Das Hambacher Fest
Das Hambacher Fest am 27. Mai 1832 gilt zu Recht als eines der bedeutendsten Ereignisse der deutschen Demokratiegeschichte. Es handelte sich um die erste politische Massenkundgebung in Deutschland vor 1848 mit einer nie dagewesenen organisatorischen und medialen Vorbereitung in Form von Flugschriften und Presseartikeln. Die Teilnehmer und Redner des Festes forderten die nationale Einheit Deutschlands sowie ein „conföderiertes republikanisches Europa“, Presse-, Meinungs-, Versammlungsfreiheit sowie die Gleichberechtigung der Frauen.
Die Vorgeschichte
Während der französischen Besatzung und auch aufgrund der geografischen Nähe zu Frankreich, kam die Bevölkerung der linksrheinischen Gebiete mit einem politischen System in Berührung, das sich gänzlich von der absolutistisch und monarchisch geprägten Herrschaft in den deutschen Fürstentümern unterschied. Die Werte der Französischen Revolution – Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit – und damit auch ein völlig neues Verständnis für die Menschen- und Bürgerechte, eine bürgerliche Gesetzgebung, Freiheiten in Bereichen wie der Presse, des Gewerbes oder die Abschaffung des Feudalsystems hielten mit den Franzosen hier Einzug. Die restaurative Politik der deutschen Fürsten nach der Rückeroberung dieser Gebiete und dem Untergang des napoleonischen Reiches konnte diese gesellschaftspolitischen Entwicklungen nicht mehr rückgängig machen. [Anm. 1]
Die französische Juli-Revolution bot im Jahr 1830 Anstoß für Freiheitsbestrebungen in ganz Europa. Auch im Südwesten kam es im Anschluss zu Unruhen und sozialen Spannungen, die Pariser Revolution wirkte dabei wie ein Katalysator, der die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Probleme überkochen ließ. Die Liberalen stellten Forderungen wie ein Freihandelssystem, Steuererleichterungen und vor allem bürgerliche Rechte und Freiheiten.
Die Regierung konnte mit diesen Forderungen nicht umgehen, diese Form des sozialen Protestes war für sie neu. Sie reagierte mit einer streng antirevolutionären Politik der Unterdrückung und einer restaurativen Gegenbewegung. [Anm. 2] Die in Teilen der deutschen Länder inzwischen liberale Pressepolitik kehrte sich nun wieder zu einem harten Vorgehen und einer verschärften Gesetzgebung um. In der zu Bayern gehörigen Pfalz war die Kehrtwende besonders radikal, doch König Ludwig I. von Bayern sah sich zum Handeln genötigt: „daß gleich in den ersten Tagen nach der vollbrachten Pariser Revolution die Sieger erklärten, que la presse periodique avoit beaucoup contribué, dieses werde ich nicht vergessen, noch daß ein Tropfen endlich den Stein aushöhlt.“ [Anm. 3] Am 28. Januar 1831 erließ der König ein Edikt, das die Arbeit der Presse einer verschärften Zensur unterwarf. Unter dem Druck besonders der pfälzischen Abgeordneten im bayerischen Landtag musste der König das Zensuredikt jedoch im Juni 1831 zurücknehmen und seinen verantwortlichen Innenminister entlassen.
Aufgrund dieses Erfolges und ihrer erfolgreichen Oppositions-Arbeit im Landtag von 1831 wurden die pfälzischen Abgeordneten bei ihrer Rückkehr in die Pfalz von der Bevölkerung stürmisch begrüßt. In diesem Zusammenhang entstand in der Pfalz eine neue Form der politischen Meinungsbildung – die Abgeordnetenfeste. Politische Veranstaltungen waren verboten. Mit Hilfe der Festessen konnte dieses Verbot umgangen werden und es entstand diese spezielle Form des politischen Protestes. [Anm. 4] Im Zuge eines dieser Feste kam es 1832 zur Gründung des Preß- und Vaterlandsvereins. Damit erlangten die Abgeordnetenfeste in der Pfalz eindeutig den Charakter einer außerparlamentarisch organisierten Oppositionsbewegung, die an die Stelle der parlamentarischen Organisation trat.
