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Heerbann
Militärisches Aufgebot. Im früheren Mittelalter wurde das Aufgebot (Bann) des Königs bzw. des Herzogs zur Heerfahrt "Heerbann" genannt. Später wurde die Heerfahrt selbst als Heerbann bezeichnet, schließlich auch die Strafe (Buße), die für Nichtbeachtung der Pflicht zur Heerfahrt zu entrichten war. Seit dem 13. Jahrhundert wird auch das Heer selbst zuweilen als Heerbann tituliert. Heerbann kann endlich auch die Ablösung in Geld für die ursprünglich in natura zu leistende Heersteuer meinen.