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Fronhof
Der Fronhof war der Mittelpunkt einer Grundherrschaft. Der Fronhof bestand aus einem Wohnhaus (Herrenhaus, Salhaus) des Grundherrn und Wirtschaftsgebäuden (Ställe, Scheunen usw.). Zum Fronhof gehörte eine mehr oder weniger große Weide- und Ackerfläche (Beunde, Fronacker, Fronde, Salland u.ä.), die dem Grundherrn eigentümlich gehörte und zumeist aus Streubesitz in Gemengelage bestand. Das Gut war nicht verlehnt oder verpachtet sondern wurde in Eigenwirtschaft von Angestellten (Tagelöhnern, Fronarbeiter) des Grundherren kultiviert. Größere Grundherrschaften verfügten über mehrere Fronhöfe, von denen unter Umständen jeweils eine Anzahl als Unterhöfe (Nebenhöfe) zu größere Einheiten (Fronhofsverbände, Propsteien, Urbarämter) zusammengefasst waren, die von einem Oberhof aus durch einen Propst (praepositus, procurator) verwaltet wurden.