Der Preßverein symbolisierte einen wichtigen Höhepunkt der Organisation und Institutionalisierung der pfälzischen Presse. Die Gründung ging von den pfälzischen Liberalen Johann Georg August Wirth (1798-1848), Philipp Jakob Siebenpfeiffer (1798-1845) und Friedrich Schüler (1791-1873) aus, wobei es wohl schon im Vorfeld des Festes Überlegungen in diese Richtung gab. Als Aufgaben des Vereins setzte man die finanzielle Unterstützung der oppositionellen Zeitungen sowie deren Journalisten, Verleger und Drucker fest. Den Blättern, die von der Zensur betroffen waren und durch Beschlagnahmungen und Ähnliches in finanzielle Schwierigkeiten gerieten, sollte geholfen werden, um so den finanziellen Druck zu nehmen und das Erscheinen der Blätter zu gewährleisten. [Anm. 5]
Die bayerische Regierung reagierte mit einer nie dagewesenen Härte und einer strengen Umsetzung der Zensurgesetze – ganze Nummern von Zeitschriften wurden beschlagnahmt, Druckerpressen versiegelt. Auch gegen den Preßverein wurde ein Verbot ausgesprochen, da er „der Verfassung und Souveränität zuwiderlaufend“ sei. [Anm. 6] Dem Verein war es innerhalb kürzester Zeit gelungen, eine gesamtdeutsche Opposition zu organisieren und erreichte in wenigen Wochen bis zu 5.000 Mitglieder. Er war damit Symbol für einen hohen Grad an Professionalisierung und Organisation der liberalen Publizistik, die die Regierung nicht dulden konnte.
Die umfassenden Verbote und Beschlagnahmungen der periodischen Schriften machten diese für die Verbreitung der liberalen Ideen wirkungslos. Die Flugschriften wurden als neue Publikationsform entdeckt, denn als nicht-periodische Schriften waren sie von der Zensur ausgenommen. Sie wurden kostenlos verteilt, lagen in Gaststätten, Lesevereinen, oder auf hoch frequentierten Plätzen aus. Auch in Form von Maueranschlägen wurden sie weiter verbreitet. Allein die Dritte Flugschrift des Preßvereins wurde in 600.000 Exemplaren verteilt. [Anm. 7]
Als auch diese Publikationsform in den Fokus der Regierung kam und im Juli 1832 die letzten juristischen Schlupflöcher für die Herausgabe von unzensierten Flugschriften geschlossen wurden, waren die pfälzischen Liberalen erneut ihrer Kommunikationsorgane beraubt. In ihren Reihen kam es nun zu einer deutlichen Radikalisierung angesichts des rücksichtslosen Vorgehens der Regierung.
Das Fest
Als neues Forum der politischen Meinungsbildung entwickelte sich jetzt die öffentliche Festkultur. [Anm. 8] In den 1830er Jahren gab es in Deutschland fast 30 Volksfeste mit politischem Charakter. Auf dem wohl berühmtesten dieser Feste, dem Hambacher Fest von 1832, sollte durch eine neue Protestform eine breite Basis für die Ziele der Liberalen gewonnen werden. Hier kämpfte man weiter für das große Ziel der Pressefreiheit und das Fest trat an die Stelle der zerschlagenen Presse. Mit solchen politischen Festen war es außerdem möglich, eine breitere Masse anzusprechen, als das bei Zeitungen und Zeitschriften der Fall war.
