Die Gerichtslinde in Rückeroth
Wann genau die Gerichtslinde in Rückeroth gepflanzt wurde ist nicht bekannt. Die erste sichere Nachricht über ihre Existenz findet sich in den Weistümern [Anm. 1] des „Hohen Gerichts zu Rückeroth“. Das Hohe Gericht zu Rückeroth fand nachweislich im Freien unter einer Linde statt. Hiervon sind Weistümer bis zurück ins Jahr 1427 bekannt, in welchen beinahe überall die Linde als Versammlungsort des Gerichts genannt, und damit urkundlich bezeugt, ist.
Einzige Ausnahme bilden die Weistümer der Jahre 1553-1599. Da die Linde dort nicht erwähnt ist, geht man heute davon aus, dass sie in diesem Zeitraum zu Fall gekommen sein musste. Eine Holzknappheit dieser Zeit bekräftigt den Verdacht zusätzlich. Allerdings muss der Wurzelstock erhalten geblieben sein, da sie ab 1629 wieder in den Weistümern erwähnt wird.
Von der Gerichtslinde, die sieben neue Austriebe hervorbrachte, musste in den 1950er Jahren ein Seitenstamm entfernt werden, weil dieser auf ein Haus zu stürzen drohte. Als dickster Baum im heutigen Rheinland-Pfalz, war sie bereits in den 1930er Jahren unter Denkmalschutz gestellt worden.
Anmerkungen:
- Bei Weistümern handelt es sich um schriftliche Aufzeichnungen des geltenden Rechts. Zurück