Finthen in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Finthen bei Karl Johann Brilmayer

Finthen kommt zwar urkundlich erst 1092 vor, es ist aber gewiss, dass es schon zur Römerzeit bewohnt war. Es hieß früher Findeine (1092), Fundene (1108), Funtana (1200), Funthene (1287), Funtuna (1318), Fonmtena (1320), Funtan (1345) und Fynthen (1534).

Finthen war eine alte Besitzung des Erzstifts Mainz und Erzbischof Ruthart schenkte die Vogteilichkeit darüber dem Mainzer Domstift im Jahre 1092 und 1101, welches sie dem Dompropst zuteilte, der sie durch einen zu Mainz wohneden Amtmann unter dem Namen Dompropsteiamtmann verwalten ließ. So blieb es bis zum Untergang des Erzstifts. Im Jahr 1200 gehörte Finthen zu den Orten, welche auf Verordnung der kurfürstlichen Regierung zur Unterhaltung der Mauern und Gräben der Festung Mainz verpflichtet wurden.