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Fürst

Adelsmitglied.

Als Fürsten (princeps) wurden im 10. Jahrhundert nur die Herzöge bezeichnet, d.h. jene Führer an der Spitze der alten Stämme wie Sachsen, Franken, Schwaben, Bayern usw. Später zählten zu den Fürsten auch die Landgrafen, Markgrafen und hochgestellten Grafen sowie die "geistlichen Fürsten", d.h. die Erzbischöfe , die einflußreichen Bischöfe und die Äbte bedeutender Klöster.

Im Lauf des 12.Jahrhunderts schloß sich die Gruppe der Fürsten zum Stand der Reichsfürsten zusammen. Diesem exklusiven Kreis gehörten jedoch nur solche Adlige an, die direkt vom König belehnt waren (Reichslehen) bzw. deren großer Grundbesitz und umfangreiche Herrschaftsrechte zur Ausbildung einer Gebietsherrschaft (Territorium) geführt hatten. Wer jetzt noch in den erlauchten Fürstenstand aufsteigen wollte, mußte sich an den König halten. Seit dem späten 12. Jahrhundert sind königliche Diplome erhalten, mit denen der Herrscher verdienstvolle Familien in den Fürstenstand erhob.

Zu den gefürsteten Familien gehören etwa die Markgrafen von Mähren (1182), die Grafen von Hennegau, die zu Markgrafen von Namur ernannt wurden (1184/88), die Welfen in Braunschweig-Lüneburg (1235), die Landgrafen von Hessen (1292), die Grafen von Henneberg (1310) und die Burggrafen von Nürnberg (1363). Daneben gab es auch gefürstete Grafschaften, wie z.B. Anhalt und Tirol. Letztere wurde später mit dem Haus Bayern bzw. mit Österreich verbunden. Als besonders einflußreiche Gruppe trat seit Mitte des 13. Jahrhunderts das Kurfürstenkollegium hervor, jene sieben Fürsten also, die den deutschen König wählten.

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