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Handel und Vertrieb rheinischer und elsässischer Weine über Köln im Spätmittelalter

von Klaus Militzer

Köln galt nach einem Spruch, der im 15. Jahrhundert im Ostseeraum aufkam, als Weinhaus der Hanse[Anm. 1]. In der Tat ist damit eine wesentliche Seite des Kölner Handels charakterisiert. Denn in den Ostseeraum führten Kölner Kaufleute als wichtigste Ware den Rheinwein aus. Vom Wein und dem Handel mit ihm lebten viel mehr Kölner als nur die Exporteure nach dem Osten. Wenn der neue Wein im Herbst auf dem Kölner Markt eintraf, herrschte in der Stadt reges Treiben, das sich legte, wenn der Ansturm vorüber war, und wieder hektischer wurde, wenn der Herbst und der neue Wein kamen[Anm. 2]. Kölner Kaufleute sahen der Ankunft des Weins nicht tatenlos zu, sondern reisten selbst zu den Winzern an Rhein, Mosel, Nahe und im Elsass und kauften ihnen den Wein an Ort und Stelle ab, teilweise sogar die Ernte ganzer Jahrgänge im voraus[Anm. 3]. Für das 15. Jahrhundert, in dem Köln im Hanseraum als Weinhaus galt, ist die Überlieferung für diesen Handelszweig so dicht, dass sich ein detailliertes Bild vom Ablauf des Weingeschäfts in Köln von der Anlandung am Rheinufer über die Einkellerung bis zum Verzapfen oder der Ausfuhr rheinabwärts zeichnen lässt[Anm. 4].

Kölner und andere Weinhändler ließen ihre Fässer in der Regel den Rhein abwärts bis Köln in sogenannten Oberländer Schiffen transportieren. Oberländer waren relativ schmal gebaut mit hochgezogenem Heck, freiem Steuerruder und geringem Tiefgang. Mit ihnen waren die Stromschnellen im Mittellauf des Rheins am besten zu überwinden. Die Oberländer durften am Kölner Ufer rheinabwärts eigentlich nur bis zum Salzgassentor anlegen. Der Kai weiter abwärts war den Niederländer Schiffen vorbehalten, die bauchiger gebaut waren, einen Kiel, ein festes Steuerruder und Segel hatten. Sie waren für den Tieflandstrom mit ausreichender Wasserführung und kaum Untiefen in der Fahrrinne geeignet. Die Niederländer konnten in der Regel 50% oder sogar mehr als die Oberländer laden[Anm. 5].

Hatte ein Oberländer mit Weinfässern angelegt, konnte der fremde Eigentümer einem Kölner unter Vermittlung eines Wirts, der gleichzeitig Makler war, die Weine zum Verkauf anbieten. Der Kölner probierte die Crescencen und kaufte die Partie oder Teile davon, wenn sich beide über den Preis einig geworden waren[Anm. 6]. Der Fremde durfte nur an Kölner, nicht an Fremde verkaufen. Der Handel von Gast zu Gast, wie es in den damaligen Quellen hieß, war verboten[Anm. 7]. Ein Auswärtiger von Orten südlich Kölns musste stets einen Wirt, bei dem er wohnte, hinzuziehen. Ein solcher Wirt durfte nur Oberländer beherbergen, keine Niederländer, unter denen man Kaufleute aus Orten rheinabwärts verstand. Für Niederländer waren andere Wirte zuständig[Anm. 8].

Gehörte der angelandete Wein schon einem Kölner Kaufmann[Anm. 9], musste jener nun wie der Käufer am Rhein den Rheinmeister benachrichtigen. Die beiden Rheinmeister waren für ein Jahr gewählte ehemalige Ratsherren, die für die Steuererhebung und die Ordnung am Rheinufer, vor allem aber für den Weinhandel am Ufer zuständig waren[Anm. 10]. Sie schickten nach eingetroffener Anzeige einen Röder zum Schiff, der mit Hilfe einer Visierrute den jeweiligen Fassinhalt errechnete und sein Ergebnis in den Fassdeckel ritzte. Das war die berühmte Kölner Ritzung, die von allen Zollstellen unterhalb Kölns anerkannt wurde. Die Zöllner oder Steuereinnehmer verließen sich auf die Angaben der Kölner Röder und erhoben nach der Ritzung die fälligen Abgaben. Der Händler sparte dadurch Zeit, Ausgaben für neue Berechnungen und schonte seinen Wein, weil die Fässer nicht erneut geöffnet werden mussten.[Anm. 11]

Nachdem der Röder seine Arbeit verrichtet und das Schiff verlassen hatte, konnte der Käufer oder Eigentümer die Fässer aus dem Boot mit Hilfe von Kranen an das Ufer winden lassen. Die Krane waren städtische Betriebe, die unter einem Kranmeister standen, der über die Zahl der Fässer und deren Eigentümer Buch führte[Anm. 12]. Am Ufer luden Weinschröder die Fässer auf Karren, um sie in die Keller der Eigentümer zu fahren[Anm. 13]. Sie durften vom Ufer aus nur das Salzgassentor zum Transport in die Stadt benutzen, keine andere der insgesamt 22 Rheinpforten[Anm. 14]. Über dem Salzgassentor saß der Weineinfuhrakzisemeister, der in sein Buch die Zahl der Fässer und deren Inhalt und Menge eintrug und sein Ergebnis abends mit den Zetteln der Kranmeister verglich und schließlich beides den Rentmeistern weiterleitete[Anm. 15]. Der Akzisemeister nahm kleinere Steuerbeträge selbst ein[Anm. 16]. Größere Beträge wurden gestundet und mussten im Laufe des Jahres gezahlt werden[Anm. 17]. War nun der Kölner mit dem Akzisemeister auf dem Salzgassentor einig geworden, erhielt er einen Passierschein für seine Fässer. Erst dann durften die Weinschröder das Tor endgültig durchqueren und die Fässer zu den Häusern der Eigentümer und mit Hilfe von Seilen, Winden und Balken in die Keller bringen.

Bis jetzt hatte der Käufer bzw. Eigentümer, der stets Kölner Bürger war, Rutenpfennig, Krangeld, Weineinfuhrakzise und Lohn für die Weinschröder zu zahlen gehabt, also Gebühren und Steuern, deren Höhe von der Menge der eingeführten Weine abhing[Anm. 18].

Da Köln während des Mittelalters keine direkten Steuern kannte, solche vielmehr nur in Ausnahmefällen erhob, war die Stadt auf die indirekten Steuern angewiesen, von denen die Weinakzisen die wichtigsten waren[Anm. 19]. Am Ende des 14. Jahrhunderts erbrachten die Weineinfuhr- und -zapfakzise zusammen mit dem Rutenpfennig für die Bestimmung des Fassinhalts immerhin 10-13% der Gesamteinnahmen eines Jahres[Anm. 20]. Da immer wieder Steuerhinterziehungen vorkamen, verschärfte der Kölner Rat in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts die Kontrollen und stellte vier Beseher ein, die die Keller besichtigten. Erst wenn sie die in den Kellern lagernden Fässer aufgezeichnet und das Ergebnis dem Akzisemeister auf dem Salzgassentor mitgeteilt hatten, durfte der Meister nun nach der neuen Ordnung Passierscheine für neu erstandene Weinfässer ausgeben[Anm. 21].

Der Kölner Käufer konnte die in seinem Keller lagernden Weine mit seiner Familie und seinen Gästen trinken, ohne dass er dafür weitere Abgaben hätte zahlen müssen. Im 13. Jahrhundert wird in Köln noch überwiegend Wein getrunken worden sein. Aber bereits im 14. Jahrhundert ging der Weinkonsum in Köln zurück. Wein wurde durch das preiswertere Bier ersetzt. Jedoch blieb der Wein ein beliebtes Getränk der Kölner Oberschicht. Namentlich die Ratsherren ließen sich Wein aus dem Ratskeller reichen. Wenn es sich Handwerker und Gesellen leisten konnten, haben sie auch nicht auf Wein verzichtet. Da der Wein aber ein relativ kostspieliges Getränk geworden war, hat sich in diesen Kreisen das Bier als preiswertere Alternative durchsetzen können[Anm. 22].

Der Kölner Weineinkäufer musste seinen Wein nicht selbst trinken, sondern konnte ihn auch ganz oder teilweise verzapfen. Während die Weineinfuhr jedem Bürger, nicht dem Eingesessenen, der das Bürgerrecht noch nicht erworben hatte, freistand, war der Weinzapf den Mitgliedern der sogenannten Weinbruderschaft vorbehalten. Diese Bruderschaft ist 1277 von der Richerzeche gegründet worden[Anm. 23]. Sie hatte keine eigenen Meister oder sonstigen Organe, war also keine Bruderschaft im eigentlichen Sinne, sondern bestand aus Kölner Bürgern, denen die Richerzeche die Weinzapfberechtigung gegen eine Gebühr verliehen hatte. Der Erwerb der Weinbruderschaft bedeutete demnach nichts anderes als den Erwerb der Weinzapfberechtigung. Im 14. Jahrhundert trat der Rat an die Stelle der Richerzeche als die Behörde, die die Weinbruderschaft gegen eine Gebühr vergab[Anm. 24].

Wollte ein Mitglied der Weinbruderschaft Wein verzapfen, mag er im 13. Jahrhundert einfach einen Zweig an die Tür seines Hauses geheftet und selbst oder mit Hilfe seines Gesindes Wein ausgeschenkt haben. Die Wirte, die berufsmäßig ausschenkten, und ärmere Leute haben das Verfahren auch später beibehalten[Anm. 25]. Reichere Kaufleute konnten sich seit dem Ende des 14. Jahrhunderts von der "Weinschule" Personal ausleihen[Anm. 26]. Ein solcher Kaufmann übergab dann den Wein, den er verzapfen wollte, den Angestellten der Weinschule. Die Aufsicht führte dabei ein Oberkellner, genannt Kistensitzer. Er hatte den Weinschenken, der die Kunden bediente, den Weinzapfer, der die Kannen füllte, den Weinrufer, der die Leute auf der Strasse auf die Straußenwirtschaft aufmerksam machte, und einen Jungen für mancherlei Dienste unter sich. Dies Personal rechnete ab, wenn die Fässer leer waren, und zog gleich die fällige Akzise ein[Anm. 27]. Es diente einerseits dem Kaufmann, kontrollierte aber gleichzeitig auch seine Steuerehrlichkeit und ließ gar keine Steuerhinterziehung mehr zu. Es war zur Diskretion über Menge und Güte der Weine gegenüber den Dritten, also den Kunden, aber auch zur Rechenschaft gegenüber den Rheinmeistern verpflichtet. Vor allem zog es die Weinzapfakzise, eine indirekte Steuer, deren Höhe sich nach dem Wert richtete, ein[Anm. 28].

