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Entlehnung
Übernahme eines fremdsprachlichen Lexems. Es wird unterschieden in
a.) Lexikalische Entlehnung: Wird sowohl Inhalts- als auch Ausdrucksseite eines fremdsprachlichen Lexems (z. B. das englische Computer oder Baby) genau so in die Nehmersprache übernommen, spricht die Sprachwissenschaft von einem Fremdwort. Wenn ein solches Fremdwort allerdings integriert wird (d. h. phonologisch, morphologisch und graphisch an die Nehmersprache angepasst), bekommt es die Bezeichnung Lehnwort. Beispiele für eine solche Anpassung sind: cakes > Keks, bureau > Büro, [sp]aghetti > [ʃp]aghetti. (ʃ = Lautzeichen für sch).
b.) Semantische Entlehnung: Beschreibt den inhaltlichen Wandel eines bereits existierenden Ausdrucks durch Beeinflussung eines fremdsprachlichen. Dabei kann der Inhalt komplett umgewandelt werden (Bsp. ahd. toufen „tief machen“ > nhd. taufen, Bedeutung übernommen von griechisch baptízein). Es können aber auch neue Wörter nach fremdsprachlichem Vorbild gebildet werden. Es wird hier in Lehnschöpfung (fr. cognac > dt. Weinbrand, freie Übersetzung), Lehnformung (engl. skyscraper > dt. Wolkenkratzer, Teilübersetzung) und Lehnübersetzung (Orthographie – Rechtschreibung, Wort-für-Wort-Übersetzung) unterschieden.