubladen heraus, griff zielsicher in ein leeres Schubladenfach und beförderte zu unserer aller Überraschung ein Geheimfach ans Tageslicht.
Die zweite Überraschung war der Inhalt: Eine Rolle Scheine zu 100 Mark, mehrere 1000 Markscheine, altes Geld noch aus der Kaiserzeit. Dazu eine Visitenkarte von Frau von Finckh, Ehefrau des Regierungspräsidenten, mit folgendem Text auf der Rückseite:

[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Da mein Sohn noch nicht ganz hergestellt und morgen noch das Bett hütet, muß die Stunde wohl ausfallen bis auf Weiteres. Ich werde Sie jedenfalls benachrichtigen, wenn er so wohl ist, daß die Stunden ihn nicht angreifen.
Und hier ist der Bezug zur Nachbesetzung des Stabshornisten Bapp. War das hier die Absage einer Privatstunde beim Musiklehrer? Die Zeit jedenfalls stimmt. Mit diesem Fund wissen wir, wie alt der Schrank mindestens ist. Und es ist wohl sicher, dass die Vorbesitzer das Geheimfach auch nicht kannten, denn dann wäre es sicher leer gewesen.

[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Dem Progymnasium war eine Lehrerbildungsanstalt angegliedert, um dem erheblichen Lehrermangel abzuhelfen. Im Archiv des Museums findet sich ein Zeugnis nach dem 1. Ausbildungsjahr:

1843 trat Karl Kley aus Herrstein in die Lehrerbildungsanstalt in Birkenfeld ein und bewährte sich. Seine Zensuren
Fähigkeiten           sehr viele
Fleiß                     sehr groß
Fortschritte           sehr viele
Betragen              lobenswert

Das war sehr unbürokratisch!


0.10.Merkwürdiges aus dem Fürstentum

Damit sind wir nach „Denkwürdigem“ schon beim „Merkwürdigen“ angekommen.
Vom unbürokratischen Zeugnis zum bürokratischen Passagier – Billet.

[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Herr Böcking reist am 6. Februar 1846 von Birkenfeld nach Morbach. Herrlich die Formulierung „die Post geht ab“ um 12 Uhr. Die Fahrtkosten inklusive Trinkgeld sind genau festgelegt, das Gepäck auch: 30 Pfund frei. Auf der Rückseite stehen die Beförderungsbedingungen, unter anderem:

Kein Reisender ist befugt, seinen zugewiesenen Platz zu wechseln – auch wenn unbesetzt. Wünscht jemand den Platz zu wechseln, so hat er bei der nächsten Poststation den Wechsel zu beantragen.
Man muss sich das bildlich vorstellen – da sitzt einer alleine in der Kutsche und darf nicht den Platz wechseln?
Etwas verwunderlich auch, dass jemand aus der Familie der Eisenhütten – Besitzer Böcking nicht mit der eigenen Kutsche fuhr.


Der Birkenfelder Druckereibesitzer Kittsteiner gibt Anfang 1844 in Birkenfeld eine Zeitung heraus und kündigt vorab Einzelheiten zu der Zeitung an.

[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Dort heißt es: Angemessene Beiträge werden mit Vergnügen aufgenommen. Da hat sich doch bis heute nichts geändert!

Aus dem Jahr 1871 finden sich in unserem Vereinsarchiv noch zwei interessante Dokumente: Telegramme vom Kaiser an seine Frau.[Anm. 2] Beide gehen über Frankfurt a. M. nach Birkenfeld, das erste am 27. Februar um 9 Uhr 48 Minuten aufgegeben, lautet:

[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Versailles 26. Februar    Der Kaiserin Königin in Berlin.
Mit tiefbewegtem Herzen mit Dankbarkeit gegen Gottes Gnaden zeige ich Dir an, daß soeben die Friedenspräliminarien unterzeichnet sind. Nun ist noch die Einwilligung der National Versammlung in Bordeaux abzuwarten.

Das zweite Telegramm folgt schon um 1 Uhr 11 Minuten nachmittags:
Die Friedenspräliminarien enthalten die Abtretung von Elsaß außer Bellfort, von Deutsch Lothringen einschließlich Metz, ….Contribution von 5 Milliarden wird in 3 Jahren gezahlt, und so lange bleiben Teile Frankreichs außerhalb der neuen Grenze besetzt.
Ist es nicht erstaunlich, dass derartige persönlich gehaltene Informationen des Kaisers – zeige ich Dir an – über Birkenfeld geschickt wurden und ein Glücksfall, dass die Telegramme im Original erhalten sind?


