Ein Kaufmannshandbuch als Quelle zum mittelrheinischen Textilgewerbe
von Volker Weinzheimer
Im Folgenden[Anm. 1] sollen Teile einer Handschrift ediert werden, welche in der Bibliothek in Wolfenbüttel aufbewahrt wird und auf die Hermann Kellenbenz im Rahmen einer Untersuchung erstmals ausführlicher verwiesen hat.[Anm. 2] Die im Anschluss edierten Teile der Handschrift listen Tuche auf, die auf den Frankfurter Messen verhandelt wurden. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass die in Mainz produzierten Tuche, obwohl durchaus auch für den Export bestimmt und zeitweilig nachweisbar in Frankfurt verhandelt, in der Quelle keine Erwähnung finden. Dieses Problem soll vorab diskutiert werden.
Die vorliegende Quelle ist wohl dem Handschriftentypus zuzuordnen, der die Grundlage des Meder'schen Handelsbuches von 1558[Anm. 3] darstellt.[Anm. 4] Es handelt sich hierbei um Kaufmannshandbücher, Gebrauchsschriften also, anhand derer sich Kaufleute orientieren konnten, wenn sie sich über Handelsgüter informieren wollten, welche im Rahmen bestimmter Messen oder auf lokalen Märkten verhandelt wurden.
Der Schreiber der nachfolgend edierten Quelle stammte dabei wohl aus dem Schwäbischen, wie Kellenbenz anhand der von diesem verwandten dialektalen Ausdrücke ausführt, in die sich allerdings auch Worte mischen, die wohl eher dem bayerischen oder dem Dialekt des Allgäu entlehnt wurden.[Anm. 5] Aus der Mischung dieser dialektalen Ausdrücke befürwortet Kellenbenz eine Verortung des Schreibers in die Handelsstadt Augsburg, deren Bedeutung als wichtiges Handelszentrum des 16. Jahrhunderts nicht von der Hand zu weisen ist.
Eine weitere Stütze dieser These, auf die Kellenbenz nicht näher eingeht, stellt hierbei der Befund dar, dass die Handschrift für Ellenmasse von Stoffen, die sehr wahrscheinlich in Augsburg verhandelt wurden, sehr genaue Angaben machen kann, während die Masse für Textilien, die beispielsweise vornehmlich im Frankfurter Raum verhandelt wurden, durch den Schreiber nicht erfasst wurden, genauer: an deren Stelle dieser Auslassungen machen musste.[Anm. 6]
Auch wenn das Werk eine Reihe von Sprüngen in der Abfolge enthält, so folgt dieses doch einer inneren Ordnung, welche uns bei dem vordringlichen Problem, der Frage nach einer Erwähnung der Stadt Mainz als Herstellungsort in Frankfurt verhandelter Tuche, durchaus weiterhilft.[Anm. 7]
Der Schreiber beginnt mit der ihm geläufigen Einteilung der Elle in ‚Viertel‘, ‚Achtel‘ bzw. ‚Drittel Sechstel‘, um im Anschluss daran die ihm geläufigsten Ellenmaße in Beziehung zueinander zu setzen. Dabei bezieht er sich auf das Gebiet Oberitaliens einschließlich Venedigs, Mailands und Genuas und behandelt ferner die Längenmaße von Tuch aus München, Nürnberg und Frankfurt, ergänzt um Tuch aus dem niederländischen Brabant.
Den nächsten Abschnitt seiner Handschrift widmet der Autor den an verschiedenen Orten produzierten und verhandelten Stoffen, wobei sein Augenmerk klar auf Aussehen und Qualität der Stoffe liegt, die er miteinander vergleicht.
Er beginnt bei den in Venedig verhandelten und zumeist in Oberitalien hergestellten Stoffen, wobei das in Venedig verhandelte Tuch in den meisten Fällen als normativer Qualitätsgrad – im Sinne eines Höchstmaßes an Qualität – die Grundlage der Vergleiche zu anderem Tuch darstellt. Hier fällt bereits das Bestreben des Schreibers auf, die Tuche untereinander in Beziehung zu setzen und in eine nachvollziehbare Abfolge zu bringen, beginnend bei Tuch höchster Qualität bis hin zu Tuch geringster Qualität.
Nach einem kleinen Abschnitt über die Stoffe, die in Bozen verhandelt wurden, folgt der nachfolgend edierte Text über die Stoffe, die im Rahmen der Frankfurter Messe verhandelt wurden, gefolgt von weiteren Tuchorten und den dort verhandelten Stoffen.
Innerhalb dieser Abschnitte sind die Nachweise der einzelnen Tuchorte in der Regel nach zwei Kriterien geordnet. Der Verfasser folgt einer Einteilung nach verschiedenen Tuchsorten;[Anm. 8] diese wiederum ordnet er einerseits nach geographischen Großräumen, andererseits innerhalb dieser Kategorie wiederum nach qualitativen Gesichtspunkten. Innerhalb der jeweiligen Ordnungseinheit[Anm. 9] vergleicht er dabei, wie bereits für die in Venedig verhandelten Tuche aufgeführt, stets das vorgestellte Tuch mit dem jeweils besten Vertreter dieser Ordnungseinheit, es sei denn, es handelt sich um Vergleiche, die Tuchgröße betreffend.
Der Verfasser benutzte zur Erstellung seines Kaufmannshandbuches wohl eine oder mehrere Vorlagen. Hinweis hierauf ist zumindest eine klar nachweisbare Verschreibung, die wohl auf einem Lesefehler beruht. So überschreibt er einen Abschnitt mit Van(n) Pu
Das Textilgewerbe im Mainz des 14. bis 16. Jahrhunderts
Betrachtet man das Textilgewerbe in den größeren und kleineren Städten und Gemeinden des mittelrheinischen Bezirkes der Wollindustrie,[Anm. 12] so fällt ins Auge, dass entgegen dem Trend, der in den Städten mit hohen Produktionszahlen zu beobachten war, in den kleineren Städten und Gemeinden durchaus noch gegen Ende des 15. Jahrhunderts kein nennenswerter Einbruch im Textilgewerbe spürbar war.[Anm. 13]
Demgegenüber stößt man bei genauerer Betrachtung der Verhältnisse in Mainz[Anm. 14] auf Tendenzen, die sich als ein völliges Ausbrechen aus den aufgezeigten Strömungen interpretieren lassen, namentlich auf einen auffälligen Rückgang der Mitglieder der Weberzunft[Anm. 15] bereits von der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts an bis in die Mitte des 15. Jahrhunderts hinein,[Anm. 16] ein Umstand, der seinen Niederschlag mit Sicherheit auch in der in Mainz produzierten Tuchmenge fand.[Anm. 17]
Mit der Mainzer Stiftsfehde und der hiernach erfolgten Umwandlung der Zünfte in Korporationen,[Anm. 18] namentlich Bruderschaften, scheint dieser Rückgang der Mitgliederzahlen seinen Tiefstand erreicht zu haben.[Anm. 19]
Mit der Neuordnung des Mainzer Textilhandwerkes durch Adolf von Nassau sind auch Beschreibungen der in Mainz produzierten Tuche überliefert, welche Vergleiche zu den im Augsburger Kaufmannshandbuch aufgeführten Tucharten zulassen. In Mainz stellte man der Ordnung folgend vier verschiedene Tucharten her, die für den Verkauf auf dem Markt und somit wohl für den Export bestimmt waren: Das mit acht Gebund und drei Strängen breiteste Tuch war ein an der Wollflocke blau gefärbter Stoff, der wohl mit Waid gefärbt wurde. Hinzu trat ein acht Gebund breiter, weißgrauer oder weißer Stoff, der hochwertiger in seiner Verarbeitung war, als die ebenfalls hergestellten einfachen Tuche dieser Farben.[Anm. 20] Beide Tuchsorten waren von hoher Qualität und höchstwahrscheinlich in der Hauptsache für den Export bestimmt.
Demgegenüber findet sich auch die Erwähnung von slecht wijß, das wijß sal bliben und slecht grae werck,[Anm. 21] Tuche also, die gegenüber den eben erwähnten schlichter und nur sieben Gebund in der Breite waren. Ob dieses Tuch eher für den regionalen Markt bestimmt war kann, nicht gesagt werden, ist aber durchaus vorstellbar.
