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Bede
Steuer des Landesherrn. Bede ist die etwa seit dem 12. Jahrhundert in allen deutschen Territorien eingeführte Steuer, vom Landesherrn (s. Landeshoheit) erhoben, ursprünglich freiwillige Leistung und wahrscheinlich zurückgehend auf den Grafenschatz (von allen Freien, außer Rittern, dem Grafen erbrachte Abgabe), aber schon in der ersten Zeit regelmäßige, jährlich ein- bis dreimal gezahlte Abgabe. Vermögenssteuer, aber tatsächlich nur auf dem Grundbesitz lastend, wobei die Güter der Ritter ganz, die der Geistlichen zum Teil bedefrei waren. Seit dem 15. Jahrhundert wurden aber auch die Güter des Adels mehr und mehr mit der Bede belastet; auch bäuerliche Lehnsleute waren in älterer Zeit frei, außerdem kamen andere Befreiungen vor.
Bedepflichtig waren die einzelnen Bürger und Bauern, erhoben wurde die Bede jedoch von der Gemeinde, die sie ihrerseits repartierte. Im Allgemeinen zählten die Städte weniger als das Land. Die Reichsstädte zahlten die Bede an den Kaiser. Bede nennt man auch die von den Grundherren von ihren abhängigen Bauern erhobene Abgabe, für die z.T. auch andere Bezeichnungen üblich waren. Namen wie Bedehafer, Kuhbede oder Pflichtkorn rühren von der Art des Dienstes, Namen wie Herbstbede, Pfingstkuh von der Fälligkeit der Bede her.