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Zehnt
Naturalabgabe an den Grund- oder Landesherren. Der Zehnt im Mittelalter ist eine auf dem Grund und Boden ruhende Abgabe, die in Form von Naturalien (später auch als Geldzahlung) an eine kirchliche Organisation, später vor allem an weltliche Instanzen, den Grundherrn, den Landesherrn oder den König zu zahlen war. Der Zehnt war zumeist festgelegte Abgabe, die unabhängig von der Erntemenge gefordert wurde. An Zehntarten sind vor allem der Große Zehnt (Getreide und Großvieh u.a.), der Kleine Zehnt (Obst, Gemüse, Kleinvieh u.a.), der Wein-, Heu- und Holzzehnt sowie der Neubruchzehnt (durch Rodung nutzbar gemachtes Land) besonders bekannt. Die Zehntabgaben waren Vorstufen der in der Neuzeit bekannten Grundstück- und Vermögenssteuer.