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Mainz als kurfürstliche Residenzstadt im 16. und 17. Jahrhundert

von Walter G. Roedel

Von altersher wurde Aurea Moguntia von vielen besungen und ob ihres Glanzes gepriesen, doch schon auf den zweiten Blick scheint es mit dieser Strahlkraft nicht mehr allzuweit her gewesen zu sein, da auch negative Töne angeschlagen werden. So heißt es in Zeilers Beschreibung von 1632: Es wächst ein herrlicher Wein umb die Stadt herumb, welchen man für gar gesund helt...Inwendig ist die Stadt ziemlich finster und hat gar enge Gäßlein. Ist aber ziemlich befestigt und sehr volckreich; sein auch die Häuser groß und weit, aber gar altfränckisch gebawt. [Anm. 1] Dieser Tenor hat sich auch bis zum Ende des 18. Jahrhunderts kaum verändert: Gerade vor den Augen hat man die Stadt Mayntz, die sich hier mit einer unbeschreiblichen Majestät darstellt. Die unzäligen Schiffe, welche die Rheden derselben bedeken, spiegeln sich, so wie die vielen und prächtigen Kirchentürme im Kristallwasser des Rheins...Die Reize des Anbliks verschwinden, wenn man in die Stadt selbst kömmt. Die Straßen sind finster, enge und auch nicht sehr reinlich. [Anm. 2] Diese Diskrepanz zwischen majestätischer äußerer Ansicht und den engen, finsteren Gassen im Innern der Stadt scheint in den Augen der Zeitgenossen ein Wesensmerkmal dieser Residenzstadt des Reichserzkanzlers, Kurfürsten und Erzbischofs von Mainz gewesen zu sein, wozu sicherlich ihre weitere Funktion als Festungsstadt einen wesentlichen Beitrag geleistet hat.

Neben dem Versuch der Definition von "frühneuzeitlicher geistlicher Residenz" wird es in der Folge darum gehen, diese genannte Diskrepanz auf ihre Substanz hin zu überprüfen und dazu die politischen, kirchlichen, topographischen und auch wirtschaftlichen Gegebenheiten zu beleuchten, sowie auch – soweit möglich – Aussagen zur Bevölkerungsentwicklung zu machen.

Von dem mittellateinischen Begriff "residentia", der ganz allgemein den Wohn- oder Aufenthaltsort einer Person ohne direkten Bezug zum fürstlichen oder staatlichen Bereich bezeichnet, bis zu der frühneuzeitlichen Residenz spannt sich ein weiter Bogen. So definiert Zedlers Universallexikon in Band 31 von 1742: Residentz, ist diejenige Stadt, in welcher ein Potentat, oder ein Fürst sein Hoflager hält, daselbst auch die obern Collegia, als Regierung, Hofgericht, Cammer und andere, so die gemeinen Angelegenheiten des Landes zu besorgen haben, verbleiben. Es handelt sich also um einen Ort, an dem sich die zentralen Verwaltungsbehörden des frühmodernen Staates etabliert haben und an dem auch der einst reisende Hof des Königs oder Fürsten seßhaft geworden ist. Die Institution "Hof" kann in diesem Zusammenhang in einem engeren oder wie von Friedrich Karl von Moser in einem weiteren Sinn aufgefaßt werden: Das Wort Hof wird in viererley Sinn genommen. Erstlich verstehet man darunter die ganze Regimentsverfassung und begreiffet in dieser Idee auch alle Staats-Bediente...Zweytens wird darunter die eigentliche jedoch ganze Hofhaltung verstanden...Drittens begreifft man darunter noch eigentlicher die Residenz oder dasjenige Schloß, wo sich der Souverain ordentlicher Weise aufhält...Vierdtens ist darunter der Platz vor oder zwischen den Schloß-Gebäuden zu verstehen, nach welchem Sinn man von dem ersten, zweyten und innersten Hof spricht. [Anm. 3] Mit Berechtigung hat Peter Moraw die Überlegungen von Klaus Neitmann, wonach die Landesherrn wohl in Anlehnung an Königspfalz und Stift eine bewußte imitatio imperii bei ihren Residenzen des späten Mittelalters betrieben hätten [Anm. 4], zurechtgerückt und festgestellt, dass eine Residenz im deutschen Spätmittelalter keineswegs einfach eine etwas modernere Fortentwicklung der Pfalz gewesen ist. Er umreißt ein Gebilde, das "man Handlungszentrum oder gar Legitimationszentrum des älteren Gemeinwesens nennen kann und woraufhin alle jene Stränge zulaufen, die spätmittelalterliches 'staatliches' Verfaßtsein ausmachen". Die stationär gewordene Herrschaft bedurfte einer stationären Selbstdarstellung und die wichtigsten Elemente dafür waren Hof und Residenz, denen auch die Eigenschaft ein soziales Zentrum zu bilden, zuzuordnen ist. [Anm. 5]

Die Territorialisierung und die Ausbildung zentraler Verwaltungsorgane bei dem Werden des frühmodernen Staates haben dann das Bild der Residenz abgerundet: Zentraler Sitz von Fürst und Hof, der zentralen Behörden, Hauptstadtfunktion, dazu Ort der höheren weltlichen und kirchlichen Bildungsanstalten, Grablege des Fürstenhauses/der geistlichen Wahlfürsten in einem Stift oder der Kathedrale, Aufbewahrungsort des Landesarchivs, Treffpunkt des Adels und der höheren Geistlichkeit, schließlich auch kulturelles Zentrum des Territoriums mit Theater, Hoforchester und Kunstsammlungen. Wenn wir uns vor diesem Hintergrund den Spezifika einer geistlichen Residenz zuwenden, so wäre zunächst das Fehlen der Faktoren von "Frauenzimmer" bis "Fräuleinsteuer" ins Feld zu führen, wobei letzterer allerdings durch "Weihesteuer" ersetzt werden könnte. Neben den weltlichen Verwaltungsorganen sind hier auch die Behörden der geistlichen Administration der Diözese/Erzdiözese angesiedelt, die bei einem Erzbistum naturgemäß zahlreicher waren als bei einem Bistum oder nur einer Fürstabtei. Vor allem sind hier die geistlichen Appellationsgerichte für die jeweilige Kirchenprovinz zu nennen. Außerdem pflegten die Erzbischöfe ihre Suffragane zu Provinzialsynoden in ihre Residenzen einzuladen. Wichtiger Bestandteil einer geistlichen Residenz traditioneller Prägung war das Domkapitel, das bei Sedisvakanzen die Funktion des interimistischen Landesherrn übernahm und auch sonst oft genug die Stellung einer Mit- oder Gegenregierung anstrebte. Ferner pflegte der Klerus, bedingt durch das Vorhandensein zahlreicher Stifte und Klöster sowie der im Zuge der kirchlichen Reform errichteten Priesterseminare und Jesuiten-Kollegien, in geistlichen Residenzen einen proportional überhöhten Anteil an der städtischen Bevölkerung zu bilden.

