Jugenheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Jugenheim bei Karl Johann Brilmayer

Jugenheim, früher Gaginheim (767), Juwilenheim (795), Hogenheim (966), Goganheim (973), Gugenheim (1112), Guginheim (1299) lag im Wormsgau, dem späteren Nahegau und erscheint bereits urkundlich in den Lorscher Schenkungen vom Jahr 767. Im Jahr 966 schenkte Kaiser Otto I. der Kirche des Hl. Moritz in Magdeburg unter anderem verschiedene Güter zu Gogenheim im Nahegau, gelegen in der Grafschaft des Grafen Emicho, mit allem, was dazu gehörte, wozu Kaiser Otto II. im Jahr 973 seine Bestätigung erteilte. Im Jahr 1112 fand zwischen dem Erzbischof Adalbert von Mainz und dem Bischof Adelgot von Magdeburg ein Gütertausch statt, wodurch Jugenheim an den Erzbischof von Mainz kam. Kaiser Heinrich IV. gab hierzu noch in demselben Jahr seine Bestätigung.

Eine weitere Nachricht über das Dorf finden wir in dem von Werner II. von Bolanden ungefähr 1190 aufgestellten Lehensverzeichnis, nach welchem er von Heinrich, dem Sohn des Kaiser Friedrich I., mit Gütern in Jugenheim belehnt war. Werner V., ein Nachkomme des oben genannten Werner II., belehnte 1260 den Ritter Heinrich von Ockenheim mit dem halben Gericht zu Jugenheim.

Im Verlauf der Zeit kam Jugenheim in den Besitz des Raugräflichen Hauses. Im Jahr 1325 verkauften Raugraf Heinrich der Ältere und dessen Hausfrau Katharina mit Bestimmung ihres Eidams Philipp von Spanheim das Dorf und Gut in Jugenheim an den Ritter Johann von Bechtolsheim mit Vorbehalt des Rückkaufs. Auch belehnte er denselben mit dem Gericht und dem Kirchensatz in Jugenheim.

In einer Urkunde von demselben Jahr erklärt der oben genannte Raugraf Heinrich der Ältere das Dorf Jugenheim als ein Allodium seines Hauses mit Ausnahme des Gerichts und Kirchensatzes daselbst, welches Lehen seien. Zugleich übergibt derselbe seinem Stieftochtermann Philipp von Spanheim die Verwaltung und ernennt ihn zum Erben der Hälfte aller seiner Besitzungen.

Ruprecht, der Sohn Heinrich des Älteren, verpfändete 1336 seinem Schwager Philipp von Spanheim und dem Ritter Druscheln von Wachenheim, mit Vorbehalt der Wiederlösung, alles Eigentum, was er im Dorf und in der Mark in Jugenheim besaß, mit Ausnahme eines Sechsteilt, das er zurück behielt, um 1250 Pfund Heller. Einige Jahre später, 1363, veräußerte derselbe diesen verpfändeten Teil von Jugenheim an seinen Neffen Heinrich von Spanheim und versprach die Genehmigung des Kaisers zu dem Verkauf, welche ein Lehen vom Deutschen Reich war. Karl IV. bestätigte diesen Verkuaf am 25. Juli 1365. So wurden die Grafen von Spanheim teils als Erben (1325), teils durch den genannten Verkauf alleinige Besitzer von Jugenheim.

Im Jahr 1393 ging Jugenheim nach dem Tod des Grafen Heinrich II. von Spanheim an Philipp I., Graf zu Nassau und Saarbrücken, über, der seit 1385 mit Gräfin Anna von Hohenlohe, Enkelin und Erbin des Grafen Heinrich vermählt war. Es blieb von jetzt an im gemeinschaftlichen Besitz der verschiedenen Linien des Hauses Nassau bis zur Teilung vom Jahr 1629, bei welcher die besondere Saarbrücker Linie das Amt Jugenheim mit seinen Zubehörungen erhielt, das bei der neuen Teilung 1659 an die Ottweiler Nebenlinie fiel. Im Jahr 1700 entstanden über den Besitz von Jugenheim Streitigkeiten zwischen Nassau-Idstein und Nassau-Ottweiler. Durch kaiserlichen Entscheid wurde ersteres in den Besitz des Amtes Jugenheim gesetzt, trat dasselbe aber 1717 durch gütlichen Vergleich an Ottweiler ab. Nch dem völligen Aussterben der Saarbrücker Linie, 1728, kam Jugenheim an die Ufinger und von letzterer endlich an die neue Saarbrücker Linie, Fürst Heinrich und dessen Nachkommen Ludwig und Heinrich.

Der letztere, Fürst Heinrich von Nassau-Saarbrücken, verweilte, nachdem die Franzosen 1793 Saarbrücken besetzt hatten, im Frühjahr 1794 einige Zeit in Jugenheim , bis ihn die Bewegungen der Truppen der französischen Republik nötigten, das linke Rheinufer zu verlassen. Von dieser Zeit an teilte Jugenheim das Schicksal der übrigen rheinhessischen Orte.