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Stift
Kanonikergemeinschaft. Stift bezeichnet im Mittelalter eine geistliche Korporation und ihre Kirche, wobei im weiteren Sinne auch monastische verfasste Kommunitäten (Regularkanoniker) so benannt werden. Außerdem wird das Bistum bzw. dessen weltliches Territorium und dessen Verwaltung Stift bzw. Hochstift genannt. Im engeren kirchenrechtlichen Sinn bezeichnet Stift sowohl ein Kollegium von Weltgeistlichen aller Weihegrade (Kanoniker) an einer Kirche (Kollegiatskirche) als auch eine Frauenkommunität (Kanonissen), die nicht nach einer Mönchsregel, sondern ohne Gelübde nach eigenen Ordnungen und aus dem Stiftungsvermögen ihrer Kirche leben. Vorrangige Aufgabe ist das gemeinsame Chorgebet sowie, bei den Männern, der feierliche Gottesdienst. Entstehen bzw. gegründet werden konnte ein Stift an jeder Kirche, die genügend Vermögen zum Unterhalt von mehreren Klerikern oder Kanonissen besaß (Pfründe).