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Weistum
Spätmittelalterliche oder frühneuzeitliche Rechtsquelle. Bei einem Weistum handelt es sich um eine spätmittelalterliche oder frühneuzeitliche Rechtsquelle, die sich auf eine gerichtsförmige Rechtsweisung zurückführen lässt. Der Begriff der „Rechtsweisung“ bezeichnet hierbei den Vorgang der mündlichen Rechtsfeststellung für einen Gerichtsbezirk durch eine Gemeinschaft rechtskundiger Männer in einer hierfür einberufenen Versammlung. [Anm. 1] Dahinter stand die mittelalterliche Vorstellung vom Recht als einer gottgegebenen, mündlich tradierten Ordnung, die nur für den Einzelfall jeweils zu finden und zu weisen war. [Anm. 2]
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