Versucht man diese diversen Merkmale für die Residenzfunktion zusammenzufassen, so entsteht ein idealtypisches Bild, das ein Sollen vorgibt, an dem das Sein gespiegelt werden muss. In diesem Zusammenhang ist an Peter Moraws Diktum zu erinnern, dass sich "Residenz" kaum definieren sondern eigentlich nur beschreiben lasse. So war auch hier zwangsläufig von der geistlichen Residenz traditioneller Prägung die Rede, die eigentlich am Ort der Kathedralkirche des Bistums oder Erzbistums Bestand haben sollte. Wirft man allerdings vergleichend mit Mainz einen Blick auf die anderen Erzbistümer und Bistümer entlang des Rheins, so konnte letztlich keiner dieser anderen geistlichen Fürsten auf Dauer seinen Sitz an der Hauptkirche seiner Diözese behaupten. Begründen läßt sich diese Entwicklung einerseits mit der Verlust der Herrschaft über die jeweilige Metropole im späten Mittelalter oder den Einflüssen der Reformation. Der Bischof von Konstanz residierte in Meersburg, während sein Basler Kollege durch die Einführung der Reformation in der Stadt Basell nach Pruntrut ausweichen mußte. Als Besonderheit ist für das Bistum Basel zu vermerken, daß nicht einmal das Domkapitel an seiner angestammten Kirche bleiben konnte, sondern zunächst in Freiburg im Breisgau und dann 1678 aus Kriegsgründen in Arlesheim Zuflucht suchen mußte. Auch der Straßburger Bischof mußte die Stadt verlassen und sich nach Zabern zurückziehen; hier hat dann die Rekatholisierung nach der Besetzung Straßburgs durch die Franzosen 1681 eine Wende gebracht. Der Bischof von Speyer hatte schon früh seinen Sitz in der Reichsstadt aufgeben müssen und sich zunächst in Udenheim und dann am Anfang des 18. Jahrhunderts in Bruchsal angesiedelt. Mit Ladenburg konnte der aus der Reichsstadt im Zuge der Reformation verwiesene Bischof von Worms eine bescheidene Residenz einrichten. Der Trierer Erzbischof hielt sich meist auf der Festung Ehrenbreitstein auf und zog gegen Ende des 18. Jahrhunderts in die Stadt Koblenz um. Die Herrschaft über die Stadt Köln hatte ihr Erzbischof bereits mit der Niederlage von Worringen 1288 eingebüßt und mußte seine Residenz in Bonn, dann auch in Poppelsdorf und zuletzt in Brühl nehmen. Einzig und allein der Mainzer Erzbischof konnte also – trotz mancher Schwierigkeiten – auf Dauer seinen Sitz in der Stadt Mainz behaupten, wenn dazu auch große Anstrengungen nötig waren, die in der Folge kurz skizziert werden sollen. [Anm. 6]

Erzbischof und Stadtherrschaft

Erste Nachrichten über einen Bischof von Mogontiacum sind für die Mitte des 4. Jahrhunderts überliefert. In den Wirren der Völkerwanderungszeit, die schwere Zerstörungen des römischen Provinzhauptortes mit sich brachten, war es vor allem der christlichen Gemeinde zu verdanken, dass eine gewisse Kontinuität von der römischen zur fränkischen Stadt gewahrt werden konnte. Seit dem ausgehenden 6. Jahrhundert haben die Bischöfe für Handel und Wandel in Mainz gesorgt und den Ausbau der Stadt vorangetrieben. Die Bedeutung des Bistums wuchs in der Zeit des Bonifatius (†754), der qua Person zum Erzbischof erhoben wurde, während die Installation als Erzbistum 782 erfolgte. Im Wettstreit mit Köln und Trier bauten die Mainzer Oberhirten ihre Stellung aus. Der Titel des Primas war an den Inhaber des Hl. Stuhles von Mainz 969 erstmals verliehen worden; im März 975 erhielt Erzbischof Willigis (975-1011), der den heutigen Dom nach dem Vorbild von Alt-St. Peter in Rom erbauen ließ, mit dem erbetenen Pallium auch das Privileg, als Vikar und Stellvertreter des Papstes in Deutschland und Gallien zu fungieren. [Anm. 7] Zug um Zug erfolgte die Ausbildung eines Metropolitanverbandes, der zeitweise 14 Suffraganbistümer umfaßte und dessen größte Ausdehnung mit den Bistümern Verden an der Aller, Olmütz und Chur zu umschreiben ist.

Spätestens seit der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts, als Erzbischof Luitbert (863-889) gegen die rheinaufwärts vordringenden Normannen die Stadt durch die Verstärkung der alten römischen Mauern schützte und damit den eigentlich dafür zuständigen Gaugrafen des Wormsgaues verdrängt hatte, war der Anspruch der Erzbischöfe auf die Stadtherrschaft hinreichend begründet und fand mit der Verfügung über sämtliche Gerichts- und Zolleinkünfte (vor 979) seinen Abschluss. [Anm. 8] Dass mit der "Veroneser Schenkung" Ottos II. vom 13. Juni 983 etwa zeitgleich auch der Grundstock für das spätere Erzstift und den Kurstaat Mainz gelegt worden ist, bestätigt nur diesen Gang der Entwicklung und Konsolidierung der erzbischöflichen Herrschaft. Auf die herausragende Stellung von Erzbischof Willigis als Reichsverweser, die den Weg zum Reichserzkanzler eröffnen sollte, muss nicht gesondert hingewiesen werden. Doch die Bürgerschaft der Stadt Mainz – des öfteren taktierend mit dem Stadtherrn gegen den Kaiser oder mit dem Kaiser gegen den Stadtherrn – strebte nach Freiheiten und nach einer "freien Stadt". Durch die Privilegien von 1118 und 1244 für die Mainzer Bürger schmälerten die Erzbischöfe ihre Herrschaft beträchtlich. Sie mussten ein eigenes städtisches Gericht und einen Stadtrat zugestehen. Die Zusage Erzbischof Siegfrieds III. von Eppstein von 1244, dass er und seine Nachfolger nur noch mit soviel Gefolge in die Stadt einreiten dürften, wie es dem Mainzer Stadtrat genehm sei [Anm. 9], wurde bis 1462 immer wieder bestätigt. Als Gegen- oder Nebenresidenzen wurden Eltville im Rheingau und Aschaffenburg von den Erzbischöfen genutzt, die vor allem bei den Stiftsfehden des 14. und 15. Jahrhunderts eine beträchtliche Rolle spielten. [Anm. 10]

Erst mit der Eroberung der Stadt Mainz im Oktober 1462 durch Erzbischof Adolf II. von Nassau im Zuge der Auseinandersetzungen mit seinem Konkurrenten Diether von Isenburg, der die Vertreibung des größten Teils der Mainzer Oberschicht folgte, konnte sich der Erzbischof und Kurfürst die uneingeschränkte Stadtherrschaft wieder aneignen. Alle städtischen Privilegien wurden kassiert und trotz mancher Versuche nicht nur der Bürgerschaft sondern auch des Domkapitels, an dieser Sachlage noch etwas zu ändern, blieb der Erzbischof bis zum Ende des Kurstaates Stadtherr von Mainz und stellte somit die Ausnahme von der eingangs skizzierten Regel bei den rheinischen Stiften dar.

Topographische Entwicklung und Verteilung des Grundbesitzes

Ausgehend von dem römischen Legionslager auf einer Anhöhe gegenüber der Einmündung des Mains in den Rhein entstand seit der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts n. Chr. die mit Mauern bewehrte Stadt Moguntiacum. Im Osten vom Rhein, im Süden und Westen von dem Rand der rheinhessischen Hochfläche begrenzt, öffnet sich das flache Gelände, auf dem die Stadt entstand, nur nach Norden. Zur Sicherung der Ansiedlung errichteten die Römer eine Stadtmauer, die das bebaute Gebiet etwa halbkreisförmig umgab und zur besseren Übersicht des Vorfelds am oberen Rand des Abfalls der Hochfläche entlanggeführt wurde. Auch die Rheinseite wurde durch eine Mauer gegen Angriffe geschützt. Eine feste Brücke, nur wenige Meter oberhalb der heutigen Theodor-Heuss-Brücke, stellte die Verbindung zur rechten Rheinseite her und wurde durch den befestigen Brückenkopf Kastel gesichert. Diese verkehrsgünstige Lage am Zusammenfluß von Rhein und Main und im Schnittpunkt großer Fernstraßen von Nord nach Süd und Ost nach West, also Basel – Köln und Metz – Frankfurt – Magdeburg, hat durch alle Jahrhunderte immer wieder sowohl wirtschaftliche als auch strategische Komponenten zum Tragen gebracht und die Bedeutung dieser Stadt unterstrichen.