Augenscheinlich nicht für den Markt bestimmt waren gefärbte Tücher. Zumindest scheinen diese durch die Tuchrichtlinien nicht erfasst worden zu sein, und auch eine Siegelung dieser Tuche sah die Ordnung nicht vor.[Anm. 22] Lediglich die Schwarzfärberei war untersagt, das Färben mit Waid oder Färberröte hingegen Gewohnheit.[Anm. 23]
Eine vierte Tuchart, weißgraue Tuche, die mit rot versetzt waren, mussten besonders bearbeitet werden und wurden wohl nur von Spezialisten hergestellt. Ob es sich hierbei um Rheinische Tuche handelte, ein weißes Tuch, das mit roten Leisten abgesetzt war,[Anm. 24] kann aber nicht geklärt werden.
Die Leintuchherstellung indes war in Mainz nicht so ausgeprägt wie die Wolltuchherstellung. Es findet sich kein Hinweis auf eine Sortenvielfalt, wie sie für das Wolltuch aufgezeigt wurde, und auch die Regelung, dass, anders als die vier Siegelmeister, jährlich nur ein Brudermeister der Leinweber durch den Vertreter des Stadtherrn benannt werden sollte, lässt ahnen, dass die Anzahl der Leinweber weit unter der der Wollweber lag.
Ein letzter Hinweis auf die Fülle der in Mainz zu findenden textilverarbeitenden Handwerke ist die Bestimmung, dass Schleiermacherinnen und Frauen, die smalwerk[Anm. 25] verfertigten, ebenfalls in die Zunft aufgenommen werden sollten. Wie groß diese Gruppe war, ist nicht feststellbar, denkbar ist aber, dass in ihnen die Produzenten der guldenducher zu sehen wären, die in Mainz verhandelt wurden.[Anm. 26]
Ob und wie die von Adolf von Nassau durchgesetzten Ordnungen sich auf die Lage im Textilgewerbe der Stadt im Einzelnen auswirkten, kann nicht festgestellt werden, dass sich die Situation in Mainz in der Folgezeit aber grundlegend gewandelt haben muss, dafür sprechen die Bestimmungen der zwanzig Jahre später unter Erzbischof Bertold entstandenen Ordnung des Weberhandwerkes zu Mainz.[Anm. 27] Hier, wie in keiner Ordnung vorher, zeigt sich einerseits die starke Orientierung der Mainzer Tuchproduktion an der Frankfurter Messe und andererseits das erstarkte Qualitätsbewusstsein, das sich in einer detaillierten Regelung der Tuchsiegelung zeigt.
Hatte die unter Adolf von Nassau entstandene Ordnung noch zwischen zwei Tuchbreiten in unterschiedlichen Farben getrennt, weist die Weberordnung Erzbischof Bertholds[Anm. 28] nun vier verschiedene, nach Breite und Qualitätsstufe klar zu unterscheidende Tuche auf, deren Farbe keine Erwähnung mehr findet.[Anm. 29]
Man unterschied im Einzelnen zwischen dem sieben Gebund breiten leichtesten Tuch von, genetzt und geschoren, 30 Ellen Länge, das mit einem Siegel gesiegelt wurde. Man verwandte für seine Fertigung eine grobe Wolle, wenn es sich hierbei wohl auch kaum um Abfall-, beziehungsweise Locken- oder Flockenwolle gehandelt haben wird.[Anm. 30] Der nächst bessere und mit zwei Siegeln gezeichnete Stoff hatte eine Breite von acht Gebund bei gleicher Länge. Die Parallele zu den durch Adolf von Nassau festgesetzten Tuchmaßen fällt auf, ob diese zwei ersten Qualitätsstufen aber den 1469 eingeführten entsprechen, kann nicht geklärt werden. Zur Tuchherstellung sollte jedenfalls Wolle mittlerer Qualität verwendet werden. Für Tuche der dritten Qualitätsstufe sollte Kernwolle, also feine Wolle verwendet werden, das Tuch sollte bei gleicher Länge zehn Gebund breit sein und mit drei Siegeln gesiegelt werden. Das vierte und wertvollste Tuch sollte zwölf Gebund breit sein und mit vier Siegeln gezeichnet werden. Verwendung sollte nur Ausbund- oder Herzwolle finden, Wolle bester und vor allem feinster Qualität. Das Tuch sollte ungereckt 40 Ellen lang sein, was darauf schließen lässt, dass es genetzt und geschoren ebenfalls 30 Ellen maß.
Die Entlohnung der Siegelmeister war gestaffelt nach der Qualität der zu besiegelnden Tuche, wobei die hier festgelegten Sätze klar darauf verweisen, dass Tuche der zwei obersten Qualitätsstufen deutlich wertvoller waren als die ersten zwei Stufen. Diese Tuche waren auf jeden Fall für den überregionalen Markt bestimmt und verweisen eindeutig auf die hohe Bedeutung, die der Export von Tuchen für die Stadt gewonnen hatte. Einen weiteren wichtigen Hinweis hierauf geben auch die weiteren, in der Ordnung verzeichneten Bestimmungen.
Die Frankfurter Messen mit ihrer überregionalen Ausstrahlung waren von jeher der Hauptvertriebsort der Mainzer Exportware und dementsprechend auch der Tuche gewesen.[Anm. 31] So verwundert es nicht, dass sich eine solche Ausrichtung auf die Messe in den Quellen wiederfindet. Es wurden feste Termine eingerichtet, nach denen kein Tuch mehr gesiegelt werden durfte, das in Frankfurt auf der Messe verhandelt werden sollte.[Anm. 32] Diese Regelung wurde noch dadurch unterstützt, dass es nach diesen Terminen den Webern verboten war, noch Tuche zu der jeweiligen Messe zu bringen.
Ein Fernbleiben von der Frankfurter Messe scheint in Bezug auf die Mainzer Weber die Ausnahme gewesen zu sein,[Anm. 33] dafür spricht bereits die Regelung der Verlosung der in Frankfurt zur Verfügung stehenden Stände. Hierbei sollten pro Stand mindestens zehn Tuche angeboten werden,[Anm. 34] wobei sich auch mehrere Weber einen Stand teilen konnten, wenn der einzelne Meister die geforderte Zahl nicht erreichte.[Anm. 35] Insgesamt aber durfte kein Weber mehr als zwei Stände benutzen.[Anm. 36]
Insgesamt zeigt sich für die Entwicklung des Tuchgewerbes in Mainz, ausgehend von Ammans Aussage bezüglich der bedeutenden Stellung des Mainzer Textilgewerbes im 14. Jahrhundert, dass diese, so sie denn wirklich im Anfang des 14. Jahrhunderts in Mainz in erwähntem Maße bestand, bereits in der Mitte des 14. Jahrhunderts seinen Scheitelpunkt erreicht hatte und, soweit sich dies anhand der für diesen Zeitabschnitt schlechten Quellenlage überhaupt sagen lässt, wohl aufgrund äußerer Umstände schwand. Erst das Ende der Stiftsfehde und die damit einhergehende Stabilisierung der Verhältnisse in Mainz schufen eine Basis, auf der sich das wiedererstarkte Textilgewerbe erholen konnte. Die durch den Stadtherrn gesetzten Ordnungen erwiesen sich dabei als wichtige Grundlage. Diese bewirkten, wie dies auch für Alzey beobachtet werden kann,[Anm. 37] mit Beginn des 16. Jahrhunderts eine Blüte des Textilgewerbes in Mainz.[Anm. 38]
Mainzer Tuch und das Augsburger Kaufmannshandbuch
Betrachten wir die vorab aufgezeigte Entwicklung des Mainzer Tuchgewerbes, so scheint es durchaus verwunderlich, dass die Mainzer Tuche in dem oben erwähnten Kaufmannshandbuch keinerlei Erwähnung finden. Dass für die Mainzer Tuche die Frankfurter Messen als Absatzmarkt keine Rolle spielten, ist, nicht zuletzt aufgrund einer langen Tradition des Verkaufes von Tuch an diesem Ort wohl eher auszuschließen. Faktum bleibt, dass Mainz als Tuchort in dem Kaufmannshandbuch nicht aufgeführt wird, gleichwohl andere Orte mit wahrscheinlich weitaus geringerem Gewerbe durchaus genannt werden.[Anm. 39]
Eine eindeutige Erklärung kann nicht gefunden werden, trotzdem möchte ich an dieser Stelle eine These diskutieren, die Michael Matheus und Lukas Clemens im Zuge einer Auswertung dieser Quelle angeregt haben.[Anm. 40] Zwar findet sich Mainz nicht in der Auflistung des Kaufmannshandbuches, dafür nennt die Quelle Maastricht als Tuchort. Diese Nennung erfolgt allerdings an einer Stelle, an der ausschließlich Tuchorte des Mittelrheingebietes genannt werden, noch dazu dicht gefolgt von der aufgezeigten, offensichtlichen Verschreibung.[Anm. 41] Interpretiert man die Nennung Maastrichts als Verschreibung für Mainz, so muss gefragt werden, in welchem Umfeld die Nennung erfolgt und welche Konsequenzen sich aus einer solchen Interpretation ergeben würden.
