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Kongregation
Klerikergemeinschaft. Der Begriff Kongregation bezeichnet kirchenrechtlich zum einen den Zusammenschluss mehrerer Klöster bei gleicher Observanz unter einen Oberen; zum anderen meint er jene neuzeitlichen religiösen Männer- und Frauengemeinschaften, die in gemilderter Form dieselben geistlichen Übungen wie das Mönchtum praktizierten, jedoch keine, private oder einfache Gelübde ablegten und meistens auf die Klausur verzichteten, um ihren apostolischen Dienst besser erfüllen zu können.