Görgeshausen im Westerwald

.1.Gemeindeämter

.1.1.Ortsvorsteher

Der Heimburge stand in Kurtrier seit dem Ausgang des Mittelalters an der Spitze einer Zeche, wie man die Unterabteilung des übergeordneten Amtes (in Montabaur) nannte. Der Heimburge wurde vom Trierer Erzbischof bzw. seinem Oberamtmann (?) ernannt. Er war, wenn wie in Görgeshausen die Zeche mit der Gemeinde zusammenfiel, gleichzeitig Ortsvorsteher. Er hatte die landesherrlichen Verordnungen zu verkünden, Frohnden zu verteilen sowie Steuern und Abgaben zu vereinnahmen und mit der herrschaftlichen Verwaltung abzurechnen. Er musste, wenn sein Amt es erforderte zum Amtmann reisen, um die herrschaftlichen Anweisungen in Empfang zu nehmen. Für seinen Dienst war er von allen landesherrlichen Abgaben und Diensten befreit, später wurde ihm eine Aufwandsentschädigung bzw. ein Gehalt zugebilligt. 

1986 und 1989 musste jeweils ein Staatsbeauftragter durch den Landrat eingesetzt werden, da sich kein Kandidat für die Bürgermeisterwahl fand.

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Liste der Görgeshausener Heimburgen und Bürgermeister

NameBeleg
Johan Simon1733 Juli 8
Johann Görg1738
N.N. Hartmann1786
Georg SchützVor 1805 Mai 3
Joseph HeheVor 1805 Mai 3
Johann Jacob Bendel1805 Mai 3
Peter Ninck1819-1826
Matthias Herrmann1840-1847
Peter Engelhardt1847/48-22.11.1870
Adam Herrmann1870-1872
Johann Jakob Geiz1879-1887
Johann Rörigvor 24.7.1901 - 1905-1906
Johann Speyer1906-1919
Theodor Burkard1919-1945
Georg Bendel1945-1972
Dieter Herz1972-31.3.1986
Claus Reusch aus Montabaur
Franz Illenseer23.12.1986-31.10.1989
Helmut Perne aus Nentershausen
Volker Schuhmacher1989-1994
Theo Burkard1994-2014
Jürgen Kindlerseit 2014

Nur ein einziges Mal erscheint das Amt des Bürgermeisters als untergeordnetes Amt hinter dem Heimburgen. Welche Funktion Peter Seck im Jahr 1805 unter Heimburge Johann Jacob Bendel einnahm (oberster Schöffe, ausführender Beamter) ist nicht überliefert. Als Peter Engelhard 1847/48 an die Spitze der Bürgerschaft trat, verschwand der Titel des Heimburgenn aus den Akten. Der »erste Mann« im Dorf führte seit dieser Zeit den Titel eines Bürgermeisters.

.1.2.Flurschützen, Steinsetzer und Feldgeschworene

Für die Aufsicht in der Gemarkung wurden bereits im Mittelalter besondere Personen bestellt, auf den Landesherrn vereidigt und von den Ortseinwohnern bzw. der Gemeinde bezahlt.

Die Flurschützen gingen in regelmäßigen Abständen die Gemarkung ab und achteten darauf, dass keine falschen Wege benutzt, fremde Felder mit dem Fuhrwerk überfahren oder sonstige »Flurfrevel« begangen wurden. Wer sich etwa zu Schulden kommen ließ, wurde »angezeigt« und musste ein Bußgeld zahlen. Diese Frevelgelder waren eine Haupteinnahme der Gemeinde. Wenn keine besonderen Steinsetzer ernannt worden waren, gehörte es auch zu den Aufgaben der Flurschützen den ordnungsgemäßen Zustand der Flur- und Grenzsteine in der Gemarkung und an der Grenze zu überprüfen.

