Wirges im Westerwald

Wirges und die Ritzmühle

Seit alters her besaß Kurtrier als Landesherr die Mühlengerechtigkeit an der Ritzmühle. Die Ritzmühle, zwischen 1621 und 1625 an der Stelle eines Vorgängerbaus errichtet, war an die freiadlige Familie der Hilchen von Lorch verpachtet, die auf Burg Dernbach residierte. Die Hilchen von Lorch verpachteten die Mühle ihrerseits an verschiedene Müller. Aufgrund des Mühlenbanns durften Dorfbewohner ihre selbstgezogenen Feldfrüchte, wie Korn, Weizen, Hafer und Gerste, nur in der ihnen angewiesenen Bannmühle mahlen lassen. So waren die Dörfer Wirges, Siershahn, Ebernhahn, Staudt und Dernbach ab etwa 1660 auf die Ritzmühle gebannt.

Als die Hilchen von Lorch Mitte des 18. Jahrhunderts ausgestorben waren, fiel die Mühle an Kurtrier zurück. 1780/1786 erwarb die Gemeinde Wirges zusammen mit den Gemeinden Siershahn und Ebernhahn die Ritzmühle für 3500 Reichstaler. Damit wollte man sich des immer noch bestehenden Mühlenbanns endgültig entledigen. Deshalb und weil die Mühle baufällig war, verkauften die drei Eigner die Mühle im Jahr 1787 an Privatpersonen.[Anm. 1]

Anmerkungen:

  1. Franz Baaden: Die herrschaftliche Ritzmühle (Aus Wäller Heimat. Jahrbuch des Westerwaldkreises) gefunden bei: https://argewe.lima-city.de/wewa8/wirges/die_herrschaftliche_ritzmuehle.htm) mit vielen weiteren Einzelheiten. Zurück