Wölferlinger Weiher
Graf Wilhelm III. von Sayn-Wittgenstein-Sayn (regierte 1605-1623) ließ in den Jahren 1621/1622 den Wölferlinger Weiher neu anlegen. Der Weiher wird 1662 und 1668 als gemeinsamer Besitz der Grafen von Sayn-Altenkirchen und Sayn-Hachenburg bezeichnet, kam dann aber 1744 ganz an das Haus Sayn-Hachenburg. Gegen den Einspruch der Gemeinde wurde 1688 dem Johan Diederich Krämer der Bau eines Wirtshauses am Wölferlinger Weiher vom Landesherrn genehmigt, doch liegen für dieses Gasthaus keinerlei weiteren Nachrichten.[Anm. 1]
Der Wölferlinger Weiher gehört zur Westerwälder Seenplatte. Seit 1979 ist er offizielles Naturschutzgebiet.