Zum ersten Mal hören wir von einem Görgeshausener Flurschützen, als sich die Gemeinde 1544 mit dem Kloster Dirstein über die Rechte im Wäldchen Rulaubgin stritt. Beide Parteien wollten je zwei Flurschützen damit beauftragen, die Steinsetzung im Wald zu überprüfen und - wenn notwendig - verrückte Grenzsteine an die richtige Stelle zu setzen.[Anm. 1]

Als sich die Gemeinden Görgeshausen und Niedererbach Anfang des 18. Jahrhunderts um die Holzentnahme aus Kurtrierer Kameralwaldungen in der Grenzflur »Hüschhohl« stritten, wollte man aus jeder Gemeinde zwei Flurschützen bestimmen, die die Holzentnahme beaufsichtigen sollten. Um Mauscheleien der Gemeinden auszuschließen, wurden die vier Flurschützen auf das Trierer Erzstift vereidigt. Damit waren sie an die kurfürstliche Forstordnung und die Anweisung des Limburger kurfürstlichen Jägers Johann Adam Lauerburger gebunden und der zuständigen Kellerei Limburg rechenschaftspflichtig. Die beiden Heimbürger, Johann Simon von Görgeshausen und Johann Egenolff von Niedererbach gaben hierzu ihre Zustimmung.[Anm. 2]

1786 gab es in Görgeshausen 5 Feld- und Waldschützen sowie vier weitere Männer, welche als Steinsetzer fungierten. Die Schützen waren zusammen mit dem Heimburgen für die Einziehung der Frevelgelder zuständig. Wenn also ein Bürger vom Gericht in Nentershausen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, zogen die Schützen das Geld bei ihm ein. Die Schützen bekamen für ihre Tätigkeit einen Teil der Nachtrügen, Verfehlungen also, die überwiegend bei Nacht begangen wurden, und für deren Aufspüren die Schützen zuständig waren.[Anm. 3]

Der Görgeshausener Flurschütze hatte 1786 sogar die Aufsicht über die Dirsteiner-Wiese, das sog. Ritterschaftliche Gut, das zur Herrschaft Oranienstein gehörte und auf der eigentlich der Hofmann des Oraniensteiner Hofgutes das Sagen hatte. Doch der Gemeinde Görgeshausen stand dort ausdrücklich das Schützen- und Weiderecht zu.[Anm. 4]

1816 wurden die Görgeshausener Schützen dafür entlohnt, daß sie bei der Holzverteilung zugegen waren.[Anm. 5] Zum letzen Mal hört man 1862 von einem Flurschützen. Zwischen dem 1. und 21.3.1862 wurde der Flurschütze Jacob Krämer in Ausübung seines Amtes von Wilderern erschossen.[Anm. 6]

Bereits im Jahr 1823 erscheint auch ein Feldschöffe names Joh. Simon in der Gemeinde.[Anm. 7] Was ihn vom Flurschützen unterschied bzw. welche besonderen Aufgaben er vielleicht zu erfüllen hatte, ist nicht erwähnt. Der Feldschöffe Simon wurde 1825 als Feldgeschworener bezeichnet. Ihm zur Seite stand Johannes Keusch als Feldgerichtsschöffe.[Anm. 8] Im Jahr 1856 sind als Feldgerichtsschöffen die Einwohner Eichmann, Ninck und Münz bekannt.[Anm. 9]

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.1.3.Gemeinderechner

Neben dem Heimburgen war das Amt des Gemeinderechners das wichtigste Amt in der Gemeinde. Der Rechner führte die Namenslisten, wenn Abgaben an die Herrschaft oder an Kriegsherren (Fouragen) zu entrichten waren, er protokollierte alle Einnahmen (Frevelgelder, Bürgersteuern, Erträge aus Pachtgütern etc.) und Ausgaben der Gemeinde und führte die Gemeinderechnungsbücher.

Als erster Gemeinderechner erscheint Anfang des 19. Jahrhunderts Johannes Simon. Von ihm stammt die einzige erhaltene Gemeinderechnung aus dem Jahr 1816.[Anm. 10] und von Peter Engelhard weiß man, dass er lange Jahre Gemeinderechner gewesen, bevor er 1847/48 das Amt des Bürgermeisters in Görgeshausen antrat.[Anm. 11] Der Görgeshausener Gemeinderechner wird nochmals 1873 in der Schulchronik erwähnt, leider ist seine Name nicht überliefert.

