Hachenburg im Westerwald

Bannwein in Hachenburg

Die Stadt war der Herrschaft den Bannwein schuldig, d.h, sie musste ihr jährlich ein Quantum Wein abliefern. In der Regel wurde diese Pflicht mit einer Geldzahlung in die herrschaftliche Kasse abgegolten. Die Bannweinabgabe wird 1439 erwähnt.[Anm. 1] ebenso 1530/31.[Anm. 2] 1753/54 lieferte die Stadt anstelle des Bannweins 8 Gulden an die Herrschaft ab.[Anm. 3] Letztmalig wird dieses Bannweingeld 1778 erwähnt.[Anm. 4]

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.


Anmerkungen:

  1. Am 10.3.1439 gewährte Graf Dietrich von Sayn der Stadt die Gnade, da sie die Brandschäden vom März beseitigen musste, dass sie Geld für verzapfte 4 Fuder Bannwein abliefern musste (HHStAW Abt. 1032 Nr. 6a). Zurück
  2. Stadtrechnung (Söhngen S. 48f.). Zurück
  3. Söhngen S. 143f. Zurück
  4. Söhngen S. 167. Zurück