Wieviel Wein in Köln selbst konsumiert wurde, ist nicht mehr zu ermitteln[Anm. 29]. Sicher ist jedoch, dass die Kölner nicht alles selbst getrunken haben, was sie eingekauft hatten. Ein erheblicher Teil wurde wieder exportiert.

Wollte ein Kölner Wein ausführen, hatte er seine Absicht den Rheinmeistern mitzuteilen. Jene beauftragten in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts Beseher, die den Lagerbestand im Keller kontrollierten, dass sie die zur Ausfuhr bestimmten Fässer kennzeichneten und dem Kaufmann entsprechende Passierscheine ausstellten. Dann konnte der Exporteur die Weinschröder beauftragen, die Fässer aus dem Keller zu holen und durch die Salzgassenpforte an das Ufer zu bringen. Auf der Salzgassenpforte waren dem Akzisemeister die Passierscheine auszuhändigen. Der Meister schaute in seinem Buch nach, ob die Akzise bezahlt sei, und vermerkte in solchen Fällen auf der Rückseite der Begleitzettel die Zahlung der Steuer. Die Zettel bekam der Kranenschreiber, der dann erst den Auftrag geben durfte, die Fässer in die Niederländer Schiffe zu winden.[Anm. 30]

Das komplizierte System der Kontrollen, das ständig verschärft und verbessert wurde, diente in erster Linie dazu, möglichst jede Steuerhinterziehung zu unterbinden. Aber es bot mehr als nur die Gewähr für ungeschmälerte Steuereinnahmen. Es war auch darauf ausgelegt, möglichst den gesamten den Rhein entlang laufenden Weinhandel, in die Hände der Kölner Bürger zu bringen[Anm. 31]. Das ist im wesentlichen auch gelungen, wenngleich bis zum Erfolg und zum Ausbau des Weinstapels eine lange Zeit der Entwicklung vergangen war.

Erste Zeichen finden sich bereits im 12. Jahrhundert. Damals versuchte Köln, den flandrischen und brabantischen Kaufleuten, vor allem den damals noch besonders aktiven Fernhändlern Gents die Flussschifffahrt über Köln hinaus zum Mittelrhein bis Mainz und weiter in das Elsass streitig zu machen. Daran entzündete sich ein erbitterter Streit, in dem Kaiser Friedrich I. Barbarossa den Rhein 1165 zu einer "libera et regia strata" erklärte und 1173 flandrischen Kaufleuten ausdrücklich "ascensum et descensum in Rheno" garantierte[Anm. 32]. Auf Grund des kaiserlichen Privilegs fällte Erzbischof Philipp von Heinsberg 1178 einen Schiedsspruch im Streit Gents mit Köln, nach dem beide Städte den Verkehr auf dem Rhein regeln sollten, wie es ihre Rechte von alters her vorschrieben[Anm. 33]. Der erzbischöfliche Schiedsspruch nahm die klare Stellungnahme des Kaisers zugunsten eines freien Rheinhandels der Flandrer fast zurück. Jedenfalls bauten die Kölner, gestärkt durch den Schiedsspruch, ihre Stellung aus und verdrängten die Genter und die übrigen flandrischen Weinhändler aus dem Mittelrheingebiet und schließlich sogar fast ganz aus dem aktiven Weinfernhandel.

Bereits zu Beginn des 13. Jahrhunderts war Köln zu einem Stapelplatz für Wein geworden. Am 7. Mai 1259 bestätigte Erzbischof Konrad von Hochstaden den Stapel als eine angeblich alte Gewohnheit[Anm. 34]. Nun durfte kein Kaufmann aus Gebieten südlich oder östlich von Köln über die Stadt hinaus nach Westen oder Norden und kein Kaufmann aus dem Westen und Norden über Köln hinaus in den Süden oder Osten. Köln verbot gleichzeitig den Gästehandel, also den Handel der Fremden untereinander ohne Einschaltung eines Bürgers[Anm. 35]. Köln war zum Sperrstapel geworden[Anm. 36]. Auch das führte dazu, dass im Laufe des 13. Jahrhunderts immer weniger flandrische und brabantische Kaufleute Wein in Köln einkauften. Vielmehr brachten in zunehmendem Masse Kölner Wein in flandrische und brabantische Städte[Anm. 37].

Die Durchsetzung des Stapels hatte Köln sicher seinen rührigen Weinhändlern zu verdanken, aber doch nicht nur, sondern auch anderen Umständen, die die Kölner für sich nutzen konnten. In erster Linie ist die günstige geographische Lage zu nennen. Bei Köln änderte der Strom seinen Charakter. Aus einem Mittelgebirgsstrom mit zahlreichen Untiefen und schnellem Lauf ging der Rhein bei Köln in einen Tieflandstrom mit größerem Tiefgang und ruhigerem Wasserlauf bei geringem Gefälle über.[Anm. 38] Bis Köln konnten die bauchigeren Niederländer Schiffe bequem fahren. Über Köln hinaus bekamen sie Schwierigkeiten. Es empfahl sich für die Niederländer Boote daher, in Köln anzulegen. Die schmaleren Oberländer konnten zwar über Köln hinausfahren - das haben sie auch gelegentlich getan[Anm. 39] -, aber es war auch für sie vorteilhaft, in Köln zu landen, weil dort der größte Weinmarkt am Rhein stattfand, die Absatzchancen die besten waren und die Umladung in Niederländer Boote mit größerem Fassungsvermögen Preisvorteile bot. Dazu trat ein Service, den die Kölner fremden Kaufleuten boten. Sie kauften fast alle Weine auf. Ihre Ritzung hatte Vorteile bei Verhandlungen mit den zahlreichen Zollstellen[Anm. 40]. Die Stadt garantierte für die Güte der Ware und die Menge in den Fässern. Klagen wegen Weinpanschereien richteten Bürger aus Städten nördlich Kölns fast immer an Köln und nicht an die Gemeinden, aus denen der Wein stammte. Köln vermittelte bei berechtigten Klagen oder gab die Rügen zur Stellungnahme weiter und bat gegebenenfalls um Abstellung der Verstöße[Anm. 41]. Der Kölner Stapel nützte also in erster Linie den Kölner Bürgern selbst. Daran gibt es keinen Zweifel. Aber er kam auch Interessen der Kaufleute von Ober- und Mittelrhein und derjenigen vom Niederrhein entgegen.

Am Ende des 14. Jahrhunderts wurden durchschnittlich 13.000-14.000 Fuder Wein über Köln durch Kölner eingeführt bzw. am Rheinufer eingekauft. 1391 wurde eine Menge von 23.729 Fudern erreicht. Das sind 20.729.718 Liter Wein. Im Durchschnitt der Jahre waren es immerhin noch 11.356.800-12.230.400 Liter[Anm. 42]. Die Menge ging allerdings im 15. Jahrhundert auf durchschnittlich 12.000 Fuder in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts und seit etwa 1486 auf durchschnittlich 7.000 Fuder oder über 10.483.200 auf 6.115.200 Liter Wein zurück[Anm. 43]. Der Rückgang ist vor allem durch eine erhöhte Bierproduktion und -konsumtion zu erklären. Da das bessere Hopfenbier damals auch in Köln Einzug hielt, ging der Weinkonsum in der Stadt, dem Weinhaus der Hanse, selbst zurück. Hinzu kam, dass in den traditionellen Absatzgebieten das Bier den Wein verdrängte[Anm. 44].

An der Weineinfuhr waren im 14. Jahrhundert nahezu alle Bevölkerungsgruppen beteiligt. Angehörige der Geschlechter kauften vor 1396 große Mengen Wein auf, verkauften sie aber meist in Köln wieder oder ließen den Wein verzapfen. Sie waren zumeist Zwischenhändler. Dagegen hatten den risikoreicheren, aber auch gewinnträchtigeren Weinfernhandel Männer aus alten, jedoch nicht zu den Geschlechtern zählenden Familien und Neubürger betrieben, wie eine Analyse der Weineinfuhrakzise von 1390-1392 ergeben hat[Anm. 45]. Gerade der Rückzug aus dem Fernhandel hat zu einer wachsenden Entfremdung der die Stadt regierenden Geschlechter zu den reichen neuen Kaufmannsfamilien geführt und schließlich zum Sturz der Geschlechter 1396 wesentlich beigetragen[Anm. 46]. Nach 1396 hatten sich viele Weinhändler der Gaffel Himmelreich angeschlossen. Jedoch handelten auch Kaufleute aus anderen Gaffeln mit Wein[Anm. 47]. Am Weinhandel, sogar am Fernhandel, waren Handwerker, vor allem Fassbinder, beteiligt, teilweise mit erheblichen Summen[Anm. 48]. Als es 1442 eine Weinschwemme gab und das Fuder am Rhein 4 Gulden und in Köln 10 Mark kostete, wurden in der Stadt alle zu Wirten, wie die Kölner Jahrbücher berichten, "peltzer ind schomecher so we dat si wairen, it galt allet win"[Anm. 49].

Schon im Mittelalter war Wein nicht gleich Wein. Es gab beträchtliche Qualitätsunterschiede, die sich im Preis ausdrückten. 1418 konnte ein Fuder, das sind 873,6 Liter, 40-85 Mark, 1419 44-92 Mark kosten. Es gab also Crescencen, für die Kölner das Doppelte zahlen. Auch die Preise, die der Kölner Rat 1437-1513 für das Fuder Wein bezahlte, schwankten zum Teil erheblich[Anm. 50]. Die Differenz konnte ebenfalls bis auf das Doppelte steigen. Man kannte jedoch in Köln noch keine Lagen- oder Herkunftsbezeichnungen. Solche setzten sich anscheinend erst später durch. Unter Rheinwein verstand man in Köln noch alle Crescencen von Mittelrhein, Mosel, Nahe, von der Bergstrasse und vom Main[Anm. 51]. Nur der im Mittelalter besonders beliebte Elsässer wurde unterschieden, allerdings nicht bei der Akziseerhebung[Anm. 52]. Daher ist es auch schwer zu beurteilen, welche Mengen Elsässer Wein über Köln in den Handel gekommen sind. Nach unsicheren Anhaltspunkten ist wohl davon auszugehen, dass 90% der über Köln gehandelten Weine im 14. Jahrhundert Rheinweine im oben genannten Sinne waren[Anm. 53]. Das Verhältnis könnte sich im 15. Jahrhundert etwas zugunsten des Elsässers verschoben haben, ohne aber der Dominanz der Rheinweine in Köln Abbruch tun zu können[Anm. 54]. Die wichtigste Schaltstelle für die Verteilung des Elsässer Weins in den Norden und Osten blieb Frankfurt[Anm. 55]. Rheinabwärts im Niederrheingebiet und den Niederlanden wurde vielfach gar nicht mehr zwischen Rhein- und Elsässer Wein unterschieden. Beide Sorten galten dort meist als Rheinwein[Anm. 56].