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.1.4.Gemeindehirte

Als weiterer Gemeindeangestellter erscheint Ende des 18. Jahrhunderts der Gemeindehirte. Ob er das der Gemeinde gehörige Vieh beaufsichtigte oder Tiere (Ochsen, Gänse) bei den Bürgern gegen Entgelt abholte und auf die Weide trieb, ist nicht bekannt.

Als der Gemeindehirte erstmals 1786 genannt wird, war ihm ein Stück Gemeindeland, ein Acker im Graben, zum bebauen überlassen worden.[Anm. 12] Offensichtlich war dies ein Teil seiner Bezahlung. Eine weitere Einnahmequelle des Gemeindehirten war der Glöcknerdienst. Er musste dreimal am Tag in die Kapelle gehen und die dortige Glocke anschlagen, damit man im Dorf und auf dem Feld wusste, wann der Arbeitstag begann und endete bzw. wann es Zeit für eine Mittagspause war. Doch Anfang des Jahres 1857 wurde ihm diese Aufgabe genommen. Da der Gemeindehirte - so hieß es in einem Schriftstück - ein einfacher und wenig vermögender Mann war -, wollte man ihn nicht in Versuchung führen, dreimal am Tag die Kapelle zu betreten, wo sich doch so werthvolle gegenstände befänden, die zum Diebstahl verleiten könnten. So beschloss man das »bürgerliche Läuten« ab sofort dem Schullehrer zu übertragen.[Anm. 13]

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.1.5.Zehntknechte

In der Gemeinderechnung vom Jahr 1816 erscheinen Ausgaben für Boten, die das Geld für das Zehntkorn in Limburg abholten, und für die geschworenen Zehntknechte Joh. Kremer, und Friedrich Reusch. Auch ein Zehntaufseher ist genannt.[Anm. 14] Aufgabe der Zehntleute war es, die ordnungsgemäße Vereinnahmung des Zehnten auf den Feldern bzw. etwaiger Zehntgelder zu überwachen, um Unterschlagungen und Übervorteilungen zu unterbinden.

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.2.Gemeindeabgaben

Als Görgeshausen im Jahr 1564 unter die Herrschaft des Kurfürsten in Trier fiel, fertigte die Trierer Verwaltung eine Beschreibung des hinzugewonnenen Gebietes an. Man wollte alle Informationen über den neuen Besitz erlangen. Die Gemeinde Görgeshausen hatte bis 1564 den alten Herren, den Grafen von Diez, fünf Malter grewen Hafer auf die Burg (hauss) nach Diez zu liefern. Von diesen fünf Malter stand ein Malter, der sog. Marschalckhafer, dem Dietherich von Dietz zu. Jeder Haushalt musste darüber hinaus 1 Simmer sog. sendhafer entrichten. An Pferdegeld waren 1563 insgesamt 6 Pfund und 16 Albus von der Herrschaft vereinnahmt worden. Darüber hinaus waren genauso viele grewen huner und weidhammel abzuliefern wie in Nentershausen.[Anm. 15] An Futterhafer wurde nach Diez 1 kleiner Malter geliefert. 1786 sahen die Gemeindeabgaben an die Kurfürstliche Verwaltung in Montabaur wie folgt aus: Von dem ohnehin nicht vorhandenen kurfürstlichen Gut brauchte die Gemeinde nichts zu zahlen. Auch vom ritterschaftlichen Gut, das dem Prinzen von Oranien gehörte, zahlte die Gemeinde nichts. Die Simpel vom Gemeindegut waren in denen vom Privatbauerngut enthalten. Hier mussten von jeder Rute 39 Albus und 4 ¾ Denare gezahlt werden. Vom Viehertrag waren 18 Albus, von der Waldnutzbarkeit 22 Albus und 5/4 Denar an die Kurfürstliche Verwaltung zu entrichten.[Anm. 16] Darüber hinaus hatte die Gemeinde bei bestimmten Anlässen weitere Verpflichtungen zu leisten. Dazu gehörten etwa Schatzungen, Bede, Schirmgulden und Fouragen.

