-
Edelknecht
Der Sohn eines Ritters wurde, sobald er erwachsen war als Edelknecht (armiger) bezeichnet. Wenn er sich in der Schlacht ausgezeichnet oder sonstige Verdienste erworben hatte, konnte er zum Ritter erhoben werden.
Wenn er sich in der Schlacht ausgezeichnet oder sonstige Verdienste erworben hatte, konnte er zum Ritter erhoben werden.