Ackerflächen in der Hachenburger Gemarkung
Die Landwirtschaft spielte in Hachenburg eine nicht so bedeutende Rolle. Nahezu alle Familien der Stadt betrieben neben ihren handwerklichen Berufen eine mehr oder weniger intensive Garten-, Land- und Viehwirtschaft. Ausgesprochene "Vollbauern" hat es offensichtlich nur wenige gegeben. Von ihnen hat heute nur noch ein Betrieb die Zeiten überdauert.
Die Ackerflächen konzentrierten sich im 16. Jahrhundert auf Bereich in den Fluren ufm Klinkenberg (1581), ufm Gleichen (1581) und auf den Bereich Kleeberg (1585). Die Herrschaft verfügte im 18. Jahrhundert über eigenes Ackerland im Bereich der Burgbitze.[Anm. 1] Die Stadt bewirtschaftete den so erworbenen Grund und Boden aber nicht selbst, sondern vergab ihn üblicherweise an Pächter.[Anm. 2] Eine ausgesprochene Allmende, das als Gemeindevermögen zur Bestreitung der Stadtausausgaben verwendet und deshalb an Gemeindemitglieder zur Nutzung ausgegeben wurde, wird in Hachenburger Quellen nicht genannt.
Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.
Anmerkungen:
- HHStAW Abt. 151 Nr. 1314 zum Jahr 1780. Der Acker war ca. 24 Morgen groß. Die Wässerung, das Putzen, Mähen, Heuen und Grummetmachen und das Einfahren übernahmen dienstpflichtige Untertanen, denen dafür nur "das gewöhnliche Bier und Brot" bezahlt wurde. Auch die Stadt kam in den Besitz von Ackerflächen, wenn etwa einem säumigen Steuerzahler Äcker und Wiesen abgeschätzt wurden.
So nahm die Stadt Gerhard Breitscheidts Kindern 41 Ruten Wiese, an der Rennmauer gelegen, die der Bürgermeister für 19 Gulden als Eigentum erhielt. Bürgermeister Grün sicherte sich auf diese Weise auch noch andere Güterstücke (Söhngen S. 86ff.). Zurück - Ein Feld, das an den "Albröder fußpfad" grenzte, war 1719/1730 für 1 Gulden [von der Stadt] verpachtet (Söhngen S. 126). Zurück