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Buße
Leistung eines Missetäters an den Kläger. Buße bedeutet in den germanischen Rechten im weitesten Sinne jede Leistung des Missetäters an den Kläger bzw. dessen Sippe, besonders auch das Wergeld; im engeren Sinne ist Buße die Leistung für geringere Vergehen, wobei die Buße hauptsächlich Kränkungsbuße war, doch auch Schadenersatz sein konnte. Da die Buße auch die Fehde ablöste, hieß sie auch Fehdegeld. Im Laufe des Mittelalters verlor die Buße allmählich die Form einer Geldleistung und an deren Stelle trat Stiftungen, Seelmessen, Errichtung von Kreuzen und dergleichen.