Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.
Drais bei Karl Johann Brilmayer
Drais lag im oberen Nahegau. Es hieß früher Treisa (1112), Draisa (1144), Dressen (1297), Treyse (1317), Trays (1334), Thriß(1340), Dreyß (1372), Treysen (1497). Die älteste historische Nachricht, welche wir von Drais haben, ist aus dem Jahr 1112, wo Kaiser Heinrich IV. den Gütertausch der Erzbischöfe Adalbert von Mainz und Adelgot von Magdeburg bestätigte, wodurch ersterer unter anderem Drais im Nahegau erhielt. Von dieser Zeit an gehörte Drais dem Erzdstift Mainz. Im Jahr 1200 war es bei den Orten, welche verpflichtet waren, die Mauern und Gräben der Stadt Mainz unterhalten zu helfen.
Die Vogtei über Drais trug im 12. Jahrhundert Werner von Bolanden vom Grafen von Spanheim zu Lehen und im 13. Jahrhundert finden wir sie im Besitz des Stadtkämmerers von Mainz. Schon im Jahr 1285 verkauften Eberhard der Kämmerer von Mainz, seine Frau Irmentrude und sein Sohn Philipp dem Peterstift zu Mainz alle ihre Zinsen und Rechte, welche ihnen in dem Dorf Drais zustanden und sein Sohn Hermann überließ die Vogtei durch zwei Urkunden vom 13. und 27. September 1317 dem Johann zum Gedanke, Ratsherrn zu Mainz, wie solche Petermann zum Jungen und nachher Reynold zum goldenen Schaaf von ihm besessen hatten. Im folgenden Jahr, 1318, verkaufte am 30. Januar der nämliche Hermann von Gutenberg für 17 Pfund Heller und zum Heil seiner Seele diese Vogtei, so weit sie ihm gehörte, dem reichen Klarenkloster zu Mainz und am 18. Februar 1318 verkauften Eberhatd und Johann von Gutenberg, Söhne Weiland Ritters und Kämmerers Philipp von Gutenberg, demselben KLoster ihren Teil der Vogtei zu Drais um 10 Pfund Heller. Dagegen erschien im Jahr 1340 Diederich von Gutenberg vor dem Gericht zu Drais und suchte sein Eigentum auf diese Vogtei geltend zu machen, allein der Bevollmächtigte der Nonnen, Herbord von Nackenheim, legte ihm die Urkunden von dem 1318 gemachten Verkauf vor und sieben Jahre darauf, 1347, verzichtete er selbst darauf zum Vorteil des Klosters. Von dieser Zeit an blieb die Hälfte der Vogteirechte bei dem Gut des Reichenklarenklosters bis zum 22. Juni 1586, wo es die Äbtissin Margarete Hübsch und der Konvent des Klosters an den Erzbischof Wolfgang von Dalberg abtraten, der durch eine andere Urkunde diese Abtretung annahm.
Reiche Güter besaß schon frühzeitig das Kollegialstift St. Alban zu Mainz in Drais. Ihre sämtlichen Güter und Einkünfte verkauften im Jahr 1300 der Abt Konrad und der Konvent des Klosters an Peter zum Jungen, Bürger zu Mainz, um 125 Mark Denare. Dazu muss auch die Hälfte der Vogteirechte gehört haben. Außer diesen Albansgütern waren noch drei große Höfe daselbst, aus denen die ganze Gemarkung bestand. Sie gehörten dem Ritter Philipp von Beldersheim und Konrad Kolbendenfel von Berstadt, welche sie am 6. November 1332 dem Erzstift Mainz überließen und von ihm zu rechtem Mannlehen empfangen haben. Diese Höfe müssen bald darauf durch Schenkung an die zum Kloster Siegburg am Rhein bei Boppard gelegene Propstei Hirzenach mit der anderen Hälfte der Vogteirechte gekommen sein, damit dort den Reisenden, Armen und Kranken ein Almosen aus dem Einkommen derselben gereicht werde, daher auch am 6. September 1372 der Mainzer Erzbischof Johann I. auf die Vorstellung des Propstes von Hirzenach, dass die Gefälle von Drais zu diesen Almosen nicht mehr hinreichten, diese Güter von allen Abgaben und Dienstleistungen befreite. Im Jahr 1670 verkaufte der Abrt Johann von Bock zu Siegburg den der Propstei Hirzenach gehörigen Hof zu Drais an das Noviziat der Jesuiten zu Mainz samt Garten und 409 Morgen Äcker und 37 Morgen Klauer mit dem Patronatsrecht. Die Jesuiten erbauten darauf das noch jetzt bestehende schöne Wohnhaus, um zur Zeit der Pest oder ansteckender Krankheiten einen Zufluchtsort zu haben. Seitdem kam keine Pest mehr in Mainz vor. Mit der Aufhebung des Ordens kam das Haus und Gut an das Erzbischöfliche Seminar in Mainz und im Jahr 1777 an den Schulfonds daselbst. Seit dem Jahr 1899 ist in dem Haus eine katholische Knaben-Erziehungsanstalt eingerichtet.
In dem Draiser Weistum von 1680 heißt es: "Der Kurfürst als Landesherr hat die Folge, Reisesteuer und jene Zehntgefälle, welche Leibesstrafe mit sich bringe, allein; die übrigen oberen und niederen Herrlichkeiten als Gerichtsplatz, Gebot, Verbot, Buße, Formel und Strafe, Besthaupt, Leibsbeet und Zehntenpfennig, außer den Feldrügen, so der Gemeinde zum besten kommen, haben der Kurfürst von wegen des St. Klarenklosters und das Jesuitennoviziat von wegen der Propstei Hirzenach, jeder die Hälfte. Das Noviziat setzt den Schultheiß und bei diesem ist der Staab. Das Beholzungsrecht hat die Gemeinde sowohl in ihrem eigenen als im kurfürstlichen Walde, jedoch nur einmal in der Woche auf Donnerstag. Die Schafweide hat das Noviziat und die gemeinde die übrige Weide".
Drais blieb beim Kurstaat Mainz bis zum Untergang desselben, es gehört zur Amtsvogtei Nieder-Olm.