Wenn der neue Wein im Herbst des Jahres Köln erreichte, spannte die Kaufmannschaft ihre Kräfte an. Als der Dortmunder Bürger Johann Berswordt im Januar 1391 im Auftrag seiner Vaterstadt Renten in Köln verkaufen wollte, musste er feststellen, dass kein freies Kapitel vorhanden war, weil die Kölner ihr Geld in Wein angelegt hätten[Anm. 57]. Aber auch die handelsorganisatorischen Leistungen der Kaufleute waren beträchtlich. Wenn man davon ausgehen darf, dass ein Oberländer Schiff um 1400 etwa 38 Fuder oder 330 hl laden konnte, kamen 1391 800 Schiffe in Köln an, davon allein im Januar 150. Im Durchschnitt der Jahre des letzten Viertels des 14. Jahrhunderts waren es 370 Schiffe jährlich[Anm. 58]. Am Ende des Mittelalters kam man allerdings jährlich mit durchschnittlich 185 Schiffen aus[Anm. 59]. Aber auch diese Schiffe legten in der Mehrzahl im Herbst, Winter und Frühling an und verteilten sich nicht gleichmäßig auf das Jahr[Anm. 60].

Für das Jahr 1420 können wir auch errechnen, wie viele Fässer in Köln angelandet wurden[Anm. 61]. Damals waren es insgesamt 17.484 Fässer mit Rhein- und zum geringen Teil Elsässer Wein. Dazu kamen noch 12-15 Fässer mit Südweinen, die aber möglicherweise nicht den Rhein abwärts, sondern von Brügge oder Antwerpen aus den Rhein aufwärts, also in Niederländer Schiffen, transportiert worden waren. 1420 wurden in den 17.484 Fässern 11.578 Fuder 2 Ohm oder rund 101.150 hl Wein gebracht und von Kölnern gekauft bzw. als Kölner Gut versteuert. Die Fässer hatten ein recht unterschiedliches Fassungsvermögen, das von einem Ohm bis zu zwei Fudern oder von rund 1« bis zu rund 17« hl reichte. 1420 hatten allerdings nur zwei Fässer ein Volumen von nur einem Ohm und nur ein Fass von zwei Fudern. In der Mehrzahl betrug der Fassinhalt 2-5 Ohm. In diesem Bereich lagen 203 von 242 Fässern, deren Fassungsvermögen wir so genau kennen, wie die Röder es jeweils festgestellt haben[Anm. 62].

Die Durchschnittsfässer konnten von dem dem Weinhandel vorbehaltenen schwimmenden Kran problemlos an das Ufer gewunden werden. Bei dem Zwei-Fuder-Fass wurde es problematisch. Es wog an die zwei Tonnen und war eigentlich zu schwer. In der ältesten Kranordnung aus den siebziger Jahren des 14. Jahrhunderts wird nur von Fässern bis zu einem Volumen von zehn Ohm, also zwei Ohm unter zwei Fudern, ausgegangen[Anm. 63]. Fässer mit mehr als zwei Fudern durfte der Kranmeister des schwimmenden Krans nur auf eigenes Risiko oder das des Kaufmanns an das Ufer winden lassen. Der Meister haftete für eventuelle Schäden[Anm. 64]. Solche schweren Fässer mussten sonst mit dem am Ufer fest installierten Hauskran entladen werden.

Wenn die Ernte wie in den Jahren 1391 und 1420 gut war, herrschte besonders im Herbst und im Frühjahr reger Betrieb am Ufer. Es kam vor, dass einzelne Weingroßhändler wie 1420 Johann Bruwer, Johann Buschelmann, Johann under Drijveltz oder Clais Verkenesser 74, 90 oder 104 Fässer an einem Tag anlandeten[Anm. 65]. Die Fässer mussten vermessen, an Land gewunden und in die Keller gebracht werden. In solchen Jahren verdienten die städtischen Verkehrsarbeiter gut, zumindest während der Saison. Wenn der Weinimport im Sommer und Frühherbst zurückging, hatten sie weniger zu tun und geringere Einnahmen. Diese Verkehrsarbeiter stellten immerhin an die 400 Personen im spätmittelalterlichen Köln und machten mit ihren Familien 4% der Bevölkerung aus[Anm. 66]. Die Verkehrsarbeiter waren in viel stärkerem Masse von saisonal bedingten Schwankungen abhängig, als man sich das heute im allgemeinen klar macht. Ihre Verdienstmöglichkeiten hingen zum Teil von einem guten Weinjahr ab[Anm. 67].

Dem leistungsfähigen Kölner Weinmarkt konnten sich auch die Stifte und Klöster nicht entziehen. Hatten einige Zisterzienserklöster wie Himmerod, Heisterbach, Altenberg und auch Kamp im 12. und 13. Jahrhundert noch Wein an Köln vorbei zu Nordseestädten geführt, so beendeten sie im Laufe des 14. Jahrhunderts spätestens ihre Fahrten und konzentrierten ihren Weinverkauf auf Köln[Anm. 68]. Die bedeutende Zisterze Eberbach hatte von Anfang an auf Köln gesetzt und diesen Markt beliefert[Anm. 69]. Über Köln hinaus gingen auch nicht die Klöster Marienstatt im Westerwald, Wörschweiler in Saarpfalz, Otterberg in der Pfalz und Neuburg im Elsass[Anm. 70]. Der bedeutendste Weinlieferant blieb Eberbach, das 1462-1476 und 1505-1518 jährlich meist mehr als 2.000 hl in Köln umsetzte[Anm. 71]. Als Eberbach seinen Weinkeller wegen eines Streits mit dem Kölner Rat 1519 nach Deutz und 1523 nach Zons verlagerte, hatte Köln einen Anbieter verloren, um den sich die Stadt wieder bemühte. Jedoch konnte die Verlagerung an der überragenden Stellung Kölns als Weinmarkt nichts ändern[Anm. 72].

Die zahlreichen Kölner Klöster und Stifte hatten eigene Weingärten in nächster Nähe oder sogar innerhalb der Mauern Kölns. Sie waren auch Anbieter auf dem Kölner Markt. Dass sie einen Eigenhandel an Köln vorbei geführt hätten, wird man seit dem 14. Jahrhundert nicht mehr vermuten dürfen. Die für das 15. Jahrhundert veröffentlichten Zahlen Knippings beweisen, dass es keinen nennenswerten Eigenhandel der Kölner Geistlichkeit an Köln vorbei gegeben hat[Anm. 73]. Die geistlichen Institutionen versuchten selbstverständlich auch, ihre Weine in der Stadt zu verzapfen. Schon 1260 gelang es Köln, ein Verbot Papst Alexander IV. zu erwirken, das den Weinausschank den Kölner Klöstern untersagte[Anm. 74]. Das nützte nicht viel. Es kam immer wieder zum Streit um den Weinzapf in den Immunitäten[Anm. 75].

Mit den Weinen, die die Kölner Kirche entweder in den Erzeugergebieten oder am Kölner Rheinufer eingekauft hatten, haben sich zum erheblichen Teil die Städte der Umgebung und die Höfe der Landesherren versorgt, weil sie nicht wie die Kölner Erzbischöfe , über beträchtliche eigene Weingärten oder günstigere Einkaufsquellen verfügten[Anm. 76]. Die Herzöge von Jülich bezogen von Kölner Kaufleuten Wein[Anm. 77]. Kölner lieferten Wein nach 's-Hertogenbosch[Anm. 78]. Als der Herzog von Berg 1419 im Altenberger Hof in Köln residierte, kaufte er Wein von Kölnern[Anm. 79]. Kölner lieferten Weine an die Höfe der Herzöge von Kleve und Geldern[Anm. 80]. Kölner versorgten nicht nur Städte am Rhein wie Neuss, und für Kaufleute nicht nur dieser Städte war Köln der zentrale Weinmarkt[Anm. 81], die Ausstrahlung Kölns reichte vielmehr bis weit in das Land hinein. Wenn in Köln der Wein knapp wurde, spürten das beispielsweise die Osnabrücker Weinhändler[Anm. 82]. Wie sie waren ihre Kollegen anderer westfälischer Städte auf den Kölner Weinmarkt angewiesen[Anm. 83]. In Soest sind häufig Kölner Weinhändler bezeugt[Anm. 84]. Gelegentlich brachten sie nicht nur die vollen Fässer in die Stadt am Hellweg, sondern verzapften den Wein auch dort, wie 1443 beispielsweise Tilmann vom Lewen[Anm. 85].

Je weiter östlich eine Stadt vom Rhein entfernt lag oder auch westlich, umso weniger richtete sich deren Kaufmannschaft auf den Kölner Markt aus. Schon die Osnabrücker hatten Mittel und Wege gefunden, Köln zu umgehen und Weine in den Erzeugergebieten, im Fall Osnabrücks vor allem in Hochheim, einzukaufen[Anm. 86]. Elsässer Wein gelangte beispielsweise über die Frankfurter Messe und den Landweg nach Norden, so in größeren Mengen nach Göttingen[Anm. 87].

Wichtiger für die Kölner Wirtschaft und den Weinhandel war insbesondere die erfolgreiche Zurückdrängung des flandrischen Eigenhandels im 12. Jahrhundert und die Eroberung der flandrischen und brabantischen Märkte, die nun von Kölnern mit Wein beliefert wurden[Anm. 88]. In Brügge, dem Weltmarkt nördlich der Alpen, waren Kölner Weinhändler zu finden, die ihre Weine selbst verzapften oder verzapfen ließen und nicht nur ihre Fässer mit Wein verkauften[Anm. 89]. Brüssel und Löwen waren oft besuchte Städte Kölner Weinhändler. In Brüssel lockte der Hof. Löwen war ein Schwerpunkt des Kölner Weinhandels, weil die Stadt eine Verteilerfunktion für ein grösseres Umland hatte. In beiden Städten verzapften Kölner ihre Weine[Anm. 90].

An den Zollstellen haben immer wieder Kölner Weinhändler Zoll gezahlt, wie in Lobith, wo sich Waal und Rhein trennten, in Ijsseloord, Zütphen, Dordrecht, Geervliet, Tiel, Nijmegen und Zaltbommel. Die Weinhändler, die an Nijmegen, Tiel oder Dordrecht vorbeifuhren, brachten ihre Weine in die Niederlande, nach Flandern oder nach England[Anm. 91].

