Hachenburg im Westerwald

Brauhaus Kramer in Hachenburg 1795

Der Handelsmann Kramer aus Hachenburg wollte 1795 eine eigene Brauerei einrichten. Die Gemeinde hatte abgelehnt, weil sie die gemeindeeigene Brauerei nicht schädigen wollte. Auch war man nicht geneigt, dem Antragsteller Wasser aus dem städtischen Brunnen zur Verfügung zu stellen. Es spiele - so hieß es - auch keine Rolle, dass Kramer sein eigenes Holz verfeuern wolle. Die Stadt berief sich bei ihrer Ablehnung auf die Brauordnung von 1730. Kramer wandte sich an die Regierung und bekam die Erlaubnis, auf seinem Hof eine Brauerei einzurichten, wenn er nachweisen könne, dass das Brauhaus feuertechnisch abgesichert sei. Die Stadt wehrte sich mit einem Rechtsgutachten gegen die erteilte Konzession.[Anm. 1] Wie der Streit ausging, ist leider nicht überliefert.

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.


Anmerkungen:

  1. HHSTtW Abt. 342 Nr. 287. Zurück