Die römische Stadtmauer mit einer Länge von etwa vier Kilometern umschloss ein Areal von ca. 105 ha und blieb in den Grundzügen auch für die mittelalterliche und frühneuzeitliche Gestalt der Stadt bestimmend, denn sie wurde, wie in einem Fall bereits genannt, auf den vorhandenen Fundamenten immer wieder verstärkt, ausgebaut und modernisiert. Lediglich zwei flächenmäßig geringfügige Erweiterungen, die Einbeziehung des Altmünsterklosters und des am Rhein gelegenen Vorortes Selenhofen, sind für das Hochmittelalter zu verzeichnen; sie brachten eine Vergrößerung des städtischen Areals auf etwa 110 ha. [Anm. 11] Über diese Fläche hinaus hat sich Mainz, im Gegensatz zu den meisten anderen Städten bis zum Ende des 19. Jahrhunderts nicht vergrößert; auch die Anlage der bastionären Festungswälle hat das umschlossene Areal kaum verändert. Es ist aber festzuhalten, dass diese Stadtfläche bis zum Ende des 18. Jahrhunderts völlig ausreichend war, da auch noch nach der Bebauung des Bleichenviertels mit den Weinbergen am Kästrich immer noch freie Flächen innerhalb der Umwallung vorhanden waren. Erst die beträchtliche Erhöhung der städtischen Bevölkerung im Verlauf des 19. Jahrhunderts sollte dann zu einer Verknappung des Wohnraums und zur Überbelegung der vorhandenen Gebäude führen. Diese Situation änderte sich erst mit der Anlage der Neustadt und der Schleifung der Festungswerke nach dem Ende des Ersten Weltkrieges.

Zur Bebauung der Stadtfläche ist zunächst festzuhalten, dass sich nach den Stürmen der Völkerwanderungszeit ein erstes Zentrum der Ansiedlung, die aus den römischen Ruinen wiedererstand, im Bereich der heutigen Quintinskirche entwickelte. Dazu gesellte sich dann in einem zweiten Schritt das geistliche Zentrum um die bischöfliche Kathedrale. Wichtige Stifte wie St. Alban, St. Victor und St. Peter entstanden vor den Mauern der Stadt. Da die fränkische Ansiedlung langsam und unregelmäßig innerhalb der weit ausgedehnten römischen Stadtmauern weiterwuchs, kam es nicht zur Ausbildung eines einigermaßen regelmäßigen oder auch nur den Verkehrsanforderungen genügenden Straßennetzes. Die römische Hauptverbindung vom ehemaligen Legionslager zur Rheinbrücke, welche nach ihrer Zerstörung in der Völkerwanderungszeit durch Karl den Großen wiedererrichtet, aber bald darauf abgebrannt war und später durch eine Schiffbrücke ersetzt werden sollte, blieb trotzdem ohne ihre ehemalige Funktion bestehen. Bis zur Napoleonischen Zeit verfügte Mainz nicht über Durchgangsstraßen, die die Passage von Fuhrwerken zu den Märkten oder quer durch die Stadt zugelassen hätten und Handel und Verkehr hätten bewältigen können. Der Verkehr aus dem rheinhessischen Hinterland durch das Gautor endete zwangsläufig am Dietmarkt/Schillerplatz; die Verbindung von hier zum Speisemarkt am Dom war nach und nach verbaut worden. Fuhrwerke und Reisende, die aus dem Hunsrück über Bingen und Ingelheim kommend das Münstertor passierten, konnten über die Umbach nur auf Umwegen zum Markt gelangen. Nicht besser stand es mit den Verkehrsmöglichkeiten der beiden restlichen Landtore, Peterstor und Dieterpforte; auch der Zugang von den rheinseitigen Toren her bot keine günstigeren Möglichkeiten. [Anm. 12] Die zu Beginn des 13. Jahrhunderts mächtig ausgebaute Stadtmauer erhielt im folgenden Jahrhundert auf der Landseite, vom Münstertor bis zur Vorstadt Selenhofen, eine Verstärkung durch zwei vorgelegte Mauern, die die Annäherung von Feinden erschweren sollten und gleichzeitig die Funktion von Zwingern ausübten. Das exponiert liegende Benediktinerkloster auf dem Jakobsberg, an der Stelle, an der im 17. Jahrhundert die Zitadelle errichtet werden sollte, wurde ebenfalls befestigt. Ab 1432 wurde die Stadt zusätzlich links- und rechtsrheinisch durch eine Landwehr geschützt, während an den vorhandenen Befestigungsmauern weitere Verstärkungen vorgenommen wurden. Das Bild der spätmittelalterlichen Stadt lässt sich noch deutlich anhand des Holzschnittes von Behem 1565, des Kupferstiches von Braun und Hogenberg  1570 und des Maskopp´schen Stadtplanes von 1575 aufzeigen.

Mit der Gründung der Mainzer Universität 1476/77 durch den Erzbischof Diether von Isenburg wurden zunächst noch keine neuen baulichen Akzente in der Stadt gesetzt; die hochaufragende Domus Universitatis, die heute das Institut für Europäische Geschichte beherbergt, wurde erst in den Jahren 1615 bis 1618 errichtet. Dagegen unterstrich die ab 1478 an der Nord-West-Ecke der Stadtmauer am Rhein errichtete Martinsburg als – auch gegen die Stadt hin befestigte – Residenz des Erzbischofs dessen Anspruch auf die Herrschaft über die Stadt und fügte dem Anblick vom Rhein her quasi einen Kontrapunkt zu den zahlreichen Kirchtürmen hinzu. Bald nach dem Beginn des Dreißigjährigen Krieges wurden die mittelalterlichen Stadtmauern auf ihren meist noch römischen Fundamenten durch erste Befestigungen in bastionärer Manier ergänzt und verstärkt. Ausgehend von der nach dem Erzbischof Johann Schweikard von Kronberg (1604-1626) benannten Schweikardsburg, die um das Benediktinerkloster St. Jakob errichtet wurde und die Hauptangriffseite schützen sollte, erstreckte sich die neue Umwallung mit unregelmäßig angelegten Bastionen an der Nordseite der Stadt entlang über die Gartenfeldfront bis zum Rhein und schloß dort die Martinsburg mit ein. Diese Situation ist in dem Waldenburgischen oder Schwedenplan von 1625/26 festgehalten. [Anm. 13] Auf ihm ist auch zwischen der Martinsburg und der 1580 errichteten Schloßkirche St. Gangolf die kurfürstliche Kanzlei eingezeichnet, die später mit einem Verbindungsgang an das kurfürstliche Schloß angebunden wurde. In diesem Gebäude befand sich auch das Archiv des Reichserzkanzlers, das zuvor zusammen mit den anderen Mainzer Archivalien in der Martinsburg verwahrt worden war und nach dem Ende von Kurmainz nach manchen Irrfahrten im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien gelandet ist. Der im Oktober 1626 gewählte neue Erzbischof Georg Friedrich von Greiffenklau hatte zwar in seiner Wahlkapitulation dem Domkapitel zusichern müssen, die Stadt und die Martinsburg neu zu befestigen, doch Kaiser und Liga schienen so nachhaltig siegreich zu sein, dass der Kurfürst die unter seinem Vorgänger begonnenen Arbeiten nur sehr zögerlich fortführen aber 1627 mit dem Bau des Residenzschlosses neben der Martinsburg den Anfang machen ließ. Mit dem Einzug Gustav Adolfs in Mainz am 24. Dezember 1631 hatte sich die Situation nachhaltig geändert. Die Schweden verstärkten die vorhanden Bastionen und Kurtinen, sicherten das rechtsrheinische Kastel und legten zum Schutz der Mainmündung das sternförmige Fort Gustavsburg an. Diese Werke bildeten die Grundlage für die großangelegten Ausbauten und Verstärkungen, die Anlage einer mit regelmäßigen Bastionen versehenen Zitadelle an der Stelle der Schweikardsburg, die Erzbischof Johann Philipp von Schönborn (1647-1673) und sein zweiter Nachfolger Damian Hartard von der Leyen (1675-1678) ins Werk setzten. Damit war Mainz auf der Landseite von einem Ring von 13 ganzen und zwei halben Bastionen umgeben und in den Rang einer wichtigen Festung am linken Rheinufer aufgestiegen Zu der Funktion als geistliche Residenz- und Universitätsstadt war jetzt also noch die der Festung hinzugekommen. Dass der Kurstaat die Kosten für Unterhaltung, Modernisierung und Verteidigung dieser immer weitläufiger werdenden Anlage, die in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts durch weitere Linien und Forts erheblich verstärkt wurde, nicht tragen und auch nie die erforderliche Besatzung aufbringen konnte, muss in unserem Zusammenhang nicht weiter ausgeführt werden. [Anm. 14]