In England hatten die Kölner bereits 1175/76 ein königliches Privileg erworben, das ihnen den Absatz ihrer Weine zu den gleichen Bedingungen wie den Franzosen erlaubte[Anm. 92]. In ihrem Gildehaus, das sich die Kölner in der Folgezeit an der Themse errichteten, dem späteren Stalhof der Hanse, haben sie ihre Weine gelagert, Stückfässer verkauft, aber auch verzapft[Anm. 93]. Das Recht des freien Weinzapfs wurde den Hanseaten und besonders den Kölnern im 13. Jahrhundert allerdings beschnitten, ohne dass er ihnen je ganz untersagt worden wäre[Anm. 94]. Im Vertrag von Utrecht 1474 wurde ihnen der Einzelhandel und damit auch der Weinzapf ausdrücklich gestattet[Anm. 95]. Im 15. Jahrhundert hatte der Rheinwein seine ehemalige Bedeutung für den englischen Markt längst eingebüsst. Seitdem die englische Krone die Gascogne und Aquitanien gewonnen hatte, verdrängten die süßeren französischen Weine zunehmend die rheinischen und Elsässer Crescencen. Der Marktanteil der Rheinweine ging stetig zurück, pendelte sich im 14. und 15. Jahrhundert bei 300-500 Fässern jährlich ein und erreichte im 16. Jahrhundert nur noch 3-6% der gesamten englischen Weineinfuhr[Anm. 96]. Diese 3-6% teilten Kölner Kaufleute fast ausschließlich unter sich auf. Sie konnten den Marktanteil halten, weil Rheinwein eine Spezialität wurde, die bei einer vermögenden Oberschicht beliebt war[Anm. 97].

Ließ der Kölner seine Weine an Ijsseloord oder Zütphen verzollen, hatte er in der Regel Kampen als Ziel. Kampen wuchs für Kölner Weinhändler zum bedeutendsten Ausfuhrhafen nach Norden und Osten heran[Anm. 98]. Wurden in Dordrecht die Weinfässer aus den Flussschiffen in Seeschiffe für den Transport nach London, so in Kampen für die Weiterfahrt nach Hamburg umgeladen.

Hamburg selbst war ein Absatzmarkt für Kölner Weinhändler[Anm. 99]. Jedoch wurde der größere Teil der angelandeten Fässer in Hamburg in Flussschiffe umgeladen und über den 1398 fertig gestellten Stecknitzkanal oder auch über Land nach Lübeck gebracht. Auch dort fand der Wein Absatz. Der größere Teil der Fässer wurde wieder in Koggen oder Holke geladen und verschifft[Anm. 100].

Skandinavien und den Ostseeraum haben Kölner Kaufleute schon im 12. Jahrhundert aufgesucht. 1186 ist ein umfangreicher Weinexport nach Norwegen bezeugt, an dem die Kölner wohl maßgeblich beteiligt waren. Nach der Sverri-Saga soll der König damals die deutschen Kaufleute des Landes verwiesen haben, weil sie Wein ausgeschenkt und die königlichen Gefolgsleute infolge des übermäßigen Genusses des ungewohnten Getränks im Rausch Delikte begangen hätten[Anm. 101]. Kölner, zusammengeschlossen in der "fraternitas Danica", werden Schleswig und die schonenschen Messen im 12. Jahrhundert aufgesucht und dort Wein angeboten haben[Anm. 102].

Wie weit Kölner in der vorhansischen Zeit in den Ostseeraum über Dänemark und Südschweden hinaus vorgedrungen sind, weiß man nicht. Detailliertere Nachrichten über den Weinhandel einzelner Kölner in diesen Gebieten finden sich erst seit dem 14. Jahrhundert. Seitdem gehörte der Ostseeraum zu den bevorzugten Absatzmärkten für Rheinwein, auch wenn sich allmählich die Konkurrenz der Weine aus Spanien und Frankreich bemerkbar machte[Anm. 103].

Der Weinhandel nach Preußen reichte sicher in das 14. Jahrhundert zurück. Seit der Übersiedlung des Hochmeisters in die Marienburg 1309 bezog der Meister Wein aus der Ballei Koblenz als Kammerzins[Anm. 104]. Im Gefolge der Weinlieferungen des Koblenzer Komturs mögen auch Kölner Weinhändler nach Preußen gezogen sein. Dass die Koblenzer Komture im 14. und 15. Jahrhundert noch einen starken Eigenhandel über Köln hinaus nach Antwerpen oder gar nach Preußen betrieben hätten, ist wenig wahrscheinlich[Anm. 105]. Das werden die Kölner allmählich unterbunden haben. Deren Ziel in Preußen mag zunächst Elbing gewesen sein. Als aber Danzig die ältere Stadt überflügelte, zog es auch die Kölner in seinen Bann. 1399 beschwerte sich der Hochmeister bei Köln über das Verbot des Weinausschanks für den Koblenzer Komtur und drohte damit, den Kölnern den Weinausschank in Preußen zu verbieten, zumal sich seine Untertanen über den Kölner Weinzapf in seinen Landen beklagt hätten. Köln reagierte sofort und bat den Hochmeister um die Beachtung der Privilegien und um Schutz seiner Weinhändler[Anm. 106]. Hinter den Beschwerden der preußischen Untertanen steckten wahrscheinlich schon damals Danziger Kaufleute, die den Weinausschank der Kölner einschränken, den Vertrieb über Danzig hinaus unterbinden und vielleicht sogar nur noch den Verkauf voller Fässer gestatten wollten. Trotz der Beschwerden stieg Danzig im 15. Jahrhundert zu einem wichtigen Absatzmarkt für die Kölner auf, einmal wegen des riesigen Hinterlands, das von Danzig aus versorgt wurde, und zum anderen, weil den Kölnern in Danzig der Weinausschank erlaubt blieb[Anm. 107].

Am Ende des 15. Jahrhunderts berichtete Ludecke von Verden, der zwar kein Kölner war, aber im Auftrag von Kölnern Wein verzapfte, von Erträgen seines Weinzapfs in Lübeck, Rostock, Stralsund und Danzig, so dass man wohl voraussetzen darf, dass Kölner in den meisten größeren Hafenstädten an der Ostsee Wein verzapften oder ausschenken ließen[Anm. 108].

Kölner lieferten Wein nach Riga und Reval und verzapften ihre Crescencen auch in diesen baltischen Städten[Anm. 109]. Selbst bis Nowgorod sind sie mit ihren Weinen gezogen und haben ihn dort ausgeschenkt[Anm. 110]. Der Wein, Elsässer und Rheinwein, im Ostseeraum zu Rheinwein zusammengefasst[Anm. 111], war äußerst beliebt. Ihn tranken der Hochmeister, Ordensgebietiger und Bischöfe in Preußen[Anm. 112] ebenso gern wie der Meister von Livland, seine Gebietiger, der Erzbischof von Riga und die übrigen Bischöfe Livlands[Anm. 113]. Als Ehrenwein hat Reval ihn immer wieder hochgestellten Gästen präsentiert. Aus den Ratskellern haben sich die Ratsherren bedient[Anm. 114].

Kölner belieferten auch Stockholm mit Wein[Anm. 115]. Ob sie ihn dort auch ausschenkten, mag man getrost unterstellen, wenngleich ein Beweis dafür bislang noch fehlt.

Um West und Ost und den Norden Europas mit Wein versorgen zu können, mussten Kölner Weinhändler eine Organisation aufbauen, weil sie als Einzelpersonen die Aufgaben nicht hätten bewältigen können. Da Handelsbücher von Kölner Weinhändlern des Mittelalters und der frühen Neuzeit fehlen, muss man sich ein Bild aus einzelnen Mosaiksteinchen zusammensetzen, so wie die erhaltene Überlieferung sie bietet. Wenn man sich die Mühe macht, ergibt sich ein recht deutliches, allerdings einförmiges Bild. Die Kölner Weinhändler bevorzugten Familiengesellschaften. Meist blieb der Vater als Familienoberhaupt in Köln und leitete die Zentrale. An den Absatzmärkten in Brügge, London, Danzig, Reval, Stockholm usw. saßen dessen Söhne oder Schwiegersöhne. Sie organisierten den Absatz, den Verkauf voller Fässer oder den Ausschank im Haus eines Wirtes, bei dem sie wohnten. Die Weinsendungen selbst wurden entweder von den Söhnen oder Schwiegersöhnen oder wohl häufiger von Handlungsdienern, die noch nicht verheiratet waren und Erfahrungen sammeln sollten, begleitet. Solche Handlungsdiener konnten zu bedeutenden Kaufleuten aufsteigen wie Klaus Clunsche am Ende des 15. Jahrhunderts[Anm. 116].

Familiengesellschaften hatten die Merl gebildet. Johann von Merl und sein Schwager Arndt von Stakelhuysen vertrieben Wein. Während Arndt in Köln blieb, ging Johann nach Brügge und sorgte dort in den sechziger Jahren des 15. Jahrhunderts für den Absatz. Später tat sich Johann von Merl mit seinen Brüdern Peter und Thonis und ihren gemeinsamen Schwägern Johann Frydach und Peter van Wynteren zusammen. Sie verkauften Wein in Brügge, Antwerpen, Geraardsbergen, Diest, Groningen, Soest und anderen westfälischen Städten. In Brügge und Antwerpen schenkten sie selbst Wein aus[Anm. 117].

Eine vergleichbare Familiengesellschaft hatten Angehörige der Familie Palm geschlossen, um Weinhandel in großem  Stil treiben zu können[Anm. 118]. Die Familien Bruwer und Wolfard, die Weine nach Stockholm brachten, hatten Angehörige in Lübeck und Stockholm sitzen, die die auswärtigen Filialen leiteten[Anm. 119]. Als Heinrich up der Straten in der Mitte des 15. Jahrhunderts die Tochter Johanns von Seendorp heiratete, bildeten Schwiegervater und Schwiegersohn eine sehr erfolgreiche Familiengesellschaft, die Heinrich mit Hilfe seiner angeheirateten Verwandtschaft über den Tod seines Schwiegervaters hinaus aufrechterhalten konnte. Sie handelten vorwiegend mit Wein in Reval[Anm. 120]. Die Bespiele für Familiengesellschaften lassen sich fortsetzen. Sie erschließen sich dem Betrachter häufig erst, wenn er sich die Mühe macht, die Verwandtschaftsbeziehungen der Gesellschafter näher zu untersuchen.

Selbstverständlich haben Kölner auch Gesellschaften mit nicht verwandten Kölnern und Bürgern anderer Städte geschlossen. Jedoch ist die verwandtschaftliche Bindung der Geschäftspartner in Köln so häufig zu beobachten, dass man wohl schließen kann, dass sie erwünscht war. Vielleicht bot die Verwandtschaft eine zusätzliche Sicherheit für das loyale Verhalten des Geschäftspartners.

