Hachenburger Weinsorten
Im Stadtregiment von 1470 wurde festgelegt, dass kein Wirt zweierlei Wein in seinem Haus verzapfen durfte. Gestattet war es neuen und firnen Wein zusammen auszuschenken, auch Rot- und Weißwein durften zusammen angeboten werden. Wer sich nicht daran hielt, musste dem Bürgermeister "von der Stadt wegen" 5 Albus Strafe zahlen.<ANM>HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 10 fol. 3ff. vom 1. Mai 1470.</ANM>
Im Jahre 1506 schenkten 18 Weinwirte roten und weißen, neuen und firnen Wein aus. In der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts drohten Stadtstrafen, wenn die Wirte zweierlei Wein von einer Farbe zugleich zapfen, nach der Schatzung sich weigerten, den Wein auszuschenken bzw. in anderer Hinsicht wider die ordnung handelten.<ANM>HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 9 pag. 1ff.</ANM>
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