Ursprünglich sollte Ende Mai in Hambach der Jahrestag der bayerischen Verfassung gefeiert werden, ein Neustadter Geschäftsmann hatte mit einer Anzeige in der Neuen Speyerer Zeitung vom 18. April 1832 dafür geworben. Doch in den Augen der liberalen pfälzischen Bewegung, war dieser Anlass kein Grund zum Feiern. Nur zwei Tage später erschien ein Artikel, die vorherige Einladung zu ignorieren:
„In öffentlichen Blättern, namentlich der Speyerer Zeitung, ist eine Einladung erschienen. Solche ist ohne Auftrag ergangen; mit Beziehung auf nachstehenden Aufruf, bitten wir, jene Einladung als nicht geschehen zu betrachten.
Der Deutschen Mai.
Völker bereiten Feste des Dankes und der Freude beim Eintritte heilvoller großer Ereignisse. Darauf mußte das deutsche Volk seit Jahrhunderten verzichten. Zu solcher Feier ist auch jetzt kein Anlass vorhanden, für den Deutschen liegen die großen Ereignisse noch im Keim, will er ein Fest begehen, so ist es ein Fest der Hoffnung; nicht gilt es dem Errungenen, sondern dem zu Erringenden, nicht dem ruhmvollen Sieg, sondern dem mannhaften Kampf, dem Kampfe für Abschüttelung innerer und äußerer Gewalt, für Erstrebung gesetzlicher Freiheit und deutscher Nationalwürde.
Alle deutschen Stämme sehen wir an diesem heiligen Kampfe Theil nehmen; alle seyen darum geladen zu dem großen Bürgerverein, der am Sonntag den 27. Mai, auf dem Schlosse zu Hambach bei Neustadt am Haardtgebirge statt finden wird.“ [Anm. 9]
Die öffentliche Einladung rief natürlich auch die Behörden auf den Plan. Am 8. Mai verbot der pfälzische Regierungspräsident die Veranstaltung, weil er befürchtete, dass Ruhe und Ordnung verletzt und Anarchie und Gewalttaten ausgelöst würden. Die Reaktion der Bevölkerung und der politischen Öffentlichkeit auf das Verbot war gewaltig. Mit einer enormen Flut von Protestationen, Zeitungsaufrufen und juristischen Gutachten von liberalen Zweibrücker Juristen wuchs der Druck auf die Regierung so stark an, dass das Verbot wieder rückgängig gemacht werden musste. Das Fest gewann dadurch erneut an Popularität, der Gesichtsverlust der Regierung war verheerend. [Anm. 10]
Der Einladung folgten am 27. Mai 1832 ca. 25.000 – 30.000 Menschen aus Deutschland und den Nachbarländern, die meisten davon kamen aus der näheren Umgebung in der Pfalz. Besonders erstaunlich war auch die soziale Zusammensetzung der Festteilnehmer. Neben vielen Teilnehmern aus dem Besitz- und Bildungsbürgertum, kamen auch Kleinbauern, Winzer, Handwerksgesellen und sogar Tagelöhner, Dienstboten und Frauen. [Anm. 11]
Der Festzug bewegte sich vom Neustadter Marktplatz zur Schlossruine nach Hambach. Auf dem Fest wurden insgesamt 33 Reden gehalten, in welchen die Ziele des vormärzlichen Liberalismus formuliert wurden: nationale Einheit, politische Freiheit, Pressefreiheit, Volkssouveränität und soziale Gerechtigkeit. Die Ausrichtung dieses Staates war hier noch nicht einheitlich formuliert und reichte von konstitutionell-monarchisch bis hin zu demokratisch. Es ging auf dem Fest also um die anzustrebenden Veränderungen, die sich die Liberalen für Deutschland wünschten. Die Vorgehensweise war jedoch klar formuliert: Man wollte keinen radikalen Umsturz herbeiführen, sondern den Staat auf legalem Weg mit politisch-publizistischen Mitteln zum Umdenken bringen. [Anm. 12]
Die Auswirkungen des Hambacher Festes