An die Kellerei Montabaur war im Jahr 1786 ein Weidhammel zu liefern bzw. 1 Reichstaler und 27 Albus zu entrichten. An großem Hafer mussten jährlich 3 Malter und 2/8 große Maß geliefert werden. Das Geld für den Weidhammel bzw. der Große Hafer musste von allen Görgeshausenern (nachbarn) zu gleichen Teilen aufgebracht und geliefert werden.[Anm. 17]

An die Gemeinde Elz gab die Gemeinde 1564 aus dem trierischen Wald dem Schultheiß zu Elz jährlich sieben Malter Hafer und von jedem Haus einen Hahn. Noch 1768 hatte Görgeshausen nach Elz jährliche Abgaben zu entrichten. Man lieferte 3 Malter große Maß Waldhafer. Dieser musste von allen Görgeshausenern zu gleichen Teilen aufgebracht und geliefert werden. Dem Schultheißen zu Elz wird von jedem Nachbarn ein Hahn bzw. drei Albus Geld geliefert.[Anm. 18]

Dem Stift zu Limburg war 1786 eine Gülte in Höhe von einem Malter Korn abzuliefern. Diese Korngülte haftete auf einem Gut und wurde nach der Ruthenzahl unterteilt.[Anm. 19]

Die Beziehungen der Görgeshausener zum Spital in Limburg lagen ähnlich. Am 20. September 1358 vermachte Werner gen. Sänger, Bürger zu Limburg, zu seinem, seiner verstorbenen Ehefrau Grete und ihrer beider Altvorderen Seelenheil, dem Armenspital zu Limburg, jenseits der Brücke gelegen, umfangreiche Güter. U.a. sollten von seinen Gütern (Äcker, Wiesen u.a.) in Görgeshausen eine Zahlung von 15 Pfund Schillingen Bargeld sowie 16 Martins- und drei Fastnachthühner jährlich am 11. November geleistet werden.[Anm. 20] In einem Zinsregister des Spitals zu Limburg heißt es zum Jahr 1399, dass dem Spital am Martinstag (11.11) durch Styne von Geringeshusen 1 Schilling Pfennige von eyme stucke landes uff deme Reyne zufallen sollten.[Anm. 21]

Auch 1437 tauchen im Zinsregister des Limburger Spitals einige Geldbeträge und Naturalien auf, die Görgeshausener Einwohner nach Limburg leisten mussten. So gab Rulen Dyle 3 Schillinge, ½ Malter Hafer und 1 Huhn, Else Greben von Görgeshausen 6 Schillinge und 6 Hühner, Heyncz Herbort von Görgeshausen 4 Schillinge und 4 Hühner von seinem Gut genannt das thornosen gude. Die Erben des Foder Heynczen aus Görgeshausen gaben 4 Schillinge und 4 Hühner und Henne Brocze [aus Görgeshausen oder Nentershausen] gab 10 Schillinge in den ersten drei Jahren und 1 Huhn im vierten Jahr von seinem Gut bei der Mittelmühle (gelende bii der myttelmolne).[Anm. 22]

Im 18. Jahrhundert kam es zum Streit zwischen dem Niedererbacher Pastor Nicolai Hartenfels (1738-1779) und der Filialgemeinde Görgeshausen (Girgeshausen) um das notdürftige Brennholz. Das bischöfliche Offizialat in Koblenz, der Offizial vertrat den Trierer Erzbischof, war eingeschaltet. Görgeshausen war von undenklichen jahren an verpflichtet, dem Pastor das Brennholz zu liefern. Nach dem Tod des alten Pastors Franz Kraus (1725-1737) weigerte sich die Gemeinde, dieser Pflicht weiterhin nachzukommen. Obwohl durch Bescheid des Offizialats in Koblenz vom 5. Juni 1731 erneut dazu angehalten, argumentierte die Gemeinde, der Pastor habe seine besondern pfarr-waldungen, worauß [er] seine behöltzigung nehmen könne. Die Gegenseite gab zu bedenken, dass in allen Filialorten der Nachbarschaft, in Nentershausen, Hundsangen und auch in den Hauptorten im Nassauischen, Holzbeihilfen üblich seien.

