Hachenburg im Westerwald

Marktstrafen in Hachenburg

Wer in irgendeiner Weise gegen die Markregeln verstieß, wurde vom Bürgermeister mit einer Strafe belegt, die in die Bußenkasse kam und als Einnahme in der jährlichen Bürgermeisterrechnung auftauchte. Zu diesen Vergehen gehörte es, die Marktglocke nicht zu beachten, Wucherpreise zu verlangen, Verkäufe außerhalb des Marktes zu tätigen, der Angebotspflicht nicht nachzukommen, falsch abzuwiegen, Marktgebühren nicht zu bezahlen oder in irgendeiner Weise Kunden zu täuschen.[Anm. 1]

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.


Anmerkungen:

  1. HStAW 360 Hachenburg Nr. 9 pag. 1ff.; Söhngen S. 73ff., 138ff., 146f.; Vgl. HSTAW 360 Hachenburg Nr. 10 pag. 24ff. zu Marktstrafen zu Anfang des 18. Jahrhunderts. Zurück