Der Autor gibt für Maastricht an, die dort hergestellten Tuche hätten die selben Maße wie die Aachener und würden in allen Farben, in der Hauptsache aber in einem satten Blauton produziert.[Anm. 42] Über Querverweise ist zu erfahren, dass besagte Tuche direkt neben den Tuchen aus Speyer verhandelt wurden[Anm. 43] und in der Qualität etwas besser als die Frankfurter Tuche waren. Wie die vorangestellte Untersuchung der Mainzer Textilproduktion aufzeigt, können sich die hier gemachten Aussagen ebenso auf Maastricht wie auf Mainz beziehen.[Anm. 44]
Eine Interpretation der Lesart als Verschreibung wird hauptsächlich durch drei Punkte gestützt. Zum Einen würde das geographische Umfeld der Nennung klar auf Mainz hindeuten, auch ein Verkauf in direkter Nachbarschaft zu den Speyerer Tuchen ist, betrachtet man die hervorragenden Beziehungen beider Städte zueinander, durchaus naheliegender als ein Verkauf Speyerer neben Maastricher Tuche.[Anm. 45] Hinzu tritt die angedeutete Ordnung der Tuche auch nach landesspezifischen Tuchsorten, was eine Einordnung Maastricher Tuche an dieser Stelle ebenfalls fraglich scheinen lässt.
Für eine Lesart als Maastricher Tuch spricht indes, von der bloßen Tatsache des Schriftbefundes einmal abgesehen, dass in der Beschreibung des Kaufmannsbuches weder die unter Adolf von Nassau erfolgte Kennzeichnung der Tuche durch zwei Siegel unterschiedlicher Größe, noch die 1489 erfolgte Neuregelung der Tuchbesiegelung erwähnt wird. Wie an anderer Stelle beobachtet werden kann, geht der Schreiber durchaus auf spezielle Regelungen der Besiegelung ein. So erwähnt er bezüglich der Aachener Tuche, die selben seien, je nach Qualität der Stoffe, mit einem großen oder einem kleinen Siegel gekennzeichnet,[Anm. 46] für Ehrental bei St. Goarshausen wird sogar die Besiegelung mit vier Siegeln genannt.[Anm. 47] Andererseits wird bei genauerem Betrachten der Quelle auch deren Lückenhaftigkeit deutlich, angefangen bei den fehlenden Maßangaben der Stoffe bis hin zu den über weite Teile der Quelle nicht erfolgten Beschreibungen der Siegel.[Anm. 48] Ob man letztendlich von einer Verschreibung ausgehen kann oder nicht, wird sich erst klären lassen, wenn die Quelle gerade im Hinblick auf ihre Vorlagen untersucht wurde. Trotzdem erscheint mir in Anbetracht der aufgezeigten Indizien eine Verschreibung sehr wahrscheinlich zu sein, auch deshalb, weil sie durch die aufgezeigte Entwicklung einer erstarkenden Textilproduktion in Mainz zu Anfang des 16. Jahrhunderts gestützt würde.
Edition: Ein Augsburger Kaufmannshandbuch
Her nach statt von denn tu<o>chenn, so man zu<o> Franckfürtt kaüfft und verkaüft.
Es[Anm. 49] ist zu
Van(n) denn Lindrischen tu<o>chenn
It(e)m des erst(e)rn wil ich van(n) denn Lindischen tu
Va(n) Lierischen tu<o>chenn
Die Lirischen tu
Vann denn Mechlischenn tu<o>chenn
Die van Mechell[Anm. 61] machen vast dreyrle[Anm. 62] sortt: die erst(e)n und die pesten, die haist man Rossentu
It(e)m die ander sortt sendt tu
Die drit sortt haist man sam tu
It(e)m man macht auch Kemlj[Anm. 64] und die selben handt nun 3 sigell, es senndt aber auch gu
Vonn Prigischenn tu<o>chenn
Die Prickischenn tu
It(e)m die andern haist man pastartt, die handt ain gross pleij unnd ain lamp dar ann und sendt gleich so lanng wie die fein prickisch, si senndt aber nun ... ell(e)n prait; sy senndt auch gleich gehaft und ge halbiert wie die andern und si [sind] nün fast alle gu
Vann denn Amsterdam tu<o>ch
Amsterdam[Anm. 68] pringtt p(er) [sic!] man genn Franckfürt in sam od(er) deurling und ist gewanlich 40 stück in aime pall(e)n und werdent also verkaüfft nach dem sam. Je doch so gibt man sy ain zechtig aüch hin und sendtt alle schwartz ann der farb und handt zu
Van Laidische und Telfisch und Rotterdam(m)
It(e)m so hatt man sunst auch schwartze tu
Van Ach
Die van Ach[Anm. 73] pringent gwonlich zwaijerlaij tu
Vann denn Kollnischenn tu<o>chenn
Die van Kellenn[Anm. 76] pringett auch gu
Van denn van Trier unnd van(n) Dewren
Trierer unnd die van(n) Dewren[Anm. 78] pringendt aüch auch [sic!] fast grawen tu
Die van(n) Hern(n)tall
Die Hern(n)taller[Anm. 80] senndt zwaijerlaij, als kernntu
Nastetter
Nastetter[Anm. 83] senndt auch zwaijerlaij, als kerntu
Gwerhaüssenn
Gwer haüssenn[Anm. 85] senndtt auch kern tu
Vonn denn van Mastricher tu<o>chenn
Mastricher[Anm. 87], die hanndt ir be sünder zaichenn und sandt lanng und prait wie die van(n) Ach, unnd man hatt si van allen farbenn, aber die gewonlich und merer farb ist satt plaw.[Anm. 88]
Van(n) Pu<o>ch partter, Wessel und woll tu<o>ch
Die van Poparttenn unnd die van Wessell[Anm. 89] und die van Wa
Van(n) Mille
Die van Mille[Anm. 92] senndtt gu
Van dem Reinischenn gewanndt mit denn rotten enden oder leistenn und das erstenn van(n) Weijllnawer
Weijllnawer,[Anm. 94] die senndtt ge wonlich die pesten under dem Renischenn ge wanndtt[Anm. 95] und si handt ir be sünder zaichen und sendt zwaijer laij als den ge wonlich in allen Renischen tu
Vann denn Ussinger(n)
Ussinger[Anm. 97] hanndt lenng unnd praitt(en) wie die Weijllnawer, si senndtt aber nit so gu
Pützpacher(er)
Pützbacher[Anm. 99] senndt dar nach die bestenn, die handtt auch ir be sünder zaichenn und sendt auch denn merern taill alle schwartz, dann ain weni(n)g grön unnd plaw dar under, handt auch die selbenn lenng unnd prait.[Anm. 100]
Kronnpürger
Kronpüurger[Anm. 101] senndtt dar nach die pestenn, handt auch ir besünnder zaichenn und senndt vast alle schwartz.[Anm. 102]
Wepffler
Wepffler[Anm. 103] hanndtt auch ir be sunder zaichenn und sendt vast alle schwartz und handtt die selbenn lenng unnd prait wie die andernn.[Anm. 104]
Wallstorffer und Camperger
Es senndt noch ettlich stett, die gar kain sigell hanndt, dann allein iren glaüben, als Camperger und Walstorffer[Anm. 105], die auch alle schwartz sendt und handt die rechte leng und praitin.[Anm. 106]
Giesser und Lichner
Giessenn hatt ain sigell und ist doch vast in dem kaüff wie die Camperger und Lichner[Anm. 107], sendt auch alle schwartz.[Anm. 108]
Van denn Hochennpürger tu<o>chen
Die Hachennpürger,[Anm. 109] die senndtt laichter und die macht man van(n) alle farben, als rott, grünn und plaw, aber doch schwartz denn mer(er)n taill, unnd hanndt ir be sünder pleij und leng und praitt(en) wie die anndern.[Anm. 110]
Van(n) den Ursellern, die aller ringst(e)n
Urseller[Anm. 111] senndt die leichtesten und die schmelesten(n) under den Reinischenn gwandt und die hat man(n) von(n) allenn farbenn als schwartz, grön, rott, plaw und praun, aber doch so sendt der schwartzenn am maistenn, sy gelttenn auch gewonlich 1/2 guld(en) mer, dann die van(n) farbenn, si handt auch leng wie die andern(n) also, d(a)z alle Reinische tu
Van(n) denn gmengtten und abenn deijrer farb unnd des erstenn van denn Marpürger
Marpürger[Anm. 113] pringt man da hin, senndt gmaine(n) tu
Vann Schliechterer
Schliechterer[Anm. 115] sendt vast an leng und prait und an der gu
