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Gulden
Mittelalterliche Münze. Früher auch Guldiner und mundartlich Gülden. Der Name der alten Goldmünze bedeutet "aus Gold". Die Prägung des Guldens erfolgte Anfang des 14. Jahruhunderts in Deutschland als Gegenstück zum Florentiner (Floren).
Zunächst behielten die Nachprägungen aus 3,537 g Feingold noch den Florentiner Typus bei. Vor allem die rheinischen Kurfürsten ließen Goldgulden herstellen, wovon 8 auf eine Unze bzw. 64 auf eine Mark entfielen. Der "rheinische Gulden" entwickelte sich zur Haupthandelsmünze im westlichen Deutschland. Später wurde in Deutschland der Feingoldgehalt des Guldens mehrmals reduziert und auch die Aufprägung geändert. Am längsten prägte man Goldgulden in Hannover, und zwar seit 1749 zu 18 Karat 10 Grän Feingehalt oder 91 7/10 Stück aus der Mark fein. Die gewohnte Bezeichnung Floren war aber weiterhin üblich, ebenso die Abk. "fl.". Der Gulden repräsentierte einen Wert von 240 Pfennigen, mittelhochdeutsch "guldin pfennig" (goldener Pfennig). Er wurde auch Gold-Gulden genannt und unterschied sich so im Namen von seinem seit 1559 durch die Augsburger Reichsmünzordnung geschaffenen Äquivalent in Silber, dem Reichsguldiner.
Die silbernen Guldenmünzen wurden auch Gulden-Groschen oder Gulden-Taler genannt und entsprachen dem Wert von 60 Kreuzern Kreuzern (Abk. kr.). Durch den Widerstand der Länder mit Talerwährung wurden Gulden und Kreuzer nie zur alleinigen Reichswährung. Das Reichsgesetz von 1871 verfügte die Abschaffung von Gulden und Kreuzern. Durch den Wiener Münzvertrag von 1857 wurde der neue österreichische Gulden im Wert von 100 Kreuzern geschaffen, abgelöst 1892 durch die Kronenwährung.