Ibersheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Ibersheim bei Karl Johann Brilmayer

Ibersheim im Wormsgau kommt schon unter diesem Namen in Lorscher Schenkungsurkunden vom Jahr 766 vor. Später heißt es Ibernesheim, Ibernsheim (1215), Yberensheim (1289), Ubernsheim (1316), Ippersheim (1324), Ubersheim (1496).

Das Dorf gehörte schon früh dem Domstift zu Worms, von welchem die Grafen von Leiningen damit belehnt waren. Im Mittelalter bestand in Ibersheim eine Kommende des Deutschen Ordens, die von der Kommende des Deutschordenshauses in Koblenz abhängig war. An diese Kommende verpfändeten im Jahr 1285 Graf Friedrich III. von Leiningen und sein Sohn Friedrich IV. einen Teil ihres Lehens, nämlich die Vogtei mit dem Gerichtszwang und dem Salmenfang im Rhein um 200 Pfund Heller und 1331 verzichtete Graf Friedrich IV. von Leiningen gegen die Herren vom Deutschen Haus von Ibersheim um 205 Pfund Heller auf alle Rechte und Ansprüche an deren Hof und Gut in dem Dorf und der gemarkung in Ibersheim, jedoch mit dem Vorbehalt, dass er gegen Rückgabe dieser Summe in seine bisherigen Rechte wieder eintreten könne. Aber im Jahr 1362 verpfändeten wieder Graf Friedrich VII., der Alte und Friedrich VIII., der Junge, von Leiningen, mit Willen der Bischofs Dietrich von Worms, dem Komtur und den Deutschen Herren in Koblenz ihre Vogtei des Dorfes, der Marke und des Gerichts in Ibersheim, die sie vom Stift in Worms zu Lehen besitzen und das Salmenwasser auf dem Rhein um 500 Florenzer Gulden und 405 Pfund Heller. IM JAhr 1465 verkaufte die Deutschordensballey Koblenz ihre Rheingau, das rote Wört genannt, den Salmengrund bei Ibersheim und ihren Hof daselbst an Landgraf Hesso von Leiningen und seine Gemahlin Elisabeth, Pfalzgräfin bei Rhein, welche über den Kaufschilling einen Schuldbrief ausstellten. Da der Landgraf zwei Jahre darauf starb, so belehnte der Bischof Reinhard von Worms im Jahr 1468 den Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz mit dem halben Gericht und anderen bischöflichen Lehen in Ibersheim. Zehn Jahre danach erhoben aber sowohl der Deutsche Orden wie der Graf von Leiningen Anspruch darauf. Aber Erzbischof Johann II. von Trier sprach durch schiedsrichterliches Urteil im Jahr 1481 dem Kurfürsten Philipp von der Palz das Dorf Ibersheim zu und dem Deutschordens-Haus in Koblenz ab und in demselben Jahr wurde weiter bedungen, dass der Hof in Ibersheim der Pfalz allein verbleiben, dagegen diese dafür der Deutschordenskommende in Koblenz 4600 Gulden bezahlen solle. Doch bald darauf verpfändete der Kurfürst Ibersheim an Johann von Sickingen, allein der Kurfürst Ludwig V. kam mit dessen Erben im Jahr 1519 überein, den Pfandschilling in bestimmten Jahren wieder abzutragen.

Indem auf diese Wiese dem Deutschen Orden kaum noch ein Besitztum in Ibersheim geblieben war, haben sich dessen Mitglieder von dort weggezogen. Die Pfalz war seit dieser Zeit alleinige Besitzerin von Ibersheim. Den Hof bewohnten später als pfälzische Erbbeständer Mennoniten. So verblieb es bis zur französichen Staatsumwälzung. Der Ort war dem Oberamt Alzey zugeteilt.