Van(n) denn Stain awer
Stainawer[Anm. 117] senndt auch vast wie die Marpürg(er) an gu
Van(n) denn Gaillenhawssern
Gaillenhaüsser[Anm. 119] senndt wie Stainawer an farb, an lenng, am geltt unnd an gu
Hernach stat von(n) denn weijssenn tu<o>chen, so man genn Franckfürtt pringt, und des erstenn van(n) denn Schwalbacher
Schwalbacher[Anm. 121] senndt vast die pesten under denn weijssenn tu
Vann denn hengell
It(e)m si pringen aüch da hin fast foder gu
Vann denn Hochstainer
Hochstainer[Anm. 125] sollentt so gu
Die von Katzen ell(e)npogen und van(n) Walsstorff und Adelseck
Sunst hatt man noch vil weysse tu
Van(n) denn Fridtbergernn
Fridtberger[Anm. 129] senndt auch zwaijerlaij zaichen; als ain taill werden si ge macht in dem schlos und ain tail in der statt unnd ist doch nit gross under schidt an der gu
Van(n) Oppenhaimern
Oppenham(m)er[Anm. 131] senndt auch fast alle weijss, dann ettlich kemli dar unnder, handt ir besünder zaiche(n), si senndt aber vill geringer dann die Fridtberg(er) und geltten auch vil minder, si handt aber die selbe(n) lenngj und praitj.[Anm. 132]
Van(n) den Winecker, auch weijssetu<o>ch
Winecker[Anm. 133] senndtt wie die Oppenhaimer an gu
Van(n) Altze unnd Bomes
Die van(n) Altze und van(n) Bomes,[Anm. 135] die senndtt die aller leichtestenn under denn weijssen tu
Her nach statt von(n) denn plawen als körnn plu<o>men farb, sanndt sam tu<o>ch, und des ersten van(n) denn Speyrer, senndtt die pestenn
Die van Speir[Anm. 137] prin(n)gent auch vill gwanndtt da hin, als gu
It(e)m dar nach senndt sam tu
Distelspeijer(er)
It(e)m die van(n) Speir prin(n)gent auch tu
Van(n) denn van(n) Würmss sam tu<o>ch
Die van(n) Würmss[Anm. 142] fierent auch vast vil sam gwands und senndt fast wie die Speirer sam tu
Van(n) Kaisser lauterer
Kaisser lauterer[Anm. 144] sendt die aller schlechtesten undern denn plawen tu
Van(n) dem gwanndtt, das man auss Franckrich da hin pringtt, als van(n) Barppian, van(n) Monpolier und van(n) Rubian etc.
So prin(n)gtt man da hin tu
It(e)m es hatt auch ain iedenn statt ir be sünder sigell und zaichen, aber die van(n) Monpolier und van(n) Barppian sendt die besten und vergleichendt sich woll mit ain ander, aber die Robannischen senndt nit so gu
Van(n) Niclauüs portter
Niclaus portter[Anm. 149] sendt auch vast tu
It(e)m
man pringtt auch genn Franckfurt Stametten und andre welsche tu
Van denn Franckfürter tu<o>chen
Die van(n) Frannckfirt[Anm. 151] machen auch vil gu
It(e)m also
wil ich ge nu
Her nach so will ich sagen van(n) dem Arras, so man auch genn Franckfurt pringtt
It(e)m man pringt auch genn Franckfurt vil Arass[Anm. 155] van(n) allerlaij sortt, als dopell Arass unnd gefein(n)t Arass und gmain Arass und kamen auss vil stettenn als van(n) Harrass,[Anm. 156] vann Fallentzin[Anm. 157] und Smest,[Anm. 158] von vil andern(n) stettenn und hatt jeden sort ir aigen pleij und zaichen und gewonlich allweg zwey play ann ainem Arass. Und man hatt sy zu
It(e)m unnd des erstenn sindt die doppell Arass die best(e)n und ist gar grosser underschidt dar under, also das ainer van(n) aim güldin bis auff 10 güldin od(er) mer besser ist, dann der ander, dar umb so mu
It(e)m dar nach so sendt gfeint Aress, die selben sendt vast in ainem kauffs und man hat sy van(n) alle farbenn und ettlich gmengt dar under.
It(e)m dar nach, so senndtt die gmainne Arass, die sendt auch vast all in ainem gmaine kaüff und handt auch aller leij farb und lenng und praitj wie die doppell Arass.
It(e)m man hatt auch Arass van(n) Huntz kott,[Anm. 161] die senndt besser dann die gar gemainn Arass unnd sendt auch all schwartz, die selben handt 3 sigell.[Anm. 162]
Vann denn farbenn etc.
It(e)m so findt man die Arass von(n) allen farbenn, wie man sy begertt zu
Van(n) Sattin
It(e)m[Anm. 165] man hatt auch bey denn Arassen Sticklach[Anm. 166] faill, sendt dicker dann die Arass und doch auff die selben manier gewirckt, die haist man Sattin, die sendt gelegt wie Parchat,[Anm. 167] und der heltt ain sticklin ... ell(e)n zu
Vann Pürstat
It(e)m man pringt auch genn Franckfürt ettlich Pürstat,[Anm. 169] findt man pey denn Lindischenn tu
Vann denn Englischen Kotzenn
It(e)m mann pringt auch englisch Kotzenn[Anm. 171] mit dem Lindische(n) gwandt, die praücht man vast zu
Vann Leinwatt
It(e)m also wil ich gnu
Anmerkungen:
- Dieser Beitrag basiert auf Teilen meiner unveröffentlichten Examensarbeit: Studien zum Textilgewerbe am Mittelrhein vom 14. bis 16. Jahrhundert, Mainz 2000 (Betreuer: Prof. Dr. Michael Matheus). Zurück
- Vgl. Hermann Kellenbenz: Ellenlängen und Tuchsorten in einer Augsburger Handschrift. In: Z. Herkov (Hrsg.): Travaux du Ier congres international de la métrologie historique [Zagreb, 28-30 octobre 1975] (Academie yougoslave des sciences et des arts, institut d`histoire, 2), Zagreb 1975, S. 396-413. Eine erste Nennung der Wolfenbütteler Handschrift und auch eine zeitliche Einordnung in das Jahr 1511 erfolgte durch Eduard Weber. Vgl. Eduard Weber: Literaturgeschichte der Handelsbetriebslehre (Zeitschrift für die Gesamte Staatswirtschaft, Ergh. 49), Tübingen 1914, S. 24ff., zit. nach Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 397, Anm. 1. Zurück
- Vgl. hierzu Hermann Kellenbenz (Hrsg.): Handelsbräuche des 16. Jahrhunderts. Das Meder'sche Handelsbuch und die Welser'schen Nachträge (Deutsche Handelsakten des Mittelalters und der Neuzeit, 15), Wiesbaden 1974 Zurück
- Vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 397. Zurück
- Vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 397. Zurück
- Vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 397ff.; Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, Cod. Gulf. 18.4 Augusteus 4° (im Folgenden Kaufmannshandbuch), fol. 36v. Zurück
- Siehe unten. Zurück
- Hierunter ist weniger an verschiedene Gewebesorten zu denken, viel eher geht es hier um Tuche vergleichbarer Qualitätsstufe oder vergleichbaren Aussehens. Zurück
- In diesem Zusammenhang z.B. die Tuchsorte. Zurück
- Kaufmannshandbuch, fol. 36v. Zurück
- Siehe dazu Anm. 90. Zurück
- Die Erfassung der Textilgewerbe des mittelrheinischen Gebietes und deren Benennung als „Mittelrheinischer Tuchbezirk“ erfolgte erstmals durch Hector Ammann in seiner Untersuchung zur hessischen Wirtschaft des Mittelalters. Vgl. Hektor Ammann: Der hessische Raum in der mittelalterlichen Wirtschaft. In: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 8, 1958, S. 37-70. Zurück
- Diese Beobachtung stützt auch Michael Rothmann mit Blick auf die Frankfurter Messen, auf denen diese kleineren Orte "noch immer stark vertreten" waren, eine Feststellung, die durch das Augsburger Kaufmannshandbuch für den Anfang des 16. Jahrhunderts noch unterstützt wird. Vgl. Michael Rothmann: Die Frankfurter Messen im Mittelalter (Frankfurter Historische Abhandlungen, 40), Stuttgart 1998, S. 143. Zurück
- Ich danke Herrn Dobras vom Mainzer Stadtarchiv für seine kompetente Hilfe. Zurück