Kommerz und Klüngel, wie Claudia Schnurmann das Verhalten Kölner Englandhändler des 16. Jahrhunderts respektlos umschreibt[Anm. 121], wären demnach schon Motive der mittelalterlichen Kölner Weinhändler gewesen.

Anmerkungen:

  1. G. v. Hansen, Aus baltischer Vergangenheit. Miscellaneen aus dem Revaler Stadtarchiv, Reval 1894, S. 147; Ph. Dollinger, Die Hanse (Kröners Taschenausgabe 371), Stuttgart 1966, S. 171. Zurück
  2. R. van Uytven, Die Bedeutung des Kölner Weinmarktes im 15. Jahrhundert, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 30, 1965, S. 239.  Zurück
  3. K. Militzer, Wirtschaftsleben am Niederrhein im Spätmittelalter, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 49, 1985, S. 85ff.  Zurück
  4. Vgl. E. Pitz, Schrift- und Aktenwesen der städtischen Verwaltung im Spätmittelalter (Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln 45), Köln 1959, S. 102ff.; Die Kölner Stadtrechnungen des Mittelalters mit einer Darstellung der Finanzverwaltung, bearb. von R. Knipping, 2 Bde. (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 15), Bonn 1897-1898, hier: Bd. 1, S. XLVff. Zurück
  5. W. Tuckermann, Die geographische Lage der Stadt Köln (Pfingstblätter des hansischen Geschichtsvereins 14), Lübeck 1923, S. 32ff.; F. Irsigler, Kölner Wirtschaft im Spätmittelalter, in: Zwei Jahrtausende Kölner Wirtschaft, Bd. 1, Köln 1975, S. 272. Vgl. auch W. Böcking, Schiffe auf dem Rhein in drei Jahrtausenden, Moers 1979/80, S. 82ff., 98ff. Zurück
  6. Akten zur Geschichte der Verfassung und Verwaltung der Stadt Köln im 14. und 15. Jahrhundert, bearb. von W. Stein, 2 Bde. (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 10), Bonn 1893-1895, hier: Bd. 2, Nr. 54, 89. Zurück
  7. Stein, Akten (wie Anm. 6), Bd. 2, Nr. 54 § 15. Zurück
  8. Stein, Akten (wie Anm. 6), Bd. 2, Nr. 54 § 5, Nr. 114 § 6. Für Elsässer Kaufleute, die ihren Wein auf den Kölner Markt brachten, waren mindestens seit 1375 zwei Wirte zuständig, die nur Elsässer Weinhändler beherbergen und für sie makeln durften: Ebd. Bd. 2, Nr. 54 § 22 (1375), Nr. 114 XV § 21 (1407), Nr. 147 I § 38 (1427). Zurück
  9. Wollte der Kölner seine Weinfässer schon am Ufer einem Mitbürger verkaufen, standen ihm zwei Makler, sogenannte Unterkäufer, zu Diensten. 1483 waren es sogar vier Makler, für die es wohl nicht genügend Verdienstmöglichkeiten gegeben hat, so dass deren Zahl später auf drei gesenkt wurde: Stein, Akten (wie Anm. 6), Bd. 2, Nr. 133, 252, 432, 444. Zurück
  10. F. Lau, Entwicklung der kommunalen Verfassung und Verwaltung der Stadt Köln bis zum Jahre 1396 (Preis-Schriften der Mevissen-Stiftung 1), Bonn 1898, S. 111, 295ff.; M. Groten, Gerhard vom Wasservas (um 1450-1520), in: Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins 52, 1981, S. 112. Zurück
  11. Knipping, Stadtrechnungen (wie Anm. 4), Bd. 1, S. XLV; Lau (wie Anm. 10), S. 296; B. Kuske, Die städtischen Handels- und Verkehrsarbeiter und die Anfänge städtischer Sozialpolitik in Köln bis zum Ende des 18. Jahrhunderts (Kölner Studien zum Staats- und Wirtschaftsleben 8), Bonn 1914, S. 22ff.; Ders., "Köln". Zur Geltung der Stadt, ihrer Waren und Maßstäbe in älterer Zeit, in: Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins 17, 1935, S. 111f.; M. Folkerts, Die Entwicklung und Bedeutung der Visierkunst als Beispiel der praktischen Mathematik der frühen Neuzeit, in: Humanismus und Technik 18, 1974, S. 8ff., und zur Technik der Messung: S. 21ff. Zurück
  12. Stein, Akten (wie Anm. 6), Bd. 2, Nr. 114 XXXV § 5, Nr. 152, Nr. 163, Nr. 310, Nr. 314, Nr. 415, Nr. 465 § 3; Knipping, Stadtrechnungen (wie Anm. 4), Bd. 1, S. LIXff. Zurück
  13. Kuske, Handels- und Verkehrsarbeiter (wie Anm. 11), S. 25ff. Zurück
  14. Stein, Akten (wie Anm. 6), Bd. 2, Nr. 247 § 1, Nr. 465 § 5; Pitz (wie Anm. 4), S. 103; H. Keussen, Topographie der Stadt Köln im Mittelalter, 2 Bde. (Preis-Schriften der Mevissen-Stiftung 2), Bonn 1910, hier: Bd. 1, Sp. 123a Nr. 12. Übrigens durften die Oberländer Schiffe mit ihren Weinfässern nur von der Salzgassenpforte bis südlich zur Hitzgassenpforte, der Pforte am Ausgang der Kleinen Witschgasse (mal. Hitzgasse) zum Rhein-ufer hin, anlegen. Südlich der Hitzgassenpforte begann der eigentliche Holzmarkt. Nördlich der Salzgassenpforte, also rheinabwärts, legten die Niederländer an: Stein, Akten (wie Anm. 6), Bd. 2, Nr. 54 § 9 (1375-85), Nr. 148 § 29 (1427). Die Trennung der Oberländer von den Niederländern mit der Grenze an der Salzgassenpforte zeigen deutlich der Woensam-Stich von 1531 (Ausschnitt in: Deutscher Städteatlas, Lieferung II, 6: Köln, Dortmund 1979) und die Mercator-Pläne von 1570 und 1571 (HASt Köln, Plan 1/4, 1/5). Zurück
  15. Pitz (wie Anm. 4), S. 107. Vgl. besonders die Eide der Akzisemeister: Stein, Akten (wie Anm. 6), Bd. 2, Nr. 82 VI (1400), Nr. 114 XL (1407). Zurück
  16. Vgl. Stein, Akten (wie Anm. 6), Bd.2, Nr. 307  58 (1470). Wahrscheinlich waren die von den Akzisemeistern 1390-1392 und später noch erhobenen Abgaben "de tunnis et amis" solche direkt erhobenen Kleinbeträge: W. Herborn und K. Militzer, Der Kölner Weinhandel (Vorträge und Forschungen, Sonderband 25), Sigmaringen 1980, S. 7; Knipping, Stadtrechnungen (wie Anm. 4), Bd. 1, S. LXXVIII und S. 120ff. Nr. 3. Zurück
  17. Knipping, Stadtrechnungen (wie Anm. 4), Bd. 1, S. XXIV; F. Irsigler, Die wirtschaftliche Stellung der Stadt Köln im 14. und 15. Jahrhundert (Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Beihefte 65), Wiesbaden 1979, S. 261ff.  Zurück
  18. Vgl. Knipping, Stadtrechnungen (wie Anm. 4), Bd. 1, S. XLVff., LIXff. Zurück
  19. R. Knipping, Ein mittelalterlicher Jahreshaushalt der Stadt Köln (1379), in: Beiträge zur Geschichte vornehmlich Kölns und der Rheinlande, Köln 1895, S. 153f. Zurück
  20. Vgl. Die Zahlen in: Knipping, Stadtrechnungen (wie Anm. 4), Bd. 1, S. 2ff. Zurück
  21. Ausdrücklich wurde den vier Besehern das 1487 befohlen: Stein, Akten (wie Anm. 6), Bd. 2, Nr. 465 §§ 5ff. Beseher kontrollierten schon seit 1427 die Keller der Kölner Bürger, allerdings nicht wegen der Weineinfuhrakzise, sondern wegen der korrekten Abrechnung der Weinzapfakzise. Zunächst war ein Beseher bestellt worden. 1459 ist von mehreren Besehern die Rede, 1471 und 1475 von zwei, 1476 von vier Besehern. Ausser den vollständigen und korrekten Weinzapfakzisezahlungen kontrollierten die Beseher mindestens seit 1459 die Fässer in den Kellern, auch solche, die für den Export bestimmt waren: Stein, Akten (wie Anm. 6), Bd. 2, Nr. 148 § 121 (1427), Nr. 169 § 16 (1435), Nr. 247 § 2 (1459), Nr. 320 (1471), Nr. 373 (1475), Nr. 383 (1476). Zurück
  22. Militzer, Wirtschaftsleben (wie Anm. 2), S. 72f.; Irsigler, Stellung (wie Anm. 17), S. 271ff.; Ders., Wirtschaft (wie Anm. 5), S. 241f. Zurück
  23. E. Kuphal, Der Zunftbrief der Kölner Richerzeche für die Weinbruderschaft vom Jahre 1277, in: Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln 38, 1926, S. 216ff. Zurück
  24. Kölner Neubürger 1356-1798, bearb. von H. Stehkämper, Bd. 1 (Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln 61), Köln 1975, S. XXIXff.; J. Deeters, Das Bürgerrecht der Reichsstadt Köln seit 1396, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germ. Abt. 104, 1987, S. 9ff. Vgl. auch Lau (wie Anm. 10), S. 226ff., der allerdings die Weinbruderschaft noch auf die Kölner Kaufleutegilde zurückgeführt hat, weil er die Urkunden von 1277 nicht kannte. Zurück
  25. Lau (wie Anm. 10), S. 297. Zurück
  26. Lau (wie Anm. 10), S. 297; Knipping, Stadtrechnungen (wie Anm. 4). Bd. 1, S. XLIV.  Zurück
  27. Knipping, Stadtrechnungen (wie Anm. 4), Bd, 1, S. XLIV; Stein, Akten (wie Anm. 6), Bd. 2, Nr. 114 XVII §§ 1-36 (1407); Nr. 148 §§ 85-118 (1427). 1446 wurde das Amt des Weinrufers wegen des schlechten Rufs und der Belästigung der Passanten abgeschafft: Ebd. Nr. 205 § 1, Nr. 214 § 25a. Zurück
  28. Knipping, Stadtrechnungen (wie Anm. 10), Bd. 1, S. XLVIIff.  Zurück
