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Adjunkt
Von der Regierung ernannter Gehilfe und Vertreter. In Frankreich seit 1800 dem Maire (Bürgermeister) beigegebener, von der Regierung ernannter Gehilfe und Vertreter. 1807 und in den folgenden Jahren wurden mit dem Maire auch die Adjunkten in einem Teil Deutschlands eingeführt und blieben teilweise auch nach 1814 mit wesentlich gleichen Befugnissen bestehen. Der Ausdruck Adjunkt hat sich nur in der Pfalz für den (seit 1869 gewählten) Beigeordneten erhalten.