Die Bebauung des städtischen Areals lässt sich anhand des Schwedenplans von 1625/26 recht gut überblicken. Zunächst fallen die großen unbebauten Flächen im Norden und Westen auf, die mit dem Kästrich und dem Bleichenviertel zu beschreiben sind. Der Dom, die zahlreichen Pfarrkirchen, Stifte und Klöster sowie die beiden Kommenden des Deutschen und des Johanniter-Ordens prägen eindeutig die bebauten Flächen der Stadt. Fügt man noch die Martinsburg, die Gebäude der Universität, die Domherrenhöfe und die Paläste der stiftsfähigen Adelsfamilien hinzu, so wird das Bild noch deutlicher, obwohl der eigentliche Ausbau der Stadt erst nach den Zerstörungen des Dreißigjährigen Krieges in Angriff genommen und im Lauf des 18. Jahrhunderts vollendet wurde. Aus den erhaltenen Stadtaufnahmen des 16. und 17. Jahrhunderts [Anm. 15], die auch die Basis für den von Ludwig Falck erarbeiteten Stadtplan "Mainz um 1620" [Anm. 16] geboten haben, lassen sich die Besitzverhältnisse recht gut eruieren und mit den Angaben der alten Pläne kombinieren. So fällt vor allem die Massierung von geistlichem Besitz zwischen Liebfrauenstift und Dom bis hinauf zu der Stifts- und Pfarrkirche St. Stephan ins Auge, der wie ein Sperriegel den bürgerlichen Besitz durchschneidet.

Im Jahr 1657 beliefen sich die Anteile am Besitz des gesamten Areals der Stadt innerhalb der Festungswälle auf:

333 700 qm bei der Geistlichkeit = 30,1%

114 000 qm bei Adel/Kurfürst = 10,3%

330 300 qm bei den Bürgern = 29,8%

330 000 qm Grünflächen = 29,8%.

Zieht man dagegen nur die bebauten Flächen der Stadt heran, so bietet sich ein recht ungewöhnliches Bild. Die Geistlichkeit besaß im Jahr 1657 mit 330 700 qm insgesamt 42,9%, Adel und Kurfürst mit 114 000 qm 14,7% und die Bürgerschaft mit 330 300 qm 42,4% dieses Areals. [Anm. 17] Dies besagt, dass in Mainz etwa 5% der Bevölkerung (= Landesherr, Klerus und Adel) 57% des städtischen bebauten Grundbesitzes inne hatten, während Bürger, Beisassen und Tolerierte, also 95% der Bevölkerung, nur 43% besaßen. Auf diesen 43% der bebauten Fläche befanden sich allerdings etwa 80% der vorhandenen Gebäude, was die intensive Nutzung dieser Grundstücke im Gegensatz zu dem Besitz des Adels und der toten Hand unter Beweis stellt.

Der hohe Prozentsatz geistlichen Besitzes resultiert aus der bereits kurz genannten großen Anzahl von geistlichen Institutionen, die in der Stadt beheimatet waren und hier über ansehnliche Grundstücke verfügten. Da in Mainz die Reformation in dieser Hinsicht nicht zu Einbußen geführt hatte und im Zuge der kirchlichen Reformbewegung die Jesuiten und andere Orden in die Stadt berufen wurden, hat sich die Zahl der Klöster noch erhöht. Eine Auswertung der Stadtaufnahme von 1594 hat ergeben, dass damals 6 Stiftskirchen, 6 Pfarrkirchen, 6 Männer- und 7 Frauenklöster, 4 Hospitäler und 56 Kapellen vorhanden waren. [Anm. 18] Hinzuzufügen sind die beiden bereits genannten Kommenden der Ritterorden, 27 Domherrenhöfe und zahllose weitere Gebäude im geistlichen Besitz.

