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Landgraf

Adelsmitglied.

Seit Beginn des 12. Jahrhunderts vorkommender Titel unsicherer Bedeutung, wahrscheinlich ein Graf, der seine Gewalt im alten territorialen Umfang behauptet hatte. In Thüringen scheint der Titel auf den Vorsitz im Landfriedensgericht zurückzugehen. Irgendwelche besondere reichsrechtliche Bedeutung hatte der Landgraf nicht. Der Titel blieb in Thüringen bis 1806 erhalten, in Hessen-Homburg bis 1866.

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