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Abtei
Klöster, die von einem Abt geleitet wurden, werden seit dem 11. Jahrhundert Abteien genannt. Benediktiner- und Zisterzienserklöster, deren Gemeinschaften mehr als zwölf Mönche hatten, wurden traditionellerweise zu Abteien erhoben. Durch das Gelübde der Beständigkeit (stabilitas) sind die Mönche an die Abtei gebunden. Die Mönche ihrerseits wählen den Abt, ihren Vorsteher. Eine Abtei ist "exemt", d. h. in sich selbstständig, sie untersteht also nicht dem Bischof. Der Begriff bezeichnet gleichermaßen die Personengemeinschaft, die Wohneinheit und den Besitz.