  29. W. Schönfelder, Die wirtschaftliche Entwicklung Kölns von 1370-1513 (Neue Wirtschaftsgeschichte 1), Köln Wien 1970, S. 44ff., gibt zwar Zahlen an, aber sie sind nur unter grossen Vorbehalten zu verwenden. Schon die Berechnung der Zahlen ist mit vielen unbeweisbaren Hypothesen belastet. Vgl. W. Herborn, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 37, 1973, S. 413. Zurück
  30. Stein, Akten (wie Anm. 6), Bd. 2, Nr. 465 § 10; Knipping, Stadtrechnungen (wie Anm. 4), Bd. 1, S. XLVIf. Zurück
  31. Uytven, Bedeutung (wie Anm. 3), S. 237ff. Um die Weine auf den Kölner Markt zu bekommen, wurde den Weinhändlern der "Vorkauf" vor den Mauern Kölns verboten. 1407 war es den Kölnern sogar untersagt, auf der Strecke zwischen Mainz und Köln Wein aufzukaufen, der auf den Kölner Markt gebracht werden sollte: Stein, Akten (wie Anm. 6), Bd. 2, Nr. 114 XV  32. 1398 war bereits ein fremder Weinkaufmann wegen "Vorkaufs" vor der Stadtmauer bestraft worden: Quellen zur Geschichte des Kölner Handels und Verkehrs im Mittelalter, hrsg. von B. Kuske, 4 Bde. (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 33), Bonn 1917-1934, hier: Bd. 1, Nr. 340. Der Stärkung des Kölner Markts diente auch der Ratsbeschluss, nach dem Kölner Weinhändler selbst dann Akzise zahlen mussten, wenn sie den Wein auf anderen Wegen, beispielsweise die Maas hinab, von den Winzern zu den Absatzmärkten gebracht hatten, ohne Köln zu berühren. Selbstverständlich sollte dadurch auch eine Möglichkeit der Stapelumgehung und der Steuerhinterziehung oder -ersparnis beseitigt werden: Stein, Akten (wie Anm. 6), Bd. 2, Nr. 90 § 1 (ca. 1401). Zurück
  32. MGH DD Friderici I., Bd. X, 2, Nr. 496; Bd. X, 3, Nr. 602. Dazu: E. Ennen, Kölner Wirtschaft im Früh- und Hochmittelalter, in: Zwei Jahrtausende Kölner Wirtschaft, Bd. 1, Köln 1975, S. 141f.; B. Kuske, Der Kölner Stapel, in: Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins 21, 1939, S. 25. Zurück
  33. Die Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter, bearb. von F. W. Oediger, R. Knipping, W. Kisky u. a., 10 Bde. (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtsforschung 21), Bonn und Düsseldorf 1901-1987; hier Bd. 2, Nr. 1100. Zurück
  34. Regesten (wie Anm. 33), Bd. 3, 1, Nr. 2053. Zurück
  35. Vgl. A. Schultze, Über Gästerecht und Gastgerichte in den deutschen Städten des Mittelalters, in: Historische Zeitschrift 101, 1908, S. 500f.; Th. Stolze, Die Entstehung des Gästerechts, Diss. Phil. Marburg 1901, S. 24ff. Verbotener Gästehandel wurde in Köln auch geahndet: Kuske, Quellen (wie Anm. 31), Bd. 1, Nr. 679 (1422); Bd. 2, Nr. 204 (1458). Zurück
  36. O. Gönnewein, Das Stapel- und Niederlagsrecht (Quellen und Darstellungen zur hansischen Geschichte, NF 9), Weimar 1939, S. 97ff. und S. 233ff.; Kuske, Stapel (wie Anm. 32), S. 4ff. Zurück
  37. J. A. van Houtte, Die Handelsbeziehungen zwischen Köln und den südlichen Niederlanden bis zum Ausgang des 15. Jahrhunderts, in: Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins 23, 1941, S. 152ff. Zurück
  38. Tuckermann (wie Anm. 5), S. 32ff. Zurück
  39. Vgl. Militzer, Wirtschaftsleben (wie Anm. 2), S. 74f. Zu Stapelvergehen: Kuske, Quellen (wie Anm. 31), Bd. 1, Nr. 584 (1416); Bd. 2, Nr. 1205 (1490), Nr. 1465-1468, 1470 (1497); Hansisches Urkundenbuch, bearb. von K. Höhlbaum, K. Kunze, H.-G. v. Rundstedt u. a., 11 Bde., Halle, Leipzig, München, Weimar 1876-1939, hier: Bd. 6, Nr. 86 (1416); Stein, Akten (wie Anm. 6), Bd. 2, S. 168 Anm. 1 (1398), Nr. 114 XVIII § 2 (1407). Zurück
  40. Kuske, "Köln" (wie Anm. 11), S. 111f. Zurück
  41. Als 1451 Weinfälschungen bekannt wurden, wandten sich flandrische, brabantische und holländische Städte an Köln, das Abstellung der Beschwerden versprach: Kuske, Quellen (wie Anm. 31), Bd. 2, Nr. 58; Hansisches UB (wie Anm. 39), Bd. 8, Nr. 78, 86. Vgl. ferner Beschwerden über Fassinhalt und -grösse, saure Weine, Bestäderkosten und anderes: Kuske, Quellen (wie Anm. 31), Bd. 1, Nr. 575 (1416), Nr. 952 (1440), Nr. 1171 (1447), Nr. 1190 (1448); Bd. 2, Nr. 435 (1467), Nr. 564 (1472), Nr. 1015 (1486), Nr. 1223 (1491); Hansisches UB (wie Anm. 39), Bd. 9, Nr. 410 (1467). Im übrigen ging die Stadt schon von sich aus gegen Weinfälscher vor, wenn sie ihrer habhaft werden konnte. 1427 wurden zwei Weinpanscher von der Nahe gefasst, gebrandmarkt und aus Köln gepeitscht: Die Chroniken der deutschen Städte, Bd. 13, Leipzig 1876, S. 157. Zu Weinpanscherei und der Bestrafung des Delikts ferner: Stein, Akten (wie Anm. 6), Bd. 2, Nr. 19 (1343), Nr. 22 (1344); Kuske, Quellen (wie Anm. 6), Bd. 1, Nr. 833 (1432). Dazu allgemein: Kuske, Stapel (wie Anm. 32), S. 19ff. Zurück
  42. Herborn/Militzer, Weinhandel (wie Anm. 16), S. 9; Irsigler, Stellung (wie Anm. 17), S. 243ff. Zurück
  43. Irsigler, Stellung (wie Anm. 17), S. 245; Uytven, Bedeutung (wie Anm. 3), S. 240, 247; Militzer, Wirtschaftsleben (wie Anm. 2), S. 76. Zurück
  44. Irsigler, Stellung (wie Anm. 17), S. 271ff. Zurück
  45. Herborn/Militzer, Weinhandel (wie Anm. 16), S. 14ff. Zurück
  46. K. Militzer, Ursachen und Folgen der innerstädtischen Auseinandersetzungen in Köln in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts (Veröffentlichungen des Kölnischen Geschichtsvereins 36), Köln 1980, S. 86ff.; Ders., Führungsschicht und Gemeinde in Köln im 14. Jahrhundert, in: Städtische Führungsgruppen und Gemeinde in der werdenden Neuzeit, hrsg. von W. Ehbrecht (Städteforschung A 9), Köln Wien 1980, S. 8ff. Zurück
  47. Irsigler, Stellung (wie Anm. 17), S. 255ff.; K. Militzer, Die Kölner Gaffeln in der zweiten Hälfte des 14. und zu Beginn des 15. Jahrhunderts, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 47, 1983, S. 132ff. Zurück
  48. Herborn/Militzer, Weinhandel (wie Anm. 16), S. 30ff.; Irsigler, Stellung (wie Anm. 17), S. 252ff. Zurück
  49. Die Chroniken der deutschen Städte, Bd. 13, Leipzig 1876, S. 185. Zurück
  50. Knipping, Stadtrechnungen (wie Anm. 4), Bd. 1, S. 228f. Zurück
  51. 1443 ist Rotwein aus Speyer genannt: Stein, Akten (wie Anm. 6), Bd. 2, Nr. 183 § 7. Allerdings wurde schon 1407 in den Statuten als alte Gewohnheit bezeichnet, dass der Verkäufer wahrheitsgemäss Auskunft über die Herkunft der Weine geben müsse. Eine Täuschung wurde bestraft: Ebd. Bd. 2, Nr.114 XV § 34. Dazu auch: G. Steinwascher, Die Zisterzienserstadthöfe in Köln, Bergisch Gladbach 1981, S. 117. Zurück
  52. Für den Handel mit Elsässer Weinen waren seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts zwei Wirte zuständig. Außerdem galten besondere Vorschriften, die zu beachten waren: Stein, Akten (wie Anm. 6), Bd. 2, Nr. 54 §§ 18f. (1375-1385), Nr. 114 XV §§ 21f. (1407), Nr. 148 I §§ 38f. (1427). Zurück
  53. Herborn/Militzer, Weinhandel (wie Anm. 16), S. 38f.  Zurück
  54. H. Ammann, Von der Wirtschaftsgeltung des Elsass im Mittelalter, Lahr 1955, S. 38. Ammann geht allerdings für das 14. Jahrhundert von zu hohen Umsätzen des Elsässer Weins in Köln aus.  Zurück
  55. Ammann, Wirtschaftsgeltung (wie Anm. 54), S. 30ff. Zurück
  56. Ebd. S. 38. Zurück
  57. Dortmunder Urkundenbuch, bearb. von K. Rübel und E. Roese, Bd. 2, 1, Dortmund 1890, S. 257f. Zurück
  58. Herborn/Militzer, Weinhandel (wie Anm. 16), S. 9ff. Zurück
  59. Errechnet nach den Umsätzen unter der Voraussetzung, dass die Schiffe zwischenzeitlich nicht grösser geworden sind.  Zurück
  60. Zu den saisonalen Schwankungen des Weinumsatzes: Militzer, Wirtschaftsleben (wie Anm. 2), S. 85ff. Zurück
  61. HASt Köln, Rechnung 22. Die Rechnung führt die Namen alphabetisch nach Vornamen geordnet auf. Hinter den Namen sind jeweils getrennt durch ein "Item" zwei Zahlen angegeben, denen nach einem weiteren "Item" zwei Zahlen folgen können usw. Während die erste Zahl kein weiteres Merkmal hat, steht hinter der zweiten Zahl in der Regel ein "a" oder "f" für Ohm oder Fuder. Bei der ersten Zahl muss es sich um die Anzahl der Fässer, bei der zweiten um die Menge des in den Fässern transportierten Weins handeln. Man darf also beide Zahlen nicht einfach zusammenzählen. Tut man es dennoch, errechnet man eine "Rekordernte", die sich nur schwer erklären lässt und die es in Wirklichkeit gar nicht gegeben hat. Irsigler, Stellung (wie Anm. 17), S. 254ff., der beide Angaben zusammengezählt hat, kommt zu falschen Zahlen. Zurück
