Frohnhofen in der Pfalz

Frohnhofen

Es wurden fünf Hügelgräber aus vorgeschichtlicher Zeit und ein keltisches Grab in der Umgebung von Frohnhofen entdeckt, die auf eine dichte Besiedlung hinweisen. 

Die Gemeinde wurde erstmals 1387 als "Frunhoven" urkundlich erwähnt und gehörte dem Kübelberger Gericht an. Dieses lag im freien Reichsland und unterstand im 14. und 15. Jahrhundert einem stetigen Herrschaftswechsel. Das Kübelberger Gericht gehörte von 1438 bis 1779 der Kurpfalz an.

Im Jahr 1592 lebten in Frohnhofen fünf Familien, die besonders unter vorbeiziehenden Truppen des französischen Königs Ludwig XIV. litten. So gab es 1701 nur noch vier Familien in dem Ort. 1779 kam das Kübelberger Gericht, mitsamt Frohnhofen, als Tausch an das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, bei dem es bis zum Beginn der Französischen Revolution verblieb. Im Jahr 1793 fielen französische Truppen in das linksrheinische Gebiet ein und annektierten dieses. Das hatte zur Folgen, dass Frohnhofen in der Zeit von 1801 bis 1814 in das Saardepartement, das Arrondissement Saarbrücken und in die Mairie Waldmohr eingegliedert wurde. Nach dem Wiener Kongress gehörte es zunächst dem Kreis Ottweiler an. Kurz darauf jedoch, 1816, wurde es dem Bayerischen Königreich zugesprochen, in dem Frohnhofen ab 1818 in das Landeskommissariat Homburg und der Bürgermeisterei Altenkirchen eingegliedert worden ist. 

Seit der Regional- und Verwaltungsreform aus dem Jahr 1968 ist Frohnhofen eine eigenständige Ortsgemeinde in der Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg und im Landkreis Kusel.

Nachweise

Redakt. Bearb.: Aileen Schröder

Quelle: Schworm, Ernst: Ortslexikon des Landkreises Kusel.