-
villa rustica
Landwirtschaftlicher Gutsbetrieb des römischen Imperiums. Der häufigste ländliche Siedlungstyp des westlichen Imperiums war - von Nordafrika abgesehen - die sogenannte villa rustica, ein landwirtschaftlicher Gutsbetrieb, der in das Wirtschafts- und Kulturleben des Römischen Reiches eingebunden war. Eine villa rustica kann nicht mit einem gewöhnlichen Bauernhof verglichen werden, sondern stellt eine spezifische Entwicklung der römischen Zeit dar: Eine Villa umfasste eine komplexe wirtschaftliche und soziale Organisation, die ihren Ausdruck im architektonischen Konzept findet.
In der Regel von einer Umfassungsmauer umgeben, präsentierte sie sich nach außen als geschlossene Einheit; die Unterteilung durch eine innere Trennmauer in einen Wohn- und einen Wirtschaftsbereich verdeutlichte die herrschende wirtschaftliche und soziale Ordnung: Im Wohnbereich, der pars urbana, lebten im so genannten Herrenhaus der Villenbesitzer und seine Familie. Die Bewohner dieses Teils der Villa umgaben sich mit städtischem Lebensstandard und vielen Annehmlichkeiten, wie fließendem Wasser, Baderäumen, Bodenheizungen, Mosaiken und Wandmalereien, aber auch mit Ziergärten, die mit Springbrunnen oder mit Wasserbassins geschmückt waren. Das Herrenhaus stand zumeist in prominenter Lage, oft noch künstlich erhöht, und vermittelte den Eindruck einer imposanten Herrschaftsarchitektur. Üblicherweise gehörten die Villenbesitzer der aristokratischen, regionalen oder lokalen Oberschicht an, die weitgehend auch im Besitze des Landes war. Im 1. Jahrhundert n. Chr. scheinen auch viele Veteranen, also aus der Armee entlassene römische Bürger, mit Landgütern abgefunden worden zu sein. Der Landbesitz und die daraus erzielten Einnahmen waren das wirtschaftliche Fundament dieser Oberschicht. Gleichzeitig besass sie aber auch Macht und Einfluss in Form von politischen Ämtern und Würden. Ihrem Reichtum und ihrer Stellung entsprechend statteten die Villenbesitzer ihre Herrenhäuser aus.
Jenseits der Trennmauer, in der pars rustica, sah das Leben ganz anders aus. Hier arbeiteten und lebten die Untergebenen der Villenbesitzer in bescheidenen, meist nur ein- oder zweiräumigen Häusern, die mit einfachen Feuerstellen und manchmal einem Backofen ausgestattet waren. Spuren von gehobener Wohnkultur sind hier kaum vorhanden. Eine Ausnahme bildet ein oftmals nahe der Trennmauer stehendes Wohnhaus, das durch seine Größe und seinen Grundriss auffällt und als Haus des ranghöchsten Untergebenen in Frage kommt. Die genaue Form dieser Abhängigkeit kennen wir nicht. Wir dürfen aber annehmen, dass sie sozialer und rechtlicher Natur war und der Villenbesitzer weitgehende Gewalt über seine Untergebenen besaß, was aber nicht gleichbedeutend mit Sklaverei sein muss.
Neben den Wohnbauten gab es in einer Villa eine Reihe verschiedenster Wirtschaftsbauten für landwirtschaftliche und handwerkliche Tätigkeiten. Die Funktion dieser Bauten ist oft nicht bestimmbar, doch weist die Vielzahl dieser Gebäude auf eine räumliche Trennung der diversen Tätigkeiten hin. Neben Bauten und Einrichtungen für die Lagerung und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten wie Darren, Räucheranlagen und Dreschplätzen sind auch Gewerbehäuser wie Gerbereien oder Schmieden nachweisbar. Weiter gehörte zu einer Villa ein Friedhof, in dem die Villenbewohner bestattet wurden. Er lag meistens außerhalb der Umfassungsmauer an einer Zufahrtsstrasse. Einige Villen verfügten auch über ein eigenes Heiligtum, das üblicherweise innerhalb der Mauer lag. Eine villa rustica war somit nicht nur ein landwirtschaftlicher Betrieb, sondern auch ein sozialer Organismus, in den sämtliche Lebensbereiche der darin lebenden Menschen eingebettet waren.Siehe auch Limes