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Wittum
Mitgift einer Braut. Ursprünglich der Preis, der für die Braut an den Verlober gezahlt wurde. Schon früh wurde das Wittum vom Verlober der Braut überlassen, dann überhaupt vom Mann ihr unmittelbar gegeben, so dass es nunmehr als "dos" (Aussteuer) bezeichnet wurde. Der Preis konnte Mobilien und Immobolien enthalten. Das Wittum wurde so der Morgengabe ähnlich, verschmolz teils mit ihr, trat an ihre Stelle und nahm auch ihren Namen an. Es wurde nun zur eigentlichen Witwenversorgung. Meist war das Wittum lebenslängliches Eigentum der Witwe.