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Hintersasse
Unfreier Gefolgsmann. Früher jeder, der sein Gut nicht zu freiem Eigen besaß, also von einem Herrn dinglich abhängig war, "der hinter dem Herrn saß". Mit Hintersasse konnte auch der Hörige gemeint sein.
Früher jeder, der sein Gut nicht zu freiem Eigen besaß, also von einem Herrn dinglich abhängig war, "der hinter dem Herrn saß". Mit Hintersasse konnte auch der Hörige gemeint sein.