Im Laufe des Verfahren wurden Zeugen vernommen: der eine sagte aus, dass vor Jahren die Görgeshausener von jeglichmahliger branden-versorgung pastori 6 alb. gegeben, ein anderer, dass sowohl Niedererbach als auch Görgeshausen dem Pastor jährlich Brennholz geliefert haben, wieder ein anderer, dass bekanntermaßen Görgeshausen den(en) pastoribus zinß holtz geliefert. Noch am 21. September 1756 ist der Streit nicht beigelegt: Die Gemeinde Görgeshausen versprach, Pastor Hartenfels schadlos zu halten.[Anm. 23] Erst 1757 wird die Gemeinde von der Pflicht der Holzlieferungen befreit.[Anm. 24]

Weil der Gemeinde Görgeshausen die Baupflicht der Niedererbacher Kirche oblag, klagt der dortige Pastors Hartenfels (1738-1779) 1756/57 gegen die Gemeinde wegen fehlender Gelder zur Unterhaltung der Pfarrgebäude. Im Winter 1756/57 war wegen des schadhaften Stalldaches ein Teil der Futtervorräte »schwarz geworden« und verfault. Während die Gemeinde einen Bagatellschaden am Dach vermutete, der durch Flicken und Stopfen leicht hätte behoben werden können, warf der Pastor der Gemeinde eine leichtfertige Einstellung vor. Das Strohdach des Pfarrhaus sei 1705 zum letzten Mal eingedeckt worden, das Dach des Stalls sei sogar noch älter.[Anm. 25]

Infolge des Prozesss (mit Görgeshausen) musste von den Zehntherren die Kirche in Niedererbach erneuert werden, die erst 1727 von den beiden Gemeinden erbaut worden war. Pfarrer Führer schrieb 1904 beim Abriss der Kirche: »Beim Abbruch der Seitenmauern des Schiffes (29.7.1904) zeigte sich, daß die Wände herzlich schlecht gemauert waren.«[Anm. 26]

Im Jahr 1757 klagte Pastor Hartenfels, die Filialgemeinde Görgeshausen weigere sich seit 1731, ihren Beitrag zur Anschaffung der Pfarrfahnen (Kirchenfahnen) durch die Mutterkirche Niedererbach zu leisten. Diese Fahnen seien doch bei Wallfahrten und Bittgängen unabdingbar. Görgeshausen argumentiere nun, selbst eine Fahne in ihre Kapelle (»privates Oratorium«) gestellt zu haben, Niedererbach müsse dies nun auch für sich alleine tun. Schließlich habe sich Görgeshausen das Oratorium erbaut und müsse es auch unterhalten. Doch, so führt Pastor Hartenfels weiter aus, Görgeshausen und Niedererbach seien eine Pfarrgemeinde. Eine Wallfahrt sei nicht mit einem Acker zu vergleichen, auf den jeder Bauer seine eigene Pflugsterze mitbringe. Schließlich würden die Görgeshausener am Fest Trinitatis mit nach Großholbach wallfahren und nähmen ihre Kapellenfahne dorthin nicht mit. Görgeshausen wurde durch das Offizialat Koblenz verpflichtet, seinen schuldigen Beitrag zur Anschaffung der Niedererbacher Fahne zu leisten.[Anm. 27]

1825 erfolgte die Holzbesoldung des Niedererbacher Pastors zum Teil aus dem Gemeindewald von Görgeshausen. Ihm standen 2 Klafter Buchenschneidholz pro Klafter zu 144 C. Fuß (?) und 150 Wellen zu. Das Holz wurde versteigert, das Geld dem Pastor ausbezahlt.[Anm. 28]