- In der Frage nach der richtigen Bezeichnung der im Weiteren angesprochenen Korporationen möchte ich mich Falck anschließen, der ausführt, dass wohl einerseits der Begriff Handwerker die mehr vom Gewerbe her bestimmten Korporationen fasst, während der Begriff der Zünfte wohl eher die Gewichtung der politischen wie sozialen Komponente der Korporation unterstreicht, andererseits aber eine eindeutige Differenzierung aus den Quellen heraus nicht möglich ist und daher im weiteren Verlauf der Untersuchung beide Korporationen unter dem Begriff der Zunft gefasst werden. Vgl. Ludwig Falck: Das Mainzer Zunftwesen im Mittelalter. In: Alfons Schäfer (Hrsg.): Festschrift Günther Haselier (Oberrheinische Studien, 3), Karlsruhe 1975, S. 267-288, hier S. 277f. Siehe auch Anm. 57. Zurück
- Relativierend sei auf folgenden Umstand hingewiesen: Es ist für die Mainzer Weberzünfte bis auf eine den Zunftordnungen Adolfs II. vorangestellte Liste kein Nachweis überliefert, wie groß die Zahl der jeweils in den Korporationen erfassten Personen war. In der erwähnten Liste sind insgesamt 72 Wollweber, Leinweber und Decklacher verzeichnet, die wohl alle in der Bruderschafft zusammengefasst wurden. Für den Befund von 1332 mit seinen drei Zünften fehlen solche Zahlen. Es fragt sich dementsprechend, in welchem Umfang sich der tatsächliche Rückgang der Weber in Mainz vom 14. bis zum endenden 15. Jahrhundert vollzog, ob es also zuerst nur zu einem Zusammenschluss aller tätigen Weber in einer einzigen Zunft kam, sich also somit nur die Anzahl der Korporationen verringerte. Hierbei muss angemerkt werden, dass die Webermeister und Zunftgesellschaft zum Krummen Ring die bedeutendste Mainzer Weberzunft war. Leider lässt sich dies aus den Quellen nicht beantworten. Zurück
- Verzeichnete eine Urkunde vom 24. November 1332 noch drei Korporationen der Weber mit je eigenem Zunfthaus sowie eine erhebliche Anzahl weiterer, dem Textilhandwerk zuzuordnender Zünfte, war hiervon gut hundert Jahre später nur noch die Webermeister und Zunftgesellschaft zum Krummen Ring übriggeblieben. Weitere 25 Jahre später war es sogar nötig, die Wollweber und die Leinweber zu einer einzigen Korporation zusammenzuführen, da die Anzahl der hier vertretenen Meister wohl eine Eigenständigkeit der Leinweberzunft nicht mehr rechtfertigte. Stadtarchiv Mainz (im Folgenden StAMz) Abt. 21/100 (Mainzer Urkundenbuch, 25. Aug. 1504), fol. 25r (Mainzer Wollen- und Leinweberzunftordnung vom 1. Mai 1469). Dies irritiert gerade auch im Zusammenhang mit der von Ammann attestierten 'bedeutenden' Stellung der Stadt innerhalb des mittelrheinischen Tuchreviers im 14. Jahrhundert. Vgl. Michael Matheus: Vom Bistumsstreit zur Stiftsfehde: Zur Geschichte der Stadt Mainz 1328-1459. In: Franz Dumont/Ferdinand Scherf/Friedrich Schütz (Hrsg.): Mainz. Die Geschichte einer Stadt, 2. Aufl., Mainz 1999, S. 171-204, hier S. 189ff.; Falck, Mainzer Zunftwesen (wie Anm. 14), S. 276ff.; Ammann, Raum (wie Anm. 11), S. 55 und Karte 17: Der mittelrheinische Bezirk der Wollindustrie im Mittelalter. Zurück
- Alle durch Adolf von Nassau im Rahmen der Neuordnung der städtischen Korporationen erlassenen Ordnungen finden sich in StAMz Abt. 21/100 (Mainzer Urkundenbuch). Zurück
- Beredtes Zeugnis dieses Umstandes gibt die Verfügung in der neu aufgesetzten Ordnung, Weber, die nicht den normativen Anforderungen entsprachen, trotzdem weiter in der Zunft zu belassen, wenn sie sich nach der Eroberung der Stadt dort niedergelassen hatten: „Auch sal niemant disse bruderschafft han noch der hantwerg eyns uben oder dryben, der unelich sy oder uffinberlich in ebroch sesße oder sust mit ander(e)n missedait oder laster mergklich beflecket were angev(er)lich, es were dan, das eyner oder me, die unelich gebor(e)n weren oder widder der handtwergk gewonheidt mit gebrechlichen p(er)sonen bewybet hette und sich nach heroberung der staidt Mentze hie gesatzt und ir(er) hantierung zu gebruchen underwonden hetten, als dann alle hantwerg biss her(e) inn unordenu(n)g gestanden hant, die selben sollent dar bij bliben.“ StAMz Abt. 21/100, fol. 22v (Mainzer Weberordnung vom 9. Febr. 1469). Die Neuordnung der Zunft hätte dabei durchaus auch andere Möglichkeiten geboten. Es muss demnach davon ausgegangen werden, dass es in Mainz einen so hohen Bedarf an Webern gab, dass man es sich nicht leisten konnte, auf vorhandene Arbeitskräfte zu verzichten. Da diese Ordnung an derselben Stelle strenge Kriterien für die Aufnahme neuer Weber in die Bruderschaft vorschreibt, kann man eine Öffnung der Korporation hinsichtlich der Herkunft der neuen Mitglieder wohl ausschließen. Drei Monate später wurde zudem mit Verweis auf die „ingeschen mynnerun(n)ge der zale der meister und gesellen lyne[n]hantwergs“ die bis dahin eigenständige Korporation der Leinweber der Bruderschaft der Wollweber angegliedert. StAMz Abt. 21/100, fol. 25r (Mainzer Wollen- und Leinweberzunftordnung vom 1. Mai 1469). Zurück
- Die Urkunde verwendet den Ausdruck „die man zu sieden duchen han will“, was nicht bedeutet, dass in Mainz Seidenstoffe hergestellt wurden. Viel eher ist anzunehmen, dass hier eine besonders aufwendige Verarbeitungsweise gemeint war. StAMz Abt. 21/100, fol. 23v (Mainzer Weberordnung vom 9. Febr. 1469). Zurück
- StAMz Abt. 21/100, fol. 23v (Mainzer Weberordnung vom 9. Febr. 1469). Zurück
- Zumindest findet sich zum Einen die Regelung, dass zu färbende Tuche vom Webstuhl genommen werden durften, ohne vorher besehen worden zu sein und auch die Bestimmungen zum recken der Tuche galten für zu färbende Tuche nicht. Vgl. StAMz Abt. 21/100, fol. 23v (Mainzer Weberordnung vom 9. Febr. 1469). Zurück
- StAMz Abt. 21/100, fol. 24r (Mainzer Weberordnung vom 9. Febr. 1469). Hierfür spricht auch die, für das Mainzer Kaufhaus überlieferte Farbpalette. Vgl. Bayerisches Staatsarchiv Würzburg (im Folgenden BayStAWü) Mainzer Bücher versch. Inhalts, fol. 1, fol. 4r/4v, fol. 5v. Zurück
- Vgl. Kaufmannshandbuch, fol. 36v. Zurück
- Bänder und Borten. Zurück
- Vgl. BayStAWü, Mainzer Bücher versch. Inhalts, fol. 1, fol. 5r; Matheus, Bistumsstreit (wie Anm. 16), S. 198. Zurück
- BayStAWü, Mainzer Ingrossaturbücher, Bd. 44, fol. 25/26 (Mainzer Weberordnung vom 1489 Januar 7), hier fol. 25v. Zurück
- Diese Ordnung war aller Voraussicht nach als Ergänzung zu der nach wie vor bestehenden Ordnung Adolfs von Nassau gedacht. Dass diese zumindest im gleichen Zeitraum noch benutzt wurde, zeigt eine Berichtigung seitens des Schreibers. Beginnend mit Emmerich von Nassau (9. Mai 1489) löste nämlich das Amt des Vizedom, das „vizthum“, den „amptman“ ab (letztmalig erwähnt am 10. März 1478 für Philipp von Eppstein). Der Schreiber der Mainzer Zunftordnungen strich daraufhin die entsprechenden Vermerke, den „amptman“ betreffend, und korrigierte sie. Zurück
- Dies bedeutet aber nicht, dass nur noch weiße Tuche hergestellt wurden. Zurück