  62. Die Werte sind nur aus solchen Einträgen herausgezogen, in denen jeweils ein Fass mit seinem Inhalt angegeben ist. Die Röder haben die Messungen in diesem Fall nicht bis zu Vierteln verfeinert, weil es für die Erhebung von Steuer und Zoll wohl unerheblich war, ob ein Viertel mehr oder weniger in den Fässern enthalten war. Eine weitere Rechnung von 1414/15 (HASt Köln, Rechnung 22a) ist wie die Rechnung 22 aufgebaut und wurde zur Bestimmung der Fassgrössen herangezogen. Aus dem Jahr 1440 sind zwei Fassinhalte durch Röderzeichen überliefert, und zwar ein Fass mit einem Fuder, einem Ohm und drei Vierteln Inhalt bzw. ein Fass mit einem Fuder, einem Ohm weniger zwei Vierteln Inhalt, also 1036 und 1008 Litern. Aus dem Jahr 1471 sind 61 Messungen von Fässern durch Röder überliefert. Nach ihren Zeichen enthielten die Fässer Weinmengen zwischen einem Ohm und zwei Vierteln, also 156,8 Litern, und einem Fuder und zwei Ohm, also 1164,8 Litern: Kuske, Quellen (wie Anm. 31), Bd. 1, Nr. 952; Bd. 2, Nr. 555. Zurück
  63. Stein, Akten (wie Anm. 6), Bd. 2, Nr. 43. Zurück
  64. Stein, Akten (wie Anm. 6), Bd. 2, Nr. 114 XXXV § 5,6; Nr. 152 § 8, 6. Vgl. Knipping, Stadtrechnungen (wie Anm. 4) Bd. 1, S. LIXff. Zurück
  65. HASt Köln, Rechnung 22, fol. 7v, 36v, 39r, 43v. Zurück
  66. Kuske, Verkehrsarbeiter (wie Anm. 11), S. 72. Die Einwohnerzahl Kölns wird auf 40.000-50.000 geschätzt: Irsigler, Wirtschaft (wie Anm. 5), S. 225; Schönfelder (wie Anm. 29), S. 123. Zurück
  67. Militzer, Wirtschaftsleben (wie Anm. 2), S. 225. Zurück
  68. Steinwascher (wie Anm. 51), S. 107ff. Zurück
  69. Ebd. S. 112. Köln war für Eberbach nicht nur als Absatzmarkt interessant, sondern wurde schon früh als Kapitalmarkt geschätzt. 1298 verkaufte das Kloster beispielsweise Leibrenten in Köln, die es in Wein oder Geld bezahlen wollte: HASt Köln, Schreinsbuch 240, fol. 67r-68v. Dazu auch Steinwascher (wie Anm. 51), S. 137ff. Zurück
  70. Steinwascher (wie Anm. 51), S. 112. Zurück
  71. Ebd. S. 102 ff, 113; G. Schnorrenberger, Wirtschaftsverwaltung des Klosters Eberbach im Rheingau 1423 bis 1631 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau 23), Wiesbaden 1977, S. 134f. Zurück
  72. Steinwascher (wie Anm. 51), S. 115f., 130ff.; Militzer, Wirtschaftsleben (wie Anm. 2), S. 78. Zurück
  73. Knipping, Stadtrechnungen (wie Anm. 4), Bd. 1, S. 236ff. Nachdem die Stadt Köln als Belohnung für ihre Beteiligung am Neusser Krieg gegen Karl den Kühnen 1475 einen Zoll von Kaiser Friedrich III. erhalten hatte, ließ sie nicht nur die Einnahmen und die Zollzahler, sondern auch die Institutionen aufzeichnen, die zollfrei Güter an Köln vorbei führen durften. Gemessen an den verzollten Weinmengen waren die Freimengen gering. Diese Freimengen wurden meist von Kölner Stiften eingeführt, gelangten teilweise auf den Kölner Markt, dienten aber meist dem eigenen Bedarf: W. John, Der Kölner Rheinzoll von 1475-1494, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 48, 1889, S. 31ff. Zurück
  74. Kuske, Quellen (wie Anm. 31), Bd. 1, Nr. 30; Quellen zur Geschichte der Stadt Köln, hrsg. von L. Ennen und G. Eckertz, 6 Bde., Köln 1860-1879, hier: Bd. 2, Nr. 409.  Zurück
  75. Der Streit konnte zu Zeiten in gewalttätige Auseinandersetzungen umschlagen wie 1369 in den vom Bürgermeister Johann Gir von Kovelshoven entfachten "Flaschenkrieg", der die Geistlichkeit veranlasste, aus Köln auszuziehen und die Stadt mit einem Interdikt zu belegen: Chroniken (wie Anm. 41), Bd. 13, S. 24; Militzer, Ursachen (wie Anm. 46), S. 160f. Zurück
  76. G. Droege, Verfassung und Wirtschaft unter Dietrich von Moers (1414-1463) (Rheinisches Archiv 50), Bonn 1957, S. 167f., 199f.; E. Wisplinghoff, Die Kellnereirechnung des Amtes Godesberg aus den Jahren 1381-1386, in: Bonner Geschichtsblätter 15, 1961, S. 208, 222, 241f., 250f. Zurück
  77. W. Herborn/K. J. Mattheier, Die älteste Rechnung des Herzogtums Jülich (Veröffentlichungen des Jülicher Geschichtsvereins 1), Jülich 1981, S. 150; H. Diestühler, Die Jülicher Landrechtsmeister-Rechnung von 1434/1435 (Schriften zur rheinischen Geschichte 9), Bonn 1989, S. 91f. Allerdings verfügten die Herzöge von Jülich auch über eigene Weingärten, aus denen sie Wein bezogen haben. Zurück
  78. Kuske, Quellen (wie Anm. 31), Bd. 1, S. 284. Zurück
  79. HASt Köln, Rechnung 21b, fol. 2v, 16v-18r, 21r. Zurück
  80. Kuske, Quellen (wie Anm. 31), Bd. 1, Nr. 130; Quellen Köln (wie Anm. 74), Bd. 4, Nr. 487 (1368); W. Jappe Alberts, De tolrekeningen van Lobith over de jaren 1404/1405 en 1408/1409, in: Bijdragen en mededelingen van het Historisch Genootschap Utrecht 81, 1967, S. 162f. (1408/09); M. Scholz-Babisch, Quellen zur Geschichte des klevischen Rheinzollwesens vom 11. bis 18. Jahrhundert, 2 Bde. (Deutsche Handelsakten des Mittelalters und der Neuzeit 12), Wiesbaden 1971, hier: Bd. 1, S. 70 Nr. 118 (1367). Zahlreiche weitere Nachweise im Quellenwerk von Kuske (wie Anm. 31). Zurück
  81. Militzer, Wirtschaftsleben (wie Anm. 2), S. 75f. Zurück
  82. Chr. Reinicke, Das Fragment eines Rechnungsbuches des Osnabrücker Kaufmanns Cord Kerckering, in: Osnabrücker Mitteilungen 91, 1986, S. 66ff. Zurück
  83. Ebd. S. 68; K.-H. Kirchhoff, Einkauf und Transport von Rheinwein für den Bischof von Münster 1561/62, in: Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins 50, 1979, S. 119ff. Zurück
  84. Kuske, Quellen (wie Anm. 31), Bd. 1, Nr. 912, 1219; Bd. 2, Nr. 267 870. Zurück
  85. Die Chroniken der deutschen Städte, Bd. 24, Leipzig 1895, S. 42; Auszüge aus Soester Stadtbüchern 1443. Zurück
  86. Reinicke (wie Anm. 82), S. 67f., 70f. Zurück
  87. Ammann, Wirtschaftsgeltung (wie Anm. 54), S. 30ff.; D. Neitzert, in: Göttingen, Geschichte einer Universitätsstadt, Bd. 1, Göttingen 1987, S. 322f. Zurück
  88. Ennen, Wirtschaft (wie Anm. 32), S. 141f., 180.  Zurück
  89. Kuske, Quellen (wie Anm. 31), Bd. 1, Nr. 991 (1442), 1082 (1445); Bd. 2, Nr. 1385 (1495). Heinrich Engelbrecht hatte um 1385 beispielsweise drei Keller in Brügge, in denen er zapfen lassen konnte: Hanserecesse, Bd. 3, Leipzig 1875, S. 344. Dazu auch: Irsigler, Stellung (wie Anm. 17), S. 269. Zurück
  90. Houtte (wie Anm. 37), S. 157; R. van Uytven, Stadsfinancien en stadseconomie te Leeuven (Verhandelingen van de Koninklijke Vlaamse Academie voor Wetenschappen, Letteren en Schone Kunsten van Belgie, Klasse der Letteren 23,44), Brüssel 1961, S. 307ff. Dazu: Kuske, Quellen (wie Anm. 31), Bd. 1, Nr. 875 (1434 Weinzapf in Brüssel); Bd. 2, Nr. 146 (1455 Weinzapf in Maastricht), Nr. 884 (1482 Weinzapf in Lüttich). Nach van Houtte soll es in Antwerpen zu Beginn des 15. Jahrhunderts sogar 20 von Kölnern bzw. deren Dienstboten betriebene Tavernen gegeben haben. 1404 wurden in städtischen Akten Brabant und Holland als Ziele der Kölner Weinhändler hervorgehoben: Stein, Akten (wie Anm. 6), Bd. 2, Nr. 98. Zurück
  91. Vgl. die gedruckten Zollrechnungen: Bronnen voor de economische geschiedenis van het Beneden-Maas-gebied, uitg. door J. F.Niermeijer (Rijks geschiedkundige Publicati‰n, grote serie 127), Bd. 1, 's-Gravenhaage 1968, S. 403ff.; Scholz-Babisch, Quellen, (wie Anm. 80), bes. Bd. 1; W. Jappe Alberts, Der Rheinzoll Lobith im späten Mittelalter (Rheinisches Archiv 112), Bonn 1981, S. 90ff.; Ders., Tolrekeningen (wie Anm. 80), S. 58ff.; J. C. Westermann, De rekeningen van de landsheerlijke riviertollen in Gelderland 1394-1395 (Werken uitgegeven door Gelre 21), Arnhem 1939, S. 1ff. Zurück
