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Johann Daniel Weber: Ein Pfälzer im Dienst der Spanischen Krone

Zur Situation des Bergbaus in Peru

„Seit der Eroberung Südamerikas (1519), der grausamen Zerstörung der Hochkulturen der Inkas und Azteken durch die spanischen Konquistadoren Cortez und Pizarro und der daraufhin einsetzenden Entwicklung eines „kolonialen Beutekapitalismus“ folgte die weitere Eroberung und Besiedlung von Spanisch-Amerika den Funden von Gold und Silber.

Nachdem sich die Spanier zunächst der bereits verarbeiteten Edelmetalle der Indianerkulturen bemächtigt hatten, diese Quellen aber bald zum Versiegen kamen, wandten sie sich nach dem Bekanntwerden gewaltiger Silbererzadern dem Bergbau zu. Ausschlaggebend war die Entdeckung von Silberadern des Cerro Rico de Potosí durch einen Indianer im Jahre 1545. (…) Für die folgenden zweieinhalb Jahrhunderte war die Ausbeute dieser Silberbergwerke für den spanischen Staatshaushalt von großer Bedeutung. So wurden beispielsweise die Kosten, die der Spanische Erbfolgekrieg verursachte und die militärischen Ausgaben der lateinamerikanischen Kolonien mit Hilfe des hier zutage geförderten Silbers bestritten. (…) Der sich im 18. Jahrhundert spürbar machende Rückgang der Quecksilberproduktion und der Verfall der Bergwerke in Huancavelica hatten auch eine Stagnation in der Silberproduktion zur Folge, was nicht zuletzt auf den Raubbau und den Mangel an technischen Kenntnissen zurückzuführen war. Das unaufhaltsame Sinken des Ertrages der Gold- und Silberminen (in Potosí sank die Silbergewinnung von 70 auf 40 Tonnen pro Jahr) sollte durch Neuorganisation der Bergbaubetriebe gesteuert werden. Zur Hebung der Edelmetallausbeutung in Peru waren sowohl praktisch erfahrene als auch wissenschaftlich gebildete Berg- und Hütteleute erforderlich.

Wie bereits im 16. Jahrhundert besann sich die spanische Regierung nun wieder der deutschen Fachkräfte, die besonders in den sächsischen Bergwerksstädten eine hervorragende Ausbildung genossen.

Im Jahre 1786 wurde der Generaldirektor der Bergwerke von Mexiko, Fausto de Elhuyar beauftragt, in Deutschland entsprechende Personen anzuwerben. Unter den Bergwerksingenieuren, die de Elhuyas in der Bergwerksstadt Schemnitz [Anm. 1] gewinnen konnte, befand sich auch ein Deutscher namens Johann Daniel Weber.“ [Anm. 2]

Johann Daniel Weber

Johann Daniel Weber wurde am 17. Oktober 1757 in Steinwenden bei Kaiserslautern geboren. Er stammte aus einer Familie von reformierten Pfarrern. 1774 schrieb er sich in Kaiserslautern an der Kameral-Hochschule für das Fach Bergwerkswissenschaft ein. Dort hörte er auch Vorlesungen des bedeutenden Lehrers Prof. Succow, der als einziger der Lauterer Professoren Bergwerkswissenschaft las. Er schloss sein Studium im Jahre 1779 ab und arbeitet als Bergverwalter in Wolfstein. Dort leitete er das Quecksilberbergwerk „Pfälzer Muth“. Nach der Kündigung im Jahre 1781 ist über seinen Verbleib in den Jahren 1782-1785 nichts bekannt.

1786 wohnte er sieben Monate einem metallurgischer Kongress in Glashütte [Anm. 3] bei Schemnitz bei. Dort diskutierten die besten Bergfachleute und Metallurgen über neue Amalgamationsverfahren. Auf diesem Kongress wurde er von dem spanischen Bergdirektor Fausto de Elhuyar angeworben, der wissenschaftlich gebildete Berg- und Hüttenleute und praktisch erfahrene Bergmänner für Spanisch-Amerika suchte, um die neuesten berg- und hüttentechnischen Erkenntnisse und Produktionsmethoden in Südamerika einzuführen.

