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Truchsess
Das oberste der vier alten Hofämter. Eines der vier alten Hofämter: Truchsess, Mundschenk, Marschall und Kämmerer.
Der Vorsteher der Hofverwaltung, schon früh als Seneschall bzw. Hausmeier eines der wichtigsten Ämter am Hofe. In Deutschland ging seine ursprüngliche Hauptfunktion, die Hofverwaltung, an den Hofmeister über, so dass der Truchsess nur die Aufsicht über die Tafel behielt und häufig mit dem Küchenmeister verschmolz oder ganz verschwand. Zu den Pflichten des Truchsesses gehörte die Hof- und Güterverwaltung, die Aufsicht über das Personal des Königshofes und die Versorgung der königlichen Tafel. In nachkarolingischer Zeit trat der Tafeldienst in den Vordergrund. Bereits die Truchsesse der Karolingerzeit nahmen innerhalb ihres nominellen Aufgabenbereiches allenfalls Leitungsfunktionen wahr, standen ansonsten aber vor allem für Aufgaben im Reichsdienst zur Verfügung. Auch an den Höfen der geistlichen und weltlichen Fürsten kannte man seit der Mitte des 12. Jahrhunderts das Amt des Truchsesses. In staufischer Zeit gewannen die Reichstruchsesse bestimmenden Einfluss auf die königliche Reichspolitik. Seit Mitte des 13. Jahrhunderts war ihr Amt im Reichsministerialengeschlecht derer von Bolanden erblich. Das Amt des Reichserztruchsesses wurde vom Pfalzgrafen bei Rhein ausgeübt.
(Text: Grathoff und Nicolai)