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Reichskammergericht

Oberstes Gericht im Reich.

Nachdem das Reichshofgericht 1451 seine Tätigkeit einstellte, entwickelte sich unter Kaiser Karl IV. aus der Institution des Kammergerichts das Reichskammergericht (RKG). Es war seit seiner Gründung im Jahr 1495 bis zu seiner Auflösung 1806 eine der obersten Gerichtsinstanzen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Sein Sitz befand sich zunächst in Frankfurt, dann wechselnd an verschiedenen Orten, ab 1527 in Speyer und ab 1689/1693 in Wetzlar.

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