Für die Regierung waren alle diese Elemente nicht tragbar. Die Gründung des Preß- und Vaterlandsvereins und auch das Hambacher Fest waren für sie der Beweis für die Existenz einer staatenübergreifenden Opposition, die mit ihren Forderungen nach Einheit und Freiheit und einer republikanischen Regierungsform den Sturz der bestehenden politischen Verhältnisse erreichen wollte. Aus Angst vor einem „revolutionären Flächenbrand“ stattete Ludwig I. Feldmarschall Wrede im Anschluss an das Fest mit außerordentlichen Vollmachten aus und entsandte ihn, zusammen mit einem Drittel der aktiven bayerischen Armee, in die Pfalz um „Ruhe und Ordnung“ wiederherzustellen und eine Revolution zu verhindern. Hatte es vor der Entsendung noch vereinzelt Aufstände und Demonstrationen gegeben, verlief der Einzug der Truppen in der Pfalz schließlich größtenteils ohne große Vorkommnisse. [Anm. 13]
Am 29. Juli 1833, also mehr als ein Jahr nach dem Hambacher Fest, begann der Prozess gegen die 13 „Wortführer“ des Hambacher Festes vor dem Assisengericht in Landau. Die Anklagepunkte lauteten Hochverrat und direkte Aufforderung zum Umsturz der Staatsregierung, und zwar entweder durch Zeitungen und Flugschriften oder durch die in Hambach gehaltenen Reden. Der Prozess war mit Bedacht von Zweibrücken nach Landau verlegt worden, um im Falle von Unruhen mit den in der Festungsstadt stationierten Truppen gewappnet zu sein. [Anm. 14]
Trotz der sorgfältigen Auswahl der Geschworenen durch die Regierung, wurden alle Angeklagten am 16. August 1832 von den Vorwürfen freigesprochen. Bei einem weiteren Verfahren gegen die übrigen – bereits ins Ausland geflohenen – Wortführer wurden keine Geschworenen eingesetzt. Sie wurden in Abwesenheit zum Tode verurteilt – was wohl deutlich den Einfluss dieses Prozessverfahrens auf den Ausgang zeigt. Der Freispruch der übrigen Angeklagten bedeutete einen enormen Gesichtsverlust für die Regierung. Um wenigstens noch etwas Stärke demonstrieren zu können, wurde ein Teil der Angeklagten im Anschluss an den Assisenprozess ein weiteres Mal vor Gericht gestellt – und dieses Mal vor einen Richter. In diesem zweiten Verfahren wurde Wirth vom Zuchtpolizeigericht in Zweibrücken zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Siebenpfeiffer floh, wie viele weitere „Hambacher“ vor der Vollstreckung der gegen ihn erlassenen Strafe ins Ausland. [Anm. 15]
Konkrete, greifbare politische Auswirkungen im Sinne der Teilnehmer hatte das Hambacher Fest nicht. Dies sagt jedoch nichts über dessen große Bedeutung aus. [Anm. 16] Wenige Jahre später wurden in der Revolution von 1848/49 die in Hambach ausgesprochenen Wünsche und Ziele erneut aufgegriffen und bildeten die Grundlage des Grundrechtskatalogs der Paulskirchenverfassung.
Verfasser: Sarah Traub
Erstellt am: 20.09.2016
Literatur:
- Amts- und Intelligenzblatt der Königlich-bayerischen Regierung des Rheinkreises Nr.13 v. 6.3.1832.
- Das Nationalfest der Deutschen zu Hambach Unter Mitwirkung eines Redactions-Ausschusses beschrieben von J(ohann) G(eorg) A(ugust) Wirth. Neustadt a.d.H. 1832.
- Foerster, Cornelia: Das Hambacher Fest 1832. Volksfest und Nationalfest einer oppositionellen Bewegung. In: Öffentliche Festkultur. Politische Feste in Deutschland von der Aufklärung bis zum Ersten Weltkrieg. Hrsg. Von Dieter Düding, Peter Friedmann und Paul Münch. Hamburg 1988. S.113-131.