1787 begleitete Weber Elhuyar nach Böhmen und Sachsen, wo dieser noch mehr Leute anwarb. Weber widmete sich indes nochmals dem Studium im Labor, insbesondere zu Schmelz- und Amalgationsprozessen. Nachdem er sich einen Monat frei genommen hatte, vermutlich, um sich in Kaiserslautern zu verabschieden, traf er sich mit Elhuyar in Wien. Von dort aus ging es mit der Postkutsche nach Madrid. Dort trafen alle leitenden Teilnehmer zusammen, um ihre Bestellungsurkunden entgegenzunehmen.

Das 1788 ausgestellte Anstellungsdekret vom spanischen König für Johann Daniel Weber lautet wie folgt:

Ernennungsdekret von Don Daniel Weber zum Minendirektor:

Der König: Sofern der Marquis von Sonora, mein Staatssekretär und Sekretär der Generalkanzlei in Indien, auf Grund meiner königlichen Entschließung den Kontrakt bestätigte, den Fausto de Elhuyar, Generaldirektor meines Bergwesens in Neuspanien, zu Schemnitz am 4. September 1786 mit Don Daniel Weber abgeschlossen hat, der Mineninspektor Seiner Hoheit des Kurfürsten der Rheinpfalz, geboren in Lautern in diesem Kurfürstentum, 29 Jahre alt, unverheiratet und protestantischer Religion ist. Er soll mir in der Leitung der Bergarbeiten und Maschinerien in meinen amerikanischen Besitzungen unter folgenden Bedingungen dienen:

  1. Indem er sich verpflichtet, mir in allen Arbeiten der Minenarbeit und der Ausbeutung von Mineralien und Metallen jeder Sorte zu dienen, wie es meinem königlichem Dienste im Königreich Peru oder in einem beliebigen anderen Gebiet meiner indischen Domäne am förderlichsten ist, ebenso wie er sich verpflichtet, die diesbezüglichen Instruktionen jungen Leuten oder anderen Personen, die ihm im Laufe der 10 Jahre anvertraut werden würden, weiterzugeben, während welcher Zeit er sich bemühen müsse, die Pflege des Bergbaues und der maschinellen Anlagen durch Verbesserung der Arbeitsgänge soweit es nötig sein würde, zu fördern, wobei er sich gehorsam den Befehlen der ihm übergeordneten Gesetze und Vorschriften zu unterwerfen hat, in der gleichen Art und Weise, wie es meine Untertanen zu tun verpflichtet sind, ebenso wie er sich bemühen soll, in seiner Arbeit meine königlichen Interessen mit dem größten Eifer, der größten Sorgfalt und Uneigennützigkeit zu wahren.
  2. In Bezug auf seine Person, Familie, Güter und Effekten sind ihm alle notwendigen Sicherheiten zu gewähren wie jedem meiner Untertanen; insbesondere hinsichtlich seiner Religion, in der er nicht gestört werden darf; kein Richter, kein Gerichtshof darf ihn an deren freier Ausübung unter keinem wie immer gearteten Vorwand hindern. Er muß sich aber verpflichten, die öffentliche Ruhe nicht zu stören und Sitten und Gebräuche, die er hier verwurzelt findet, zu respektieren.
  3. Während der besagten 10 Jahre ist ihm ein Gehalt von 2 000 Pesos fuertes jährlich, zahlbar vom 1. November des vergangenen Jahres ohne Abzug des Halbjahres noch irgendeinem anderen Abzug zu bezahlen.
  4. Dieser Sold versteht sich nur für den Dienst, den er in einem bestimmten Wohnort, den man ihm anweisen wird, zu verrichten hat, und außerdem hat man ihm die außerordentlichen Auslagen für Reisen und Ausflüge zu vergüten, die man ihm auf höheren Befehl oder auf Verlangen privater Gesellschafter oder anderer Bergwerksbesitzer zumuten würde. Diese Reisen seien als private Kommissionierungen anzusehen, welche die Interessierten, die sie veranlaßten, zu bezahlen hätten.
  5. Seine Majestät habe ihm alle Reisekosten von Deutschland bis hin zu seinem Bestimmungsort in Amerika zu vergüten und ebenso nach Ablauf der 10 Jahre die Rückreise in sein Ursprungsland, wobei sich dieselben Bedingungen für seine persönliche Habe verstehen.
  6. Man habe ihm vor der Reise bei seiner Ankunft in Madrid eine Gratifikation von 10 000 Reales vellon gegeben, damit er sich mit einigen Kleidern ausrüsten und sich die Bücher, Zeichnungen und Modelle verschaffen kann, die er zur Erfüllung seiner Pflichten braucht.
  7. Nach Ablauf der 10 Dienstjahre soll er die freie Wahl haben, in sein Vaterland zurückzukehren oder in irgendein anderes, ihm zusagendes Land zu gehen, und man habe ihm als Lebensunterhalt für den Rest seiner Tage, eine Pension zu gewähren, die den Verdiensten, die er sich während jener Zeit erworben habe, angemessen zu sein hat, zugleich mit der Erlaubnis diese (Pension) in jenem Lande oder Orte zu genießen, der ihm am geeignetsten erscheinen wird. Die gleiche Gnade ist ihm auch zu gewähren, wenn irgendein Vorkommnis oder Unfall ihn zwingen sollte, seine Dienstleistungen vor Ablauf der 10 Jahre einzustellen.