Stadtbewohner, Wirtschaft und soziale Strukturen

Um die vorhandenen Quellen zur Entwicklung der Bevölkerung von Mainz ist es nicht sonderlich gut bestellt. Eine erste Volkszählung im Sinne der modernen Statistik hat man erst unter französischer Herrschaft am 26. Ventôse VII (=16.III.1799) durchgeführt. [Anm. 19] Aus der Zeit vor dem Ende des 18. Jahrhunderts liegen Zahlenangaben sehr unterschiedlicher Provenienz vor, die nur mit großen Vorbehalten aufgegriffen werden können. Sie sollen hier im Zusammenhang mit den von modernen Autoren vorgenommen Schätzungen im knappen Überblick referiert werden. [Anm. 20] Der Höchststand der mittelalterlichen Bevölkerung dürfte in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts mit etwa 25000 Personen erreicht worden sein. Nach der Angabe des Chronisten Hugbert von Bleidenstadt soll eine Seuche im Jahre 1313 etwa zwei Drittel der damals 24000 Menschen zählenden Mainzer Bevölkerung hingerafft haben. Pestepidemien sind für die Jahre 1339, 1349 und 1398 nachzuweisen; ein weiteres Absinken der Bevölkerungszahl ist für das 15. Jahrhundert anzunehmen. Trotzdem ist die Diskrepanz zu der Zahl von 5750, die für das Jahr 1463 – also nach dem Ende der blutigen Mainzer Stiftsfehde, der Eroberung der Stadt und der Vertreibung vieler Geschlechter – errechnet worden ist, ungereimt hoch. Steuerlisten und die bereits erwähnten Stadtaufnahmen weisen auf einen Bevölkerungsanstieg im 16. Jahrhundert hin, doch lassen die erst um die Wende zum 17. Jahrhundert einsetzenden Kirchenbücher noch keine Aussagen zu. Aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges kennen wir die großen Bevölkerungseinbußen, hervorgerufen durch die klassische Trias von Seuche, Krieg und Hunger, die sich allein in den Jahren 1632 und 1635 auf etwa 8000 Opfer beliefen. Auch die drastische Verringerung der Zunftmitglieder um 60% lässt sich in diesen Zusammenhang einordnen; es ist anzunehmen, dass nach dem Abzug der Schweden  Ende 1635 die Bevölkerungszahl auf die Hälfte des Vorkriegsniveaus gesunken war. Schließt man von den aus der Stadtaufnahme von 1644 errechneten 1517 "Parteyen" auf eine Zahl von 6000 bis 6500 damals in Mainz anwesenden Personen (ohne Adel, Klerus und Besatzung !), so dürften die Verluste durch den Dreißigjährigen Krieg eingegrenzt sein. Wir wissen allerdings nicht, wie viele der nach Mainz Geflüchteten nach Kriegsende in der Stadt geblieben und wie viele von den ehemaligen Stadtbewohnen dann wieder in die kurfürstliche Residenz zurückgekehrt sind. Trotz der umfangreichen Peuplierungsmaßnahmen des Erzbischofs Johann Philipp von Schönborn  hat die Bevölkerung um 1660 wohl nur etwa 8000 Personen betragen. Stellt man die Opfer der Pest von 1666 in Rechnung, deren Anzahl mit 2300 recht genau auszumachen ist, so muss für den Anstieg auf 15000 Personen im Jahr 1698 [Anm. 21] neben einer hohen innerstädtischen Fruchtbarkeit auch eine relativ große Zuwanderungsrate, die von der Attraktivität der Residenz des Reichserzkanzlers zeugt, zur Erklärung herangezogen werden. Neuerdings wissen wir, dass die traditionellen Ansichten, wonach sich der Pfälzische Krieg auch sehr negativ auf die Mainzer Bevölkerungsentwicklung ausgewirkt habe, so nicht stichhaltig sind. Trotz der allgemeinen Krisensituation des 17. Jahrhunderts, die oft mit der "kleinen Eiszeit" umschrieben wird, und der Kriegsereignisse, die die Einnahme der Festung Mainz durch die Franzosen und die Rückeroberung durch deutsche Truppen mit sich brachten, hat sich für Mainz sogar ein – wenn auch geringfügiger – Geburten- und Bevölkerungszuwachs errechnen lassen. Die Funktion als Festung hatte sich letztlich positiv für die Mainzer Bevölkerung ausgewirkt. [Anm. 22] Das 18. Jahrhundert, auf das hier nicht näher eingegangen werden soll, brachte einen weiteren erheblichen Bevölkerungsanstieg, der vor dem Ende der kurfürstlichen Herrschaft einen Höchststand von ca 28000 Personen erreichte, dann aber durch die Revolutionskriege und den Verlust der Residenz- und Universitätsfunktion ins Negative gewendet wurde. Nach der genannten ersten Volkszählung von 1799 wohnten in Mainz und Kastel 20007 Katholiken und 1136 Juden. Dazu sind noch 600 bis 700 Protestanten zu rechnen, die sich in der kurfürstlichen Zeit nur als "Tolerierte" in der Stadt aufhalten durften.

Mit diesem Hinweis auf die Tatsache, dass der Katholizismus in Kurmainz und vor allem in dessen Hauptstadt seit den Erfolgen der Gegenreformation praktisch als Staatsreligion galt, ist bereits offensichtlich geworden, dass Nicht-Katholiken in Mainz spätestens seit der Wende zum 17. Jahrhundert im wahrsten Sinne des Wortes nur noch geduldet waren, falls der Landesherr sich davon Vorteile versprach. Hatte es seit den zwanziger Jahren des 16. Jahrhunderts auch Anhänger der neuen Lehre in Mainz gegeben – die Haltung des Kurfürsten Albrecht von Brandenburg, der in seiner Funktion als Erzbischof von Magdeburg sich auch mit den 95 Thesen Luthers zu befassen hatte, war lange Jahre dilatorisch –, so wurde dieses Element seit der Mitte des Jahrhunderts Zug um Zug zurückgedrängt und unterdrückt. Trotz der Tätigkeit der Gesellschaft Jesu in Mainz seit 1561 gab es noch vielerlei Widerstände von den Stiftsherrn bis hin zum Domkapitel gegen die Übernahme der Beschlüsse des Konzils von Trient. Erst in der Regierungszeit des tatkräftigen Erzbischofs Johann Adam von Bicken (1601-1604) erreichte die Gegenreformation ihren Höhepunkt. Der Kurfürst verfolgte die Konkubinarier, ließ die nicht-katholischen Elemente vom Hof vertreiben und duldete in der Mainzer Bürgerschaft keine Protestanten mehr. [Anm. 23] Wer also in Mainz in eine Zunft eintreten oder das Bürgerrecht erhalten wollte, hatte zukünftig seine Zugehörigkeit zur katholischen Konfession nachzuweisen oder zum Katholizismus zu konvertieren. Gleiches galt naturgemäß für den Zugang zu Hof-, Militär-, Universitäts- und Verwaltungsstellen. Lediglich unter wirtschaftlichen Aspekten wurden im 17. und 18. Jahrhundert Protestanten als "Tolerierte" angenommen und Juden gegen Zahlung von Schutzgeld geduldet. Da die Verwaltung der Residenzstadt seit 1462 völlig in der Hand des Erzbischofs lag, der damit einen Vizedom betraut hatte, besaßen Rat, Bürgerschaft und Zünfte nur geringe Einflussmöglichkeiten, wer als Zuwanderer akzeptiert, als Bürger angenommen, einer Zunft zugewiesen oder als Hofhandwerker oder Handelsmann mit einem Sonderstatus versehen wurde.

Wenn auch die Erteilung des Bürgerrechtes an Zuwanderer in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts noch sehr zurückhaltend gehandhabt worden war, so markieren die Peuplierungsbemühungen nach den schweren Bevölkerungsverlusten des Dreißigjährigen Krieges eine deutliche Kehrtwende in dieser Praxis. Mainz wurde für – katholische – Zuwanderer weit über die nähere Umgebung hinaus attraktiv, wenn dabei auch die Konfessionsgrenze eine gewichtige Rolle spielte. So sind z.B. im 18. Jahrhundert mehr Menschen aus Italien in Mainz zugewandert als aus der – protestantischen – Reichsstadt Frankfurt. [Anm. 24] Als Gründe für diese Anziehungskraft sind zunächst der Hof des Reichserzkanzlers, der durch die Festung in Kriegszeiten gebotene Schutz, in gewissem Maß auch die kurfürstliche Universität sowie das Wirtschaftsleben ganz allgemein anzuführen. Wenn dieses hier an letzter Stelle genannt wird, so soll damit deutlich gemacht werden, dass Mainz trotz seiner hervorragenden Lage an den großen Handelswegen seit dem hohen Mittelalter mehr und mehr in den Windschatten der Reichsstadt Frankfurt geraten war, deren europaweit bekannten und besuchten Messen die kurfürstliche Residenz nichts Adäquates entgegenzusetzen hatte. Auch das seit dem 14. Jahrhundert verliehene Stapelrecht konnte an dieser Sachlage nicht viel ändern. Mainz blieb letztlich – modern ausgedrückt – ein Mittelzentrum, dessen wichtigster Handel sich auf den Wein bezog. Mit der Konsolidierung der Residenzfunktion ergab sich allerdings dann ein sehr wichtiger Markt für Kaufleute und Handwerker, die für die Bedürfnisse des kurfürstlichen Hofes und seiner Mitglieder verkauften und produzierten. Diese Hoflieferanten wurden in vielen Fällen mit Privilegien ausgestattet und konnten sich damit zünftigen Zwängen entziehen, z. B. mehr Gesellen einstellen, als dies die Zunftordnung erlaubte etc.