- Foerster, Cornelia: Hoch lebe die Verfassung? Die pfälzischen Abgeordnetenfeste im Vormärz (1819-1846). In: Öffentliche Festkultur. Politische Feste in Deutschland von der Aufklärung bis zum Ersten Weltkrieg. Hrsg. Von Dieter Düding, Peter Friedmann und Paul Münch. Hamburg 1988. S. 132-146.
- Hambacher Fest : 1832 – 1982. Freiheit und Einheit, Deutschland und Europa. Eine Ausstellung des Landes Rheinland-Pfalz zum 150jährigen Jubiläum des Hambacher Festes. Katalog zur Dauerausstellung. Hrsg. von Cornelia Foerster und Joachim Kermann. Neustadt an der Weinstraße 1983.
- Mayring, Eva Alexandra: Bayern nach der französischen Julirevolution. Unruhen, Opposition und antirevolutionäre Regierungspolitik 1830-33. Schriftenreihe der bayerischen Landesgeschichte 90. München 1990.
- Müller, Frank Lorenz: Die Revolution von 1848/49. Darmstadt 2012.
- Müller, Fritz: Publizistik und Öffentlichkeit in der Pfalz zur Zeit des Hambacher Festes. In: Hambacher Vorträge 1982. Sonderdruck 1. Das Hambacher Fest 1832. Neustadt a.d.W. 1982. S. 85-112.
- Treml, Manfred: Bayerns Pressepolitik zwischen Verfassungstreue und Bundespflicht (1815-1837). Ein Beitrag zum bayrischen Souveränitätsverständnis und Konstitutionalismus im Vormärz. Berlin 1977.
- Unsere Heimat während der Bayernzeit. Bd. 1: Von der Besitzergreifung der Pfalz in Jahre 1816 bis zum Vorabend der Deutschen Revolution 1848/49. Hrsg. Von Emil Bernhard und Bernhard Braun. Ruppertsweiler 2004.
- Wollstein, Günter: Europa unter Modernisierungsdruck. In: Informationen zu politischen Bildung 295: Revolution von 1848/49. Hrsg. von der Bundeszentrale für politische Bildung. Bonn 2006. S.4-14.
- Ziegler, Hannes: Patrioten auf dem Schloss. Das Hambacher fest. In: Freiheit, Einheit und Europa. Das Hambacher Fest von 1832 – Ursachen, Ziele, Wirkungen. Hrsg. von Joachim Kermann, Gerhard Nestler und Dieter Schifmann. Ludwigshafen 2006. S.211-240.
Anmerkungen:
- Wollstein, 2006, S.5. Mehr dazu siehe auch: Müller, Frank Lorenz, 2012. S.1-19. Zurück
- Mayring, 1990, S.26ff. Zurück
- Übersetzung: […]dass die periodische Presse viel dazu beigetragen habe […]“. Treml, 1977, S.136. Zurück
- Foerster, Verfassung, 1988, S.132ff. Zurück
- Hambacher Fest, 1983, S.110. Zurück
- Amts- und Intelligenzblatt der Königlich-bayerischen Regierung des Rheinkreises Nr.13 v. 6.3.1832. S.185f. Zurück
- Mayring, 1990, S.19f. Zurück
- Müller, Fritz, 1982, S.101. Zurück
- Das Nationalfest der Deutschen zu Hambach, 1832, S.5. Zurück
- Müller, Fritz, 1982, S.103. Zurück
- Ziegler, 2006, S.223f. Zurück
- Foerster, Hambacher Fest, 1988, S.122f. Zurück
- Mayring, 1990, S.67. Zurück
- Unsere Heimat während der Bayernzeit, 2004, S.287. Zurück
- Unsere Heimat während der Bayernzeit, 2004 S.288. Zurück
- Ziegler, 2006, S.239. Zurück