Demnach befehle ich meinem Vizekönig, Gouverneur und Generalkapitän des Reiches Peru, daß er den genannten Don Daniel Weber als in meinem königlichen Dienst stehend betrachte mit der Bestimmung, als Direktor aller Arten von Bergarbeiten und Verarbeitung von Mineralien und Metallen in jenem Königreich tätig zu sein. Auch befehle ich, daß der Vizekönig dafür zu sorgen habe, daß die einzelnen Bedingungen pünktlich erfüllt werden. Ferner ordere ich an, daß die Kassen meines königlichen Finanzamtes ihm den genannten Sold während der ganzen Zeit, die er sich in meinem Dienste befindet, zu zahlen haben und daß er mich, falls Weber sich von diesem zurückzieht, verständigt, damit ich ihm die Pension zuweisen lasse, die meinem königlichen Ermessen entspricht.

Von dieser königlichen Verordnung haben die Generalbuchhaltung und die übrigen Kanzleien des Finanzamtes in Peru gleichermaßen Kenntnis zu nehmen.

Erlassen zu Aranjuez am 1. April 1788

Ich, der König – Don Antonio Valdez, Minister.[Anm. 4]

Noch 1788 lief die Expedition mit dem Postschiff „Infanta“ aus dem Hafen von La Coruna aus. Zielort war Buenos Aires. Nach einem mehrmonatigen Aufenthalt zogen die Teilnehmer über verschiedene Stationen weiter, bis sie 1789 an ihren Zielort Potosí im damaligen Hochperu (heute Bolivien) gelangten.

Dort begann dann die eigentliche Arbeit: Es galt für die deutschen Bergwissenschaftler, Maschinen zu errichten bzw. in Stand zu setzen. Als 1790 der bisherige Bergdirektor Fürchtegott Leberecht von Nordenflycht (1752–1815) nach Lima abberufen wurde, trat sein Stellvertreter Johann Daniel Weber seine Nachfolge als Bergdirektor von Potosí an. Die Aufgaben, die sich ihm stellten, waren in Potosí, vor allem notwendige Reparaturen durchzuführen. In der Silbergrube Viscainos und in den dazugehörige Hüttenanlagen ließ Weber das Born'sche Amalgationsverfahren einbauen. Im Bergwerk von Aullagas installierten die Deutschen neue Entwässerungspumpen, die in Peru bisher unbekannt gewesen waren.