Noch 1860 standen der Pfarrei Niedererbach 2 1/6 Klafter Holz und 150 Schock Wellen zu.[Anm. 29]

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(Kopie 1)

Verfasser: Stefan Grathoff

Veröffentlicht am: 01.06.2017

Verwendete Literatur:

Siehe das Verzeichnis: Quellen und Literatur

Anmerkungen:

  1. HessStAWi Abt. 21, Kopiar 2 Bl. 10r.; Kop. Pap. (17.Jh.) W 21, Kopiar 3 Bl. 24v-25r; Kop. Pap. (18.Jh. von A) W 21, 89a. Zurück
  2. HessStAWi Abt 116 XIXa6 zur Zeit 1716-1755/56. Zurück
  3. Beschreibung des Amtes Montabaur vom 31.12.1786 (HessStAWi Abt.116 Nr.II pag. 857r-861 und Nr. III2d, Görgeshausen p.73-76. Vgl. LaHKo Best. 1CNr.1292 Unvollständiges Konzept). Zurück
  4. HessStaWi Abt.116 Nr.II pag 857r-861 und Nr.III 2d Görgeshausen p.73-76 vom 31.12.1786. Zurück
  5. HessStaWi Abt.243 Nr.219 von 1816. Zurück
  6. Schulchronik Zurück
  7. HessStAWi Abt.243 Nr.7 vom 23.10.1823. Zurück
  8. DAL N11 Niedererbach 25/1. vom 18.2.1825. Zurück
  9. LHAKo Best. 815,11 Nr.30 Zurück
  10. HessStAWi Abt.243 Nr.219 von 1816. Der Rechner wird erst 1832 wieder genannt HessStAWi Abt.211 Nr.1072 von 1832. Zurück
  11. HessStAWi Abt.243 Nr.314 vom 17.2.1868. Zurück
  12. HessStAWi Abt. 116 Nr. II pag. 857r-861 und Nr. III 2d, Görgeshausen p. 73-76; ; LaHKo Best. 1 C Nr.1292 Unvollständiges Konzept. Zurück
  13. HessStAWi Abt. 243 Nr.314 vom 23.5.1861. Zurück
  14. HessStAWi Abt.243 Nr.219 von 1816. Zurück
  15. HessStAWi Abt.116, III, 1, Bl.6v (12v). Zurück
  16. HessStAWi Abt. 116 Nr. II pag. 857r-861 und Nr. III 2d, Görgeshausen p. 73-76; LaHKo Best. 1 C Nr.1292 Unvollständiges Konzept. Zurück
  17. HessStAWi Abt. 116 Nr. II pag. 857r-861 und Nr. III 2d, Görgeshausen p. 73-76; LaHKo Best. 1 C Nr.1292 Unvollständiges Konzept. Zurück
  18. HessStAWi Abt. 116 Nr. II pag. 857r-861 und Nr. III 2d, Görgeshausen p. 73-76 vom Jahr 1786. Zurück
  19. HessStAWi Abt. 116 Nr. II pag. 857r-861 und Nr. III 2d, Görgeshausen p. 73-76 vom Jahr 1786 Zurück
  20. Struck, Quellen 1, S.653 Nr.1496. Zurück
  21. Struck, Quellen 1, S.658 Nr. 1508. Zurück
  22. Struck, Quellen 1, S.661 Nr.1519. Zurück
  23. DAL N11 Niedererbach 72/4. Zurück
  24. Pfarrarchiv Niedererbach, Kirchenbuch 1, S.20. Zurück
  25. DAL N11 Niedererbach 30/1 von 1756/57. Vgl. Pfarrarchiv Niedererbach, Kirchenbuch 1, S.20. Zurück
  26. Daum, Geschichte S.18 zit. die Pfarrchronik S.16 Zurück
  27. DAL N11 Niedererbach 32/1 von 1757. Vgl. Pfarrarchiv Niedererbach, Kirchenbuch 1, S.20. Zurück
  28. DAL N11 Niedererbach 25/1 vom 18.2.1825. Zurück
  29. HessStAWi Abt.243 Nr.155. Zurück