- Vgl. Claudia Selheim: Das textile Angebot eines Warenlagers in Süddeutschland 1778-1824, Bd. 1 (Veröffentlichungen zur Volkskunde und Kulturgeschichte, 53), Würzburg 1994, S. 46. Zurück
- Michael Rothmann hat dies in seiner Untersuchung klar herausgestellt. Zurück
- Vgl. StAMz Abt. 21/100, fol. 25v, 7. Jan. 1489. Zurück
- Da die Weberordnung diesen Fall speziell verhandelt, kann man auf einen solchen Umstand schließen. Vgl. StAMz Abt. 21/100, fol. 25v, 7. Jan. 1489. Zurück
- Eine kleine Rechnung sei gestattet: das Buch 'Handel in einer alten Stadt' gibt bezüglich der jährlichen Herstellungsquote eines Webers etwa 2 Tuche, bei einem Verkaufserlös hinsichtlich eines ganzen Tuches von 11 Gulden an. Man verweist hier auf die Größe des handgewebten Stoffes von 24 bis 36 Metern Länge und 1,5 bis 2 Metern Breite. Vgl. Willi Alter: Von der Konradinischen Rachtung bis zum letzten Reichstag in Speyer (1420/22 bis 1570). In: Geschichte der Stadt Speyer, Bd. 1, hrsg. v. der Stadt Speyer, Stuttgart 1982, S. 369-570, hier S. 448; Anton Doll: Handel und Wandel in einer alten Stadt: ein Streifzug durch 1500 Jahre Speyerer Wirtschaftsgeschichte, hrsg. v. der Speyerer Volksbank eGmbH aus Anlaß ihres 100jährigen Bestehens, 1864-1964, Speyer 1964, S. 28. Wenn man sich in diesem Zusammenhang die geforderte Mindestmenge von 10 Tuchen je Los vergegenwärtigt, eingedenk dessen, dass es laut Ordnung durchaus auch Weber gegeben haben muss, die 20 Tuche auf die Frankfurter Messe gaben, so können derartige Mengen m. E. nach nur im Zuge eines sich ausbreitenden Verlagswesens gefertigt worden sein. Eine Klärung ist indes wohl nicht möglich. Zurück
- BayStAWü, Mainzer Ingrossaturbücher, fol. 25v. Zurück
- Eine ähnliche Regelung findet sich auch für die Marburger Weber. Vgl. Rothmann, Messen (wie Anm. 12), S. 109. Zurück
- Eine Edition des Urkundenbuches der Stadt Alzey durch den Historisch-Germanistischen Arbeitskreis der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz sowie eine Untersuchung der dort in Bezug auf das Textilgewerbe festzustellenden Veränderungen ist in Vorbereitung. Zurück
- Hierfür spräche auch der Umstand, dass mehrere Abgaben, die vormals zur Hälfte an den Stadtherrn fielen, schon bald durch den Schreiber gestrichen wurden, sich die Zunft also wahrscheinlich von den entsprechenden Abgabenleistungen hatte loskaufen können. StAMz Mainzer Urkundenbuch. Zurück
- Dies gilt beispielsweise für Wellmich oder Bermersheim. Zurück
- Es handelt sich um eine unveröffentlichte Untersuchung des Kaufmannshandbuches im Hinblick auf die Nennung von Tuchsiegeln, welche im Rahmen einer Studie zu Tuchplombenzeugnissen entstand. Zurück
- Die oben angeführte Verschreibung von „woll tuoch“ für den Ort Wellmich, vgl. Anm. 90. Zurück
- Kaufmannshandbuch, S. 36r („Vonn denn van Mastricher tuochenn“). Zurück
- Kaufmannshandbuch, S. 38v/39r („Her nach statt...“). Zurück
- So ist beispielsweise für beide Tuchorte Wolle in unterschiedlichen Blautönen überliefert. Vgl. Rothmann, Messen (wie Anm. 12), S. 532f. Zurück
- Auf Anfrage äußerte Michael Rothmann, er halte eine räumliche Nähe der Verkaufstände von Mainz, Speyer und Worms für möglich, auch wenn wohl erst eine systematische Auswertung der Rechenmeisterregister genauere Aufschlüsse erbringen würde. An dieser Stelle möchte ich Herrn Rothmann herzlich für die freundliche Hilfe danken. Zurück
- Kaufmannshandbuch, S. 35v („Van Ach“). Zurück
- Kaufmannshandbuch, S. 36r („Die van(n) Hern(n)tall“). Zurück
- Müssen wir zudem, wie oben ausgeführt, davon ausgehen, dass sich der Verfasser des Kaufmannshandbuches an bereits bestehenden Vorlagen orientierte, kann der Fehler einerseits bereits in seiner Vorlage bestanden haben, andererseits ist es auch denkbar, dass diese Vorlagen sich auf einen Zeitraum beziehen, zu welchem die Verhandlung Mainzer Tuche auf der Frankfurter Messe nicht erfolgte. So ging der Stiftsfehde eine schwere finanzielle Krise der Stadt Mainz voraus, in deren Verlauf durchaus auch ein Aussetzen des Besuches der Frankfurter Messen durch Mainzer Kaufleute denkbar ist. Vgl. Matheus, Bistumsstreit (wie Anm. 16), S. 189ff. Zurück
- Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, Cod. Gulf. 18.4 Augusteus 4 (im Folgenden Kaufmannsbuch). In der örtlichen Zuordnung folge ich Kellenbenz, der die nachfolgend in Teilen edierte Handschrift nach Augsburg ordnet. Vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 397ff. - Der Schreiber neigt dazu, bei Wortendungen auf [er] und [en] ein Zierkürzel zu setzen, welches aber keine Kürzungsbedeutung besitzt. Vgl. hierzu: Jürgen Römer: Geschichte der Kürzungen. Abbreviaturen in deutschsprachigen Texten des Mittelalters und der frühen Neuzeit (Göppinger Arbeiten zur Germanistik, 645), Göppingen 1997, S. 123. Daher wurden in der Edition diese unklaren Kürzungen durch r und n gekennzeichnet. - Der Autor benutzt die Begriffe „tu
ch“ und „gwandt“ synonym. Vgl. u.a. Kaufmannshandbuch, S. 35v („Van Ach“). Dem folgend werde auch ich keine Unterscheidung der Begrifflichkeiten vornehmen. Zurück - fol. 33v. Zurück
- London, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 402. Zurück
- Gestrichen: „aüss“. Zurück
- Brabant Zurück
- Der Schreiber – da es sich bei dem Kaufmannshandbuch wohl eher um eine Kompilation mehrerer Kaufmannshandbücher handelt, erscheint mir der Begriff des 'Autoren' hier unpassend – hat zumeist dort, wo Maßangaben (insbesondere Ellenmaße) erwartet werden, die entsprechenden Werte nicht vermerkt, sondern an dieser Stelle eine Lücke gelassen. Die entsprechenden Auslassungen habe ich im Folgenden durch "..." gekennzeichnet. Zurück
- Der höhere Preis von Textilien, die bereits in der Wollflocke gefärbt wurden, erklärt sich aus dem Umstand, dass die Wollflocken weitaus mehr Farbsubstanz aufsaugten, als im gesponnenen beziehungsweise gewebten Zustand. Vgl. Selheim, Angebot (wie Anm. 29), S. 50. Zurück
- Brabant. Zurück
- Eine Interpretation als Ross oder Rose ist möglich, wobei Kellenbenz letzterer den Vorzug gibt. Vgl. Mathias Lexer: Mittelhochdeutsches Taschenwörterbuch. Stuttgart 1986, S. 171 s.v. rosse und rôse; Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 403. Zurück
- fol. 33v/34r. Zurück
- Lier in Brabant, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 403. Zurück
- fol. 34r. Zurück
- Mechelen/Belgien, bei Brüssel. Kellenbenz gibt hier Mecheln an. Vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 403. Zurück
- Wohl Verschreibung für dreyerley. Zurück
- Eine eindeutige Klärung, was sich hinter dem Begriff „sam tuoch“ verbirgt, ist wohl nicht möglich. Dass es sich hierbei um Samt handelt, kann aber wohl ausgeschlossen werden. Vgl. auch Selheim, Angebot (wie Anm. 29), S. 246f. Da der Begriff „sam“ gleichzeitig als Bezeichnung einer zum Verkauf bestimmten Tuchmenge gebraucht wurde (hierbei ist die Anzahl der in einem sam zusammengefassten Tücher regional durchaus unterschiedlich gewesen, so zählte ein Amsterdammer sam 40, ein Speyerer, wie auch ein Aachener sam dagegen nur 26 Stücke), wäre eine Herleitung des Begriffes hieraus wohl möglich, worauf auch die nachfolgende Formulierung „Die sam tu