Die älteste Radfahrkarte im Museum ist von 1908 von Robert Lauff, Fleischbeschauer aus Birkenfeld mit Nr. 3. Fünf Jahre später hat Reinhard Fickert, Fabrikarbeiter aus Brücken schon Karte 748. Und nur 2 Jahre danach ist Rudolf Brenner, Kaufmann, Kartenbesitzer 1210. Das ist ein Zeichen, dass sich die Industrialisierung auch auf dem Lande auswirkte. Ob sich die Fahrradbesitzer noch länger ihres Besitzes erfreuen konnten, ist zu bezweifeln. Es war Krieg und um die Truppe beweglicher zu machen, wurden auch Fahrräder eingezogen.

[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]
[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]
[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Befremdlich mutet heute die Konfirmationsurkunde aus dem Jahr 1917 an. Rechts der Engel mit Taube, mittig Luther mit seinen Thesen, links ein Soldat in voller Montur mit Gewehr und aufgepflanztem Bajonett. Es macht deutlich, wie sehr der Krieg den Alltag und das ganze Leben beherrschte.

[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Noch schwerer zu verstehen ist eine Feldpostkarte von 1916. Das Foto gefallener Helden scheint uns heute makaber, wird aber noch gesteigert, liest man die Zeilen auf der Rückseite.

Liebe Schwester! 18.XI.16
Zu deinem Namensfest wünsche ich Dir Glück und Segen, Gesundheit und langes Leben und alles Gute was du dir selbst wünschest. Soeben 2 Pakete Fleisch u. ….. erhalten, meinen herzlichsten Dank hierfür. Befinden gut. Wetter ist schön aber kalt.
Herzlich grüßt dein Bruder Leonhard

[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Da ist die nachfolgende Episode heute doch eher zum Schmunzeln:

Von jeher waren die Räume im Regierungssitz – oben rechts – ausschließlich dem Großherzog vorbehalten, wenn er denn mal nach Birkenfeld kam. Jetzt hatte der Großherzog abgedankt und Anfang Dezember kamen die französischen Besatzer. Im Archiv findet sich dazu das folgende Schreiben von der
Regierung Provinz Birkenfeld, den 5.12.1918:
Heute Nachmittag erschienen 2 Quartiermacher in der Regierung und erklärten, daß morgen ein Repräsentant der Alliierten, Major Badisti (richtig Bastiani), mit einer Kompanie algirischer Tirailleure – Araber – in die Stadt Birkenfeld einrücken würden und einzuquartieren seien.
Für den Repräsentant der Alliierten sei eine standesgemäße Wohnung zu stellen. Notgedrungen müsste in Aussicht genommen werden, den Repräsentanten im Regierungsgebäude in den Großherzoglichen Räumen unterzubringen.

Man spürt förmlich den inneren Widerstand, die Räume durch den „Feind“ zu „entweihen“! Major Bastiani wohnte dort mit seiner Frau mehrere Jahre.

Weiter heißt es:

Die Kompagnie, für die Betten verlangt sind, wird zunächst in der Turnhalle des Gymnasiums und einigen Ställen und dann im alten Schulhaus (das war das Badisches Amtshaus) in Massenquartieren untergebracht werden können.

Wir feierten im Jahr 2019 100 Jahre Wahlrecht der Frauen, ein Meilenstein zur Gleichberechtigung. Da passt als Ergänzung ein Personalausweis aus demselben Jahr, der die Rechte der Frau noch deutlich infrage stellt.

Das Passbild wirkt wie aus dem Familienalbum gerissen. Die Dame hat keinen eigenen Vornamen auf dem Ausweis und unterschreibt auch mit Frau Emil Lang!

[Bild: Landesmuseum Birkenfeld]

Verfasser: Hisso von Selle

Erstellt am: 01.04.2022

Anmerkungen:

  1. Heiderich, Freimut: Geschichte der evangelischen Kirche im oldenburgischen Fürstentum Birkenfeld. Birkenfeld 1998. Zurück
  2. Mitteilungen über das Kriegsgeschehen wurden von Frankfurt a. M. an alle Regierungssitze der Königreiche und Fürstentümer verschickt. Weder der Kaiser noch seine Frau waren in Birkenfeld. Zurück