Das Eichwesen in Hachenburg
Wegen der vielen unterschiedlichen Maß. und Gewichtseinheiten mussten Kontrollen durchgeführt werden, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden und Täuschungen zu verhindern. Im Jahr 1470 musste noch jeder selbst darauf sehen, dass er mit ordnungsgemäßen "Achteln, Ehlen, Gewichten und dergleichen" hantierte. doch schon damals drohte jedem Händler bei Missbrauch eine Gerichtsstrafe.[Anm. 1]
1511 wurde das Echtel, das Gefäß, mit dem auf dem Markt Getreide und andere Feldfrüchte gewogen wurden, auf Kosten der Stadt angefertigt und von einem Schlosser mit einem Eisenband versehen. Die Stadt kontrollierte auch die Gewichte der Metzger und ließ, wenn notwendig, neue fertigen.[Anm. 2] Um 1570 beinhaltete die „Policey-Ordnung“, für deren Einhaltung der Bürgermeister verantwortlich war, auch die Aufsicht über "gerechte Eich, Maß, Gewicht".[Anm. 3] 1643/44 wurde der Schmied, der zugleich Eichmeister war, das Eichen einer Waage übertragen.[Anm. 4] In der Akziseordnung des Grafen Salentin wurde 1684 festgelegt, dass Eich und Maß jährlich durch den Stadtschultheißen, Bürgermeister und Rat kontrolliert werden mussten.[Anm. 5]
Dass diese Vorsichtsmaßnahmen nicht vor Missbrauch schützten, zeigt eine Stadtordnung des Bürgermeisters aus dem beginnenden 18. Jahrhundert. Dort heißt es, dass Fruchthändler und Fruchtkäufer häufig mit einem mitgebrachten Maß abmessen würden, oder sich eine solches bei einem Nachbarn leihen würden. Durch diese Praxis gingen der Stadt zum einen die Wiegegebühren verloren, zum anderen seien diese Waagen häufig ungenau. Deshalb wurde bei Androhung schwerer Strafe angeordnet, Feldfrüchte künftig ausschließlich vom Marktmeister ein- und ausmessen zu lassen. Jeder habe Anspruch auf "rechtes Maß, Elle (Ehln) und Gewicht".[Anm. 6]
In dem Eid, den diejenigen schwören mussten, die "das trockene Maß zurechtmachen", wurden sie darauf verpflichtet, die ihnen "übergebenen trockenen Maße, wie Mesten, Sester, halbe Sester, Mäßger und halben Mäßger, nach hiesiger Stadteich ganz genau und akkurat zurecht[zu]machen." Sie mussten die Messgerätschaften dem Stadtschultheißen bzw. dem Bürgermeister "zum Brennen" aushändigen, und generell bei ihrem wichtigen Amt "Vorsicht und Treue beobachten".[Anm. 7]
Bei dieser Praxis blieb es wohl bis 1799. Über die Praxis in nassauischer Zeit ist bisher nichts bekannt. In preußischer Zeit bestand in Hachenburg dann ein eigenes Eichungsamt,[Anm. 8] über das aber bisher nichts Näheres in Erfahrung zu bringen ist.
Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.
Anmerkungen:
- HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 9 pag. 12 zum 1.5.1470. Zurück
- Söhngen S. 46f. Zurück
- HHStAW Abt. 360 Nr. 10 pag. 24ff. Zurück
- Söhngen S. 86. Zurück
- HHStAW Abt. 342 Nr. 530. Zurück
- HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 10 pag. 24. Zurück
- Nicht datierte Eidformel (HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 10 pag. 55). Zurück
- Brommer, Inventar S. 66f. Nr. 167 zu 3.7.1896. Zurück