ch aber, die ver kaufft man nun vast nach dem sam“ (fol. 35v, „Van Ach“) hindeuten könnte. Kellenbenz hingegen schlägt eine Interpretation als Saumtuch vor, was auf die Art des Stoffes hindeuten könnte. Eine weiterführende Untersuchung der im behandelten Zeitraum gängigen Textilarten, wie dies Claudia Selheim für den von ihr bearbeiteten Zeitraum erbracht hat, wäre wünschenswert. Zurück - Kellenbenz liest hier „kernlj“ und deutet dies als dialektale Verschreibung für Kerntuch. Vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 403. Allerdings gebraucht der Schreiber an anderer Stelle durchaus die ausgeschriebene Variante „kernn tu
ch“ als feststehenden Begriff. Deshalb halte ich es für wahrscheinlicher, dass es sich hierbei um Kemelin handelt, eine Tuchsorte, die bereits in Speyer für das 13. Jahrhundert überliefert ist. Vgl. Wolfgang Hartwich: Mittelalterliche Wirtschafts- und Sozialgeschichte Speyers. Ein Überblick. In: Geschichte der Stadt Speyer (wie Anm. 33), S. 169-212, hier S. 180. Zurück - fol. 34r/34v. Zurück
- Brügge, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 403. Zurück
- fol. 35r. Zurück
- Amsterdam, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 404. Zurück
- Unklares Kürzel. Zurück
- fol. 35r. Zurück
- Leiden, Delft und Rotterdam, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 404. Zurück
- fol. 35v. Zurück
- Aachen, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 404. Zurück
- Gestrichen: „prait“. Zurück
- fol. 35v. Zurück
- Köln, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 404. Zurück
- fol. 35v/36r. Zurück
- Trier und Düren, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 405. Zurück
- fol. 36r. Zurück
- Ehrental bei St. Goarshausen. Kellenbenz bezieht dies auf Herenthals (Herentals/Belgien). Vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 405, Anm. 11. Zurück
- Die im weiteren Verlauf recht häufig erfolgende Scheidung in „kerntuoch“ und „gmaine tuoch“ leitet sich aus der jeweils zur Textilherstellung verwandten Wolle und ihrer Qualität ab, wobei Kernwolle die feinere Wolle bezeichnete. Allerdings verselbständigte sich der Begriff des Kerntuches so weit, dass dieses sehr rasch synonym zur Kennzeichnung von Qualitätstuche gebraucht wurde. Vgl. Selheim, Angebot (wie Anm. 29), S. 46; Doll, Handel (wie Anm. 33), S. 29. Zurück
- fol. 36r. Zurück
- Nastätten, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 411f., Anm. 12; Ammann, Raum (wie Anm. 11), S. 57 und Karte 17. Zurück
- fol. 36r. Zurück
- St. Goarshausen, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 412, Anm. 13; Ammann, Raum (wie Anm. 11), Karte 17. Zurück
- fol. 36r. Zurück
- Maastricht, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 405. Ob hier eventuell eine Verschreibung im Sinne einer Verwechslung der Stadt Maastricht mit der Stadt Mainz vorliegt, kann leider nicht abschließend geklärt werden. Vgl. oben S. 71ff. Zurück
- fol. 36r. Zurück
- Boppard, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 405; Ammann, Raum (wie Anm. 11), Karte 17. Oberwesel, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 405. Da der Schreiber im weiteren ausdrücklich von Stoffen aus Wellmich spricht, während ein ausdrücklicher Bezug auf Wolltuche in diesem Abschnitt nicht erfolgt, muss es sich hier wohl um eine Verschreibung handeln. Zurück
- Wellmich, vgl. Anm. 89. Kellenbenz liest hier „Wöllmich“. Vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 405. Zurück
- fol. 36v. Zurück
- Miehlen/Taunus. Kellenbenz liest hier „Mille“ und schlägt eine unsichere Interpretation als Lille vor. Vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 405, S. 412, Anm. 15. Zurück
- fol. 36v. Zurück
- Weilnau, südwest. von Usingen gelegen, vgl. Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien und reichsunmittelbaren Geschlechter vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Vollständig überarbeitete Auflage, Frankfurt 1995, S. 674, s.v. Weilnau (Herrschaft); Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 405, S. 412, Anm. 17; Ammann, Raum (wie Anm. 33), Karte 17. Zurück
- Unklares Kürzel. Zurück
- fol. 36v. Zurück
- Usingen, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 412, Anm. 17; Ammann, Raum (wie Anm. 33), Karte 17. Zurück
- fol. 36v. Zurück
- Butzbach, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 412, Anm. 18; Ammann, Raum (wie Anm. 11), S. 57 und Karte 17. Zurück
- fol. 37r. Zurück
- Kronberg, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 412, Anm. 19. Zurück
- fol. 37r. Zurück
- Wetzlar, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 406; Ammann, Raum (wie Anm. 11), S. 55 und Karte 17. Zurück
- fol. 37r. Zurück
- Walsdorf, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 412, Anm. 21; Ammann, Raum (wie Anm. 11), Karte 17. Camberg, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 412, Anm. 23. Zurück
- fol. 37r. Zurück
- Gießen und Lich bei Wetzlar, vgl. Ammann, Raum (wie Anm. 11), Karte 17. Zurück
- fol. 37r. Zurück
- Hachenburg im Westerwald. Während Kellenbenz diese Interpretation stützt, gibt Rothmann hier Hachenberg an. Vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 406, S. 412, Anm. 24; Rothmann, Messen (wie Anm. 12), S. 142; Ammann, Raum (wie Anm. 11), Karte 17. Zurück
- fol. 37r. Zurück
- Oberursel, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 412, Anm. 25; Ammann, Raum (wie Anm. 11), S. 57 und Karte 17. Zurück
- fol. 37r. Zurück
- Marburg, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 406; Ammann, Raum (wie Anm. 33), S. 57 und Karte 17. Zurück
- fol. 37v. Zurück
- Schlüchtern, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 412, Anm. 28; Ammann, Raum (wie Anm. 11), Karte 17. Zurück
- fol. 37v. Zurück
- Steinau, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 412, Anm. 29; Ammann, Raum (wie Anm. 11), Karte 17. Zurück
- fol. 37v. Zurück
- Gelnhausen, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 412, Anm. 30; Ammann, Raum (wie Anm. 11), Karte 17. Rothmann nennt in diesem Zusammenhang den in der Nähe gelegenen Ort Langenselbold. Vgl. Rothmann, Messen (wie Anm. 12), S. 142. Zurück
- fol. 37v. Zurück
- Schwalbach, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 412, Anm. 31; Ammann, Raum (wie Anm. 11), Karte 17. Zurück
- fol. 37v/38r. Zurück
- Hiermit sind wohl, ähnlich dem Diestelspeyer, spezielle, in Schwalbach hergestellte Tuche gemeint. Zurück
- fol. 38r. Zurück
- Hohenstein bei Schwalbach, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 412, Anm. 32. Rothmann gibt hier Hachstein an. Der Bezug auf die Schwalbacher Tuche lässt aber wohl eher den Schluß zu, dass es sich tatsächlich um Hohenstein handelt. Vgl. Rothmann, Messen (wie Anm. 12), S. 143. Zurück
