Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.
Volxheim bei Karl Johann Brilmayer
Volxheim, Folxheim (1431), Volchsheim (1788) erscheint urkundlich zuerst im 14. Jahrhundert. Nach einem Vertrag zwischen den Antonitern zu Alzey und der Gemeinde Volxheim vom 29. Juli 1373 wird das Kloster als Grundherrschaft anerkannt, aber es darf den Ort nicht verkaufen oder einem Adligen zu Lehen geben, auch soll es keinen Burgbau aufführen; Schultheiß, Schöffen und die ganze Gemeinde sollen in derselben Weise wie seither der Grafschaft Spanheim und als Bürger der Stadt Kreuznach angehören. Im Jahr 1538 übertrug das Antoniterkloster seine Rechte an Kurpfalz unbeschadet der Spanheimischen Hoheit.
MIt der vorderen Grafschaft Spanheim kam Volxheim in gemeinschaftlichen Besitz von Kurpfalz und Badedn, bis durch einen im Jahr 1707 zwischen beiden geschlossenen Austauschvertrag das Dorf Kurpfalz zum alleinigen Besitz überwisen wurde. Durch Vertrag vom 6. Juni 1714 wurde Volxheim mit anderen Orten gegen das halbe Amt Beckelnheim an Kurmainz abgetreten. Es wurde dem Oberamt Neu-Bamberg zugeteilt und blieb beim Erzstift bis zur französischen Revolution.