Leutesdorf am Mittelrhein

Zollwesen in Leutesdorf

Im alten Deutschen Reich war das Recht, Zölle zu erheben, den Königen und Kaisern vorbehalten (Zollregal). Von einem Leutesdorfer Zoll hören wir zum ersten Mal in einer Urkunde vom 24. Januar 1309. Kaiser Heinrich VII. überließ dem Lombarden (Geldverleiher) Bartholomäus aus Aachen den neu bei Leutesdorf angelegten Zoll zur Bezahlung seiner Schulden. Danach bringen die Geschichtsquellen 300 Jahre lang nichts mehr von einem Rheinzoll in Leutesdorf.

Mit dem Zerfall der Kaisermacht wurden jedoch die Zollerhebungsrechte in immer größerem Umfang an die Landesfürsten vergeben und der Westfälische Friede (1648) beseitigte die Zolloberhoheit des Kaisers vollständig.

Der Koblenzer Moselzoll wird an den Rhein verlegt

In den folgenden zwei Jahrhunderten gab es mehrfach Pläne, den Koblenzer Moselzoll an den Rhein zu verlegen. Wegen der verwickelten territorialen Verhältnisse in den Kleinstaaten am Rhein wurde dieses Vorhaben immer wieder zurückgestellt.

Erst der tatkräftige Trierer Erzbischof Lothar von Metternich (1599-1623) trieb die Sache voran. Mit Einwilligung der anderen Kurfürsten errichtete er 1616 in Hammerstein einen neuen Rheinzoll. Im Dreißigjährigen Krieg, der zwei Jahre später begann, musste diese Zollstätte nach Leutesdorf ausweichen, weil Spanier und zuletzt Lothringer die Burg Hammerstein besetzt hielten und dort ihrerseits ebenfalls einen Zoll erhoben. 

Der Kurfürst lässt 1690 den Leutesdorfer Zollturm erneuern

Gegen Ende des Jahre 1688 war die Zollstätte in Leutesdorf nicht mehr besetzt, wie einige Aufzeichnungen der Rentmeisterei berichten. Grund war der französischen Überfall unter dem Sonnenkönig Ludwig XIV.. Köln und Koblenz blieben die einzigen linksrheinischen Festungen, die damals nicht in die Gewalt der Franzosen kamen. Zwar gibt es im Zusammenhang mit den kriegerischen Auseinandersetzungen zu jener Zeit keinen Bericht über Zerstörungen in Leutesdorf, doch fällt auf, dass der Kurfürst schon 1690, also bald nach Abzug der Franzosen, umfangreiche Bauarbeiten am Zolltor ausführen ließ.

1805 erlosch der Leutesdorfer Zoll endgültig.

Die Zollbeamte

Als Verwalter der Zollstätte wohnten ständig fünf Beamte verschiedener Rangstufen in Leutesdorf. Der Ranghöchste war der Zollschreiber (scriba telonii). Ohne ihn konnte kein Schiff abgefertigt werden, und nur in seiner Begleitung durften Beseher und Nachgänger an Bord gehen. Er hatte über die Einnahmen, die in der Zollkiste aufbewahrt wurden, mit dem Rentmeister in Koblenz abzurechnen. Als Hilfe war ihm der Nachschreiber (postscriba telonii) beigegeben, der zur Kontrolle der Angaben des Zollschreibers ein besonderes Register führte. Der zweithöchste Beamte, der Beseher (inspector telonii) hatte die Aufgabe die Schiffsladung zu 'besehen' und die Zollhöhe festzusetzen. Seltsamerweise bezog er ein höheres Gehalt als sein Vorgesetzter.  Man wollte dadurch betrügerische Einverständnisse mit den Schiffern verhindern. Zu seiner Überwachung und als sein Stellvertreter war der Nachgänger (subsecutor telonii) angestellt. Schließlich gab es noch den Zollknecht (famulus telonii) für Botengänge und einfache Arbeiten.

Nachweise

Verfasser: Suitbert Vöing MSJ

Bearbeiter: Rebecca Mellone

Erstellt am: 05.05.2010

Geändert am: 06.05.2010

Literatur:

  • Vöing, Suitbert MSJ: Das Leutesdorfer Zolltor. In: 1125 Jahre Leutesdorf. Beiträge zur Ortsgeschichte. Bearb. v. Werner Schönhofen. Leutesdorf 1993, S. 160-165.
  • Vöing, Suitbert MSJ: Pfarrbrief 29-31 (1967).