Kontributionen in Hachenburg
Zu den Kosten, die nicht nur den Stadtsäckel, sondern im Zuge der Umlage alle Bürger betrafen, gehörten die sog. Kontributionsgelder, die mit Beginn des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) in den Bürgermeisterrechnungen der Stadt auftauchen. Jede befreundete Armee, die in Hachenburg stationiert war, vor allem aber jede Besatzungsmacht, forderte Unterstützungsbeiträge, die von der Bevölkerung aufgebracht werden mussten.
Schon 1636 werden deswegen Klagen laut. Die entmachtete Gräfin Loysa Juliana beklagte sich in Köln u.a. darüber, dass das von Kurköln besetzte Hachenburg durch die geforderten Kontributionsgelder „hart beschwert“ sei. Die Stadtprivilegien würden aber die Forderung von Kontributionsgeldern ebenso verbieten, wie andere Leistungen, so etwa Fouragen, Einquartierungen, Fuhrdienste u.ä. Die Angelegenheit wurde offiziell von kurkölnischen Kommissaren untersucht. Ob der Einspruch Erfolg hatte, ist nicht überliefert. Tatsache ist, dass im 17. Jahrhundert nur noch selten Kontributionsgelder von der Stadt gefordert wurden. Angesichts der sonstigen Kosten, die damals Hachenburg an den Rande des finanziellen Ruins brachten, war dies wohl nur ein schwacher Trost.
Im 18. Jahrhundert wurden Kontributionen gelegentlich wieder gefordert. Im Jahr 1702 weigerte sich die Stadt, der bei Bonn liegenden französischen Garnison 5.000 Reichstaler Kontributionsgeld zu entrichten. Dies, so klagte die Stadt, verstoße gegen die Freiheiten der Stadt. Man habe in letzter Zeit schon genug Abgaben gezahlt. Die Weigerung schlug Wellen und beschäftigte 1741 sogar das Reichskammergericht. Obwohl eine Entscheidung in dieser Angelegenheit nicht überliefert ist, scheint die Stadt Recht bekommen zu haben. In der Bürgermeisterrechnung vom 1. Mai 1772 und in den folgenden Jahren tauchen Kontributionsgelder allerdings erneut auf. Gegenüber den Kriegsherren konnte sich die Stadt offenbar nur selten durchsetzen.
Kontributionsgelder pflegten rücksichtslos eingefordert zu werden. Hauptmann Prätorius von Braunfels drohte im Jahr 1626 Bürgermeister und Rat unverhohlen: Sollte er nicht innerhalb von 24 Stunden die rückständigen Kontributionsgelder erhalten, würde er die Stadt mit Feuer und Rauch, Pech und Schwefel verheeren.
Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.