Mit dem Übergang der Stadt Mainz in die Hand des Erzbischofs war 1462 auch die mittelalterliche Ordnung der Zünfte zerschlagen worden. Der sogenannte „Freiheitsbrief“ von 1469 steckte den neuen Rahmen der bürgerlichen Verfassung von Mainz ab und bestimmte unter anderem, dass jeder der sich um das Bürgerrecht bewarb, Mitglied einer Bruderschaft werden musste. Für diese Bruderschaften, die vom Landesherrn bewusst so genannten Nachfolgeorganisationen der alten Zünfte, wurden in den Jahren 1468 und 1469 Ordnungen erlassen, die in dem Alten Zunftbuch von 1468ff. erhalten sind. [Anm. 25] In ihnen wurden die Modalitäten des Eintritts in die Bruderschaften und die Oberaufsicht des Vizedoms als Vertreter des Kurfürsten festgeschrieben. Nach dem Gebot des Landesherrn wurden neben den Krämern 17 Handwerkerzünfte geschaffen, in denen die einzelnen Berufe und Berufszweige oft sehr willkürlich zusammengefasst waren. Zu der Benderzunft, die in der Weinhandelsstadt Mainz einen führenden Rang einnahm, gehörten auch die Weinsager und Weinmesser sowie bis 1624 die Bierbrauer. In der Goldschmiedezunft waren neben den namengebenden Handwerkern die Spengler, Kannengießer, Glaser, Maler und Sattler zusammengefaßt. Eine recht seltsame Kombination stellte die Zunft der Barbiere und Bader, Drechsler und Schreiner dar. Nach dem Willen des Landesherrn wurden auch die Fischer und Seiler in einer Zunft vereinigt, zwei Berufe, die kaum miteinander in Beziehung gebracht werden können. Diese Beispiele mögen genügen, um zu zeigen, wie willkürlich von der Landesherrschaft verfahren wurde, um auch auf diesem Weg die Zünfte zu disziplinieren. Trotz einiger Änderungen, Neugründungen von Zünften und Neufassungen von Zunftordnungen blieb dieses Gesamtgefüge bis zum Ende des Kurstaates bestehen. Die im Zuge der merkantilistischen Bestrebungen des Kurfürsten Johann Friedrich Karl von Ostein 1747 erfolgte Gründung des Mainzer Handelsstandes brachte eine Trennung des Großhandels von der Krämerzunft, um den Zunftzwang zu umgehen und Kapital in die Stadt zu ziehen. Doch auch die in diesem Zusammenhang eingeführten Mainzer Messen – jeweils zwei Wochen vor den Frankfurter Messen – konnten zwar zur Belebung des Handels beitragen, aber nicht die Vormachtstellung Frankfurts brechen.

In diesem zünftigen Milieu befand sich die Mehrzahl der angestammten Bewohnerschaft der Stadt Mainz. Nach unten schloss man sich sozial weitgehend gegen die Beisassen und andere in der Stadt nur illegal Ansässige ab, indem man die bürgerliche Ehrbarkeit betonte und ein enges Connubium pflegte. Soziale Aufstiegsmöglichkeiten boten sich durch den Dienst am und für den Hof, durch Einschlagen einer geistlichen Laufbahn oder Absolvierung eines Universitätsstudiums sowie geeignete Eheverbindungen. Die Chancen für einen solchen sozialen Aufstieg waren nach den allgemeinen Gegebenheiten der Zeit nicht groß, in einer Residenzstadt aber doch wesentlich besser als in anderen Städten oder gar auf dem Land. Dies ist sicherlich auch ein Grund für die Anziehungskraft, die Mainz auf Angehörige der sozialen Unterschichten ausübte. Ohne die altbekannten Sinnsprüche, wie Unter dem Krummstab ist gut leben oder Als es in protestantischen Territorien bereits Zucht- und Arbeitshäuser gab, bemaß der katholische Adel seine Reputation noch an der Anzahl der Bettler vor dem Portal seines Palais, ins Feld führen zu wollen, muss man festhalten, dass Mainz und auch die anderen geistlichen Residenzen sehr viel Zuspruch aus diesen Kreisen erhielten. Sei es nur, um Almosen zu heischen oder sich zur Wiederherstellung der guten Sitten – einmal wieder – in der Hoffnung auf ein gutes Viatikum in den Stand der Ehe versetzen zu lassen, sei es, um in der Stadt Unterschlupf zu finden und ein Auskommen zu suchen. Auch die sich oft nur temporär in der Stadt aufhaltenden männlichen und weiblichen Dienstboten, die in einer Residenz naturgemäß sehr zahlreich waren, sind hier zu nennen.

Da mit dem Ende der großen Stiftsfehde 1462 die Mainzer Patrizier, darunter auch die Familie Gensfleisch mit Johannes Gutenberg, weitgehend aus der Stadt vertrieben worden waren und sich in der Folge angesichts des straffen landesherrlichen Regiments keine genuine städtische Oberschicht mehr ausbilden konnte, finden sich an deren Stelle ortsfremde Gruppen. Da ist zunächst der höhere Klerus des Domkapitels und der meist adligen Stifte zu nennen, dann die Personen im Umfeld des kurfürstlichen Hofes, die vielfach aus den gleichen adligen Familien stammten, Personal und Studentenschaft der Universität und schließlich die Angehörigen der Garnison, die wiederum von Offizieren kommandiert wurden, die den bereits genannten adligen Familien entstammten. Die Hof- und Staatskalender des 18. Jahrhunderts zeigen deutlich diese Verquickung von Hof- und Verwaltungsämtern, militärischen und geistlichen Funktionen. Wenn auch für das 16. Jahrhundert noch nicht von einer Garnison im Sinne von stehenden Truppen gesprochen werden kann, so zeigt doch das folgende Jahrhundert dazu beträchtliche Ansätze, die berechtigen, diese militärische Gruppe als Bestandteil der Mainzer Bevölkerung mit zu berücksichtigen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Bevölkerung in der Stadt Mainz etwa 1,5% Adlige, 3,5% Geistliche (darunter wiederum Kleriker adligen Standes) und 95% bürgerliche und unter-bürgerliche Elemente umfasste. Auf die Verteilung des Besitzes der bebauten Flächen in der Relation Landesherr/Adel/Klerus mit 57% und Bürger/Beisassen 43% ist bereits hingewiesen worden. Unter dem Aspekt der sozialen Schichtung gesehen, findet sich zunächst eine Unterschicht von den Bettlern bis zu den Tagelöhnern und Dienstboten, von der der Übergang zu der unteren Mittelschicht fließend war. Tagelöhner und Gesinde konnten in den Bereich des armen Handwerks aufsteigen, aus dessen Reihen wiederum manche Mitglieder in den sozialen Abstieg gerieten. Der Anteil der Armen an der Gesamtbevölkerung dürfte auf etwas über 10% zu beziffern sein und liegt damit im üblichen Bereich der frühneuzeitlichen Städte. Die bürgerliche Mittelschicht besaß eine recht beträchtliche Bandbreite vom kleinen, knapp am Existenzminimum lebenden Handwerker bis zu reichen Zunftmeistern und Gewerbetreibenden. Das Element der Großkaufleute fehlte allerdings in unserem Untersuchungszeitraum fast völlig, wenn man von wenigen Ausnahmen wie Edmund Rokoch absieht, der als Heereslieferant und Finanzier des Erzbischofs Johann Philipp von Schönborn reich geworden war und dies durch den Bau des Hauses Zum römischen Kaiser (1653-1664) unterstrich, das im 18. Jahrhundert das beste Hotel der Stadt war und heute die Verwaltung des Gutenberg-Museums beherbergt. Das Mainzer Bürgerhaus war im Vergleich dazu recht bescheiden; trotz der schweren Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges lässt sich an der noch vorhandenen oder restaurierten Bausubstanz klar erkennen, dass die schmalen Häuser in den engen Gassen der dicht besiedelten bürgerlichen Stadtviertel nicht von großem Wohlstand und bürgerlicher Repräsentation zeugen. Eine bürgerliche Oberschicht patrizischen Gepräges hat es in der kurfürstlichen Residenzstadt Mainz in der frühen Neuzeit nicht mehr gegeben. Dies spiegelt sich auch in dem Fehlen jeglicher politischer Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Verwaltung der Stadt, deren Exekutive von Beauftragten des Landesherrn ausgeübt und deren Rat ebenfalls vom Kurfürsten eingesetzt wurde. Das stadtfremde Element der Mainzer Bevölkerung besetzte die oberen Bereiche der sozialen Pyramide und traf letztlich auch die politischen, religiösen und kulturellen Entscheidungen bis hin zur herrschenden Moderichtung. Etwaige Versuche der eingesessenen Mainzer, in diese Kreise vorzustoßen, konnten nur in den seltensten Fällen Erfolg haben; und gegen das unstandesgemäße Auftreten in Kleidung und Sitten gab es hinreichend Kirchen- und Kleiderordnungen, die solch ungerechtfertigtes Gebaren unterbinden sollten!