- fol. 38r. Zurück
- Katzenelnbogen, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 412, Anm. 33. Walsdorf, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 407. Adelseck/Adolfseck, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 412, Anm. 34; Ammann, Raum (wie Anm. 11), Karte 17. Zurück
- fol. 38r. Zurück
- Friedberg, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 407; Ammann, hessische (wie Anm. 11), Karte 17. Zurück
- fol. 38r. Zurück
- Oppenheim, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 413, Anm. 36; Ammann, Raum (wie Anm. 11), Karte 17. Zurück
- fol. 38r/38v. Zurück
- Windecken, Kreis Hanau. Rothmann gibt hier Windeck an, ohne eine genauere Lokalisierung anzustreben. Vgl. Rothmann, Messen (wie Anm. 12), S. 143. Kellenbenz hat diesen Ort nicht lokalisiert. Vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 407, S. 413, Anm. 37; Ammann, Raum (wie Anm. 11), Karte 17. Zurück
- fol. 38v. Zurück
- Alzey, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 407 und S. 413, Anm. 38; Ammann, Raum (wie Anm. 11), Karte 17. Rothmann gibt hier Alzenau an. Vgl. Rothmann, Messen (wie Anm. 12), S. 143. Für letztere Lesart spricht, dass die Alzeyer Tuche wohl seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts gesiegelt wurden. Dies legt zumindest eine Alzeyer Weberordnung nahe, die wahrscheinlich zwischen 1476 und 1508 entstanden ist. Stadtarchiv Alzey Ordnungs- und Eidbuch, fol. 61r/61v. Die Besiegelung wäre dem Augsburger Schreiber 1511 demnach bekannt gewesen. Da der genaue Beginn der Siegelung für Alzey aber nicht nachzuweisen ist, kann die genaue räumliche Zuordnung wohl nicht eindeutig geklärt werden. Bermersheim bei Alzey. Zurück
- fol. 38v. Zurück
- Speyer, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 407; Ammann, Raum (wie Anm. 11), S. 56f. und Karte 17. Zurück
- Dieser Verweis kann einerseits eine Gleichrangigkeit der Maastricher Tuche mit den Speyerer Produkten andeuten, näher liegend wäre aber die rein räumlich zu interpretierende Sichtweise, wie wir dies ja bereits für die Schwalbacher und die Hohensteiner Tuche beschrieben finden. Demnach wären die Speyerer Tuche in direkter Nachbarschaft zu den Maastricher Tuchen verkauft worden. Im Sinne unserer Anfrage nach einer Verschreibung des Autors bzgl. der Nennung der Stadt Mainz als Maastricht könnte dies als Verkauf der Mainzer Tuche in räumlicher Nähe zu den Verkaufsständen der Speyerer Tuche interpretiert werden. Zurück
- fol. 38v/39r. Zurück
- Speyerer Distelscheit, vgl. Alter, Rachtung (wie Anm. 33), S. 448. Zurück
- fol. 39r. Zurück
- Worms, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 408 und S. 413, Anm. 41. Kellenbenz gibt im Text eine falsche Fußnote an. Ammann, Raum (wie Anm. 11), Karte 17. Zurück
- fol. 39r. Zurück
- Kaiserslautern, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 408. Zurück
- fol. 39r. Zurück
- Perpignan, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 413, Anm. 42. Montpellier, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 413, Anm. 43. Kellenbenz stellt hier Rouen als weithin strahlenden Textilstandort zur Diskussion. Vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 413, Anm. 44. Die große Entfernung zu den vorhergehenden Orten lässt dies aber fraglich erscheinen. Eine eindeutige Festlegung, um welche Stadt es sich hierbei handelt, kann nicht erfolgen. Zurück
- Es scheint sich hierbei um besonders fest gewebte Tuche gehandelt zu haben. Dies wird auch durch die untenstehende Bemerkung gestützt, dass die Tuche kaum einlaufen. Vgl. Selheim, Angebot (wie Anm. 29), S. 48. Zurück
- fol. 39r/39v. Zurück
- St. Nicolas de Port. Kellenbenz hat diesen Ort nicht lokalisiert. Vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 413, Anm. 45. Zurück
- fol. 39v/40r. Zurück
- Frankfurt am Main, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 409; Ammann, Raum (wie Anm. 11), Karte 17. Zurück
- Zur Frage einer Verschreibung, siehe Anm. 89 sowie S. 8ff. Zurück
- fol. 40r. Zurück
- fol. 40r. Zurück
- Arras bezeichnet ein einfaches, ungewalktes und gekörpertes Wollgewebe, das ursprünglich aus Arras stammt. Allerdings wurden auch seidene und halbseidene Stoffe unter dieser Bezeichnung verhandelt. Vgl. Gertrud Susanna Gramulla, Handelsbeziehungen Kölner Kaufleute zwischen 1500 und 1650 (Forschungen zur internationalen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, 4), Köln 1972, S. 514. Zurück
- Arras, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 409. Zurück
- Valenciennes, vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 409. Zurück
- Eine eindeutige Festlegung, um welche Stadt es sich hierbei handelt, kann nicht erfolgen. Zurück
- Gestrichen: „Franckfurt“. Zurück
- Am Rand eingefügt. Zurück
- Damit könnte Hondzocht/Flämisch Brabant gemeint sein. Hier wurde in der Hauptsache Hondschooten, ein leichter, gekörperter Wollstoff hergestellt. Vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 409; Gramulla, Handelsbeziehungen (wie Anm. 156), S. 516. Zurück
- fol. 40r/40v. Zurück
- „Schilcher“ würde demnach gefärbten Arass bezeichnen. Zurück
- fol. 40v. Zurück
- Kellenbenz liest hier „Satin“. Vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 409. Ob es sich hierbei um Satin nach unserer heutigen Definition gehandelt hat, muss aber bezweifelt werden. Vgl. Selheim, Angebot (wie Anm. 29), S. 124f. Möglich ist auch, dass es sich hierbei um Sayen, ein sehr leichtes Wollgewebe handelt, das ursprünglich in Brabant hergestellt wurde. Vgl. Gramulla, Handelsbeziehungen (wie Anm. 156), S. 517. Zurück
- Ob Sticklach als Andeutung dafür zu sehen ist, dass die Tuche im Stück verkauft wurden, also als 'Stücklaken', kann nicht geklärt werden. Zurück
- Meint wohl Barchent. Zurück
- fol. 40v/41r. Zurück
- Hiermit ist wahrscheinlich Worsetten, ein feiner, glatter und schwerer Wollstoff gemeint, der ursprünglich aus Worstead in Norfolk stammte. Vgl Gramulla, Handelsbeziehungen (wie Anm. 156), S. 518; Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 413, Anm. 46. Zurück
- fol. 41r. Zurück
- Ob es sich hierbei um ein Spezialtuch handelt, oder aber Tuch gemeint ist, welches aus einer ganz bestimmten Stadt oder Region kommt, kann nicht geklärt werden. Denkbar wäre, dass hier Kariseien oder Kirseien gemeint ist, da diese langen Laken aus Wolle wohl sehr schmal waren und teilweise gefärbt aus England eingeführt wurden. Vgl. Gramulla, Handelsbeziehungen (wie Anm. 155), S. 516. Kellenbenz bezieht den Begriff auf Tuche, die in Cotswolds hergestellt wurden. Dabei dürfte er sich auf das Gebiet der Cotswold Hills beziehen. Vgl. Kellenbenz, Ellenlängen (wie Anm. 1), S. 413, Anm. 47. Zurück
- fol. 41r. Zurück
- Leinwand. Zurück
- fol. 41r/41v. Zurück