Die Einführung neuer Methoden durch die deutsche Bergbaukommission stieß auf den Widerstand der peruanischen Bergleute: Unternehmer und peruanische Metallurgen greifen die Arbeit der „Ausländer“ an und kritisieren das Ausbleiben von Erfolgen. Die Kritik schlug Weber so heftig entgegen, dass er sich gezwungen sah, eine Verteidigungsrede in der Zeitschrift „Mercurio Peruano de Historia, Literatura y Noticas publicas“ – der angesehensten periodischen Zeitschrift des damaligen Peru zu verfassen. Dass die Arbeit kaum Früchte trage, liege an den mangelnden Kenntnissen der peruanischen Metallurgen auf dem chemischen Gebiet. Diese entbehrten der geringsten Ahnung von Grundlagen und könnten nicht einmal minderwertige von hochwertigen Erzen unterscheiden.

In dem Konflikt unterstützte der spanische Hof die deutschen Bergbauer und forderte Verständnis von Seiten der peruanischen Behörden.

Nachdem die 10 Jahre seit Vertragsabschluss verstrichen waren, bat der spanische Hof, die Frist für die Arbeiten zu verlängern. Vor der endgültigen Auflösung der Expedition bat Weber jedoch um Rückreise nach Europa. Diesem Gesuch bereiteten die spanischen und peruanischen Behörden jedoch erhebliche Schwierigkeiten. Weber bat daraufhin um Hilfe bei der französischen Regierung war doch seine Heimat, linksrheinische Pfalz seit 1797 unter französischer Verwaltung. Die Bemühungen der französischen Regierung hatten Erfolg. 1803 erfolgte die Beantragung der Erlaubnis zur Rückkehr nach Europa. Ab diesem Zeitpunkt fehlt von Weber jede Spur, wann und ob er nach Europa zurückreiste, ist unklar.

„Über die Gründe des Scheiterns der deutschen Bergbaukommission urteilten die Spanier Maffei und Figuera im Jahre 1871 wie folgt: Das war also das Resultat der Bergexpedition Nordenflycht, welches nicht auf die Unfähigkeit der Kommissionsmitglieder zurückzuführen ist, welche sämtliche fürs Gelingen notwendige Eigenschaften besaßen, aber an der Planlosigkeit der Durchführung scheiterten, ebenso wie an den Gegensätzen zwischen der deutschen und südamerikanischen Mentalität, an der Unkenntnis der lokalen Verhältnisse, in die sich die Fremden plötzlich versetzt sahen, an der Zähigkeit, mit der die inländischen Praktiken, obzwar sie fehlerhaft und verwerflich waren, verteidigt wurden, an der Gewinnsucht derer, die an diesen Praktiken verdienten, am religiösen Fanatismus sowie an der Intoleranz, und schließlich an der Tatsache, daß die Peruaner die Überlegenheit der Fremden auf wissenschaftlichem Gebiet nicht anerkennen wollten, weil diese Fremden einem anderen Glauben angehörten.“[Anm. 5]

Redaktionelle Bearbeitung: Evelyn Heid

Anmerkungen:

  1. heute tschech. Banská-Stiavnica Zurück
  2. Aus: Paul, Roland: Johann Daniel Weber – Ein Pfälzer im Dienste der Spanischen Krone, in: Scherer, Karl (Hg.): Pfälzer – Palatines. Beiträge zur pfälzischen Ein- und Auswanderung sowie zur Volkskunde und Mundartforschung der Pfalz und der Zielländer pfälzischer Auswanderer im 18. Und 19. Jahrhundert, S. 229-230. Zurück
  3. heute tschech. Skleno Zurück
  4. Das Original befindet sich im Archiv des Ministerio de la Hacienda in Lima. Die Übersetzung ist entnommen aus: Gicklhorn,  Renée: Die Bergexpedition des Freiherrn von Nordenflycht und die deutschen Bergleute in Peru, Leipzig 1963 (Freiberger Forschungshefte, Kultur und Technik; D 40), S. 153-157. Zurück
  5. Paul, Roland: Johann Daniel Weber – Ein Pfälzer im Dienste der Spanischen Krone, in: Scherer, Karl (Hg.): Pfälzer – Palatines. Beiträge zur pfälzischen Ein- und Auswanderung sowie zur Volkskunde und Mundartforschung der Pfalz und der Zielländer pfälzischer Auswanderer im 18. Und 19. Jahrhundert, S. 239-240. Zurück