Fassen wir die erhobenen Befunde zusammen: Die Stadt Mainz, ihrem Herkommen nach topographisch noch von der römischen Civitas geprägt, konnte vom 12. bis zum 15. Jahrhundert die Stadtherrschaft des Erzbischofs fast völlig abschütteln, musste sich dann aber nach einer politischen Fehlspekulation 1462 dem Gewinner der Stiftsfehde, Adolf II. von Nassau, unterwerfen, der die städtischen Privilegien nachhaltig beseitigte und die städtische Oberschicht weitestgehend vertrieb. Sein Gegner und Nachfolger, Diether von Isenburg, musste bei seinem Regierungsantritt 1476 noch einmal einen Aufstand der Mainzer Bürgerschaft niederschlagen und hat damit wohl auch die Hoffnungen des Domkapitels, das schließlich bereits im Besitz der Stadt Bingen war, auf die Herrschaft in Mainz zunichte gemacht. Wie brisant die Situation war, erhellt daraus, dass Erzbischof Berthold von Henneberg (1484-1504) es für angebracht hielt, sich als Preis für seine Stimme bei der Wahl Maximilians I. zum römischen König 1486 die Belehnung als Stadtherr von Mainz auszubedingen. Mit dem jungen Albrecht von Brandenburg, Erzbischof von Mainz 1514-1545, seit 1513 Erzbischof von Magdeburg und Administrator von Halberstadt und seit 1518 Kardinal, betrat ein Landesherr die politische Bühne, der tatkräftig eine Modernisierung des Erzstiftes in Angriff nahm. Sein Versuch, die Gelüste des Mainzer Domkapitels auf eine Mit- oder Nebenregierung zu bezwingen, führte angesichts seiner chronischen Finanznot zu einer permanenten Konfrontation. Als Zeichen des Sieges der Landesfürsten über die Bauern hat er den Mainzern den ältesten Renaissancebrunnen Deutschlands als Memento auf dem Speisemarkt errichten lassen (Bedenck das End als eine der Inschriften). Allerdings hat er sich nach seinem Itinerar wohl länger in Aschaffenburg und in seiner – Magdeburger – Residenz Halle aufgehalten, als in der Martinsburg in Mainz. Angesichts des Dauerstreites mit dem Mainzer Domkapitel war seine Stellung zu Mainz als Residenzstadt wohl ambivalent. Seine Nachfolger haben sich stärker an Mainz gebunden gefühlt, wenn auch Aschaffenburg, wohl auch wegen der hervorragenden Jagdmöglichkeiten im Spessart, immer wieder als Aufenthaltsort gewählt wurde. Das Domkapitel sah in dieser räumlichen Entfernung zu seinem Erzbischof immer noch Chancen auf eine Selbstverwirklichung im Hinblick auf die Herrschaft über die Stadt Mainz. So hat es noch in der Wahlkapitulation für Johann Schweikard von Kronberg diesen dazu verpflichtet, in Aschaffenburg ein neues Schloss zu errichten (erbaut 1605-1618)[Anm. 26], wohl um in Mainz selbst eine freiere Hand zu haben und den eigentlichen Stadtherrn weitestgehend von seiner Kathedralstadt fernzuhalten. Diese Bemühungen haben in der Folge nicht mehr gefruchtet. Aschaffenburg hat nur noch in Krisenzeiten quasi als Notresidenz gedient und mußte in jeder Hinsicht hinter die Hauptresidenz zurücktreten. Mit dem Bau der Schloßkirche und der Kanzlei um 1580 und dem Beginn der Errichtung des kurfürstlichen Schlosses (1627), das erst 1756 fertiggestellt wurde, wurde die Residenzfunktion von Mainz unterstrichen. Dazu kamen dann noch im 17. Jahrhundert Palais des Adels, wie z.B. der Schönborner Hof 1668 von Johann Philipp von Schönborn für seine Familienangehörigen errichtet, oder andere repräsentative Bauten, wie das bereits erwähnte Haus zum römischen Kaiser. Allerdings hat sich Mainz erst in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts zur barocken Residenzstadt gemausert, woran nicht zuletzt der Erzbischof Lothar Franz von Schönborn, in dem der Schönborn'sche Bauwurmb in Reinkultur verkörpert war, einen beträchtlichen Anteil gehabt hat. Es ist hier vor allem an sein Lustschloß Favorite mit den Gartenanlagen im französischen Stil vor den Toren der Festung Mainz zu denken. Die Bewohner fühlten sich mehr und mehr als "Residenzler", und das Domkapitel hatte in seinen Bemühungen um einen Anteil an der Herrschaft über die Residenz weitestgehend resigniert, auch wenn es sich bei Sedisvakanzen immer noch in der Rolle des interimistischen Landesherrn gefiel. Die Stadt selbst konnte allerdings in ihrer Gestalt den vielfältigen Anforderungen nur bedingt Folge leisten. Ein römerzeitlich entstandenes und mittelalterlich fortentwickeltes Straßensystem konnte barocken Ansprüchen letztlich nicht genügen. Kleinzellige bürgerliche Bebauung einerseits und adlige Palais andererseits, denen oft zehn und mehr ehemals bürgerliche Grundstücke geopfert werden mussten, standen einer geschlossenen Einheit im Sinne barocker fürstlicher Repräsentation im Wege. Es sei in diesem Zusammenhang nur an die auf dem Reißbrett geplanten Residenzstädte Mannheim und Karlsruhe erinnert, um den Kontrast aufzuzeigen. Mainz war zweifelsohne die Residenzstadt des Reichserzkanzlers, Kurfürsten und Erzbischofs von Mainz, doch kam es letztlich nicht über die Diskrepanz zwischen seiner historischen Genesis und dem barocken Repräsentationsbedürfnis, also über die von den Zeitgenossen empfundene Diskrepanz zwischen den engen und finsteren Gassen und dem äußeren majestätischen Anblick, hinaus. Vielleicht liegt darin das Ur-Mainzer Geheimnis, über das sich viele – ohne schlüssiges Ergebnis – bis heute den Kopf zerbrochen haben.

