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Klausur
Innerer Bereich eines Klosters. Als Klausur bezeichnet man den ausschließlich den Klosterangehörigen, den Konventualen, vorbehaltenen, für Klosterfremde (Konversen) nicht zugänglichen Teil des Klosters.
Als Klausur bezeichnet man den ausschließlich den Klosterangehörigen, den Konventualen, vorbehaltenen, für Klosterfremde (Konversen) nicht zugänglichen Teil des Klosters.