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Vidimus
Begriff aus der Urkundensprache. Überlieferumgsform einer Urkunde mit Rechtskraft. Der Text einer Originalurkunde (A) wird in eine andere Urkunde (B) abgeschrieben. Deren Aussteller ist eine dritte Person, die nur bestätigt, dass der abgeschriebene Text dem des Originals entspricht. Hierbei entsteht für den Aussteller des Vidimus (B) keine Bindung an den Text der Originalurkunde (A). Man kann beim Vidimus auch vereinfacht von einer "beglaubigten Kopie" der Originalurkunde sprechen.