Anmerkungen:

  1. Zit. nach Karl Georg Bockenheimer: Mainz und Umgebung. Mainz 1880. S. 2. Zurück
  2. Johann Kaspar Riesbeck: Briefe eines reisenden Franzosen an seinen Bruder in Paris. Bd.1.2. Zürich 1783. Hier Bd. 2. S. 413f. Zurück
  3. Friedrich Karl von Moser: Teutsches Hofrecht. Bd.1.2. Frankfurt, Leipzig 1754-1755. Hier Bd.1. S. 5. Zurück
  4. Klaus Neitmann: Was ist eine Residenz? Methodische Überlegungen zur Erforschung der spätmittelalterlichen Residenzbildung. In: Vorträge und Forschungen zur Residenzenfrage. Hg. Peter Johanek. (Residenzenforschung, 1), Sigmaringen 1990. S. 11-43. Hier S. 23. Zurück
  5. Peter Moraw: Was war eine Residenz im deutschen Spätmittelalter? In: Zeitschrift für Historische Forschung 18, 1991, S. 461-468. Hier S. 461-463. (= Rez. von Vorträge und Forschungen zur Residenzenfrage, wie Anm. 4.). Zurück
  6. Zu Konstanz, Straßburg, Speyer und Worms vgl. die Beiträge in dem von Volker Press herausgegebenen Sammelband: Südwestdeutsche Bischofsresidenzen außerhalb der Kathedralsstädte. Stuttgart 1992. (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Reihe B. 116.) Auf die Tatsache, daß auch in den hier nicht genannten geistlichen Fürstentümern des Reiches die Identität von Bischofsresidenz und Kathedralstadt nur in wenigen Fällen gewahrt werden konnte, kann in diesem Zusammenhang nur hingewiesen werden. Zurück
  7. Zum Überblick vgl. Friedhelm Jürgensmeier: Das Bistum Mainz. Von der Römerzeit bis zum II. Vatikanischen Konzil. (Beiträge zur Mainzer Kirchengeschichte, 2), Frankfurt 1988. Zurück
  8. Ludwig Falck: Mainz im frühen und hohen Mittelalter. Mitte 5. Jahrhundert bis 1244. (Geschichte der Stadt Mainz, 2), Düsseldorf 1972. S. 68-80. Knappe Fakten dazu auch bei Ludwig Falck: Mainz. In: Städtebuch Rheinland-Pfalz/Saarland. Hg. Erich Keyser. Stuttgart 1964. S. 255-291. Hier S. 257. Zurück
  9. Falck (wie Anm. 8), S. 186-194 passim. Zurück
  10. Vgl. dazu Günter Christ: Die Mainzer Erzbischöfe und Aschaffenburg. Überlegungen zum Residenzproblem. In: Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 45, 1993, S. 83-113; Ludwig Falck: Die erzbischöflichen Residenzen Eltville und Mainz. In: Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 45, 1993, S. 61-81; Alois Gerlich, Eltville als Mainzer Residenz. Werden – Bauten – Ausstattung. In: Mainzer Zeitschrift 83, 1988, S. 55-67. Zurück
  11. Vgl. dazu Egon Hartmann: Mainz. Analyse seiner städtebaulichen Entwicklung. (Ing. Diss. Darmstadt 1962), Stuttgart 1963; Helmut Förster: Die funktionale und sozialgeographische Gliederung der Mainzer Innenstadt. (Bochumer geographische Arbeiten, 4), Paderborn 1968; Wilhelm Diepenbach: Die Stadtbefestigung von Mainz. In: Mainz. Ein Heimatbuch. Hg. von Heinrich Wothe. T.1.2. ND der Ausg. Frankfurt 1928/29. Frankfurt a. M. 1977. T. 1. S. 21-42; Mainz. (Führer zu vor- und frühgeschichtlichen Denkmälern, 11), Mainz 1973. Zurück
  12. Dazu Hartmann (wie Anm. 11) Abb. 22, S. 62; Ludwig Falck: Mainz vom frühen Mittelalter bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts. (Stadtplan). In: Geschichtlicher Atlas von Hessen. 1978. Nr. 34 C. Zurück
  13. Stadtarchiv Mainz BPS 55 C; Reproduktionen bei: Heinrich Schrohe: Die Mainzer Stadtaufnahmen des 16. bis 18. Jahrhunderts. T.1.-3. (Beiträge zur Geschichte der Stadt Mainz, 6-8), Mainz 1930-31. Hier in T.1; Walter G. Rödel: Mainz und seine Bevölkerung im 17. und 18. Jahrhundert. Demographische Entwicklung, Lebensverhältnisse und soziale Strukturen in einer geistlichen Residenzstadt. (Geschichtliche Landeskunde, 28), Stuttgart 1985. Zurück
  14. Zur Entwicklung der Festung vgl. Friedrich P. Kahlenberg: Kurmainzische Verteidigungseinrichtungen und Baugeschichte der Festung Mainz im 17. und 18. Jahrhundert. (Beiträge zur Geschichte der Stadt Mainz, 19), Mainz 1963; Peter Lautzas: Die Festung Mainz im Zeitalter des Ancien Régime, der französischen Revolution und des Empire (1736-1814). Ein Beitrag zur Militärstruktur des Mittelrheingebietes. (Geschichtliche Landeskunde, 8), Wiesbaden 1973. Zurück
  15. Ediert von Heinrich Schrohe (wie Anm.13). Zurück
  16. In: Anton Ph. Brück, Mainz vom Verlust der Stadtfreiheit bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges (1462-1648). (Geschichte der Stadt Mainz, 5), Düsseldorf  1972. Zurück
  17. Diese Berechnungen hat Hans Fritzen: Einwohnergröße und Besitzverhältnisse in Mainz während der Barockzeit. In: Mainzer Zeitschrift 50, 1955, S. 71-79 angestellt. Nachprüfungen haben ihre Richtigkeit bestätigt. Zurück
  18. Vgl. Karl Anton Schaab: Geschichte der Stadt Mainz. Bd. 1-4. Mainz 1841-1851. Hier Bd.1. S. 357ff., 369.  Zurück
  19. Historisch-statistisches Jahrbuch des Departements Donnersberg für das Jahr 10 der fränkischen Republik. Hg. von Friedrich Lehne XE "Lehne, Friedrich, (1801) Historiker" . Mainz 1801. Zurück
  20. Alle folgenden Angaben nach Rödel (wie Anm.13) S. 119 ff. Hier auch die Belegstellen. Zurück
  21. Diese Zahl ist als relativ gesichert anzunehmen, da sie aus den Unterlagen eines Informativprozesses stammt. Vgl. Alfred Schröcker: Kurmainzer Finanzen 1698. In: Geschichtliche Landeskunde 9, 1973, S. 147-189. Hier S. 148 Anm. 6. Zurück
  22. Bevölkerungsbewegung und soziale Strukturen in Mainz zur Zeit des Pfälzischen Krieges (1680-1700). Eine historisch-demographische Fallstudie. Eingel. u. bearb. von Walter G. Rödel. (Geschichtliche Landeskunde, 19), Wiesbaden 1978. Zurück
  23. Vgl. Jörg Pfeifer: Reform an Haupt und Gliedern. Die Auswirkungen des Trienter Konzils im Mainzer Erzstift bis 1626. (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte, 108), Darmstadt, Marburg 1996.  Zurück
  24. Dazu Rödel (wie Anm.13), S. 322-335. Zurück
  25. Stadtarchiv Mainz 21/100. Ausgewertet u.a. von Anton Philipp Brück: Aus dem Mainzer Zunftleben im 16. Jahrhundert. In: Mainzer Zeitschrift 67/68, 1972/73, S. 51-59. Zurück
  26. Christ (wie Anm. 10), S. 104. Zurück