Hachenburg im Westerwald

Zeitrechnung in der Grafschaft Sayn und in Hachenburg

Wie in allen Teilen des Reiches wurde auch in Hachenburg der julianische Kalender verwendet. Obwohl im Erzstift Köln das Jahr am 25. Dezember begann und am 24. Dezember des folgenden Jahres endete, scheint man in Hachenburg den Jahresanfang stets auf den 1. Januar gelegt zu haben.
Im Jahr 1582 führte Papst Gregor XIII. die nach ihm benannte Gregorianische Kalenderreform durch. Grund der Reform war der Umstand, dass ein Erdentag etwas länger ist als ein Mondtag. Seit der Einführung des Julianischen Kalenders durch Julias Caesar hatte sich so im Laufe der Jahrhunderte eine Differenz von 10 Tagen angesammelt. Der Papst ließ den Fehler nun beseitigen, indem er im Jahr 1582 einfach zehn Tage "ausfallen" ließ. Die Tage zwischen dem 4. Oktober und dem 15. Oktober wurden einfach übergangen, d.h., im Kalender folgte auf den 4. Oktober sofort der 15. Oktober 1582.
Dies wäre nun nicht weiter von Bedeutung gewesen, wenn sich alle an die Reform gehalten hätten. Aber nicht alle Länder folgten ihr, einigten zählten das Datum weiter nach dem julianischen Stil. So muss man stets berücksichtigen, wo eine Urkunde ausgestellt wurde und welcher Kalender damals dort galt.
In Hachenburg selbst gab es ebenfalls ein Durcheinander, weil die Katholiken und Reformierten des Kirchspiels dem neuen Gregorianischen Kalender folgten, während die Lutheraner dem Julianischen Kalender treu blieben.
So tauchen seit 1625 immer wieder Doppeldatierungen auf. Eine erste Urkunde trug das Datum 21./31. März 1625,[Anm. 1] wobei der erste Teil des Bruches den alten Julianischen, und die zweite Hälfte die Tageszählung nach dem gregorianischen Kalender angibt. Auch die protestantische Gräfin Loysa Juliana schrieb 1638 einen Brief und trug als Tagesangabe den 8./18. Januar ein.[Anm. 2] Für das in der Hachenburger Geschichte so wichtige Jahr 1649 sind zahlreiche Briefe und Urkunden mit dieser doppelten Tagesangabe versehen.
Am 12. Januar 1657 reichte es Graf Salentin Ernst. Er habe vernommen, dass durch die beiden Kalender "alter Stil" und "neuer Stil" große Unordnung zwischen den drei Religionen herrsche. Da nun in den angrenzenden Ländern der neue Kalender eingeführt worden sei, hielte er es für angebracht, zu mehrerer Stabilirung undt Concordantz der benachbarter Orther den neuen Kalender für verbindlich zu erklären. Alle Bedienten und Untertanen, besonders aber die Pfarrer, sollen den alten Kalender verlassen und nur noch den neuen Kalender gebrauchen. Wer sich ungehorsam zeige, soll mit einer Strafe belegt werden. Die gräfliche Verfügung scheint ungehört geblieben zu sein, am 13. Juli 1662 musste sie erneuert werden.[Anm. 3] Im Jahr 1678 wird zum letzten Mal in Hachenburg eine Doppeldatierung verwendet, offensichtlich hatte sich der neue Kalender nun endgültig bei allen Bewohnern des Landes durchgesetzt.

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.


Anmerkungen:

  1. Schultze S. 173 Nr. 1370. Zurück
  2. HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 401b fol.1-2. Zurück
  3. Söhngen S. 96. Zurück