  92. Kuske, Quellen (wie Anm. 31), Bd. 1, Nr. 2; Hans. UB (wie Anm. 39), Bd. 1, S. 8; Bd. 3, S. 392; Ennen, Wirtschaft (wie Anm. 32), S. 143. Die deutsche Forschung hat bislang fälschlich auf 1157 datiert. Zur richtigen Datierung: Recueil des actes de Henri II roi d'Angleterre et duc de Normandie concernant les provinces f fran‡aises et les affaires de France, bearb. von L. Delisle und E. Berger, Bd. 2, Paris 1920, Nr. 495, 541f. Dazu auch: N. Fryde, Arnold Fitz Thedmar und die Entstehung der grossen deutschen Hanse, in: Hansische Geschichtsblätter 107, 1989, S. 27.  Zurück
  93. Dazu: D. Keene, Die deutsche Guildhall und ihre Umgebung, in: Die Hanse. Lebenswirklichkeit und Mythos, Bd. 1, Hamburg 1989, S. 149ff.; Ders., New discoveries at the Hanseatic Steelyard in London, in: Hansische Geschichtsblätter 107, 1989, S. 23f. Zurück
  94. St. Jenks, Die Carta Mercatoria: ein "hansisches" Privileg, in: Hansische Geschichtsblätter 108, 1990, S. 46ff. Zurück
  95. Hanserecesse II, 7, Leipzig 1892, Nr. 142 § 24. Zum Weinhandel im 15. und 16. Jahrhundert auch: J. M. Lappenberg, Urkundliche Geschichte des hansischen Stahlhofes von London, Hamburg 1851, S. 74. Zurück
  96. E. M. Carus-Wilson, Die Hanse in England, in: Hanse in Europa. Brücke zwischen den Märkten 12.-17. Jahrhundert, Köln 1973, S. 96; vgl. Dies., The effects of the acquisition and of the loss of Gascony on the English wine trade, in: Bulletin of the Institute of Historical Research 21, 1948, S. 145ff.  Zurück
  97. C. Schnurmann, Kommerz und Klüngel. Der Englandhandel Kölner Kaufleute im 16. Jahrzhundert (Veröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts London 27), Göttingen Zürich 1991, S. 103f. Zurück
  98. G. S. Gramulla, Handelsbeziehungen Kölner Kaufleute zwischen 1500 und 1650 (Forschungen zur internationalen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 4), Köln, Wien 1972, S. 78f.; Irsigler, Wirtschaft (wie Anm. 5), S. 289. Zurück
  99. Kämmereirechnungen der Stadt Hamburg, bearb. von K. Koppmann, Bd. 1, Hamburg 1869, S. 172, 190, 210, 230, 246, 262, 280, 297, 313 (Johann Unkelbach 1373-1381), S. 355. 449 (Johann Wolfard und Alf Bruwer 1383-1387). Zurück
  100. Zum Lübecker Weinhandel: E. Spies-Hankammer, Lübecker Weinhandel. Kultur- und wirtschaftsgeschichtliche Studien (Veröffentlichungen des Senats der Hansestadt Lübeck, Reihe B 6), Lübeck 1985. Zurück
  101. Ennen, Wirtschaft (wie Anm. 32), S. 143; K. Friedland, Kaufmannsgruppen im frühen hansisch-norwegischen Handel, in: Bergen. Handelszentrum des beginnenden Spätmittelalters (Quellen und Darstellungen zur hansischen Geschichte NF 17), Köln Wien 1971, S. 42; D. Ellmers, Die Entstehung der Hanse, in: Hansische Geschichtsblätter 103, 1985, S. 35. Zurück
  102. Ennen, Wirtschaft (wie Anm. 32), S. 143f. Zurück
  103. Uytven, Bedeutung (wie Anm. 3), S. 241f.; H. Hartmeyer, Der Weinhandel im Gebiete der Hanse im Mittelalter (Volkswirtschaftliche und wirtschaftsgeschichtliche Abhandlungen NF 3), Jena 1905, S. 38ff.; V. Lauffer, Danzigs Schiffs- und Warenverkehr am Ende des XV. Jahrhunderts, in: Zeitschrift des Westpreussischen Geschichtsvereins 33, 1894, S. 12ff. (für die wichtige Hafenstadt Danzig). Zurück
  104. H. Limburg, Die Hochmeister des Deutschen Ordens und die Ballei Koblenz (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens 8), Bad Godesberg 1969, S. 50ff.; K. Militzer, Die Entstehung der Deutschordensballeien im Deutschen Reich (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens 16), Marburg 1981, 2. Aufl., S. 147. Zurück
  105. Anders U. Arnold, Weinbau und Weinhandel des Deutschen Ordens im Mittelalter, in: Zur Wirtschaftsentwicklung des Deutschen Ordens im Mittelalter, hrsg. von U. Arnold (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens 38), Marburg 1989, S. 90ff. Ich halte an meiner Darstellung fest: K. Militzer, Die Wirtschaftstätigkeit ländlicher und städtischer Deutschordenshäuser. Ein Überblick, in: Ebd. S. 21. Es gibt durchaus ein paar Hinweise, dass der Orden den Kölner Markt benutzt hat, um Wein einzukaufen und zu verkaufen. Vor 1321 hatte die Stadt Köln Überschüsse der Kölner Kommende für 1.053 Mark aufgekauft: Stein, Akten (wie Anm. 6), Bd. 1, S. 4. Der Hochmeister nutzte 1446 den Kölner Markt zum Ankauf von Weinen. Er ließ nämlich 400 rheinische Gulden durch den Danziger Pfundmeister nach Köln überweisen. Dafür sollte der Ritterbruder Werner Overstolz in Köln zwölf Fuder "guttes Reynischen wynes..., der do varwe heldet", kaufen: Geheimes Staatsarchiv Berlin/Preussischer Kulturbesitz, StA Königsberg, OF 16, S. 301. Zurück
  106. Hans. UB (wie Anm. 39), Bd. 5, Nr. 373; K. Militzer, Danzig und Köln, in: Danzig in acht Jahrhunderten, hrsg. von B. Jähnig und P. Letkemann (Quellen und Darstellungen zur Geschichte WestPreußens 23), Münster 1985, S. 88. 1424 beschwerte sich Köln wieder beim Hochmeister über Handelsbehinderungen in Danzig, dieses Mal durch den Pfundmeister, der angeblich Kölner benachteiligt habe: Kuske, Quellen (wie Anm. 31), Bd. 1, Nr. 717; Hanserecesse, Bd. I, 7, Leipzig 1893, Nr. 737. Zurück
  107. 1404 taucht Preußen bereits als bevorzugtes Ziel Kölner Weinhändler auf: Stein, Akten (wie Anm. 6), Bd. 2, Nr. 98. Ferner: Hartmeyer (wie Anm. 103), S. 42; Militzer, Danzig (wie Anm. 106), S. 88f. Zurück
  108. HASt Köln, Hanse III K 13. Ludeke handelte im Auftrag Gerhards von Wesel. Dazu: Kuske, Quellen (wie Anm. 31), Bd. 2, Nr. 1519; Hans. UB (wie Anm. 39), Bd. 11, Nr. 1115f.; Militzer, Danzig (wie Anm. 106), S. 89. Zurück
  109. E. Dösseler, Der Niederrhein und der deutsche Ostseeraum zur Hansezeit, in: Quellen und Forschungen zur Geschichte des Niederrheins, Bd. 1, Düsseldorf 1940, S. 98 Nr 202; Kuske, Quellen (wie Anm. 31), Bd. 2, Nr. 803. Vgl. demnächst K. Militzer, Der Handel rheinischer Kaufleute in Reval, im Druck. Nach der Akziseordnung Revals von 1394 waren von jedem Ohm Rheinwein 16 Oer, falls er im Ratskeller, oder 10 Schillinge Akzise, falls er in Bürgerkellern liege, zu zahlen. Vom Gubener und vom preussischen Landwein wurde als von weniger begehrten Sorten eine geringere Steuer verlangt. Auch die Akziseordnung deutet auf den Weinzapf der Gäste in Reval hin: Liv-, Est- und Kurländisches Urkundenbuch, 12 Bde., hrsg. von G. v. Bunge, H. Hildebrand, Ph. Schwartz u. a., Reval, Riga, Moskau 1853-1914; hier Bd. 4, Nr. 1363.  Zurück
  110. Hartmeyer (wie Anm. 103), S. 47f. Allerdings ging der Weinexport nach Nowgorod im 15. Jahrhundert zurück. Zurück
  111. Hartmeyer (wie Anm. 103), S. 114f. Zurück
  112. Hartmeyer (wie Anm. 103), S. 41; Das Marienburger Tresslerbuch der Jahre 1399-1409, hrsg. von E. Joachim, Königsberg 1896, S. 54, 56, 264, 310, 521; C. Sattler, Handelsrechnungen des Deutschen Ordens (Publication des Vereins für die Geschichte von Ost- und WestPreußen), Leipzig 1887, S. 124, 288. Zurück
  113. Das Liv. UB (wie Anm. 109), liefert zahlreiche Belege. Vgl. auch Akten und Rezesse der livländischen Ständetage, 3 Bde., hrsg. von O. Stavenhagen, Riga 1907-1938; bes. Bd. 3, Nr. 183 §§ 2, 5; Nr. 301 § 50 und öfter.  Zurück
  114. Kämmereibuch der Stadt Reval 1432-1463, bearb. von R. Vogelsang, 2 Bde. (Quellen und Darstellungen zur hansischen Geschichte NF 22), Köln Wien 1976; Kämmereibuch der Stadt Reval 1463-1507, bearb. von R. Vogelsang, (Ebd. NF 27), Köln Wien 1983, mit zahlreichen Beispielen. Zurück
  115. W. Koppe, Lübeck-Stockholmer Handelsgeschichte im 14. Jahrhundert (Abhandlungen zur Handels- und Seegeschichte 2), Neumünster 1933, S. 269ff. Zurück
  116. S. Gramulla, Kölner Kaufleute im Handel mit dem Ostseeraum am Ende des 15. und 16. Jahrhundert, in: Köln das Reich und Europa (Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln 60), Köln 1971, S. 555f.; Dies., Handelsbeziehungen (wie Anm. 98), S. 50, 110f., 121; Militzer, Danzig (wie Anm. 106), S. 89f. Zurück
  117. Irsigler, Stellung (wie Anm. 17), S. 268f. Zurück
  118. Ebd. S. 270. Zurück
  119. Koppe (wie Anm. 115), S. 269ff. Zurück
  120. Militzer, Reval (wie Anm. 109). Zurück
  121. Schnurmann (wie Anm. 97), im Untertitel. Zurück